Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9403.60.30.00.0: Holzmöbel von der in Läden verwendeten Art

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9403.60.30.00.0 steht für Holzmöbel von der in Läden verwendeten Art. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9403.60.30.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 94. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9403.60.30.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
  2. 9403Andere Möbel und Teile davon
  3. 9403.60andere Holzmöbel
  4. 9403.60.30Holzmöbel von der in Läden verwendeten Art
  5. 9403.60.30.00.0Holzmöbel von der in Läden verwendeten Art

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9403.60.30.00.0

HS-Code9403.606 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9403.60.308 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9403.60.30.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9403.60.30.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstwood2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI21136/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-07-28

Es handelt sich bei dem sog. „Trio Move Stand“ um ein aus verschiedenen Stoffen zusammengesetztes Möbel in Form eines Verkaufsregals mit den Maßen 19 cm x 19 cm x 80 cm (B x T x H). Das Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus einer mit PET-G-Folie bezogenen MDF-Spanplatte als Rückwand sowie vier gleichmäßig untereinander angeordneten umrandeten Kunststoffablagen auf der Vorderseite zur Aufnahme von z.B. Müsliriegelboxen (nicht Gegenstand der vZTA-Entscheidung). Aufgrund der Bedeutung für die Verwendung als Stabilität verleihendes Element wird der Stoffliche Charakter der Ware durch das Holz bestimmt. Das Regal ist dazu bestimmt, an der Wand befestigt zu werden und dient der Einrichtung in Verkaufsräumen. Die Ware ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Holz, von der in Läden verwendeten Art" einzureihen.

DE7177/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-08-20

Bei dem sog. "Bedienplatz Como, Art.-Nr. 7001068", siehe Abbildung, handelt es sich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, im Wesentlichen bestehend aus einem Tisch aus Holz und einem daran befestigten Spiegel. Die Ware ist ca. 190,5 x 60 x 25 cm groß, aus Holz gefertigt und mit einem Fönhalter und einer Fußstütze versehen. Der Tisch weist eine U-Form auf. Das Produkt findet in Friseur-Salons Verwendung. Ein charakterbestimmender Bestandteil ist nicht ermittelbar, sodass die Ware in die letztgenannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen eingereiht wird. Das Erzeugnis ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Holzmöbel, von der in Läden verwendeten Art" einzureihen.

DE7173/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-08-20

Bei dem sog. "Doppel-Bedienplatz SWISS, Art.-Nr. 7000887", siehe Abbildung, handelt es sich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, im Wesentlichen bestehend aus einem Tisch aus Holz und zwei daran befestigten Spiegeln. Die Ware ist ca. 190,5 x 82 x 48,6 cm groß, aus Holz gefertigt und auf beiden Seiten mit einem Fönhalter und einer Fußstütze versehen. Der Tisch weist eine U-Form auf. Das Produkt findet in Friseur-Salons Verwendung. Ein charakterbestimmender Bestandteil ist nicht ermittelbar, sodass die Ware in die letztgenannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen eingereiht wird. Das Erzeugnis ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Holzmöbel, von der in Läden verwendeten Art" einzureihen.

DE7174/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-08-20

Bei dem sog. "Bedienplatz Swiss, Art.-Nr. 7000886", siehe Abbildung, handelt es sich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, im Wesentlichen bestehend aus einem Tisch aus Holz und einem daran befestigten Spiegel. Die Ware ist ca. 190 x 82 x 25,5 cm groß, aus Holz gefertigt und mit einem Fönhalter und einer Fußstütze versehen. Der Tisch weist eine U-Form auf. Das Produkt findet in Friseur-Salons Verwendung. Ein charakterbestimmender Bestandteil ist nicht ermittelbar, sodass die Ware in die letztgenannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen eingereiht wird. Das Erzeugnis ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Holzmöbel, von der in Läden verwendeten Art" einzureihen.

DE7175/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-08-20

Bei dem sog. "Bedienplatz Palermo, doppelt - Artikelnr. 3070164", siehe Abbildung, handelt es sich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, im Wesentlichen bestehend aus einem Regal aus Holz und zwei auf den Seiten des Regals befestigten Spiegeln. Das Regal ist mit vier Fächern ausgestattet. Die Ware ist ca. 189,5 x 71 x 84 cm groß, aus Holz gefertigt und auf beiden Seiten mit einer kleinen Ablagefläche und einer Fußstütze versehen. Das Produkt findet in Friseur-Salons Verwendung. Ein charakterbestimmender Bestandteil ist nicht ermittelbar, sodass die Ware in die letztgenannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen eingereiht wird. Das Erzeugnis ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Holzmöbel, von der in Läden verwendeten Art" einzureihen.

DE7178/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-08-20

Bei dem sog. "Bedienplatz Como, doppelt - Artikelnr. 7001070", siehe Abbildung, handelt es sich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, im Wesentlichen bestehend aus einem Tisch aus Holz und zwei daran befestigten Spiegeln. Die Ware ist ca. 190,5 x 60 x 48 cm groß, aus Holz gefertigt und auf beiden Seiten mit einem Fönhalter und einer Fußstütze versehen. Der Tisch weist eine U-Form auf. Das Produkt findet in Friseur-Salons Verwendung. Ein charakterbestimmender Bestandteil ist nicht ermittelbar, sodass die Ware in die letztgenannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen eingereiht wird. Das Erzeugnis ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Holzmöbel, von der in Läden verwendeten Art" einzureihen.

DE6571/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-22

Bei dem sog. "Bedienplatz RIGA, Art.-Nr. 7001251", handelt es sich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, im Wesentlichen bestehend aus einem Tisch aus einem Holzmöbel und einem daran befestigten Waschbecken ohne Armaturen. Die ca. 198 x 120 x 52,5 cm (H x B x T) große Ware besteht aus einem Unterschrank mit zwei Türen und drei Schubladen, auf dem ein Bedienplatz mit einem Waschbecken angebracht ist (Höhe ca. 83 cm) und einer hohen Rückwand mit einem linksseitig angebrachten Regal mit drei Fachböden. Das Waschbecken ist auf Grund seiner Konstruktion erkennbar zum Kopfwaschen bestimmt. Das Produkt findet in Friseur-Salons Verwendung. Das Holzmöbel bestimmt den Charakter der aus zwei Bestandteilen zusammengesetzten Ware im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung. Das Erzeugnis ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Holzmöbel, von der in Läden verwendeten Art" einzureihen.

DE3824/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-03-03

Warenpräsenter aus Holz, Art. Nr. 7963-93, siehe Foto. Es handelt sich um ein rechteckiges, ca. 1915 x 800 x 1200 mm großes, von vier Seiten befüllbares Verkaufsregal aus Holz, im Wesentlichen bestehend aus einem Sockel, einer Grundplatte, Seitenteilen und auf allen vier Seiten einem in unterschiedlicher Höhe angebrachten Fachboden. Das Möbel ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden. Es dient in Verkaufsräumen der Präsentation von Ware (Leuchten). Das Erzeugnis ist als "anderes, als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Holzmöbel, zur Verwendung in Läden" in den Zolltarif einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9403

Zu Position 9403: Zu dieser Position gehören auch Aufbewahrungswürfel aus verschiedenen Materialien wie Holz oder Pappe, die beispielsweise mit Kunstleder oder Spinnstoffen bezogen sein können, auch faltbar, mit einem Deckel. Sie sind dazu bestimmt, zur Aufbewahrung von Gegenständen oder zur Verwendung als Sitz auf den Boden gestellt zu werden. Beispiele: Die Erläuterungen zu Position 9401 bezüglich der Bezugnahmen auf Bambus und Holz gelten sinngemäß. Nicht hierher gehören ‚Informationsanzeigetafeln‘ wie ‚Straßenaufsteller‘ und ‚Roll-up-Ständer‘. Informationsanzeigetafeln sind so konzipiert, dass sie einfach aufgestellt, abgebaut (gefaltet/eingerollt) und dorthin verbracht werden können, wo sie benötigt werden. Sie sind für die Verwendung im Freien und/oder in Innenräumen bestimmt. Sie dienen hauptsächlich zu Informations- und/oder Werbezwecken. …

Pos. 9403

Zu Unterposition 9403 60: 1. Set bestehend aus einem quadratischen Tisch (76 x 76 cm) aus massivem Holz und zwei passenden Holzstühlen mit kariertem Stoff überzogenen Sitzen, in einer Box für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Tisch und die Stühle werden noch nicht zusammengesetzt gestellt. Anwendung der AV 1, 2 a), 3 c) und 6. 2. A-Rahmen Staffelei, mit drei Beinen, zwei vorne und eins hinten, die dazu bestimmt ist, auf den Boden gestellt zu werden. Mit ausgefahrenem „Mast“ hat sie eine maximale Höhe von 2,28 m (die minimale Höhe beträgt 1,67 m) und hält Erzeugnisse wie z. B. Leinwände, Gemälde oder Tafeln bis zu einer Größe von 1,27 m. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 (Anmerkung 2 zu Kapitel 94) und 6.

Pos. 9403

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1964/90 der Kommission vom 6. Juli 1990 (ABl. EG Nr. L 178/5) (RV L 1964/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Wärmeisoliertes Möbel zur Aufbewahrung von Eiswürfeln. Sie bestehen aus einer Profilrahmenkonstruktion mit einer Außenverkleidung und einem Innenbehälter aus Stahlblech. Der Raum zwischen den Wandungen ist mit Lagen aus Kunststoff-Ausschäumungen versehen. Unterposition 9403 20 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9403, 9403 20 und 9403 20 80. Diese Apparate enthalten kein Kälteaggregat und sind auch nicht zur Aufnahme eines Kälteaggregats hergerichtet (siehe Erläuterungen zum HS zu Position 9403, Buchstabe h)). …

Pos. 9403

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 22. Juni 2023 in der Rechtssache C-24/22 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 ist dahin auszulegen, dass eine als „Katzenkratzbaum“ bezeichnete Ware, die aus einer je nach Modell mit verschiedenen Stoffen überzogenen Konstruktion besteht und dazu bestimmt ist, Katzen einen ihnen vorbehaltenen Ort u. a. zum Aufenthalt, Spielen und Krallenwetzen zu bieten, nicht unter die Position 9403 der Kombinierten Nomenklatur fällt. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9403.60.30.00.0?

Die Zolltarifnummer 9403.60.30.00.0 umfasst Holzmöbel von der in Läden verwendeten Art. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9403.60.30.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9403.60.30.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9403.60.30.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940360. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9403.60.30.00.0?

9403.60.30.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9403.60.30.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9403.60.30.00.0 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9403 Andere Möbel und Teile davon > 940360 andere Holzmöbel > 94036030 Holzmöbel von der in Läden verwendeten Art. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9403.60.30.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9403.60.30.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI21136/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 9403.60.30.00.0 von der EUDR betroffen?

Ja. 9403.60.30.00.0 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff wood). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9403.60.30.00.0?

Warennummer 9403.60.30.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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