Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9403.60.90.00.0: Andere Möbel und Teile davon, andere Holzmöbel

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9403.60.90.00.0 steht für Andere Möbel und Teile davon, andere Holzmöbel. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9403.60.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 94. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9403.60.90.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
  2. 9403Andere Möbel und Teile davon
  3. 9403.60andere Holzmöbel
  4. 9403.60.90andere Holzmöbel
  5. 9403.60.90.00.0Andere Möbel und Teile davon, andere Holzmöbel

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9403.60.90.00.0

HS-Code9403.606 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9403.60.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9403.60.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9403.60.90.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstwood2023/1115
Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 2B352fBiological manufacturing and handling equipment, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI2070/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-25

Es handelt sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware in Form einer Kommode. Das Möbel besitzt die Maße 83 , 5 cm x 88 cm x 41 cm (H x B x T) und besteht im Wesentlichen aus einem Korpus mit oberer Ablagefläche sowie sechs Schubladen und zwei Türen (jeweils eine Tür links und rechts). Das Erzeugnis ist im Inneren aus Holz gefertigt und mit verspiegeltem Glas verkleidet. Im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung und aufgrund des Wertes bestimmt das Holz den stofflichen Charakter des Möbels. Es ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden und dient der Einrichtung in unterschiedlichen Räumen einer Wohnung. Die Ware ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Holz, ohne konkreten Raumbezug" einzureihen.

DEBTI2881/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-17

Bei dem als "Regal Wäschesammler" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem Holzregal mit zwei Ablageflächen und drei in das Regal eingehängten Säcken (Beuteln) aus Spinnstoff (Polyester). Das auf den Boden zu stellende Regal mit den Abmessungen von 81 cm x 101 cm x 30 cm (B x H x T) besteht im Wesentlichen aus einem Rahmen aus Bambusholz und drei Einschüben, welche der Aufnahme der Spinnstoffsäcke dienen. Das Regal ist der charakterbestimmende Bestandteil der aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung. Aufgrund der Gestaltung kann die Ware in unterschiedlichen Räumen einer Wohnung verwendet werden. Das Erzeugnis ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Holz, ohne konkreten Raumbezug" einzureihen

DEBTI4695/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-10

Bei der als "Holzharasse A 1/2 Route 66" bezeichneten Ware handelt es sich um eine ca. 32 x 35 x 35 cm große Holzkiste mit einer durch Scharniere befestigten Klappe mit Magnetverschluss und einem bunt bedruckten Schriftzug (Route 66). Sie besteht aus Fichten- und Tannenholz und ist mit Buchenholzecken versehen. Die Kiste ist auf Grund ihrer Größe dazu bestimmt auf den Boden gestellt zu werden und dient zur Aufnahme verschiedenster Gegenstände. Konstruktionsbedingt ist ein Sitzen auf der Kiste nicht möglich. Die Kiste kann in unterschiedlichen Räumen genutzt werden, so dass sie keinen konkreten Raumbezug aufweist. Das Erzeugnis ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Holz, ohne konkreten Raumbezug" einzureihen. (s. Abbildung in der Anlage)

DEBTI4701/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-03

Bei der als "Holzharasse A 1/2 BEACHBUS" bezeichneten Ware handelt es sich um eine ca. 32 x 35 x 35 cm große Holzkiste mit einem bunt bedruckten (Schriftzug: Wave Patrol California) und durch Scharniere befestigten Deckel mit Magnetverschluss. Sie besteht aus Fichten- und Tannenholz und ist mit Buchenholzecken versehen. Die Kiste ist auf Grund ihrer Größe dazu bestimmt auf den Boden gestellt zu werden und dient zur Aufnahme verschiedenster Gegenstände. Konstruktionsbedingt ist ein Sitzen auf der Kiste nicht möglich. Die Kiste kann in unterschiedlichen Räumen genutzt werden, so dass sie keinen konkreten Raumbezug aufweist. Das Erzeugnis ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Holz, ohne konkreten Raumbezug" einzureihen. (s. Abbildung in der Anlage)

DEBTI4698/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-03

Bei der als "Holzharasse A 1/2 HOME" bezeichneten Ware handelt es sich um eine ca. 32 x 35 x 35 cm große Holzkiste mit einer durch Scharniere befestigten Klappe mit Magnetverschluss und einem bunt bedruckten Schriftzug (Home Sweet Home). Sie besteht aus Fichten- und Tannenholz und ist mit Buchenholzecken versehen. Die Kiste ist auf Grund ihrer Größe dazu bestimmt auf den Boden gestellt zu werden und dient zur Aufnahme verschiedenster Gegenstände. Auf Grund der Konstruktion ist ein Sitzen auf der Kiste nicht möglich. Die Kiste kann in unterschiedlichen Räumen genutzt werden, so dass sie ohne konkreten Raumbezug ist. Die Ware wird als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Holz, ohne speziellen Raumbezug" eingereiht. (s. Abbildung in der Anlage)

DEBTI51624/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-12

Es handelt es sich bei den Erzeugnissen um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - zwei ca. 22 , 5 x 40 , 5 x 22 , 5 cm und 28 , 5 x 48 , 5 x 28 , 5 cm (B x L x H) großen Truhen ohne Inneneinteilung mit jeweils aus einem Korpus aus Holz (MDF), aufklappbarem Deckel, seitlichen Griffen, Scharnieren und Verschlüssen und - zwei ca. 34 , 5 x 56 , 5 x 34 , 5 cm und 40 , 5 x 64 , 5 x 40 , 5 cm (B x L x H) großen Aufbewahrungsmöbeln, jeweils in Form einer Truhe ohne Inneneinteilung, mit jeweils aus einem Korpus aus Holz (MDF), aufklappbarem Deckel, seitlichen Griffen, Scharnieren und Verschlüssen. Die Waren dienen der Aufbewahrung von Gegenständen und aufgrund der Größe sind die zwei Aufbewahrungsmöbel dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird aufgrund des Umfangs durch die Aufbewahrungsmöbel bestimmt. Innerhalb der Unterposition bestimmt das Holz im Hinblick auf die Stabilität den Charakter der Waren. Die verpackte Warenzusammenstellung ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Holz, ohne konkreten Raumbezug" einzureihen.

DEBTI47443/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-05

Es handelt sich bei der "Balkon-Sitzgruppe 3-tlg." um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, noch nicht zusammengesetzt, bestehend aus zwei Sitzmöbeln und einem Tisch aus Akazienholz. Die 38 cm x 52 cm x 82 cm (B x T x H) großen ungepolsterten Sitzmöbel mit Holzgestell stellen sich als Stühle mit Sitzfläche und Rückenlehne aus Holzstreben an einem Scherengestell dar. Der ca. 60 cm x 60 cm x 72 cm (B x T x H) große, quadratische Tisch aus Holz ist dazu ausgelegt, während des Sitzens auf den dazugehörigen Sitzmöbeln an ihm zu essen. Tisch und Sitzmöbel sind zusammenklappbar und gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Möbel sind dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden. Weder Sitzmöbel noch Tisch sind für die Warenzusammenstellung charakterbestimmend, so dass die Sitzgruppe der zuletzt genannten der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen zuzuweisen ist. Die Warenzusammenstellung ist als "andere als von den Positionen 9401 und 9402 erfasste Möbel, aus Holz, ohne konkreten Raumbezug" einzureihen.

DEBTI49563/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-05

Bei der als "Leiter-Handtuchhalter" bezeichneten Ware handelt es sich um ein ca. 50 x 182 , 5 x 3 , 5 cm (B x H x T) großes Möbel aus Bambusholz, im Wesentlichen bestehend aus zwei Längs- und sechs Querstreben. Das auf den Boden zu stellende Erzeugnis dient der Einrichtung von Wohnungen. Die noch nicht zusammengesetzte, verpackte Ware ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Holz, ohne konkreten Raumbezug" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9403

Zu Position 9403: Zu dieser Position gehören auch Aufbewahrungswürfel aus verschiedenen Materialien wie Holz oder Pappe, die beispielsweise mit Kunstleder oder Spinnstoffen bezogen sein können, auch faltbar, mit einem Deckel. Sie sind dazu bestimmt, zur Aufbewahrung von Gegenständen oder zur Verwendung als Sitz auf den Boden gestellt zu werden. Beispiele: Die Erläuterungen zu Position 9401 bezüglich der Bezugnahmen auf Bambus und Holz gelten sinngemäß. Nicht hierher gehören ‚Informationsanzeigetafeln‘ wie ‚Straßenaufsteller‘ und ‚Roll-up-Ständer‘. Informationsanzeigetafeln sind so konzipiert, dass sie einfach aufgestellt, abgebaut (gefaltet/eingerollt) und dorthin verbracht werden können, wo sie benötigt werden. Sie sind für die Verwendung im Freien und/oder in Innenräumen bestimmt. Sie dienen hauptsächlich zu Informations- und/oder Werbezwecken. …

Pos. 9403

Zu Unterposition 9403 60: 1. Set bestehend aus einem quadratischen Tisch (76 x 76 cm) aus massivem Holz und zwei passenden Holzstühlen mit kariertem Stoff überzogenen Sitzen, in einer Box für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Tisch und die Stühle werden noch nicht zusammengesetzt gestellt. Anwendung der AV 1, 2 a), 3 c) und 6. 2. A-Rahmen Staffelei, mit drei Beinen, zwei vorne und eins hinten, die dazu bestimmt ist, auf den Boden gestellt zu werden. Mit ausgefahrenem „Mast“ hat sie eine maximale Höhe von 2,28 m (die minimale Höhe beträgt 1,67 m) und hält Erzeugnisse wie z. B. Leinwände, Gemälde oder Tafeln bis zu einer Größe von 1,27 m. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 (Anmerkung 2 zu Kapitel 94) und 6.

Pos. 9403

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1964/90 der Kommission vom 6. Juli 1990 (ABl. EG Nr. L 178/5) (RV L 1964/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Wärmeisoliertes Möbel zur Aufbewahrung von Eiswürfeln. Sie bestehen aus einer Profilrahmenkonstruktion mit einer Außenverkleidung und einem Innenbehälter aus Stahlblech. Der Raum zwischen den Wandungen ist mit Lagen aus Kunststoff-Ausschäumungen versehen. Unterposition 9403 20 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9403, 9403 20 und 9403 20 80. Diese Apparate enthalten kein Kälteaggregat und sind auch nicht zur Aufnahme eines Kälteaggregats hergerichtet (siehe Erläuterungen zum HS zu Position 9403, Buchstabe h)). …

Pos. 9403

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 22. Juni 2023 in der Rechtssache C-24/22 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 ist dahin auszulegen, dass eine als „Katzenkratzbaum“ bezeichnete Ware, die aus einer je nach Modell mit verschiedenen Stoffen überzogenen Konstruktion besteht und dazu bestimmt ist, Katzen einen ihnen vorbehaltenen Ort u. a. zum Aufenthalt, Spielen und Krallenwetzen zu bieten, nicht unter die Position 9403 der Kombinierten Nomenklatur fällt. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9403.60.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 9403.60.90.00.0 umfasst Andere Möbel und Teile davon, andere Holzmöbel. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9403.60.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9403.60.90.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9403.60.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940360. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9403.60.90.00.0?

9403.60.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9403.60.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9403.60.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9403 Andere Möbel und Teile davon > 940360 andere Holzmöbel > 94036090 andere Holzmöbel. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9403.60.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9403.60.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI2070/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 9403.60.90.00.0 von der EUDR betroffen?

Ja. 9403.60.90.00.0 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff wood). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

Ist 9403.60.90.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9403.60.90.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 2B352f. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9403.60.90.00.0?

Warennummer 9403.60.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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