Zolltarifnummer 9403.89.00.10: Möbel aus anderen Stoffen, handgearbeitet
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9403.89.00.10 steht für Möbel aus anderen Stoffen, handgearbeitet. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9403.89.00.10 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 94. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9403.89.00.10
- Drittlandszoll
- 5,6 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
- 9403Andere Möbel und Teile davon
- 9403.89andere
- 9403.89.00Möbel aus anderen Stoffen, einschließlich Stuhlrohr, Korbweide/Flechtweide, Bambus oder ähnliche Stoffe, andere
- 9403.89.00.10Möbel aus anderen Stoffen, handgearbeitet
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9403.89.00.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 5,6 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 2B352fBiological manufacturing and handling equipment, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei der als "Couchtisch" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Tisch, der aus einer kreisrunden, zwei Zentimeter starken Tischplatte aus dunkelgrau bis schwarz gemustertem, indischem Marmor sowie einem trommelförmigen Metallgestell besteht, welches die Tischplatte trägt. (Abmessungen: Ø 60 cm, Höhe 34 cm) Bei dem aus unterschiedlichen Stoffen bestehenden Tisch wird der stoffliche Charakter der Ware durch die höherwertige Tischplatte bestimmt. Das verpackte Möbel dient der Ausstattung von Wohnungen und ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden. Die Ware ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Marmor, handgearbeitet" einzureihen. (siehe Abbildung in der Anlage)
Bei der als "Couchtisch" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Tisch, der aus einer 1 , 5 Zentimeter starken Tischplatte aus weiß-grau gemustertem, indischem Marmor sowie einem geschlossenen Metallgestell (erhältlich in Gold und Schwarz) in geschwungener Dreiecksform besteht, welches die annähernd dreieckige Tischplatte trägt. (Abmessungen: Ø 63 cm, Höhe 30 cm) Bei dem aus unterschiedlichen Stoffen bestehenden Tisch wird der stoffliche Charakter der Ware durch die höherwertige Tischplatte bestimmt. Das verpackte Möbel dient der Ausstattung von Wohnungen und ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden. Die Ware wurde in Handarbeit gefertigt. Die Ware ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Marmor, handgearbeitet" einzureihen. (siehe Abbildung in der Anlage)
Bei der als "Couchtisch" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Tisch (Abmessungen: Ø 60 cm, Höhe 39 cm), der aus einer kreisrunden, ca. 1 , 5 Zentimeter starken Tischplatte aus indischem Marmor (Farbgebung: weiß-grau oder schwarz-grau) sowie einem Standfuß aus Aluminium, in einer säulenähnlichen Form besteht, welcher die Tischplatte trägt. Dieser Fuß setzt sich aus mehreren, geometrisch aufeinanderliegenden Zylindern mit unterschiedlichen Durchmessern zusammen und mündet auf einer runden, flachen Bodenplatte (Ø 27 cm). Bei dem aus unterschiedlichen Stoffen bestehenden Tisch wird der stoffliche Charakter der Ware durch die höherwertige Tischplatte bestimmt. Das verpackte Möbel dient der Ausstattung von Wohnungen und ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden. Die Ware wurde in Handarbeit gefertigt. Die Ware ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Marmor, handgearbeitet" einzureihen. (siehe Abbildung in der Anlage)
Bei der als "Beistelltisch" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Tisch, der im Wesentlichen aus einer runden Tischplatte aus indischem Marmor besteht, die von einem säulenartigen, goldfarbenen Standbein aus Aluminium auf einem zylinderförmigen Marmor-Sockel getragen wird. (Abmessungen: 37 x 56 cm - Ø x H / Tischplattenstärke: 1 ,2 cm). Bei dem aus unterschiedlichen Stoffen bestehenden Tisch wird der stoffliche Charakter der Ware durch den prozentual höheren Wertanteil des Marmors bestimmt. Das noch nicht zusammengesetzte und verpackte Möbel dient der Ausstattung von Wohnungen und ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden. Die Ware wurde in Handarbeit gefertigt. Die Ware ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Marmor, handgearbeitet" einzureihen. (siehe Abbildung in der Anlage)
Bei der als "Couchtisch" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Tisch, der aus einer kreisrunden, 1 , 5 cm Zentimeter starken Tischplatte aus weiß-grau gemustertem, indischem Toronto-Marmor sowie einem Gestell aus pulverbeschichtetem Eisen mit vier Standbeinen besteht, welches die Tischplatte trägt. (Abmessungen: Ø 70 cm, Höhe 42 cm) Bei dem aus unterschiedlichen Stoffen bestehenden Tisch wird der stoffliche Charakter der Ware durch die höherwertige Tischplatte bestimmt. Das verpackte Möbel dient der Ausstattung von Wohnungen und ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden. Die Ware wurde in Handarbeit gefertigt. Die Ware ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Marmor, handgearbeitet" einzureihen. (siehe Abbildung in der Anlage)
Bei der als „Konsolentisch" bezeichneten Ware handelt es sich um ein aus verschiedenen Stoffen zusammengesetztes Möbel in Form eines Tisches mit den Maßen von ca. 90 x 29 x 85 cm (B x T x H). Der Tisch besteht aus drei ca. 28 x 28 cm großen eckigen Ornamentglasplatten und einem sechsbeinigen Metallgestell. Der Tisch wurde in Handarbeit hergestellt. Da weder das Metallgestell als Stabilität verleihendes Element noch die Glasplatte mit dem höchsten Wert den Charakter des Möbels bestimmt, ist die Ware in die zuletzt genannte, der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen einzureihen. Der Tisch ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden und dient der dauerhaften Einrichtung von Wohnungen. Die noch nicht zusammengesetzte und verpackte Ware ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Glas, handgearbeitet" einzureihen.
Table basse en béton à usage domestique. Elle peut être utilisée en intérieur comme en extérieur. Selon les déclarations de l’opérateur la table est fabriquée de manière artisanale en grande quantité. Les dimensions sont de 132(L)x 56(l) x 40,5(H)cm.
Bei dem als "Tisch auf Rädern, WL5.560" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware mit mehreren Funktionen, die sowohl als Sitzmöbel als auch als Tisch verwendet werden kann; 186 x 50 x 101 cm (B x H x T). Eine Einreihung erfolgt in die zuletzt genannte, der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen. Das Möbel besteht im Wesentlichen aus mehreren beweglichen Metallrädern einem Holzrahmen und einem Kunstlederbezug. Da weder das Stabilität verleihende Metallgestell, noch das den Umfang beherrschende Holz und Kunstleder den stofflichen Charakter bestimmen, erfolgt eine Einreihung in die zuletzt genannte, der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen. Der in Handarbeit gefertigte Tisch ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden und dient der dauerhaften Einrichtung von Wohnungen. Die verpackte Ware ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Kunstleder, handgearbeitet" einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 9403: Zu dieser Position gehören auch Aufbewahrungswürfel aus verschiedenen Materialien wie Holz oder Pappe, die beispielsweise mit Kunstleder oder Spinnstoffen bezogen sein können, auch faltbar, mit einem Deckel. Sie sind dazu bestimmt, zur Aufbewahrung von Gegenständen oder zur Verwendung als Sitz auf den Boden gestellt zu werden. Beispiele: Die Erläuterungen zu Position 9401 bezüglich der Bezugnahmen auf Bambus und Holz gelten sinngemäß. Nicht hierher gehören ‚Informationsanzeigetafeln‘ wie ‚Straßenaufsteller‘ und ‚Roll-up-Ständer‘. Informationsanzeigetafeln sind so konzipiert, dass sie einfach aufgestellt, abgebaut (gefaltet/eingerollt) und dorthin verbracht werden können, wo sie benötigt werden. Sie sind für die Verwendung im Freien und/oder in Innenräumen bestimmt. Sie dienen hauptsächlich zu Informations- und/oder Werbezwecken. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1964/90 der Kommission vom 6. Juli 1990 (ABl. EG Nr. L 178/5) (RV L 1964/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Wärmeisoliertes Möbel zur Aufbewahrung von Eiswürfeln. Sie bestehen aus einer Profilrahmenkonstruktion mit einer Außenverkleidung und einem Innenbehälter aus Stahlblech. Der Raum zwischen den Wandungen ist mit Lagen aus Kunststoff-Ausschäumungen versehen. Unterposition 9403 20 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9403, 9403 20 und 9403 20 80. Diese Apparate enthalten kein Kälteaggregat und sind auch nicht zur Aufnahme eines Kälteaggregats hergerichtet (siehe Erläuterungen zum HS zu Position 9403, Buchstabe h)). …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 22. Juni 2023 in der Rechtssache C-24/22 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 ist dahin auszulegen, dass eine als „Katzenkratzbaum“ bezeichnete Ware, die aus einer je nach Modell mit verschiedenen Stoffen überzogenen Konstruktion besteht und dazu bestimmt ist, Katzen einen ihnen vorbehaltenen Ort u. a. zum Aufenthalt, Spielen und Krallenwetzen zu bieten, nicht unter die Position 9403 der Kombinierten Nomenklatur fällt. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (465. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 10. bis 11. Dezember 2008): Zur Einreihung eines noch nicht zusammengesetzten Möbelstücks aus unterschiedlichem Material bestehend nahm der Ausschuss wie folgt Stellung: Das Möbelstück ist speziell hergerichtet für: Fernsehempfangsgeräte (und andere multimediale Geräte, wie z. B. DVD-Spieler). Es enthält kleine Räder, mehrere Regalböden für die Geräte, Kabelkanäle und eine spezielle Vorrichtung zur Befestigung des Fernsehgerätes (siehe die Abbildung des bereits zusammengesetzten Produkts). Eine Einreihung in die Position 8529 als Teil, das ausschließlich oder hauptsächlich für ein Gerät der Pos. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9403.89.00.10?
Die Zolltarifnummer 9403.89.00.10 umfasst Möbel aus anderen Stoffen, handgearbeitet. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9403.89.00.10?
Der Drittlandszollsatz für 9403.89.00.10 beträgt 5,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9403.89.00.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940389. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9403.89.00.10?
9403.89.00.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9403.89.00.10 im Zolltarif eingeordnet?
9403.89.00.10 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9403 Andere Möbel und Teile davon > 940389 andere > 94038900 Möbel aus anderen Stoffen, einschließlich Stuhlrohr, Korbweide/Flechtweide, Bambus oder ähnliche Stoffe, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9403.89.00.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9403.89.00.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI19020/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 9403.89.00.10 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9403.89.00.10 gibt es eine indikative Korrelation zu 2B352f. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9403.89.00.10?
TARIC-Code 9403.89.00.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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