Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9403.99.90: Teile, aus anderen Stoffen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9403.99.90 steht für Teile, aus anderen Stoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9403.99.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 94. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9403.99.90
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
  2. 9403Andere Möbel und Teile davon
  3. 9403.99Teile, andere
  4. 9403.99.90Teile, aus anderen Stoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9403.99.90

HS-Code9403.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9403.99.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

PLBTIWIT-2026-000704Erteilt von PLGültig bis 2029-07-14

Pokrowiec tekstylny do podnóżka, o prostokątnym kształcie, z zaokrąglonymi rogami. Wierzchnią warstwę stanowi materiał wielowarstwowy składający się z połączenia poprzez zszycie tkaniny poliestrowej, włókniny poliestrowej oraz tkaniny polipropylenowej. Spód produktu wykonany jest z tkaniny poliestrowej. Produkt posiada otwór z zamkiem błyskawicznym umożliwiający włożenie elementu z pianki poliuretanowej (nie objęta decyzją WIT). Na spodniej stronie wszyta jest taśma z rzepem, umożliwiająca zamocowanie do stelaża podnóżka. Po włożeniu do pokrowca pianki (na dalszym etapie), towar docelowo będzie służyć jako pokrycie mebla (podnóżka). Zgodnie z oświadczeniem Wnioskodawcy, artykuł jest przeznaczony do konkretnego mebla ze względu na sposób mocowania (część rzepa na pokrowcu współpracuje z odpowiadającą częścią rzepa na stelażu, co umożliwia precyzyjne zamocowanie pokrowca do podnóżka) oraz kształt i wymiary towaru (zaprojektowane do konkretnego modelu). Występuje w pięciu wersjach kolorystycznych. Towar nie posiada opakowania jednostkowego, opakowanie zbiorcze: skrzynie kartonowe. Wymiary: ok. 56 x 61cm, masa: 0,35kg.

DEBTI1623/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-03

Bei der Ware handelt es sich um eine ca. 150 x 120 cm große Pinnwand, beidseitig mit Naturkork versehen und mit einem Metallrahmen ausgestattet. Sie wird an fahrbaren oder feststehenden Stützen (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) mittels am Rahmen befindlicher Aufnahmevorrichtungen befestigt und dient in Unterrichts- oder Seminarräumen als Präsentationsmöbel. Die Einhängetafel ist somit ein erkennbares, notwendiges Teil des Präsentationsmöbels. Bei der aus zwei unterschiedlichen Materialien (Kork und Metall) bestehenden Ware wird der Charakter im Hinblick auf den Umfang und in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung durch den Kork bestimmt. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Die Ware ist als "erkennbares Teil eines anderen als von den Positionen 9401 und 9402 erfassten Möbels, nicht aus Metall oder Holz, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DEBTI1756/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-26

Bei der Ware handelt es sich um eine ca. 150 x 120 cm große Pinnwand, beidseitig mit textilem Stoff (Polyester) versehen und mit einem Metallrahmen ausgestattet. Sie wird an fahrbaren oder feststehenden Stützen (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) mittels am Rahmen befindlicher Aufnahmevorrichtungen befestigt und dient in Unterrichts- oder Seminarräumen als Präsentationsmöbel. Die Einhängetafel ist somit ein erkennbares, notwendiges Teil des Präsentationsmöbels. Bei der aus zwei unterschiedlichen Materialien (Spinnstoff und Metall) bestehenden Ware wird der Charakter im Hinblick auf den Umfang und in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung durch den Spinnstoff bestimmt. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Die Ware ist als "erkennbares Teil eines anderen als von den Positionen 9401 und 9402 erfassten Möbels, nicht aus Metall oder Holz, nicht handgearbeitet" einzureihen.

ITBTI2025-0719Erteilt von ITGültig bis 2029-03-22

Sottolavello in materia termpoplastico destinato ad essere inserito all'interno della struttura del mobile cucina per proteggere la parte inferiore del mobile da possibili perdite d'acqua. Dimensioni L mm 450 a 1200 spessore 16/18/19 mm

ITBTI2025-0717Erteilt von ITGültig bis 2029-01-13

Ripiano di plastica forato fissato all'interno della struttura del mobile cucina, destinato a sostenere e garantire la corretta ventilazione del frigo.

DEBTI31674/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-02

Bei der als "Standfuß für Pflegebetten, Art. STF-WB1" bezeichneten Ware handelt es sich um ein nach technischer Zeichnung gefertigtes Teil aus Glasfaser verstärktem Kunststoff mit rechteckiger Grundplatte und nahezu ovalem Oberteil (Maße: ca. 85 x 40 x 76,5 mm). Der Artikel wird an das Untergestell von Pflegebetten montiert, um ein Wegrollen des Bettes zu verhindern. Die Ware ist als “erkennbares Teil, eines anderen als von den Positionen 9401 und 9402 erfassten Möbels, nicht aus Holz oder Metall“ einzureihen.

DEBTI31357/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-08

Bei der als "Distanzstück" (Art. WB-01-009517) bezeichneten Ware handelt es sich um ein nach technischer Zeichnung gefertigtes Kunststoffteil (Abmessungen: 70 mm x 20 mm x 23 mm (L x B x H)) mit zwei Bohrungen im Abstand von 40 mm. Das Erzeugnis wird an ein Betttischgestell eines Nachtschrank angebaut und dient dort zur Abstandshaltung zwischen dem Nachtschrank und dem Betttischgestell. Die Ware ist als "erkennbares Teil von Möbeln der Position 9403, nicht aus Holz oder Metall" einzureihen.

DEBTI22052/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-20

Bei dem sog. "Möbel-Leder-Knopf in Silber/Braun" handelt es sich um vier ca. 6,5 x 3 cm große Möbelgriffe (Schlaufengriffe) für Schranktüren oder Schubladen, jeweils bestehend aus einem länglichen, zu einer Schlaufe geformten "Griffsstück" aus Leder, das mittels einer Befestigungsvorrichtung aus Messing (sog. Knopf), die durch Lochungen an den Enden der Schlaufe durchgeführt wird, und beiliegender Schrauben befestigt wird. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Waren wird insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung, des Umfangs sowie des äußeren Erscheinungsbildes durch das Leder bestimmt (somit keine Einreihung als Beschläge aus unedlem Metall in die Position 8302). Die in einer Verkaufsumschließung verpackten Waren sind als erkennbare "Teile von Möbeln der Position 9403, nicht aus Holz oder Metall" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9403

Zu Position 9403: Zu dieser Position gehören auch Aufbewahrungswürfel aus verschiedenen Materialien wie Holz oder Pappe, die beispielsweise mit Kunstleder oder Spinnstoffen bezogen sein können, auch faltbar, mit einem Deckel. Sie sind dazu bestimmt, zur Aufbewahrung von Gegenständen oder zur Verwendung als Sitz auf den Boden gestellt zu werden. Beispiele: Die Erläuterungen zu Position 9401 bezüglich der Bezugnahmen auf Bambus und Holz gelten sinngemäß. Nicht hierher gehören ‚Informationsanzeigetafeln‘ wie ‚Straßenaufsteller‘ und ‚Roll-up-Ständer‘. Informationsanzeigetafeln sind so konzipiert, dass sie einfach aufgestellt, abgebaut (gefaltet/eingerollt) und dorthin verbracht werden können, wo sie benötigt werden. Sie sind für die Verwendung im Freien und/oder in Innenräumen bestimmt. Sie dienen hauptsächlich zu Informations- und/oder Werbezwecken. …

Pos. 9403

Zu Unterposition 9403 99 1. Schubladenseiten mit Führungsschienen zur Aufnahme einer ausziehbaren Schublade. Jede Seite besteht aus einem doppelwandigen Metallprofil zusammen mit einem Unterteil mit Nuten und Kerben. Die Nuten und Kerben sind so konzipiert, dass die Führungsschienen, die Vorderseite, die Rückseite und der Boden der Schublade befestigt werden kann. An den Seiten befinden sich die Führungsschienen sowie die Befestigungen und Klammern zur Befestigung der Schublade an dem Möbelstück, für das sie bestimmt ist. Die Schubladenseiten sind maßgenau gefertigt und werden mit anderen Teilen zu Möbelschubladen verarbeitet, z. B. für Beistellcontainer, Schränke, Schreibtische, Kommoden oder Tische mit Schubladen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 9403

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1964/90 der Kommission vom 6. Juli 1990 (ABl. EG Nr. L 178/5) (RV L 1964/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Wärmeisoliertes Möbel zur Aufbewahrung von Eiswürfeln. Sie bestehen aus einer Profilrahmenkonstruktion mit einer Außenverkleidung und einem Innenbehälter aus Stahlblech. Der Raum zwischen den Wandungen ist mit Lagen aus Kunststoff-Ausschäumungen versehen. Unterposition 9403 20 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9403, 9403 20 und 9403 20 80. Diese Apparate enthalten kein Kälteaggregat und sind auch nicht zur Aufnahme eines Kälteaggregats hergerichtet (siehe Erläuterungen zum HS zu Position 9403, Buchstabe h)). …

Pos. 9403

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 22. Juni 2023 in der Rechtssache C-24/22 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 ist dahin auszulegen, dass eine als „Katzenkratzbaum“ bezeichnete Ware, die aus einer je nach Modell mit verschiedenen Stoffen überzogenen Konstruktion besteht und dazu bestimmt ist, Katzen einen ihnen vorbehaltenen Ort u. a. zum Aufenthalt, Spielen und Krallenwetzen zu bieten, nicht unter die Position 9403 der Kombinierten Nomenklatur fällt. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9403.99.90?

Die Zolltarifnummer 9403.99.90 umfasst Teile, aus anderen Stoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9403.99.90?

Der Drittlandszollsatz für 9403.99.90 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9403.99.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940399. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9403.99.90?

9403.99.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9403.99.90 im Zolltarif eingeordnet?

9403.99.90 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9403 Andere Möbel und Teile davon > 940399 Teile, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9403.99.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9403.99.90 erfasst, zum Beispiel PLBTIWIT-2026-000704. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9403.99.90?

KN-Code 9403.99.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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