Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9404.21.90: Auflegematratzen, aus Zellkunststoff

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9404.21.90 steht für Auflegematratzen, aus Zellkunststoff. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9404.21.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 94. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9404.21.90
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
  2. 9404Sprungrahmen; Bettausstattungen und ähnliche Waren (z. B. Auflegematratzen, Steppdecken, Deckbetten, Polster, Schlummerrollen und Kopfkissen) mit Federung oder gepolstert oder mit Füllung aus Stoffen aller Art oder aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen
  3. 9404.21Auflegematratzen, aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen
  4. 9404.21.90Auflegematratzen, aus Zellkunststoff

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9404.21.90

HS-Code9404.216 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9404.21.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI5747/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-26

Auflegematratze, Foto siehe Anlage, - zusammengesetzte Ware, laut Antrag bestehend aus einer Matratze und einem Matratzenbezug, in unterschiedlichen Größen erhältlich, - Matratze: -- laut Antrag aus einem mehrlagigen Schaumkernsystem aus 100 % Zellkunststoff (Polyurethan- Schaum) mit einem 19 cm hohen Wendekern mit ergonomischem Schnittmuster und zwei unter- schiedlichen Härtegraden sowie einer ca. 3 cm hohen viskoelastischen Lage, welche optional ober- oder unterhalb des Wendekerns positioniert werden kann, - Matratzenbezug: -- laut Antrag: --- den Abmessungen der Matratzen entsprechend, --- mit einem Ober- und Unterteil aus verschiedenen Flächenerzeugnissen aus synthetischen Chemiefasern; durch einen umlaufenden Reißverschlusses miteinander verbunden, -- die Ware ist laut Antrag zum Waschen geeignet (der obere und untere Teil getrennt bei unter- schiedlichen Temperaturen) und so gestaltet, dass die Matratze jederzeit ohne Weiteres auf- genommen bzw. entfernt werden kann, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung (erholsames Schlafen) sind sowohl die Matratze als auch der Matratzenbezug gleichbedeutend; somit kann keinem der beiden Bestandteile eine charakterverleihende Eigenschaft im Sinne der AV 3 b) zuerkannt werden; die zusammengesetzte Ware ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (6302 bzw. 9404) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Bettausstattung, Auflegematratze, aus Zellkunststoff"

SKBTI580915/24/356Erteilt von SKGültig bis 2028-01-22

Tovarom je obojstranný matrac z polyuretánovej peny s rozličnou hustotou a so snímateľným poťahom z textilných materiálov a zipsu. Tovar sa používa pri prevencii preležanín u pacientov, pomáha predchádzať vzniku preležanín u pacientov, u ktorých je riziko ich vzniku stredné až vysoké. Tovar je dodávaný v rovnom stave alebo stlačený, rozmery tovaru 87 x 196 x 14 cm (šírka x dĺžka x hrúbka), hmotnosť matraca je 19 kg. Tovar je v kombinácii modrej a bielej farby. Tovar je zložený z dvoch vrstiev polyuretánovej peny. Jedna vrstva (približne 2/5 hrúbky) je viskoelastická PU pena-polyuretán s vysokou hustotou (75 kg/m3), druhá vrstva je high resilient (vysokopružná) PU pena s nižšou hustotou (34 kg/m3). Maximálna hmotnosť používateľa by nemala presiahnuť 160 kg.

FRBTIFR-BTI-2024-05390-01Erteilt von FRGültig bis 2027-12-09

Ouvrage de vannerie, de type couffin pour bébés, doté de deux anses. Cet article est composé : - d’une panière en vannerie de matières végétales tressées (feuilles de palmier doum), - d’un matelas rempli de mousse de polyuréthane (100%) avec un habillage en coton mousseline (100%), - d'un drap housse pour le matelas confectionné en tissu de coton mousseline (100%), sans mention de tissage à la main ou selon le procédé ‘baltik’, - d'un habillage amovible (pour la panière) en coton mousseline (100%) remplissage polyester (100%). Ces éléments sont conditionnés ensemble dans un polybag. Dimensions du couffin : 82 x 26 x 42cm. Poids supporté 6kg. L' article se décline en 2 modèles. Ce RTC ne reprend que le matelas les autres articles font l’objet d’un classement séparé.

DEBTI43409/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-01-08

Bei der sog. PU-Schaummatratze handelt es sich um eine Auflegematratze aus 100 % Polyurethanschaum, bestehend aus unterschiedlichen Lagen (u.a. eine viskoelastische Schaumlage). Die Matratze ist vollständig von einem Bezug umschlossen, welcher eine Unterseite aus 95 % Polyester und 5 % Polypropylen sowie eine Oberseite und Seitenteile aus 100 % Polyester aufweist. Die Matratze wird in den Größen 90 x 200 cm und 140 x 200 cm angeboten. Das Erzeugnis ist als „Bettausstattung, Auflegematratze, aus Zellkunststoff, überzogen“ einzureihen.

FRBTIFR-BTI-2024-07790-01Erteilt von FRGültig bis 2025-06-13

Couffin pour bébé de dimensions 82 x 26 x 42cm, pouvant supporter jusqu’à 6kg. Cet article est composé - d’une panière en vannerie de matières végétales tressées (feuilles de palmier doum), dotée de deux anses - d'un matelas de dimensions 74x30x3cm rempli de mousse de polyuréthane avec un habillage en jersey de coton - d'un drap housse pour le matelas, confectionné en jersey de coton - d'un habillage pour la panière en jersey matelassé de coton et un remplissage polyester (100%). Ces 4 éléments sont conditionnés ensemble dans un polybag. Cet article se décline en 2 modèles. Ce RTC ne reprend que le matelas les autres articles font l’objet d’un classement séparé.

DEBTI11635/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-06-02

Bei dem Erzeugnis handelt es sich um eine Auflegematratze aus einem Bezug aus Spinnstoffgewebe (lt. Astin 60% Polester und 40% Lyocell), zwei Lagen Polyesterwattierung und fünf Lagen verschiedener Zellkunststoffe. Das Erzeugnis liegt in verschiedenen Größen vor; bei einer Höhe von je etwa 22 cm, laut Hersteller 80 x 200; 80 x 220; 90 x 200; 90 x 220; 100 x 200; 100 x 220; 120 x 200; 120 x 220; 140 x 200 und 140 x 220 (jeweils Breite und Länge in cm) zur Auflage auf einen Lattenrost. Es handelt sich um die Modelle „EXCELLENCE“ und „SUPERB“, die mit unterschiedlich dicken Zellkunststoffschichten gefertig werden. Die Ware dient als Auflegematratze für Betten. Sie ist als "Bettausstattung, Auflegematratze aus Zellkunststoff, überzogen" einzureihen.

FRBTIFR-BTI-2024-02426-01Erteilt von FRGültig bis 2025-04-16

Article de literie se présentant sous la forme d’un matelas rempli de mousse de polyuréthane (100%) avec un habillage en coton mousseline (100%). L’article comprend également : - un drap house pour le matelas en coton mousseline (100%), - un habillage (pour la panière) en coton mousseline (100%) remplissage polyester (100%). Conditionnement : articles emballés ensemble dans un polybag. La panière présente sur la photo ne fait pas partie de cet article. Ce RTC ne reprend que le matelas les autres articles font l’objet d’un classement séparé.

DEBTI22596/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-01-20

Bei der sog. Antidekubitusmatratze handelt es sich um eine zwischen 1810 und 2100 mm lange, 830 - 900 mm breite und 152 mm hohe Matratze, die im Wesentlichen aus einem zweilagigen Schaumstoff, die oberere Lage mit würfelförmiger Oberflächenstruktur und einer Wechseldruckzelleneinlage besteht, die von einem wasserundurchlässigen Bezug aus innenseitig mit PU-beschichtetem Gewirke umschlossen ist. In Verbindung mit einer sog. Steuereinheit (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) kann die Matratze durch durch abwechselndes Befüllen der integrierten Luftzellen auch zur Wechseldrucklagerung von Patienten genutzt werden, wodurch ein Massageeffekt auf der Oberfläche von nekrosegefährdetem Körpergewebe erzeugt wird. Das Erzeugnis stellt sich somit sowohl unter Anwendung der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90 als "Teil,erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Massagegerät der Position 9019" als auch als "Bettausstattung/Auflegematratze" der Position 9404 dar. Gemäß Allgemeiner Vorschrift 3 a) zur Kombinierten Nomenklatur geht die Position mit der genaueren Warenbezeichnung "Bettausstattung" der Position mit allgemeinerer Warenbezeichnung "Teil für ein Massagegerät" vor. Das Erzeugnis ist als "Bettausstattung, Auflegematratze, aus Zellkunststoff, überzogen" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9404

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Sprungrahmen, d. h. der elastische Teil des Bettgestells, der im Allgemeinen aus einem Holz- oder Metallrahmen mit Federung oder mit einem Stahldrahtgeflecht besteht (Stahldrahtmatratze) oder auch aus einem Holzrahmen mit Federung mit Gewebe überzogen (Matratzenunterlage). Federkerne für Sitze gehören zu Position 9401; einfache, aus Eisen- oder Stahldraht hergestellte Metallgewebe ohne Rahmen gehören zu Position 7314. B) Bettausstattungen und ähnliche Waren, gefedert, gepolstert oder mit Stoffen aller Art (Baumwolle, Wolle, Rosshaar, Daunen, synthetischen Fasern usw.) gefüllt oder aus Schaum-, Schwamm- oder Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen mit Gewebe, Kunststoffen usw. Zum Beispiel: 1) Matratzen, auch mit Federkern. …

Pos. 9404

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 51/2009 der Kommission vom 15. Januar 2009 (ABl. EU Nr. L 17, Seite 17) (RV L 51/09): Gestepptes rechteckiges Erzeugnis, Abmessungen etwa 260 cm × 240 cm, bestehend aus drei Lagen, die beiden äußeren Lagen aus Baumwollgeweben; bei der mittleren Lage handelt es sich um eine synthetische Wattierung, die die Füllung bildet. Die obere Lage hat einen aufgenähten etwa 30 cm breiten Rand in kontrastierender Farbe. Die Lagen sind mit Ziernähten zusammengenäht. (Bettüberwurf/Bettdecke) (siehe Foto Nr. 645) Unterposition 9404 90 90 2) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 1 Buchstabe s) zu Abschnitt XI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9404, 9404 90 und 9404 90 90. …

Pos. 9404

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 27. September 2019 Az: 4 K 1430/18 Einreihung von Inkontinenzunterlagen Entscheidungsgründe: [...]Hinsichtlich der streitbefangenen Einfuhren war die DVO 2016/1956 noch nicht anzuwenden, da sie erst nach den maßgeblichen Zeitpunkten für die Einfuhren in Kraft getreten ist. [...]Anders als der Beklagte meint, handelt es sich bei den von der Klägerin in den zollrechtlich freien Verkehr überführten bzw. überlassenen Inkontinenzunterlagen nicht um Bettwasche der Position 6302, sondern um Bettausstattungen oder ähnliche Waren der Position 9404 [...]. Als Waren der Position 9404 sind sie nach Anmerkung 1 Buchst. s) zum Abschnitt XI aus dem Abschnitt XI und damit von Waren der Position 6302 ausgenommen. [...] Nach den Erl (HS) zu Position 9404 Rz. …

Pos. 9404

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Textil (453. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 19. bis 20. Juni 2008): Ein Set in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einer Luftmatratze aus Kunststofffolien, - einer Luftpumpe aus Kunststoff, um die Matratze aufzupumpen, - ein textiler Schlafsack, bestehend aus zwei Teilen: ein Teil, in den die Matratze geschoben wird, bevor sie aufgepumpt wird (aufgepumpt passt die Matratze genau in diesen Teil des Schlafsacks) und ein zweiter Teil, der den oberen Teil bildet, der das Kind bedeckt sowie - ein textiler Beutel mit Schlaufen zur Aufbewahrung und zum Transport der zuvor genannten Waren. Einreihung in die Unterposition 9404 30 00. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9404.21.90?

Die Zolltarifnummer 9404.21.90 umfasst Auflegematratzen, aus Zellkunststoff. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9404.21.90?

Der Drittlandszollsatz für 9404.21.90 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9404.21.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940421. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9404.21.90?

9404.21.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9404.21.90 im Zolltarif eingeordnet?

9404.21.90 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9404 Sprungrahmen; Bettausstattungen und ähnliche Waren (z. B. Auflegematratzen, Steppdecken, Deckbetten, Polster, Schlummerrollen und Kopfkissen) mit Federung oder gepolstert oder mit Füllung aus Stoffen aller Art oder aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen > 940421 Auflegematratzen, aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9404.21.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9404.21.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI5747/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9404.21.90?

KN-Code 9404.21.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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