Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9404.90.10.00.0: Sprungrahmen; Bettausstattungen und ähnliche Waren (z. B. Auflegematratzen, mit Federn…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9404.90.10.00.0 steht für Sprungrahmen; Bettausstattungen und ähnliche Waren (z. B. Auflegematratzen, mit Federn oder Daunen gefüllt. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9404.90.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 94. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9404.90.10.00.0
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
  2. 9404Sprungrahmen; Bettausstattungen und ähnliche Waren (z. B. Auflegematratzen, Steppdecken, Deckbetten, Polster, Schlummerrollen und Kopfkissen) mit Federung oder gepolstert oder mit Füllung aus Stoffen aller Art oder aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen
  3. 9404.90andere
  4. 9404.90.10mit Federn oder Daunen gefüllt
  5. 9404.90.10.00.0Sprungrahmen; Bettausstattungen und ähnliche Waren (z. B. Auflegematratzen, mit Federn oder Daunen gefüllt

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9404.90.10.00.0

HS-Code9404.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9404.90.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9404.90.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9404.90.10.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI34468/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-10-21

Bei der sog. Lumaland-Daunendecke handelt sich um ein ca. 135 x 200 cm großes Steppbett mit einer Füllung aus 90% Entendaunen und 10% Entenfedern und abgesteppten Außenlagen aus 100% Baumwolle. Das Erzeugnis ist umlaufend mit einer braun-weißen Kordel eingefasst und in verschiedenen Größen und Modellen erhältlich. Die Bettdecke wird in einem Behältnis zur Aufbewahrung in Form einer ca. 55 x 45 x 15 cm (Breite x Tiefe x Höhe) großen Aufbewahrungstasche aus Spinnstoff mit dreiseitigem Reißverschluss und zwei Tragegriffen angeboten. Die in einer transparenten Kunststofftüte verpackte Ware (Daunendecke in Aufbewahrungstasche) ist als "Bettausstattung (Daunendecke), mit Federn und Daunen gefüllt" einzureihen.

DE8807/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-09-06

Sog. Kissen, Artikel 771000, siehe Foto. Es handelt sich um ein ca. 40 x 40 cm großes Kissen. Die Außenseite (Hülle) besteht aus rohweißem Baumwollgewebe, das durch Nähen konfektioniert ist. Die Füllung besteht aus Federn und Daunen. Das Erzeugnis ist als "den Bettausstattungen ähnliche Ware mit Federn und Daunen gefüllt" einzureihen.

DEB/568/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-03-05

Bettausstattung in Form eines Kopfkissens. Es handelt sich um ein ca. 30 x 40 x 10 cm (LxBxD) großes Kissen, bestehend aus einem Inlett aus einem weißen Baumwollgewebe, das mit kleinen, halbweißen Gänse- oder Entenfedern bzw. mit Bruchfedern von Enten oder Gänsen gefüllt ist. Es weist ein Etikett mit Firmenlogo sowie Artikel-Nr. auf. Das Erzeugnis ist in einem transparenten Kunststoffbeutel mit aufgedruckter Internet-Adresse und textilem Zugband verpackt.

DEB/569/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-03-05

Bettausstattung in Form eines Kopfkissens. Es handelt sich um ein ca. 58 x 38 x 15 cm (LxBxD) großes Kissen, bestehend aus einem Inlett aus einem naturfarbenen Baumwollgewebe, das mit kleinen, halbweißen Entenfedern gefüllt ist. Es weist einen Schriftzug mit Firmenlogo sowie Artikel-Nr. auf. Das Erzeugnis ist in einem transparenten Kunststoffbeutel mit aufgedruckter Internet-Adresse und textilem Zugband verpackt.

DEB/461/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-02-23

Bettausstattung in Form eines Kopfkissens. Es handelt sich um ein ca. 40 x 50 x 14 cm (LxBxD) großes Kissen, bestehend aus einem Inlett aus einem weißen Baumwollgewebe, das mit kleinen, halbweißen Gänse- oder Entenfedern gefüllt ist. Es weist auf der Außenseite einen Schriftzug mit Firmenlogo sowie Artikel-Nr. auf. Das Erzeugnis ist in einem transparenten Kunststoffbeutel mit aufgedrucktem Schriftzug und textilem Zugband verpackt.

DEB/478/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-02-16

Den Bettausstattungen ähnliche Ware in Form eines rechteckigen Kissens, sog. Kissenfüllung für Zierkissen, Artikel: 771000. Es handelt sich um ein ca. 40 x 40 x 12 cm (LxBxD) großes Kissen. Die Außenseite (Hülle) besteht aus rohweißem Baumwollgewebe, das durch Nähen konfektioniert ist. Die Füllung besteht aus Federn.

DEB/475/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-02-16

Den Bettausstattungen ähnliche Ware in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, sog. Zierkissen aus Baumwolle mit Federfüllung, Artikel: 739127 Modell 40. Es handelt sich um ein ca. 40 x 40 x 12 cm (LxBxD) großes Kissen (charakterbestimmend nach Umfang und in Bezug auf die Verwendung) und einen Zierkissenbezug. Das Kissen besteht aus einem Inlett aus einem Baumwollgewebe, das mit Federn gefüllt ist. Die ca. 43 x 43 cm große Zierkissenhülle besteht aus einfarbigen Geweben aus Baumwolle. Sie ist an einer Seite mit einer Öffnung und einem Reißverschluss zum Einstecken des Kissens versehen. Die Waren sind gemeinsam in Folie in einem Karton verpackt.

DEB/477/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-02-16

Den Bettausstattungen ähnliche Ware in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, sog. Zierkissen aus Polyester mit Federfüllung, Artikel: 737144 Modell 40. Es handelt sich um ein ca. 40 x 40 x 12 cm (LxBxD) großes Kissen (charakterbestimmend nach Umfang und in Bezug auf die Verwendung) und einen Zierkissenbezug. Das Kissen besteht aus einem Inlett aus einem Baumwollgewebe, das mit Federn gefüllt ist. Die ca. 43 x 43 cm große Zierkissenhülle besteht aus buntbedruckten Geweben aus Polyester. Sie ist an einer Seite mit einer Öffnung und einem Reißverschluss zum Einstecken des Kissens versehen. Die Waren sind gemeinsam in Folie in einem Karton verpackt.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9404

Zu Unterpositionen 9404 9010 und 9404 9090: Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 9404 des HS, Buchstabe B) Ziffer 2) aufgeführten Waren. Hierher gehören auch elektrische Heizkissen mit Einlagen aus Zellkunststoff, Zellkautschuk, Watte, Filz oder Flanell. Nicht hierher gehören Waren in Form von Körben oder Höhlen für Tiere oder ähnliche Waren, die dazu bestimmt sind, dass sich Tiere darin oder darauf ausruhen, auch wenn diese Waren ein herausnehmbares Kissen/eine herausnehmbare Matratze oder einen gepolsterten Boden haben (Position 6307oder 4602usw., je nach der stofflichen Beschaffenheit der Ware), da diese Waren nicht mit Bettausstattungen und ähnlichen Waren vergleichbar sind. Siehe auch die KN-Erläuterungen zu den Unterpositionen 6307 90 10, 6307 90 91und 6307 90 98.

Pos. 9404

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 51/2009 der Kommission vom 15. Januar 2009 (ABl. EU Nr. L 17, Seite 17) (RV L 51/09): Gestepptes rechteckiges Erzeugnis, Abmessungen etwa 260 cm × 240 cm, bestehend aus drei Lagen, die beiden äußeren Lagen aus Baumwollgeweben; bei der mittleren Lage handelt es sich um eine synthetische Wattierung, die die Füllung bildet. Die obere Lage hat einen aufgenähten etwa 30 cm breiten Rand in kontrastierender Farbe. Die Lagen sind mit Ziernähten zusammengenäht. (Bettüberwurf/Bettdecke) (siehe Foto Nr. 645) Unterposition 9404 90 90 2) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 1 Buchstabe s) zu Abschnitt XI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9404, 9404 90 und 9404 90 90. …

Pos. 9404

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 27. September 2019 Az: 4 K 1430/18 Einreihung von Inkontinenzunterlagen Entscheidungsgründe: [...]Hinsichtlich der streitbefangenen Einfuhren war die DVO 2016/1956 noch nicht anzuwenden, da sie erst nach den maßgeblichen Zeitpunkten für die Einfuhren in Kraft getreten ist. [...]Anders als der Beklagte meint, handelt es sich bei den von der Klägerin in den zollrechtlich freien Verkehr überführten bzw. überlassenen Inkontinenzunterlagen nicht um Bettwasche der Position 6302, sondern um Bettausstattungen oder ähnliche Waren der Position 9404 [...]. Als Waren der Position 9404 sind sie nach Anmerkung 1 Buchst. s) zum Abschnitt XI aus dem Abschnitt XI und damit von Waren der Position 6302 ausgenommen. [...] Nach den Erl (HS) zu Position 9404 Rz. …

Pos. 9404

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Textil (453. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 19. bis 20. Juni 2008): Ein Set in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einer Luftmatratze aus Kunststofffolien, - einer Luftpumpe aus Kunststoff, um die Matratze aufzupumpen, - ein textiler Schlafsack, bestehend aus zwei Teilen: ein Teil, in den die Matratze geschoben wird, bevor sie aufgepumpt wird (aufgepumpt passt die Matratze genau in diesen Teil des Schlafsacks) und ein zweiter Teil, der den oberen Teil bildet, der das Kind bedeckt sowie - ein textiler Beutel mit Schlaufen zur Aufbewahrung und zum Transport der zuvor genannten Waren. Einreihung in die Unterposition 9404 30 00. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9404.90.10.00.0?

Die Zolltarifnummer 9404.90.10.00.0 umfasst Sprungrahmen; Bettausstattungen und ähnliche Waren (z. B. Auflegematratzen, mit Federn oder Daunen gefüllt. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9404.90.10.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9404.90.10.00.0 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9404.90.10.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9404.90.10.00.0?

9404.90.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9404.90.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9404.90.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9404 Sprungrahmen; Bettausstattungen und ähnliche Waren (z. B. Auflegematratzen, Steppdecken, Deckbetten, Polster, Schlummerrollen und Kopfkissen) mit Federung oder gepolstert oder mit Füllung aus Stoffen aller Art oder aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen > 940490 andere > 94049010 mit Federn oder Daunen gefüllt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9404.90.10.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9404.90.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI34468/18-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9404.90.10.00.0?

Warennummer 9404.90.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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