Zolltarifnummer 9405.11.50.00: Lüster und andere elektrische Decken- und Wandleuchten, aus Glas
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9405.11.50.00 steht für Lüster und andere elektrische Decken- und Wandleuchten, aus Glas. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9405.11.50.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 94. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9405.11.50.00
- Drittlandszoll
- 3,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 6
Einordnung im Zolltarif
- 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
- 9405Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 9405.11Lüster und andere elektrische Decken- und Wandleuchten, ausgenommen solche von der für öffentliche Plätze oder Verkehrswege verwendeten Art, ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt
- 9405.11.50aus Glas
- 9405.11.50.00Lüster und andere elektrische Decken- und Wandleuchten, aus Glas
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9405.11.50.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei der durch Zeichnungen und Abbildungen veranschaulichten Ware handelt es sich um eine elektrische Deckenleuchte. Diese Pendelleuchte besteht aus einem etwa 12 x 14, 3 cm (d x H) großen, zylindrischen Baldachin aus Kunststoff mit einer Pendelhöheneinstellung mittels Elektromotor, einem am Kabel aufgehängtem, etwa 45 x 8 cm (d x H) großen, elliptischen Lampenschirm aus Glas mit einem dekorativen Rohr (2 x 22 cm – d x H) und einem eingelassenen, etwa 11 , 5 x 10 , 7 cm (d x H) großen, nach unten gerichteten Strahler (1 x 8 W) sowie elektrischer Ausstattung. Zur weiteren elektrischer Ausstattung zählen eine Fernbedienung, fest verbaute LED-Lichtquellen im Lampenschirm (10 W, 2700 – 5700 K). Der stoffliche Charakter der Ware wird insbesondere hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als lichtlenkender Bestandteil durch das Glas bestimmt. Das Erzeugnis ist als "Leuchte, anderweit weder genannt noch inbegriffen, elektrische Decken-leuchte, ausgenommen solche von der für öffentliche Plätze oder Verkehrswege verwendeten Art, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, aus Glas" einzureihen.
Bei der durch Zeichnungen und Abbildungen veranschaulichten Ware handelt es sich um eine elektrische Wand- und Deckenleuchte. Diese Leuchte besteht aus einer runden Wandhalterung aus Aluminium, die in einen etwa (d:) 22 cm großen, elliptischen Lampenschirm aus weißem Glas eingelassen ist sowie fest verbaute LED-Lichtquellen (11 W, 2700 K). Der stoffliche Charakter der Ware wird durch das äußere Erscheinungsbild, hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als lichtlenkender Bestandteil durch das Glas bestimmt. Das Erzeugnis ist als "Leuchte, anderweit weder genannt noch inbegriffen, elektrische Wand- bzw. Deckenleuchte, ausgenommen solche von der für öffentliche Plätze oder Verkehrswege verwendeten Art, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, aus Glas" einzureihen.
Bei der Ware handelt es sich um eine unvollständige, aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte, elektrische Deckenleuchte mit einer speziellen Befestigung für eine Zwischendecke bzw. für eine Hohlwand aus Kunststoff. Die rahmenlose Leuchte besteht aus etwa 83 mm hohen sowie im Durchmesser 26mm großen, etwa 92 mm) Leuchtenkörper aus Metall (lt. Astin: Aluminium), einem Kabel, einer fest verbauten LED-Lichtquelle und einem kugelförmigen Diffusor aus weißem Glas. Ein Vorschaltgerät gehört nicht zur elektrischen Ausstattung. Der stoffliche Charakter der Ware wird insbesondere hinsichtlich des Umfangs, des äußeren Erscheinungsbildes und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch das Glas bestimmt und weist weiterhin die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale des vollständigen Beleuchtungskörpers auf. Die Ware ist als "elektrische Leuchte, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Wand- und Deckenleuchte, ausgenommen solche von der für öffentliche Plätze oder Verkehrswege verwendeten Art, ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen bestimmt, aus Glas" einzureihen.
Bei der sog. Luna Piena-Deckenleuchte (in drei Größen) handelt es sich um eine elektrische Deckenleuchte, bestehend aus einer Befestigung aus Kunststoff, einer kreisrunden Halterung aus Metall (d: ca. 137 mm) mit integrierter LED-Lichtquelle, einem über die Lichtquelle befestigten kugelförmigen Diffusor aus Glas (Fireball) und einem mittels Bajonettverschluss montierten kugelförmigen Lampenschirm aus Glas (d: ca. 125 mm, 160 mm oder 200 mm). Durch den Fireball aus Glas wird eine besondere Leuchtwirkung erzeugt. Die Leuchte ist über Bluetooth steuerbar. Sie dient zu Beleuchtungszwecken im Innenbereich und ist zur Deckenmontage bestimmt. Der stoffliche Charakter der Ware wird insbesondere hinsichtlich des Umfangs, des äußeren Erscheinungsbildes und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als lichtlenkender Bestandteil durch das Glas bestimmt. Das Erzeugnis ist als "Leuchte, anderweit weder genannt noch inbegriffen, elektrische Deckenleuchte, ausgenommen solche von der für öffentliche Plätze oder Verkehrswege verwendeten Art, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, aus Glas" einzureihen.
Bei der sog. Luna Scura-Wandleuchte (in drei Größen) handelt es sich um eine elektrische Wandleuchte, bestehend aus einer Wandbefestigung aus Kunststoff, einer kreisrunden Halterung aus Metall (d: ca. 137 mm) mit integrierter LED-Lichtquelle, einem über die Lichtquelle befestigten kugelförmigen Diffusor aus Glas (Fireball) und einem mittels Bajonettverschluss montierten kugelförmigen Lampenschirm aus Glas (d: ca. 125 mm, 160 mm oder 200 mm). Durch den Fireball aus Glas wird eine besondere Leuchtwirkung erzeugt. Die Leuchte ist über Bluetooth steuerbar. Sie dient zu Beleuchtungszwecken im Innenbereich und ist zur Wandmontage bestimmt. Der stoffliche Charakter der Ware wird insbesondere hinsichtlich des Umfangs, des äußeren Erscheinungsbildes und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als lichtlenkender Bestandteil durch das Glas bestimmt. Das Erzeugnis ist als "Leuchte, anderweit weder genannt noch inbegriffen, elektrische Wandleuchte, ausgenommen solche von der für öffentliche Plätze oder Verkehrswege verwendeten Art, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, aus Glas" einzureihen.
Bei der sog. Luna Parete-Wandleuchte handelt es sich um eine elektrische Wandleuchte, im Wesentlichen bestehend aus einer Wandbefestigung aus Kunststoff, einem annährend quaderförmigen Sockel aus Metall (ca. 137 mm x 88 mm x 20 mm; L x B x H) mit integrierter LED-Lichtquelle, einem über die Lichtquelle befestigten kugelförmigen Diffusor aus Glas (Fireball) und einem mittels Bajonettverschluss montierten kugelförmigen (d: ca. 125 mm) Lampenschirm aus Glas. Durch den Fireball aus Glas wird eine besondere Leuchtwirkung erzeugt. Die Leuchte ist über Bluetooth steuerbar. Sie dient zu Beleuchtungszwecken im Innenbereich und ist zur Wandmontage bestimmt. Der stoffliche Charakter der Ware wird insbesondere hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als lichtlenkender Bestandteil durch das Glas bestimmt. Das Erzeugnis ist als "Leuchte, anderweit weder genannt noch inbegriffen, elektrische Wandleuchte, ausgenommen solche von der für öffentliche Plätze oder Verkehrswege verwendeten Art, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, aus Glas" einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 9405 11: 1. LED-Lichtpaneele, die Beleuchtungskörper in den Größen 1' x 1', 2' x 2', 1' x 4' und 2' x 4' sind, die in ein abgehängtes Deckenraster passen. Diese Lichtpaneele sind in einen eloxierten Aluminiumrahmen oder Stahlrahmen mit prismatischer Acrylglaslinse eingebettet, werden von einem Niederspannungs-Konstantstromtreiber angetrieben und mit einem Kabel zum Anschluss an eine Steckdose oder direkt an das Stromnetz geliefert. Diese Leuchten sind für die Standard-T-Bar-Montage ausgelegt und werden mit Clips für die vier Seiten und Drahtmuttern für die Verkabelung geliefert. Sie sind beim Import gebrauchsfertig und werden ohne die Montagehardware gestellt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1220/84 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6) (RV L 2080/91), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 1. Rosette aus farblosem Glas („Strass“), in Form eines Rechtecks (etwa 14 mm Durchmesser), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, auf zwei einander symmetrisch gegenüberliegenden Stellen am Rand vollständig durchbohrt. Diese Rosette wird üblicherweise an elektrischen Beleuchtungskörpern angebracht. Unterposition 9405 91 10 2. Ovales Gehänge aus farblosem Glas („Strass“) (etwa 50 x 29 mm), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, am oberen Ende vollständig durchbohrt. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (17. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 30. September bis 2. Oktober 2009): Eine 55 m lange Lichterkette, bestehend aus einem elektrischen Kabel mit 240 Miniglühlampen (2,5 V/ 0,25 W). Der Abstand zwischen jeder Lampe beträgt 21 cm. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit einem 24 V Niederspannungstransformator und Ersatzglühlampen in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt. Die Lichterkette ist für die Innen- und Außenbeleuchtung geeignet. Die objektiven und erkennbaren Merkmale des Erzeugnisses, wie Länge der Lichterkette, Art der Lampen und der Abstand zwischen den Lampen weisen darauf hin, dass es als Beleuchtung für einen Weihnachtsbaum bestimmt ist. …
1. Zu Kapitel 94 gehören nicht: a) aufblasbare Matratzen, Kopfkissen oder Kissen; Matratzen, Kopfkissen oder Kissen für Wasserfüllung, des Kapitels 39, 40 oder 63 (RV E9401A00); b) auf dem Boden stehende Spiegel, z. B. schwenkbare Ankleidespiegel der Position 7009 (RV E9401B00); c) Waren des Kapitels 71 (RV E9401C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) oder Panzerschränke der Position 8303 (RV E9401D00); e) Möbel als besondere Teile von Einrichtungen, Maschinen, Apparaten und Geräten zur Kälteerzeugung der Position 8418, auch wenn sie unausgerüstet gestellt werden; Möbel, die zum Einbau von Nähmaschinen (Position 8452) besonders hergerichtet sind (RV E9401E00); f) Leuchten und Beleuchtungskörper und Teile davon des Kapitels 85 (RV E9401F00); g) Möbel …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9405.11.50.00?
Die Zolltarifnummer 9405.11.50.00 umfasst Lüster und andere elektrische Decken- und Wandleuchten, aus Glas. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9405.11.50.00?
Der Drittlandszollsatz für 9405.11.50.00 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9405.11.50.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940511. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9405.11.50.00?
9405.11.50.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9405.11.50.00 im Zolltarif eingeordnet?
9405.11.50.00 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9405 Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 940511 Lüster und andere elektrische Decken- und Wandleuchten, ausgenommen solche von der für öffentliche Plätze oder Verkehrswege verwendeten Art, ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt > 94051150 aus Glas. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9405.11.50.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9405.11.50.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI45536/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9405.11.50.00?
TARIC-Code 9405.11.50.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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