Zolltarifnummer 9405.19.40: Lüster und andere elektrische Decken- und Wandleuchten, aus Kunststoffen oder aus…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9405.19.40 steht für Lüster und andere elektrische Decken- und Wandleuchten, aus Kunststoffen oder aus keramischen Stoffen. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
9405.19.40 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 94. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9405.19.40
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 5
Einordnung im Zolltarif
- 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
- 9405Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 9405.19Lüster und andere elektrische Decken- und Wandleuchten, ausgenommen solche von der für öffentliche Plätze oder Verkehrswege verwendeten Art, andere
- 9405.19.40Lüster und andere elektrische Decken- und Wandleuchten, aus Kunststoffen oder aus keramischen Stoffen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9405.19.40
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Varen er en loftslampe med fatning og en rund lampeskærm. Lampeskærmen er dekoreret med forskellige plastfigurer, der er bundet fast på skærmen med kabelbindere. Der er monteret stålwire og beslag til ophængning samt ledning til tilslutning til elnet. Der medfølger en LED-lyskilde. Det er oplyst, at varen er en loftslampe, der er beregnet til at belyse kontorer og butikslokaler. Varen anvender efter det oplyste lyskilder med en standard E23 fatning. Varen er oplyst til at bestå af plast og elektroniske dele. I pakken foreligger en pose med ekstra plastfigurer til justering af lampeskærmen. De ekstra plastfigurer er ikke omfattet af denne BTO. Varens mål er efter det oplyste: Bredde: 60 cm. Højde: 60 cm. Dybde: 60 cm. Ifølge det modtagne materiale vejer varen 8,5 kg.
Dle poskytnutých údajů se jedná o elektrické závěsné stropní svítidlo, určené k osvětlení místnosti. Svítidlo sestává z kostry a stínidla. Kostra je vytvořena z plastových destiček s úchyty, stínidlo je zhotoveno z plastových elementů (stavebnicových kostiček), které jsou napevno uchyceny ke kostře. Zdrojem světla je žárovka – klasická nebo LED, s paticí E27. Svítidlo lze připevnit ke stropu pomocí hliníkového držáku a vrutů. Učeno k použití v kancelářích nebo obchodech. Rozměr: šířka: 60 cm; výška: 60 cm; hloubka: 60 cm. Hmotnost: 8,5 kg. Dodáváno v celku. Baleno v kartonu.
Bei der sog. Pendelleuchte PETTY-R30451906 handelt es sich um eine ca. 160 cm lange elektrische Deckenleuchte aus einer rundgewölbten Deckenbefestigung aus chromfarbigem Metall, einem Kabel als Abhängung und ca. zehn ebenfalls chromfarbigen in nahezu Kugelform (d: ca. 35 cm) übereinander angeordneten Metallringen, an denen mit Metallhaken flächendeckend tropfenförmige Kunststoffanhänger (transparent und facettiert) angebracht sind. Die Deckenleuchte ist mit einer E27-Lampenfassung (max. 60 W) ausgestattet und somit zur Verwendung mit unterschiedlichen Leuchtmitteln geeignet. Die Pendelleuchte ist laut Datenblatt verpackt. Das Metall ist als Stabilität verleihendes Element der Leuchte charakterbestimmend. Demgegenüber bestimmen die Kunststoffanhänger nach dem Umfang, dem äußeren Erscheinungsbild, auf Grund der Bedeutung für die Lichtreflexion und aufgrund der Bedeutung für die Zierwirkung den Charakter des Erzeugnisses. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Deckenleuchte, ausgenommen solche von der für öffentliche Plätze oder Verkehrswege verwendeten Art, nicht ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen bestimmt, aus Kunststoffen" einzureihen.
Bei dem sog. Pendel DISCALGO handelt es sich um eine Deckenleuchte, bestehend aus einer runden Deckenaufhängung (Gehäuse aus Kunststoff), elektrischer Ausstattung, einem Leuchtenkopf und einem Seil, beides aus unedlem Metall. Die elektrische Ausstattung weist sechs E14-Fassungen, ein etwa 130 cm langes Kabel und eine Klemmstelle auf. Der Leuchtenkopf ist mit 61 Scheiben (mittels 30 Verbindungsstäben 4 x 205 und 31 Verbindungsstäben 4 x 165 mm – d x L montiert) aus Kunststoff ausgestattet, die an der Innenseite mit goldener Farbe beschichtet sind und hat damit einen Durchmesser von etwa 54 cm. Das Erzeugnis dient der Beleuchtung von Innenräumen und wird noch nicht montiert in einem Karton verpackt zum Verkauf angeboten. Der stoffliche Charakter der Leuchte wird aufgrund des Umfangs, des äußeren Erscheinungsbildes und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Form und Stabilität verleihend) durch den Kunststoff bestimmt. Die Ware ist als "elektrische Deckenleuchte, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen solche von der für öffentliche Plätze oder Verkehrswege verwendeten Art, nicht ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen bestimmt, aus Kunststoff" einzureihen.
Bei der Ware handelt es sich um eine elektrische Wandleuchte, vollständig aus Kunststoff gefertigt, im Wesentlichen bestehend aus einer Wandbefestigung, einem Lampenarm, einem sechseckigen konischen schwarzen Gestell mit farblosen Seitenflächen, integrierter Lampenfassung (E27) und elektrischer Ausstattung (u. a. Kabel). Die Leuchte ist zur Wandmontage konzipiert. Es handelt sich um eine unfertige Ware mit den wesentlichen Beschaffenheitsmerkmalen der fertigen Ware, da lt. Antrag in der EU noch ein Bewegungssensor (bei automatischer Schaltung) oder eine Abdeckung (bei manueller Schaltung) montiert werden. Das Erzeugnis ist als "Leuchte, anderweit weder genannt noch inbegriffen, elektrische Wandleuchte, ausgenommen solche von der für öffentliche Plätze oder Verkehrswege verwendeten Art, andere als in der Unterposition (HS) 9405 11 erfasst, aus Kunststoff" einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I. Leuchten und Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen Leuchten und Beleuchtungskörper dieser Gruppe können aus beliebigem Stoff bestehen (ausgenommen der in Anmerkung 1 zu Kapitel 71 genannten Stoffe) und jede beliebige Lichtquelle verwenden (Kerzen, Öl, Petroleum, Paraffin (oder Kerosin), Gas, Azetylen, Elektrizität usw.). Elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper dieser Position können mit Lampenfassungen, Schaltern, Kabeln und Steckern, Transformatoren usw. oder, wie dies bei den Leisten für Entladungslampen der Fall ist, mit einem Starter und einem Vorschaltgerät ausgestattet sein. Zu dieser Position gehören insbesondere: 1) Leuchten und Beleuchtungskörper zur Innenausstattung, z. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1220/84 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6) (RV L 2080/91), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 1. Rosette aus farblosem Glas („Strass“), in Form eines Rechtecks (etwa 14 mm Durchmesser), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, auf zwei einander symmetrisch gegenüberliegenden Stellen am Rand vollständig durchbohrt. Diese Rosette wird üblicherweise an elektrischen Beleuchtungskörpern angebracht. Unterposition 9405 91 10 2. Ovales Gehänge aus farblosem Glas („Strass“) (etwa 50 x 29 mm), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, am oberen Ende vollständig durchbohrt. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (17. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 30. September bis 2. Oktober 2009): Eine 55 m lange Lichterkette, bestehend aus einem elektrischen Kabel mit 240 Miniglühlampen (2,5 V/ 0,25 W). Der Abstand zwischen jeder Lampe beträgt 21 cm. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit einem 24 V Niederspannungstransformator und Ersatzglühlampen in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt. Die Lichterkette ist für die Innen- und Außenbeleuchtung geeignet. Die objektiven und erkennbaren Merkmale des Erzeugnisses, wie Länge der Lichterkette, Art der Lampen und der Abstand zwischen den Lampen weisen darauf hin, dass es als Beleuchtung für einen Weihnachtsbaum bestimmt ist. …
1. Zu Kapitel 94 gehören nicht: a) aufblasbare Matratzen, Kopfkissen oder Kissen; Matratzen, Kopfkissen oder Kissen für Wasserfüllung, des Kapitels 39, 40 oder 63 (RV E9401A00); b) auf dem Boden stehende Spiegel, z. B. schwenkbare Ankleidespiegel der Position 7009 (RV E9401B00); c) Waren des Kapitels 71 (RV E9401C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) oder Panzerschränke der Position 8303 (RV E9401D00); e) Möbel als besondere Teile von Einrichtungen, Maschinen, Apparaten und Geräten zur Kälteerzeugung der Position 8418, auch wenn sie unausgerüstet gestellt werden; Möbel, die zum Einbau von Nähmaschinen (Position 8452) besonders hergerichtet sind (RV E9401E00); f) Leuchten und Beleuchtungskörper und Teile davon des Kapitels 85 (RV E9401F00); g) Möbel …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9405.19.40?
Die Zolltarifnummer 9405.19.40 umfasst Lüster und andere elektrische Decken- und Wandleuchten, aus Kunststoffen oder aus keramischen Stoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9405.19.40?
Für 9405.19.40 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 9405.19.40?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940519. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9405.19.40?
9405.19.40 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9405.19.40 im Zolltarif eingeordnet?
9405.19.40 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9405 Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 940519 Lüster und andere elektrische Decken- und Wandleuchten, ausgenommen solche von der für öffentliche Plätze oder Verkehrswege verwendeten Art, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9405.19.40?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9405.19.40 erfasst, zum Beispiel DKBTI26-0426032. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9405.19.40?
KN-Code 9405.19.40 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.