Zolltarifnummer 9405.19.50.00.0: Lüster und andere elektrische Decken- und Wandleuchten, aus Glas
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9405.19.50.00.0 steht für Lüster und andere elektrische Decken- und Wandleuchten, aus Glas. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9405.19.50.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 94. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9405.19.50.00.0
- Drittlandszoll
- 3,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 6
Einordnung im Zolltarif
- 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
- 9405Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 9405.19Lüster und andere elektrische Decken- und Wandleuchten, ausgenommen solche von der für öffentliche Plätze oder Verkehrswege verwendeten Art, andere
- 9405.19.50aus Glas
- 9405.19.50.00.0Lüster und andere elektrische Decken- und Wandleuchten, aus Glas
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9405.19.50.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei der Ware handelt es sich um elektrische Pendelleuchten für die Deckenmontage im Innenbereich in drei Designs, im Wesentlichen jeweils bestehend aus einer kreisrunden Deckenbefestigung aus Metall mit zwei, drei bzw. fünf Kabeln als Abhängungen in unterschiedlichen Längen, G 9-Lampenfassungen (für verschiedene Leuchtmittel bspw. Halogenlampen, LED geeignet) und zwei, drei bzw. fünf kugelförmigen Lampenschirmen aus weißem Glas. Die Ware ist in folgenden Ausführungen erhältlich: 1) Zweiflammig: ca. 36 cm x 20 cm x 200 cm (B x T x H) 2) Dreiflammig: ca. 38 , 5 cm x 38 , 5 cm x 200 cm (B x T x H) 3) Fünfflammig: ca. 46 cm x 46 cm x 206 cm (B x T x H) Das Glas bestimmt nach dem Umfang, dem äußeren Erscheinungsbild (Zierwirkung) und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung hinsichtlich der Lichtlenkung gegenüber dem Metall als Stabilität verleihendem Bestandteil den stofflichen Charakter der Leuchten. Die Erzeugnisse sind als "Leuchten, anderweit weder genannt noch inbegriffen, elektrische Deckenleuchten, ausgenommen solche von der für öffentliche Plätze oder Verkehrswege verwendeten Art, nicht ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, aus Glas" einzureihen.
Bei der Ware handelt es sich um elektrische Pendelleuchten für die Deckenmontage im Innenbereich in vier Designs (zwei Farben in je zwei Ausführungen), im Wesentlichen jeweils bestehend aus einer kreisrunden bzw. rechteckigen Deckenbefestigung aus Metall mit drei bzw. fünf Kabeln als Abhängungen in unterschiedlichen Längen, drei bzw. fünf G 9-Lampenfassungen (für verschiedene Leuchtmittel bspw. Halogenlampen, LED geeignet) und drei bzw. fünf runden tropfenförmigen Lampenschirmen aus farblosem bzw. hellgrauem Glas. Die Ware ist in folgenden Ausführungen erhältlich: 1) Dreiflammig: farblose Lampenschirme; kreisrunde Deckenbefestigung; ca. 25 cm x 25 cm x 120 cm (B x T x H) 2) Dreiflammig: hellgraue Lampenschirme; kreisrunde Deckenbefestigung; ca. 25 cm x 25 cm x 120 cm (B x T x H) 3) Fünfflammig: farblose Lampenschirme; rechteckige Deckenbefestigung; ca. 106 , 5 cm x 13 cm x 120 cm (B x T x H) 4) Fünfflammig: hellgraue Lampenschirme; rechteckige Deckenbefestigung; ca. 106 , 5 cm x 13 cm x 120 cm (B x T x H) Das Glas bestimmt nach dem Umfang, dem äußeren Erscheinungsbild (Zierwirkung) und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung hinsichtlich der Lichtlenkung gegenüber dem Metall als Stabilität verleihendem Bestandteil den stofflichen Charakter der Leuchten. Die Erzeugnisse sind als "Leuchten, anderweit weder genannt noch inbegriffen, elektrische Deckenleuchten, ausgenommen solche von der für öffentliche Plätze oder Verkehrswege verwendeten Art, nicht ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, aus Glas" einzureihen.
Bei der sog. YUKI Hängeleuchte aus Glas in zwei Designs (transparent: Artikelnr. 25511 / Variantennr. 61054 und rauchgrau: Artikelnr. 25512 / Variantennr. 61055) handelt es sich um zwei ca. 62 , 5 cm x 4 cm x 120 cm (B x T x H) große elektrische Pendelleuchten für die Deckenmontage im Innenbereich, im Wesentlichen jeweils bestehend aus einer schwarzen quaderförmigen Deckenbefestigung aus Metall mit drei Kabeln als Abhängungen, drei E27-Lampenfassungen (für verschiedene Leuchtmittel bspw. Halogenlampen, LED geeignet) und drei runden länglichen Lampenschirmen aus farblosem bzw. hellgrauem Glas. Das Glas bestimmt nach dem Umfang, dem äußeren Erscheinungsbild (Zierwirkung) und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung hinsichtlich der Lichtlenkung gegenüber dem Metall als Stabilität verleihendem Bestandteil den stofflichen Charakter der Leuchten. Die Erzeugnisse sind als "Leuchten, anderweit weder genannt noch inbegriffen, elektrische Deckenleuchten, ausgenommen solche von der für öffentliche Plätze oder Verkehrswege verwendeten Art, nicht ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, aus Glas" einzureihen.
Bei der sog. LILY Hängeleuchte aus Glas in zwei Designs (transparent: Artikelnr. 25516 / Variantennr. 61063 und rauchgrau: Artikelnr. 25517 / Variantennr. 61064) handelt es sich um zwei ca. 30 cm x 30 cm x 149 , 7 cm (B x T x H) große elektrische Pendelleuchten für die Deckenmontage im Innenbereich, im Wesentlichen jeweils bestehend aus einer schwarzen kreisrunden Deckenbefestigung aus Metall mit drei Kabeln als Abhängungen in unterschiedlichen Längen (65 cm, 95 cm und 126 cm), drei E27-Lampenfassungen (für verschiedene Leuchtmittel bspw. Halogenlampen, LED geeignet) und drei runden bauchigen Lampenschirmen aus farblosem bzw. hellgrauem Glas. Das Glas bestimmt nach dem Umfang, dem äußeren Erscheinungsbild (Zierwirkung) und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung hinsichtlich der Lichtlenkung gegenüber dem Metall als Stabilität verleihendem Bestandteil den stofflichen Charakter der Leuchten. Die Erzeugnisse sind als "Leuchten, anderweit weder genannt noch inbegriffen, elektrische Deckenleuchten, ausgenommen solche von der für öffentliche Plätze oder Verkehrswege verwendeten Art, nicht ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, aus Glas" einzureihen.
Bei der sog. SELINA Hängeleuchte aus Glas - Rauchgrau, Artikelnr. 25574 / Variantennr. 61161 handelt es sich um eine ca. 68 cm x 12 cm x 150 cm (B x T x H) große elektrische Pendelleuchte für die Deckenmontage im Innenbereich, im Wesentlichen bestehend aus einer schwarzen quaderförmigen Deckenbefestigung aus Metall mit drei Kabeln als Abhängungen, drei E27-Lampenfassungen (für verschiedene Leuchtmittel bspw. Halogenlampen, LED geeignet) und drei runden glockenförmigen Lampenschirmen aus hellgrauem Glas. Das Glas bestimmt nach dem Umfang, dem äußeren Erscheinungsbild (Zierwirkung) und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung hinsichtlich der Lichtlenkung gegenüber dem Metall als Stabilität verleihendem Bestandteil den stofflichen Charakter der Leuchte. Das Erzeugnis ist als "Leuchte, anderweit weder genannt noch inbegriffen, elektrische Deckenleuchte, ausgenommen solche von der für öffentliche Plätze oder Verkehrswege verwendeten Art, nicht ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, aus Glas" einzureihen.
Bei der Ware handelt es sich um eine elektrische Deckenleuchte aus einer quaderförmigen Deckenbefestigung mit Dekorplatte (aus Metall; 35 x 6 x 2,5 cm – L x B x H), zwei unterschiedlich langen montierbaren Kabeln, an deren Ende ein Metallrohr (d: 1,6 cm) befestigt ist, an dem vier Hohlkugeln (d: 16 cm) aus rauchig gefärbtem, nahezu klarem Glas mit einer Öffnung für eine Befestigung angebracht sind und vier E14-Fassungen (jeweils max. 25 W) bestehend. Das Glas bestimmt nach dem Umfang, dem äußeren Erscheinungsbild (Zierwirkung) und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung hinsichtlich der Lichtreflexion gegenüber dem Metall als Stabilität verleihendes Element den Charakter der Leuchte. Das Erzeugnis ist als "elektrische Deckenleuchte, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen solche von der für öffentliche Plätze oder Verkehrswege verwendeten Art, nicht ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen bestimmt, aus Glas" einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I. Leuchten und Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen Leuchten und Beleuchtungskörper dieser Gruppe können aus beliebigem Stoff bestehen (ausgenommen der in Anmerkung 1 zu Kapitel 71 genannten Stoffe) und jede beliebige Lichtquelle verwenden (Kerzen, Öl, Petroleum, Paraffin (oder Kerosin), Gas, Azetylen, Elektrizität usw.). Elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper dieser Position können mit Lampenfassungen, Schaltern, Kabeln und Steckern, Transformatoren usw. oder, wie dies bei den Leisten für Entladungslampen der Fall ist, mit einem Starter und einem Vorschaltgerät ausgestattet sein. Zu dieser Position gehören insbesondere: 1) Leuchten und Beleuchtungskörper zur Innenausstattung, z. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1220/84 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6) (RV L 2080/91), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 1. Rosette aus farblosem Glas („Strass“), in Form eines Rechtecks (etwa 14 mm Durchmesser), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, auf zwei einander symmetrisch gegenüberliegenden Stellen am Rand vollständig durchbohrt. Diese Rosette wird üblicherweise an elektrischen Beleuchtungskörpern angebracht. Unterposition 9405 91 10 2. Ovales Gehänge aus farblosem Glas („Strass“) (etwa 50 x 29 mm), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, am oberen Ende vollständig durchbohrt. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (17. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 30. September bis 2. Oktober 2009): Eine 55 m lange Lichterkette, bestehend aus einem elektrischen Kabel mit 240 Miniglühlampen (2,5 V/ 0,25 W). Der Abstand zwischen jeder Lampe beträgt 21 cm. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit einem 24 V Niederspannungstransformator und Ersatzglühlampen in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt. Die Lichterkette ist für die Innen- und Außenbeleuchtung geeignet. Die objektiven und erkennbaren Merkmale des Erzeugnisses, wie Länge der Lichterkette, Art der Lampen und der Abstand zwischen den Lampen weisen darauf hin, dass es als Beleuchtung für einen Weihnachtsbaum bestimmt ist. …
1. Zu Kapitel 94 gehören nicht: a) aufblasbare Matratzen, Kopfkissen oder Kissen; Matratzen, Kopfkissen oder Kissen für Wasserfüllung, des Kapitels 39, 40 oder 63 (RV E9401A00); b) auf dem Boden stehende Spiegel, z. B. schwenkbare Ankleidespiegel der Position 7009 (RV E9401B00); c) Waren des Kapitels 71 (RV E9401C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) oder Panzerschränke der Position 8303 (RV E9401D00); e) Möbel als besondere Teile von Einrichtungen, Maschinen, Apparaten und Geräten zur Kälteerzeugung der Position 8418, auch wenn sie unausgerüstet gestellt werden; Möbel, die zum Einbau von Nähmaschinen (Position 8452) besonders hergerichtet sind (RV E9401E00); f) Leuchten und Beleuchtungskörper und Teile davon des Kapitels 85 (RV E9401F00); g) Möbel …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9405.19.50.00.0?
Die Zolltarifnummer 9405.19.50.00.0 umfasst Lüster und andere elektrische Decken- und Wandleuchten, aus Glas. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9405.19.50.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 9405.19.50.00.0 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9405.19.50.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940519. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9405.19.50.00.0?
9405.19.50.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9405.19.50.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
9405.19.50.00.0 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9405 Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 940519 Lüster und andere elektrische Decken- und Wandleuchten, ausgenommen solche von der für öffentliche Plätze oder Verkehrswege verwendeten Art, andere > 94051950 aus Glas. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9405.19.50.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9405.19.50.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI30561/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9405.19.50.00.0?
Warennummer 9405.19.50.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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