Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9405.29.90.90.0: Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9405.29.90.90.0 steht für Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9405.29.90.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 94. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9405.29.90.90.0
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
  2. 9405Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 9405.29elektrische Tisch-, Schreibtisch-, Nachttisch- oder Stehleuchten, andere
  4. 9405.29.90aus anderen Stoffen
  5. 9405.29.90.90andere
  6. 9405.29.90.90.0Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9405.29.90.90.0

HS-Code9405.296 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9405.29.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9405.29.90.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9405.29.90.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI30581/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-08

Diese Stehleuchte ist eine etwa 28 x 150 cm (d x H) große elektrische Leuchte für den Innenbereich, die aus einem rundem Leuchtenfuß, einem mittig und senkrecht auf ihm montierten Rohr, einer Fassung und einem Leuchtenschirm aus Spinnstoff besteht. Die elektrische Ausstattung weist neben der E27-Fassung (bis zu 40 W Leistung) ein 1 , 8 m langes Netzanschlusskabel mit Fußschalter und Eurostecker auf. Es gibt keine Hinweise auf Handfertigung. Die noch nicht zusammengebaute Ware ist in einem Karton verpackt. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, elektrische Stehleuchte, nicht ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, aus Metall und Spinnstoff, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DEBTI29989/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-02

Bei dieser Stehlampe handelt es sich um eine etwa 46 x 40 x 154 , 5 cm (B x T x H) große elektrische Stehleuchte. Sie besteht aus einem Dreibein aus Metallrohren als Leuchtenfuß, zusammengeführt in eine Grundplatte, einem senkrechten Rohr (alles aus schwarz beschichtetem Metall), einer E27-Fassung (bis zu 40 W Leistung) und einem Lampenschirm aus Hanfseilen. Zur weiteren elektrischen Ausstattung zählen ein Kabel mit Fußschalter und Eurostecker. Die Stehleuchte dient zu Beleuchtungszwecken im Innenbereich. Ein Hinweis auf Handarbeit liegt nicht vor. Die noch nicht zusammengesetzte und in einem Karton verpackte Ware ist als "Leuchte, anderweit weder genannt noch inbegriffen, elektrische Stehleuchte, nicht von der Unterposition (HS) 9405 11 erfasst, elektrische Stehleuchte, nicht ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, aus Metall und Spinnstoff, nicht handgearbeitet“ einzureihen.

DEBTI30393/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-02

Bei der sog. Bogenlampe handelt es sich um eine etwa 200 cm hohe, elektrische Stehleuchte. Sie besteht aus einem zylindrischen Leuchtenfuß aus Marmor, einen dreiteiligen, im oberen Bereich gebogenen Leuchtenarm und einem kugelförmigen Lampenschirm aus Aluminium. Zur elektrischen Ausstattung gehört eine E27-Fassung (bis 60 W Leistung), ein Netzstecker mit Zuleitung und ein Fußschalter. Die Ware ist noch nicht zusammengesetzt in einem Karton verpackt. Ein Hinweis auf Handarbeit liegt nicht vor. Die Ware ist als " Leuchte, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von der Unterposition (HS) 9405 11 erfasst, elektrische Stehleuchte, nicht ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, aus Metall und Marmor, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DEBTI30253/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-02

Diese Stehleuchte ist eine etwa 43 x 152 cm (d x H) große elektrische Leuchte für den Innenbereich, die aus einem konischen Leuchtenfuß aus Marmor, einem mittig und senkrecht auf ihm montierten Rohr aus Metall mit einer Fassung am oberen Ende des Rohrs sowie einem Lampenschirm aus beigem Spinnstoff in Form eines Kegelstumpfs besteht. Die elektrische Ausstattung weist neben der E27-Fassung (bis zu 40 W Leistung) ein 1 , 8 m langes Netzanschlusskabel mit Fußschalter und Eurostecker auf. Es liegen keine Hinweise auf Handfertigung vor. Die noch nicht vollständig montierte Ware ist in einem Karton verpackt. Das Erzeugnis ist als "Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, elektrische Stehleuchte, nicht ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt, aus Metall, Marmor und Spinnstoff, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DEBTI30388/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-01

Diese Stehleuchte ist eine etwa 36 , 5 x 73 , 3 x 171 , 3 cm (B x T x H) große elektrische Leuchte für den Innenbereich, die aus einem runden Standfuß aus Aluminium und Marmor und einem geschwungenen Rohr, an dessen Ende eine Fassung mit einem Lampenschirm hängt, besteht. Der Lampenschirm besteht aus einer Aluminiumscheibe, die an zwei Seiten nach unten gebogen sowie an der Unterseite goldenfarben und auf der Oberseite schwarz beschichtet ist. Die elektrische Ausstattung weist neben der E27-Fassung (bis zu 40 W Leistung) ein 1 , 8 m langes Netzanschlusskabel mit Fußschalter und Eurostecker auf. Es gibt keine Hinweise auf Handfertigung. Die noch nicht zusammengebaute Ware ist in einem Karton verpackt. Das Erzeugnis ist als "Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbe-griffen, elektrische Stehleuchte, nicht ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdi-oden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt, aus Metall und Marmor" einzureihen.

DEBTI30577/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-01

Diese Tischleuchte ist eine etwa 13 x 40 cm (d x H) große elektrische Leuchte für den Innenbereich, die aus einem rundem Leuchtenfuß aus Aluminium, einem mittig und senkrecht auf ihm montierten Rohr mit einer Fassung und einem Leuchtenschirm aus Spinnstoff besteht. Die elektrische Ausstattung weist neben der E14-Fassung (bis zu 40 W Leistung) ein 1 , 8 m langes Netzanschlusskabel mit Schnurschalter und Eurostecker auf. Es gibt keine Hinweise auf Handfertigung. Die noch nicht zusammengebaute Ware ist in einem Karton verpackt. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, elektrische Tischleuchte, nicht ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, aus Metall und Spinnstoff, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DEBTI30379/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-01

Diese Tischleuchte ist eine etwa 22 x 22 x 42 cm (B x T x H) große elektrische Leuchte für den Innenbereich, die aus einem quaderförmigen, offenen Gehäuse und einer mittig darin hängende Fassung mit einem zylinderförmigen Lampenschirm aus Bambusstreifen besteht. Die elektrische Ausstattung weist neben der E27-Fassung (bis zu 40 W Leistung) ein 1 , 8 m langes Netzanschlusskabel mit Schnurschalter und Eurostecker auf. Es gibt keine Hinweise auf Handfertigung. Die Ware ist in einem Karton verpackt. Das Erzeugnis ist als "Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, elektrische Tischleuchte, nicht ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt, aus Bambus und Metall" einzureihen.

DEBTI30382/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-01

Diese Stehleuchte ist eine etwa 28 x 28 x 141 cm (B x T x H) große elektrische Leuchte für den Innenbereich, die aus einem quaderförmigen, offenen Gehäuse aus Metall und drei darin hängenden Fassungen mit je einem zylinderförmigen Lampenschirm aus Bambusstreifen besteht. Die elektrische Ausstattung weist neben den E27-Fassungen (bis zu 40 W Leistung) ein 1 , 8 m langes Netzanschlusskabel mit Fußschalter und Eurostecker auf. Es gibt keine Hinweise auf Handfertigung. Die Ware ist in einem Karton verpackt. Das Erzeugnis ist als "Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, elektrische Stehleuchte, nicht ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt, aus Bambus und Metall" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9405

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I. Leuchten und Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen Leuchten und Beleuchtungskörper dieser Gruppe können aus beliebigem Stoff bestehen (ausgenommen der in Anmerkung 1 zu Kapitel 71 genannten Stoffe) und jede beliebige Lichtquelle verwenden (Kerzen, Öl, Petroleum, Paraffin (oder Kerosin), Gas, Azetylen, Elektrizität usw.). Elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper dieser Position können mit Lampenfassungen, Schaltern, Kabeln und Steckern, Transformatoren usw. oder, wie dies bei den Leisten für Entladungslampen der Fall ist, mit einem Starter und einem Vorschaltgerät ausgestattet sein. Zu dieser Position gehören insbesondere: 1) Leuchten und Beleuchtungskörper zur Innenausstattung, z. …

Pos. 9405

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1220/84 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6) (RV L 2080/91), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 1. Rosette aus farblosem Glas („Strass“), in Form eines Rechtecks (etwa 14 mm Durchmesser), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, auf zwei einander symmetrisch gegenüberliegenden Stellen am Rand vollständig durchbohrt. Diese Rosette wird üblicherweise an elektrischen Beleuchtungskörpern angebracht. Unterposition 9405 91 10 2. Ovales Gehänge aus farblosem Glas („Strass“) (etwa 50 x 29 mm), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, am oberen Ende vollständig durchbohrt. …

Pos. 9405

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (17. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 30. September bis 2. Oktober 2009): Eine 55 m lange Lichterkette, bestehend aus einem elektrischen Kabel mit 240 Miniglühlampen (2,5 V/ 0,25 W). Der Abstand zwischen jeder Lampe beträgt 21 cm. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit einem 24 V Niederspannungstransformator und Ersatzglühlampen in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt. Die Lichterkette ist für die Innen- und Außenbeleuchtung geeignet. Die objektiven und erkennbaren Merkmale des Erzeugnisses, wie Länge der Lichterkette, Art der Lampen und der Abstand zwischen den Lampen weisen darauf hin, dass es als Beleuchtung für einen Weihnachtsbaum bestimmt ist. …

Kapitel 94

1. Zu Kapitel 94 gehören nicht: a) aufblasbare Matratzen, Kopfkissen oder Kissen; Matratzen, Kopfkissen oder Kissen für Wasserfüllung, des Kapitels 39, 40 oder 63 (RV E9401A00); b) auf dem Boden stehende Spiegel, z. B. schwenkbare Ankleidespiegel der Position 7009 (RV E9401B00); c) Waren des Kapitels 71 (RV E9401C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) oder Panzerschränke der Position 8303 (RV E9401D00); e) Möbel als besondere Teile von Einrichtungen, Maschinen, Apparaten und Geräten zur Kälteerzeugung der Position 8418, auch wenn sie unausgerüstet gestellt werden; Möbel, die zum Einbau von Nähmaschinen (Position 8452) besonders hergerichtet sind (RV E9401E00); f) Leuchten und Beleuchtungskörper und Teile davon des Kapitels 85 (RV E9401F00); g) Möbel …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9405.29.90.90.0?

Die Zolltarifnummer 9405.29.90.90.0 umfasst Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9405.29.90.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 9405.29.90.90.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9405.29.90.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940529. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9405.29.90.90.0?

9405.29.90.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9405.29.90.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

9405.29.90.90.0 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9405 Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 940529 elektrische Tisch-, Schreibtisch-, Nachttisch- oder Stehleuchten, andere > 94052990 aus anderen Stoffen > 9405299090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9405.29.90.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9405.29.90.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI30581/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9405.29.90.90.0?

Warennummer 9405.29.90.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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