Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9405.50.00.10.0: Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, handgearbeitet

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9405.50.00.10.0 steht für Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, handgearbeitet. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9405.50.00.10.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 94. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9405.50.00.10.0
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
  2. 9405Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 9405.50nicht elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper
  4. 9405.50.00nicht elektrische Beleuchtungskörper
  5. 9405.50.00.10handgearbeitet
  6. 9405.50.00.10.0Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, handgearbeitet

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9405.50.00.10.0

HS-Code9405.506 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9405.50.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9405.50.00.1010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9405.50.00.10.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE835/10-4Erteilt von DEGültig bis 2016-03-24

Laterne aus Holz, Art. 896046 - s. Foto-, im Wesentlichen bestehend aus einem braunen Holzgestell mit Standsockel. Der obere Teil besteht aus einer rundum verglasten Laterne mit verschließbarer Tür, einer innen mit einer Platte aus unedlem Metall ausgestatteten glatten Stellfläche zur Aufnahme und zum Abbrennen von Kerzen (nicht Gegenstand dieser vZTA) und einem quadratischen Pyramidendach aus unedlem Metall, wobei der oberste Teil durchbrochen und mit einem weiteren kleinen Dach versehen ist. Im unterem Teil befindet sich eine Schublade. Charakterbestimmend im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung bei der zusammengesetzten Ware ist die Laterne. Die Ware ist verpackt in einem Karton und hat folgende Abmessungen: 18,5 x 18,5 x 75 cm. Diese Ware ist als "Nichtelektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, handgearbeitet" einzureihen.

DE835/10-2Erteilt von DEGültig bis 2016-03-24

Laterne aus Holz, Art. 896044 - s. Foto-, im Wesentlichen bestehend aus einem braunen Holzgestell mit Standsockel. Der obere Teil besteht aus einer rundum verglasten Laterne mit verschließbarer Tür, einer innen mit einer Platte aus unedlem Metall ausgestatteten glatten Stellfläche zur Aufnahme und zum Abbrennen von Kerzen (nicht Gegenstand dieser vZTA) und einem quadratischen Pyramidendach aus unedlem Metall, wobei der oberste Teil und auch der mittlere Teil durchbrochen und mit einem weiteren kleinen Dach versehen ist. Im unterem Teil befindet sich ein mit zwei Türen ausgestatteter Schrank. Charakterbestimmend im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung bei der zusammengesetzten Ware ist die Laterne. Die Ware ist verpackt in einem Karton und hat folgende Abmessungen: 37 x 37 x 160 cm. Diese Ware ist als "Nichtelektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, handgearbeitet" einzureihen.

DE835/10-3Erteilt von DEGültig bis 2016-03-24

Laterne aus Holz, Art. 896045 - s. Foto-, im Wesentlichen bestehend aus einem braunen Holzgestell mit Standsockel. Der obere Teil besteht aus einer rundum verglasten Laterne mit verschließbarer Tür, einer innen mit einer Platte aus unedlem Metall ausgestatteten glatten Stellfläche zur Aufnahme und zum Abbrennen von Kerzen (nicht Gegenstand dieser vZTA) und einem quadratischen Pyramidendach aus unedlem Metall, wobei der oberste Teil und auch der mittlere Teil durchbrochen und mit einem weiteren kleinen Dach versehen ist. Im unterem Teil befindet sich eine Schublade. Charakterbestimmend im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung bei der zusammengesetzten Ware ist die Laterne. Die Ware ist verpackt in einem Karton und hat folgende Abmessungen: 28 x 28 x 110 cm. Diese Ware ist als "Nichtelektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, handgearbeitet" einzureihen.

DE835/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-03-24

Laternenset aus Holz, 3 tlg., Art. 896043 (Unterartikel 896044, 896045, 896046) - s. Foto-, im Wesentlichen bestehend aus einem braunen Holzgestell mit Standsockel. Der obere Teil besteht aus einer rundum verglasten Laterne mit verschließbarer Tür, einer innen mit einer Platte aus unedlem Metall ausgestatteten glatten Stellfläche zur Aufnahme und zum Abbrennen von Kerzen (nicht Gegenstand dieser vZTA) und einem quadratischen Pyramidendach aus unedlem Metall, wobei der oberste Teil (und bei zwei Laternen zusätzlich auch der mittlere Teil) durchbrochen und mit einem weiteren kleinen Dach versehen ist. Im unterem Teil befindet sich eine Schublade bzw. ein mit zwei Türen ausgestatteter Schrank. Charakterbestimmend im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung bei der zusammengesetzten Ware ist die Laterne. Die Ware ist als dreiteiliges Set verpackt in einem Karton. Die einzelnen Waren haben folgende Abmessungen: 37 x 37 x 160 cm (Unterartikel 896044), 28 x 28 x 110 cm (Unterartikel 896045) und 18,5 x 18,5 x 75 cm (Unterartikel 896046). Diese Ware ist als "Nichtelektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, handgearbeitet" einzureihen.

DEB/3336/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-12-19

Nichtelektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, handgearbeitet (lt. Antragsteller), in Form eines Teelichthalters aus milchigem Glas, sog. Simply Perfect Windlicht Weiss, Art.-Nr.: 84185, bestehend aus einer zweiteiligen Kugel (Maße: 10x11 cm = H x größter Durchmesser). Der untere, halbrunde Teil (Maße: 5,5 x 11 cm = H x größter Durchmesser) weist auf der Oberfläche eine Vertiefung zur Aufnahme eines beigefügten Teelichtes auf (Maße: 6 x 1,6 cm = D x T) und ist zwischen der Vertiefung und dem Aussenrand hohl. Der obere, halbrunde Teil (Maße: 6,5 x 11 cm = H x größter Durchmesser) ist innen hohl und hat am unteren Ende einen ca. 1 cm langen, runden, geöffneten Fortsatz mit einem Durchmesser von 4,3 cm, der auf die Vertiefung des Unterteils gestellt wird und das Teelicht mit festem Halt umschließt. Auf der gegenüberliegenden Seite weist das Oberteil ebenfalls eine Öffnung mit einem Durchmesser von 4,3 cm auf. Der Teelichthalter ist lichttransparent und dient der Erhellung der Umgebung. Abbildungen im Internet unter: http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm

DEB/3337/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-12-19

Nichtelektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, handgearbeitet (lt. Antragsteller), in Form eines Teelichthalters aus klarem Glas, sog. Simply Perfect Windlicht Klar, Art.-Nr.: 84187, bestehend aus einer zweiteiligen Kugel (Maße: 10x11 cm = H x größter Durchmesser). Der untere, halbrunde Teil (Maße: 5,5 x 11 cm = H x größter Durchmesser) weist auf der Oberfläche eine Vertiefung zur Aufnahme eines beigefügten Teelichtes auf (Maße: 6 x 1,6 cm = D x T) und ist zwischen der Vertiefung und dem Aussenrand hohl. Der obere, halbrunde Teil (Maße: 6,5 x 11 cm = H x größter Durchmesser) ist innen hohl und hat am unteren Ende einen ca. 1 cm langen, runden, geöffneten Fortsatz mit einem Durchmesser von 4,3 cm, der auf die Vertiefung des Unterteils gestellt wird und das Teelicht mit festem Halt umschließt. Auf der gegenüberliegenden Seite weist das Oberteil ebenfalls eine Öffnung mit einem Durchmesser von 4,3 cm auf. Der Teelichthalter ist lichttransparent und dient der Erhellung der Umgebung. Abbildungen im Internet unter: http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm

DEB/2545/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-11-21

Nichtelektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, sog. Octagon Kerzenlampe 23 cm, handgearbeitet, bestehend aus 1. einer quadratischen Grundplatte aus Glas (Kantenlänge ca. 64 mm, Dicke ca. 8 mm), einer im rechten Winkel darauf aufgeklebten Glasplatte (Abm.: ca. 125 x 31 x 8 mm), einer waagerecht aufgesetzten Glasplatte (Abm. ca. 26 x 24 x 5 mm), einem auf die obere Platte aufgeklebten passgenauen Teelichthalter (mit eingesetztem handelsüblichem Teelicht) mit einem daran befestigten Drahtgestell (beides aus unedlem Metall) zur Auflage eines Lampenschirmes und 2. einem Lampenschirm aus satiniertem Glas (größter Durchm. ca. 92 mm, H ca. 73 mm). Das Erzeugnis, das einer elektrischen Steh- oder Tischleuchte nachempfunden ist, ist im Wesentlichen handgearbeitet (manuelle Glasentnahme beim Schirm, Zusammenfügen der Einzelteile in Handarbeit � lt. Antragsangaben). Gesamthöhe ca. 23 cm. Die Ware ist zerlegt in einem bedruckten Pappkarton verpackt. Abbildung der Ware im Internet.

DEB/1266/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-07-18

Nichtelektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, handgearbeitet (lt. Antragsteller), sog. Teelichthalter aus Glas - Motiv: Herz, würfelförmig (ca. 7 cm Kantenlänge, Höhe 7 cm), aus Glas, an vier Seiten eingeprägte Herzform, die rot bemalt ist. Oben befindet sich eine runde Vertiefung (ca. 5 cm), die passgenau (oberer Durchmesser ca. 4,7 cm, unterer Durchmesser ca. 3,8 cm) für die Aufnahme eines Teelichtes (nicht Gegenstand dieser vZTA) hergerichtet ist. Der Artikel wird auch mit den Designs "Roter Stern", "Blauer Mond", "Grüner Weihnachtsbaum" geliefert.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9405

Zu Unterposition 9405 50 00: Siehe auch die HS-Erläuterung zu Position 9405, Abschnitt I Nummer 5 und Abschnitt I Nummer 6. Zu dieser Unterposition gehören Laternen aus beliebigem Stoff (ausgenommen die in Anmerkung 1 zu Kapitel 71 genannten Stoffe), auch mit einer Haltevorrichtung oder einer spezifischen Vorrichtung zum Befestigen einer Kerze oder eines Teelichts. Sie weisen in der Regel im oberen Bereich Belüftungslöcher auf und verfügen über eine ‚Öffnung‘, durch die eine Kerze eingesetzt werden kann. Zu dieser Unterposition gehören auch Kandelaber (siehe Abbildungen 1 und 2), Kerzenleuchter (siehe Abbildungen 3 und 4) und Kerzenhalter (siehe Abbildung 5), einschließlich Kandelaber, Kerzenleuchter und Kerzenhalter für Teelichter oder für beides (Kerzen und Teelichter). …

Pos. 9405

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1220/84 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6) (RV L 2080/91), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 1. Rosette aus farblosem Glas („Strass“), in Form eines Rechtecks (etwa 14 mm Durchmesser), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, auf zwei einander symmetrisch gegenüberliegenden Stellen am Rand vollständig durchbohrt. Diese Rosette wird üblicherweise an elektrischen Beleuchtungskörpern angebracht. Unterposition 9405 91 10 2. Ovales Gehänge aus farblosem Glas („Strass“) (etwa 50 x 29 mm), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, am oberen Ende vollständig durchbohrt. …

Pos. 9405

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (17. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 30. September bis 2. Oktober 2009): Eine 55 m lange Lichterkette, bestehend aus einem elektrischen Kabel mit 240 Miniglühlampen (2,5 V/ 0,25 W). Der Abstand zwischen jeder Lampe beträgt 21 cm. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit einem 24 V Niederspannungstransformator und Ersatzglühlampen in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt. Die Lichterkette ist für die Innen- und Außenbeleuchtung geeignet. Die objektiven und erkennbaren Merkmale des Erzeugnisses, wie Länge der Lichterkette, Art der Lampen und der Abstand zwischen den Lampen weisen darauf hin, dass es als Beleuchtung für einen Weihnachtsbaum bestimmt ist. …

Kapitel 94

1. Zu Kapitel 94 gehören nicht: a) aufblasbare Matratzen, Kopfkissen oder Kissen; Matratzen, Kopfkissen oder Kissen für Wasserfüllung, des Kapitels 39, 40 oder 63 (RV E9401A00); b) auf dem Boden stehende Spiegel, z. B. schwenkbare Ankleidespiegel der Position 7009 (RV E9401B00); c) Waren des Kapitels 71 (RV E9401C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) oder Panzerschränke der Position 8303 (RV E9401D00); e) Möbel als besondere Teile von Einrichtungen, Maschinen, Apparaten und Geräten zur Kälteerzeugung der Position 8418, auch wenn sie unausgerüstet gestellt werden; Möbel, die zum Einbau von Nähmaschinen (Position 8452) besonders hergerichtet sind (RV E9401E00); f) Leuchten und Beleuchtungskörper und Teile davon des Kapitels 85 (RV E9401F00); g) Möbel …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9405.50.00.10.0?

Die Zolltarifnummer 9405.50.00.10.0 umfasst Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, handgearbeitet. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9405.50.00.10.0?

Der Drittlandszollsatz für 9405.50.00.10.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9405.50.00.10.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940550. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9405.50.00.10.0?

9405.50.00.10.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9405.50.00.10.0 im Zolltarif eingeordnet?

9405.50.00.10.0 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9405 Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 940550 nicht elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper > 94055000 nicht elektrische Beleuchtungskörper > 9405500010 handgearbeitet. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9405.50.00.10.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9405.50.00.10.0 erfasst, zum Beispiel DE835/10-4. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9405.50.00.10.0?

Warennummer 9405.50.00.10.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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