Zolltarifnummer 9406.90.38.00.0: Vorgefertigte Gebäude, andere, aus Eisen oder Stahl, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9406.90.38.00.0 steht für Vorgefertigte Gebäude, andere, aus Eisen oder Stahl, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9406.90.38.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 94. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9406.90.38.00.0
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
- 9406Vorgefertigte Gebäude
- 9406.90andere
- 9406.90.38andere
- 9406.90.38.00.0Vorgefertigte Gebäude, andere, aus Eisen oder Stahl, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9406.90.38.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei dem durch Abbildungen veranschaulichten Erzeugnis handelt sich um ein etwa 275 x 224 x 198 cm (B x T x H) großes, vorgefertigtes Gebäude aus vier Seitenwänden, einem Dach und einer Dop-pelflügeltür aus verzinktem und mit Pulver beschichteten Stahl bzw. Stahlblech. Es ist von allen Seiten umschlossen, aufgrund der Größe begehbar, weist vier Lüftungsgitter an den Giebeln sowie ein Fenster auf und dient z. B. zur Aufbewahrung von Gartengeräten und ähnlichen Gegenständen. Das Erzeugnis ist zum dauerhaften Aufstellen im Freien (z. B. im Garten) bestimmt. Das Gerätehaus wird, noch nicht zusammengesetzt, mit Montagematerial in zwei Verpackungen geliefert. Insbesondere hinsichtlich des Umfangs und des äußeren Erscheinungsbildes bestimmen die Be-standteile aus Stahl den stofflichen Charakter der Ware. Das Erzeugnis ist als "vorgefertigtes Gebäude, kein Fertigbaumodul, kein Mobilheim, aus Stahl, kein Gewächshaus" einzureihen.
Bei den durch Abbildungen veranschaulichten Erzeugnissen handelt es sich um etwa 557 x 339 x 239 cm bzw. 602 x 386 x 241 cm (T x B x H) große, vorgefertigte Gebäude, im Wesentlichen aus einer Rahmenkonstruktion aus Stahlprofilen, Wandelementen, einem seitlich überstehendem Winkeldach und einer Doppelflügeltür aus verzinktem und beschichtetem Stahlblech bestehend. In den Giebeln sind je zwei Lüftungsöffnungen eingearbeitet. Die Erzeugnisse dienen dem dauerhaften Aufstellen im Freien (z. B. im Garten) und Einlagern von Geräten. Sie sind noch nicht zusammengesetzt und jeweils gemeinsam mit einer Montageanleitung sowie Montagematerial in vier Pakete verpackt. Die Erzeugnisse sind als "vorgefertigte Gebäude (Gerätehaus), keine Fertigbaumodule, keine Mobilheime, aus Stahl, keine Gewächshäuser" einzureihen.
Bei dem durch Abbildungen veranschaulichten Erzeugnis handelt sich um eine zusammengesetzte, etwa 568 x 245 x 226 cm (B x T x H) große Ware aus einem vorgefertigten Gebäude und einem Unterstand. Der 245 x 290 x 226 cm (L x B x H) große Schuppen besteht zum Teil aus einer Rahmenkonstruktion aus Aluminium, unterhalb des Daches umlaufenden Lichteinlässen aus farblosen Polycarbonatplatten, hauptsächlich aber aus verzinktem und mit pulverbeschichteten Stahl bzw. Stahlblech und vier Seitenwänden, einem Dach und einer 187 x 156 cm (H x B) großen Doppelflügeltür aus ver-zinktem Stahlblech. Er ist von allen Seiten umschlossen, aufgrund der Größe begehbar und dient z. B. zur Aufbewahrung von Gartengeräten und ähnlichen Gegenständen. Das Dach aus verzinktem Stahlblech geht über das umschlossene Gebäude hinaus und wird am verlängerten Ende mit zwei Pfosten und Querträgern aus Stahl gestützt. Dieser 245 x 272 x 226 cm (T x B x H) große Bereich weist drei offene Seitenflächen auf und dient zum Unterstellen z. B. von Personenkraftfahrzeugen. Das Erzeugnis ist zum dauerhaften Aufstellen im Freien (z. B. im Garten) bestimmt. Die Ware wird noch nicht zusammengesetzt und wird mit Regenrinnen und vier Fallrohren aus Kunststoff und Montagematerial in Kartons geliefert. Im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild, den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt keiner der Bestandteile (vorgefertigtes Gebäude der Position 9406 und Unterstand der Position 7308) den wesentlichen Charakter der Ware. Daher erfolgt die Einreihung in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen. Insbesondere hinsichtlich des Umfangs und des äußeren Erscheinungsbildes bestimmen die Bestandteile aus Stahl den stofflichen Charakter der Ware. Die Ware ist als "Metallschuppen mit Anbau, vorgefertigtes Gebäude, Gerätehaus, kein Fertigbaumodul, kein Mobilheim, aus Stahl, kein Gewächshaus" einzureihen.
Bei dem durch Abbildungen veranschaulichten Erzeugnis handelt sich um ein etwa 230 x 166 x 222 cm (B x T x H) großes, vorgefertigtes Gebäude, das aus unterhalb des Daches umlaufenden Licht-einlässen aus farblosen Polycarbonatplatten, zwei in die Seitenwände eingelassene Fenstern sowie aus vier Seitenwänden, einem Dach und einer Doppelflügeltür aus verzinktem und mit Pulver be-schichteten Stahl bzw. Stahlblech besteht. Es ist von allen Seiten umschlossen, aufgrund der Größe begehbar und dient z. B. zur Aufbewahrung von Gartengeräten und ähnlichen Gegenständen. Das Erzeugnis ist zum dauerhaften Aufstellen im Freien (z. B. im Garten) bestimmt. Die Ware wird noch nicht zusammengesetzt mit einer Regenrinne und Montagematerial in drei Verpackungen geliefert. Insbesondere hinsichtlich des Umfangs und des äußeren Erscheinungsbildes bestimmen die Bestandteile aus Stahl den stofflichen Charakter der Ware. Das Erzeugnis ist als "vorgefertigtes Gebäude, kein Fertigbaumodul, kein Mobilheim, aus Stahl, kein Gewächshaus" einzureihen.
Bei dem sog. Geräteschrank mit Flachdach handelt es sich um ein etwa 90 x 133 x 181 cm (T x B x H) großes, vorgefertigtes Gebäude, im Wesentlichen aus einer Rahmenkonstruktion aus Stahlprofilen, Wandelementen, einem überstehendem Pultdach und einer doppelflügligen Tür aus verzinktem und beschichtetem Stahlblech bestehend. Eine Einreihung als Möbel in die Position 9403 kommt u. a. nicht in Betracht, da die Ware keinen Boden besitzt. Das Erzeugnis dient dem dauerhaften Aufstellen im Freien (z. B. im Garten) und Einlagern von Geräten. Es ist noch nicht zusammengesetzt und gemeinsam mit einer Montageanleitung sowie Montagematerial in einem Karton verpackt. Die Ware ist als "vorgefertigtes Gebäude, Gerätehaus, kein Fertigbaumodul, kein Mobilheim, aus Stahl, kein Gewächshaus" einzureihen.
Bei dem sog. Gerätehaus aus Metall, handelt es sich um ein ca. 161,6 cm x 74,6 cm x 208,7 cm (L x B x H) großes vorgefertigtes Gebäude aus feuerverzinktem vorlackiertem Stahl, im Wesentlichen bestehend aus Seitenwänden, einem Dach und einer Doppelflügeltür. Das Erzeugnis ist von allen Seiten umschlossen und aufgrund der Größe begehbar. Es ist zum dauerhaften Aufstellen im Freien (z. B. im Garten) bestimmt und dient zur Aufbewahrung von Gartengeräten und ähnlichen Gegenständen. Das Erzeugnis ist als "vorgefertigtes Gebäude (Gerätehaus), kein Fertigbaumodul, kein Mobilheim, aus Stahl, kein Gewächshaus" einzureihen.
Bei dem sog. Carport mit integriertem Gerätehaus handelt sich um eine zusammengesetzte Ware aus einem vorgefertigten Gebäude in Form eines Gartenhauses und einem Carport. Das Gartenhaus besteht im Wesentlichen aus einer Rahmenkonstruktion aus Aluminium (Pfosten, Querträger und Türrahmen) und vier Seitenwänden, einem Dach und einer Doppelflügeltür aus verzinktem Stahlblech sowie unterhalb des Daches umlaufenden Lichteinlässen aus farblosen Polycarbonatplatten. Es ist von allen Seiten umschlossen, aufgrund der Größe begehbar und dient zur Aufbewahrung von Gartengeräten und ähnlichen Gegenständen. Das Dach aus verzinktem Stahlblech geht über das umschlossene Gebäude hinaus und wird am verlängerten Ende mit zwei Pfosten und Querträgern aus Aluminium gestützt. Dieser Bereich weist drei offene Seitenflächen auf und dient als Carport zum Unterstellen von Kraftfahrzeugen. Das Erzeugnis ist zum dauerhaften Aufstellen im Freien (z. B. im Garten) bestimmt. Es ist in folgenden Abmessungen erhältlich: - Gerätehaus: 245 cm x 204 cm x 226 cm (L x B x H); Carport: 245 cm x 286 cm x 226 cm (L x B x H) - Gerätehaus: 245 cm x 290 cm x 226 cm (L x B x H); Carport: 245 cm x 286 cm x 226 cm (L x B x H) Die Ware wird noch nicht zusammengesetzt mit einer Regenrinne und Montagematerial in einer Verpackung geliefert. Im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild, den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt keiner der Bestandteile (vorgefertigtes Gebäude der Position 9406 und Carport der Position 7308) den wesentlichen Charakter der Ware. Daher erfolgt die Einreihung in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen. Insbesondere hinsichtlich des Umfangs und des äußeren Erscheinungsbildes bestimmen die Bestandteile aus Stahl den stofflichen Charakter des Gerätehauses. Das Erzeugnis ist als "vorgefertigtes Gebäude, kein Fertigbaumodul, kein Mobilheim, aus Stahl, kein Gewächshaus" einzureihen.
Das sog. Energiespeicher-Gehäuse 20ft ohne Batterien ist ein begehbarer, 2,438 m x 2,591 m x 6,058 m (B x H x L) großer Container aus Stahl, zum dauerhaften Aufstellen für eine Stromversorgung. Der Container ist aus einem verschweißten Stahlrahmen aus Hohl- und Walzprofilen sowie Trapez-Stahlblech für Dach und Wände gefertigt. Das Erzeugnis ist von vier Seiten umschlossen und weist einen Boden aus Flachstahl und ein Dach auf und ist mit sechs Türen je Längsseite sowie mehreren Trennwänden ausgestattet. Weiterhin ist der Container mit Bodenverkleidung, einem ausgestellten Lufteinlass für die Kühlanlage, Brandschutzelementen, -bekämpfungselementen, Wanddurchbrüchen, Wand- bzw. Dachisolierungen, Rohrdurchführungen und weiteren Anbauteilen versehen. Akkumulatoren und weitere Ausstattung (nicht Gegenstände der vZTA-Entscheidung) werden nach dem Aufstellen eingebaut und angeschlossen. Die Ware ist als "vorgefertigtes Gebäude, Akkumulatorcontainer aus Stahl, kein Fertigbaumodul, kein Mobilheim, kein Gewächshaus" einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 9406 90: 1. Wintergarten (oder Gartenraum), bestehend aus einer Metallkonstruktion, Fenster und Türen aus Glas und einem festen Dach. Er besteht aus drei Wänden und ist dazu bestimmt dauerhaft an ein bestehendes Gebäude angebaut zu werden. Die wetterfeste Konstruktion ist mit dem Gebäude durch eine Öffnung in der Wand mit einer Tür verbunden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 (Anmerkung 4 zu Kapitel 94) und 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2021/956 der Kommission vom 31. Mai 2021 (ABl. EU Nr. L 211/45) (RV L 21/956) Eine modulare Ware mit schallabsorbierenden und schalldämmenden Eigenschaften (sogenanntes Raum-in-Raum-System). Zusammengebaut hat die Ware hat eine Breite von etwa 3 m, eine Länge von 2 bis 6 m und eine Höhe von 2,3 m; die Wände haben eine Dicke von etwa 40 mm. Sie besteht aus einem würfelförmigen Rahmen aus Aluminium, der durch mehrere Metallecken verbunden ist, und aus Paneelen, welche an den Seiten und an der Oberseite der Struktur angebracht sind. Jedes Paneel besteht auf der einen Seite aus einer bedruckten Polyester-Schallschutzschicht aus feuerfestem Gewebe und auf der anderen Seite aus einer beschichteten Spanplatte. Das Innere des Paneels ist mit Steinwolle (Dichte 100 kg/m3) gepolstert. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 13. Juni 2024 in der Rechtssache C-104/23: Tenor Die Position 9406 00 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1101/2014 der Kommission vom 16. Oktober 2014 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass der darin enthaltene Begriff „vorgefertigtes Gebäude“ eine Ware aus Kunststoff nicht umfasst, die dem Schutz von Tieren gegen Witterungseinflüsse dient, als „Kälberhütte“ bezeichnet wird sowie über ein Dach und Wände verfügt, die jedoch nicht notwendigerweise einen zu allen Seiten vollständig umschlossenen Raum bildet und deren Abmessungen es einem durchschnittlich großen Menschen nicht erlauben, si …
1. Zu Kapitel 94 gehören nicht: a) aufblasbare Matratzen, Kopfkissen oder Kissen; Matratzen, Kopfkissen oder Kissen für Wasserfüllung, des Kapitels 39, 40 oder 63 (RV E9401A00); b) auf dem Boden stehende Spiegel, z. B. schwenkbare Ankleidespiegel der Position 7009 (RV E9401B00); c) Waren des Kapitels 71 (RV E9401C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) oder Panzerschränke der Position 8303 (RV E9401D00); e) Möbel als besondere Teile von Einrichtungen, Maschinen, Apparaten und Geräten zur Kälteerzeugung der Position 8418, auch wenn sie unausgerüstet gestellt werden; Möbel, die zum Einbau von Nähmaschinen (Position 8452) besonders hergerichtet sind (RV E9401E00); f) Leuchten und Beleuchtungskörper und Teile davon des Kapitels 85 (RV E9401F00); g) Möbel …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9406.90.38.00.0?
Die Zolltarifnummer 9406.90.38.00.0 umfasst Vorgefertigte Gebäude, andere, aus Eisen oder Stahl, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9406.90.38.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 9406.90.38.00.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9406.90.38.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9406.90.38.00.0?
9406.90.38.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9406.90.38.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
9406.90.38.00.0 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9406 Vorgefertigte Gebäude > 940690 andere > 94069038 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9406.90.38.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9406.90.38.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI48179/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9406.90.38.00.0?
Warennummer 9406.90.38.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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