Zolltarifnummer 9406.90.90.00.0: Vorgefertigte Gebäude, andere, aus anderen Stoffen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9406.90.90.00.0 steht für Vorgefertigte Gebäude, andere, aus anderen Stoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9406.90.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 94. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9406.90.90.00.0
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 5
Einordnung im Zolltarif
- 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
- 9406Vorgefertigte Gebäude
- 9406.90andere
- 9406.90.90aus anderen Stoffen
- 9406.90.90.00.0Vorgefertigte Gebäude, andere, aus anderen Stoffen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9406.90.90.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei dem durch Abbildungen veranschaulichten Erzeugnis handelt sich um ein etwa 313 cm x 190 cm x 184cm (T x B x H) großes Gewächshaus, im Wesentlichen bestehend aus einer Rahmenkonstruktion aus Aluminiumprofilen und transparenten Hohlkammerstegplatten (Kunststoffplatten) sowie Bodenplatten aus verzinktem Stahl. Es weist ein Satteldach mit zwei aufklappbaren Dachfenstern auf, ist von allen Seiten umschlossen und mit einer Schiebetür und zwei Regenrinnen ausgestattet. Aufgrund der Größe ist das Erzeugnis begehbar und dient dem permanenten Einsatz im Gartenbau zum Anbau von Pflanzen. Nach dem Umfang und der Bedeutung für die Verwendung bestimmen die Bestandteile aus Aluminium und Kunststoff den Charakter des Erzeugnisses. Es ist noch nicht zusammengesetzt gemeinsam mit einer Montageanleitung und Montagematerial in zwei Paketen verpackt. Das Erzeugnis ist als "vorgefertigtes Gebäude, Gewächshaus aus Aluminium und Kunststoff, kein Mobilheim" einzureihen.
Bei dem sog. "Gewächshaus Steffi", Art.-Nr. 8840176 handelt es sich um ein rechteckiges, ca. 126 x 190 x 205 cm (L x B x H) großes Gebäude mit Satteldach, im Wesentlichen bestehend aus einer Aluminiumrahmenkonstruktion und eingesetzten Platten aus transparentem Kunststoff, an einer Seite ausgestattet mit einer Schiebetür und einem Fenster im Dach. Das Erzeugnis ist begehbar und wird im Gartenbau eingesetzt (zum Anbau von Pflanzen). Die Ware ist als "vorgefertigtes Gebäude aus Aluminium und Kunststoff, kein Mobilheim" einzureihen.
Das sog. "Gewächshaus Steffi", Art.-Nr. 8840176 ist ein rechteckiges, etwa 126 x 190 x 205 cm (L x W x H) großes Gebäude mit Satteldach, im Wesentlichen bestehend aus einer Aluminiumrahmenkonstruktion und eingesetzen Platten aus transparentem Kunststoff, an einer Seite ausgestattet mit einer Schiebetür und einem Fenster im Dach. Aufgrund der Größe ist das Erzeugnis begehbar und wird im Gartenbau eingesetzt (zum Anbau von Pflanzen). Die Ware ist als "anderes als von den Unterpositionen (HS) 9406 10 und 9406 20 erfasstes vorgefertigtes Gebäude, Gewächshaus, aus Aluminium und Kunststoff" einzureihen.
Bei dem Gewächshaus Michelle, 7174461 handelt es sich um ein ca. 190 cm x 190 cm x 195 cm (L x B x H) großes vorgefertigtes Gebäude, im Wesentlichen bestehend aus einer Rahmenkonstruktion aus Aluminiumprofilen und transparenten Kunststoffplatten. Es ist von allen Seiten umschlossen und mit einem aufklappbaren Dachfenster und einer Tür ausgestattet. Aufgrund der Größe ist das Erzeugnis begehbar und wird im Gartenbau eingesetzt (zum Anbau von Pflanzen). Das Erzeugnis ist als "vorgefertigtes Gebäude aus Aluminium und Kunststoff, kein Mobilheim" einzureihen.
Es handelt sich um eine Erzeugnis, das im Wesentlichen aus einem kreisförmigen Rahmen aus Aluminiumprofilen sowie einer aus mehreren Teilen bestehenden kugelförmigen Kuppel aus Kunststoff (Glasfaser-Polyester-Laminat) besteht. Die Kuppel ist drehbar. Das Erzeugnis ist von allen Seiten umschlossen und mit einer vertikalen, rechteckigen Beobachtungsöffnung ausgestattet, die mittels eines Schiebemechanismus verschließbar ist. Die Maße betragen ca. 2947 x 2400 mm (D x H). Die Ware wird noch nicht zusammengesetzt geliefert. Sie dient der Verwendung als Observatorium zur Beobachtung des Sternenhimmels und der Unterbringung von Teleskopen. Das Erzeugnis ist als "vorgefertigtes Gebäude, kein Mobilheim, aus Kunststoff und Aluminium" einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 9406 90: 1. Wintergarten (oder Gartenraum), bestehend aus einer Metallkonstruktion, Fenster und Türen aus Glas und einem festen Dach. Er besteht aus drei Wänden und ist dazu bestimmt dauerhaft an ein bestehendes Gebäude angebaut zu werden. Die wetterfeste Konstruktion ist mit dem Gebäude durch eine Öffnung in der Wand mit einer Tür verbunden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 (Anmerkung 4 zu Kapitel 94) und 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2021/956 der Kommission vom 31. Mai 2021 (ABl. EU Nr. L 211/45) (RV L 21/956) Eine modulare Ware mit schallabsorbierenden und schalldämmenden Eigenschaften (sogenanntes Raum-in-Raum-System). Zusammengebaut hat die Ware hat eine Breite von etwa 3 m, eine Länge von 2 bis 6 m und eine Höhe von 2,3 m; die Wände haben eine Dicke von etwa 40 mm. Sie besteht aus einem würfelförmigen Rahmen aus Aluminium, der durch mehrere Metallecken verbunden ist, und aus Paneelen, welche an den Seiten und an der Oberseite der Struktur angebracht sind. Jedes Paneel besteht auf der einen Seite aus einer bedruckten Polyester-Schallschutzschicht aus feuerfestem Gewebe und auf der anderen Seite aus einer beschichteten Spanplatte. Das Innere des Paneels ist mit Steinwolle (Dichte 100 kg/m3) gepolstert. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 13. Juni 2024 in der Rechtssache C-104/23: Tenor Die Position 9406 00 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1101/2014 der Kommission vom 16. Oktober 2014 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass der darin enthaltene Begriff „vorgefertigtes Gebäude“ eine Ware aus Kunststoff nicht umfasst, die dem Schutz von Tieren gegen Witterungseinflüsse dient, als „Kälberhütte“ bezeichnet wird sowie über ein Dach und Wände verfügt, die jedoch nicht notwendigerweise einen zu allen Seiten vollständig umschlossenen Raum bildet und deren Abmessungen es einem durchschnittlich großen Menschen nicht erlauben, si …
1. Zu Kapitel 94 gehören nicht: a) aufblasbare Matratzen, Kopfkissen oder Kissen; Matratzen, Kopfkissen oder Kissen für Wasserfüllung, des Kapitels 39, 40 oder 63 (RV E9401A00); b) auf dem Boden stehende Spiegel, z. B. schwenkbare Ankleidespiegel der Position 7009 (RV E9401B00); c) Waren des Kapitels 71 (RV E9401C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) oder Panzerschränke der Position 8303 (RV E9401D00); e) Möbel als besondere Teile von Einrichtungen, Maschinen, Apparaten und Geräten zur Kälteerzeugung der Position 8418, auch wenn sie unausgerüstet gestellt werden; Möbel, die zum Einbau von Nähmaschinen (Position 8452) besonders hergerichtet sind (RV E9401E00); f) Leuchten und Beleuchtungskörper und Teile davon des Kapitels 85 (RV E9401F00); g) Möbel …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9406.90.90.00.0?
Die Zolltarifnummer 9406.90.90.00.0 umfasst Vorgefertigte Gebäude, andere, aus anderen Stoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9406.90.90.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 9406.90.90.00.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9406.90.90.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9406.90.90.00.0?
9406.90.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9406.90.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
9406.90.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9406 Vorgefertigte Gebäude > 940690 andere > 94069090 aus anderen Stoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9406.90.90.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9406.90.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI46231/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9406.90.90.00.0?
Warennummer 9406.90.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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