Zolltarifnummer 9503.00.30: Dreiräder, elektrische Eisenbahnen, einschließlich Schienen, Signale und anderes…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9503.00.30 steht für Dreiräder, elektrische Eisenbahnen, einschließlich Schienen, Signale und anderes Zubehör; maßstabgetreu verkleinerte Modelle zum Zusammenbauen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9503.00.30 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 95. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9503.00.30
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 9503Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
- 9503.00Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
- 9503.00.30Dreiräder, elektrische Eisenbahnen, einschließlich Schienen, Signale und anderes Zubehör; maßstabgetreu verkleinerte Modelle zum Zusammenbauen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9503.00.30
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei dem durch Antragsangaben und ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung, bestehend aus - einem maßstabgetreu verkleinerten Modell (Maßstab lt. Verpackungsangabe: 1:4) eines V8-Motors zum Zusammenbauen, -- aus einer Vielzahl von Bestandteilen, die überwiegend aus Kunststoff gefertigt sind und zum Teil noch aus den Spritzlingen getrennt werden müssen, -- mit der für den Zusammenbau benötigten Anzahl Schrauben aus unedlem Metall, -- ist mittels eines batteriebetriebenen Elektromotors (Batterien nicht Gegenstand dieser Auskunft) nach dem Zusammenbau "funktionsfähig", -- dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen, - einem farbig bebilderten Informationsheft, das neben der Bauanleitung für das Modell überwiegend Informationen und Bilder zu dem Motor und dem entsprechenden Fahrzeug enthält, - einem Schraubendreher (Montagewerkzeug), - gemeinsam in einem bunt bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das maßstabgetreu verkleinerte Modell zum Zusammenbauen den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "maßstabgetreu verkleinertes Modell zum Zusammenbauen" einzureihen.
Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeug, - eine elektrische Lokomotive darstellend, - in den Abmessungen von ca. 13 , 7 x 5 x 3 , 6 cm, - im Wesentlichen aus Kunststoff gefertigt, - mit sechs Rädern und einer Kuppelvorrichtung unterhalb des Führerhauses, - auf der Oberseite mit einem Ein-/Ausschalter bzw. Freikupplungsschalter und drei Knöpfen versehen, - mit einem Batteriefach (2x AAA; nicht Gegenstand dieser vZTA), Sound- und Lichtmodul sowie mit einem Elektromotor ausgestattet, - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern, - als elektrische Eisenbahn durch die Unterposition (KN) 9503 0030 erfasst, somit kein anderes Spielzeug der Unterposition (KN) 9503 0075, - in einem bunt bedruckten Showkarton mit Sichtfenster verpackt. Die Lokomotive kann auf Schienen und mit anderen Spielzeugen eines Herstellers oder eigenständig verwendet werden. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Spielzeug, elektrische Eisenbahn" eingereiht.
Bei dem durch Antragsangaben und Abbildungen veranschaulichen Erzeugnis handelt es sich um ein maßstabgetreu verkleinertes Modell eines unbemannten Luftfahrzeugs zum Zusammenbauen, - die Drohne "MQ-9 Reaper" darstellend, - aus unedlem Metall und Kunststoff gefertigt, - im Maßstab 1/72, - mit einer Flügelspannweite von ca. 27 cm, - bestehend aus 15 Einzelteilen (u.a. Rumpf mit Tragflächen, Fahrwerk, Bewaffnung und zweiteiliger Sockel, auf dem die Drohne aufgestellt werden kann), - mit einer Bauanleitung für den Einzelverkauf verpackt. Derartige Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "maßstabgetreu verkleinertes Modell zum Zusammenbauen" einzureihen.
Elektrische Eisenbahn - in Form einer stilisierten, blauen Lokomotive - überwiegend aus Kunststoff gefertigt, mit Achsen aus unedlem Metall - in den Abmessungen von ca. 8.8 x 4.8 x 3.5 cm - mit vier beweglichen Rädern sowie einer magnetischen Kupplung ausgestattet - mit einem Elektromotor mit Batteriefach an der Unterseite - drückt man auf die Oberseite der Lok, fährt sie los - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern - in einem bunt bedruckten Pappkarton mit Anleitung sowie einer Modellübersicht verpackt. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Spielzeug, elektrische Eisenbahn" eingereiht.
Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um eine sog. Zentralstation, - bestehend aus einem Kunststoffgehäuse, das im Inneren mit einer mit aktiven und passiven Bauelementen sowie einem Speicher bestückten Leiterplatte versehen ist, - in den Abmessungen von ca. 318 x 194 x 74 mm, - auf der Schauseite mit einem Touchscreen (Diagonale ca. 17 , 8 cm) und verschiedenen Bedienelementen versehen, - entlang der Längsseiten mit USB-Anschlüssen sowie Buchsen für LAN, HDMI, Klinke, SD-Karten, sog. Lokkarten und proprietäre Bus-Anschlüsse, - in Warenzusammenstellung mit zwei Anschlusskabeln und einem USB-Wifi-Transceiver, - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Zentralstation dient ausschließlich als spezifische Steuerung von Modelleisenbahnsystemen. Dazu gibt sie Lokomotiven und Weichen Steuerbefehle, wertet Ereignisse aus, ändert Betriebsparameter und Einstellwerte anhand einer Auswertung dieser Ereignisse und visualisiert das Gleisbild schematisch. Eingaben erfolgen über anschließbare Peripherie- oder Netzwerkgeräte (z.B. Monitor, Tastatur, Maus) oder über die eigenen Bedienelemente. Hinsichtlich seiner objektiven Beschaffenheitsmerkmale stellt sich die Zentralstation als erkennbar hauptsächlich oder ausschließlich für elektrische Eisenbahnen bestimmtes Zubehör dar. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt die Zentralstation den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich bestimmt für elektrische Eisenbahnen" einzureihen.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei dem sog. Motoren-Modellbausatz um eine Warenzusammenstellung, bestehend aus - einem maßstabgetreu verkleinerten Modell (Maßstab lt. Verpackungsangabe: 1:3) eines Boxermotors zum Zusammenbauen, -- mit ca. 130 Bestandteilen, überwiegend aus Kunststoff gefertigt, die zum Teil noch aus den Spritzlingen getrennt werden müssen, -- mit der für den Zusammenbau benötigten Anzahl Schrauben aus unedlem Metall, -- ist mittels eines batteriebetriebenen Elektromotors (Batterien nicht Gegenstand dieser Auskunft) nach dem Zusammenbau "funktionsfähig", -- dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen, - einem farbig bebilderten Informationsheft, das neben der Bauanleitung für das Modell überwiegend Informationen und Bilder zu dem Motor und den entsprechenden Rennsport-Fahrzeugen enthält, - einem Schraubendreher (Montagewerkzeug), - gemeinsam in einem bunt bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das maßstabgetreu verkleinerte Modell zum Zusammenbauen den Charakter der Warenzusammenstellung. Die Ware ist zolltarifrechtlich als "maßstabgetreu verkleinertes Modell zum Zusammenbauen" einzureihen.
Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem maßstabgetreu verkleinerten Modell eines Kleinbusses im Maßstab 1:43, aus mehreren Teilen bestehend und zur Unterhaltung von Personen dienend, - einem geschwungenen Kunststoffsockel mit noch nicht zusammengebauter Elektronik (Lautsprecher, Batteriefach, An-/Ausschalter), einer aufgeklebten Straßenoberfläche und einem Typenschild, - einem ca. 21 , 5 cm langen Hintergrundpanorama aus bedruckter Pappe, das in den Kunststoffsockel gesteckt werden, - einem Lesezeichen aus Dauermagneten, das an der Mitte um eine Buchseite geklappt werden kann, - einem konfektionierten, ca. 8 x 8 cm großen Putztuch, - Teilen mit allgemeiner Verwendbarkeit (Schrauben) aus Metall mit einer sog. Schraubenbox aus Pappe zur Aufbewahrung während des Zusammenbauens, - einem Schraubendreher, - einer Anstecknadel aus unedlem Metall mit bedruckten Motiv, - einem Block Haftnotizen aus Papier, - einem zweisprachigen (deutsch/englisch) broschierten Handbuch mit Hintergrundwissen zum Modell und Anleitungen zum Zusammenbauen. Die Waren sind gemeinsam mit einer illustrierten Aufbauanleitung als Adventskalender in einem bedruckten, in 24 nummerierte Schachteln unterteilten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Adventskalender ist zusätzlich in einem Pappschuber verpackt. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt das Modell zum Zusammenbauen den Charakter der Warenzusammenstellung. Zolltarifrechtlich liegt ein "maßstabgetreu verkleinertes Modell zum Zusammenbauen" vor.
Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem maßstabgetreu verkleinerten Modell eines Kleinwagens (Baujahr 1970) im Maßstab 1:43, aus mehreren Teilen bestehend und zur Unterhaltung von Personen dienend, - einem Kunststoffsockel mit noch nicht zusammengebauter Elektronik (Lautsprecher, Batteriefach, An-/Ausschalter), einem Typenschild und einer Spiegelfolie, - zwei ca. 18 cm langen Hintergrundpanorama aus bedruckter Pappe, die alternativ in den Kunststoffsockel gesteckt werden, - zwei bedruckten Pappelementen (Korb, Liegestuhl), die zur Zierde vor das Panorama gesteckt werden können, - einem Lesezeichen aus Dauermagneten, das an der Mitte um eine Buchseite geklappt werden kann, - sechs sog. Wissenkarten aus Pappe in den Abmessungen von ca. 5 x 5 cm, die mit Fakten über das Fahrzeug bedruckt sind, - einem konfektionierten, ca. 8 x 8 cm großen Putztuch, - Teilen mit allgemeiner Verwendbarkeit (Schrauben) aus Metall mit einer sog. Schraubenbox aus Pappe zur Aufbewahrung während des Zusammenbauens, - einem Schraubendreher, - neun Aufklebern mit unterschiedlichen Motiven, - einem Block Haftnotizen aus Papier, - einem zweisprachigen (deutsch/englisch) broschierten Handbuch mit Hintergrundwissen zum Modell und Anleitungen zum Zusammenbauen. Die Waren sind gemeinsam mit einer illustrierten Aufbauanleitung als Adventskalender in einem bedruckten, in 24 nummerierte Schachteln unterteilten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Adventskalender ist zusätzlich in einem Pappschuber verpackt. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt das Modell zum Zusammenbauen den Charakter der Warenzusammenstellung. Zolltarifrechtlich liegt ein "maßstabgetreu verkleinertes Modell zum Zusammenbauen" vor.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …
Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …
Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505. (Stand: 05.08.2026)
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9503.00.30?
Die Zolltarifnummer 9503.00.30 umfasst Dreiräder, elektrische Eisenbahnen, einschließlich Schienen, Signale und anderes Zubehör; maßstabgetreu verkleinerte Modelle zum Zusammenbauen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9503.00.30?
Der Drittlandszollsatz für 9503.00.30 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9503.00.30?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9503.00.30?
9503.00.30 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9503.00.30 im Zolltarif eingeordnet?
9503.00.30 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9503 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 950300 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9503.00.30?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9503.00.30 erfasst, zum Beispiel DEBTI28250/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9503.00.30?
KN-Code 9503.00.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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