Zolltarifnummer 9503.00.30.00.0: Dreiräder, elektrische Eisenbahnen, einschließlich Schienen, Signale und anderes…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9503.00.30.00.0 steht für Dreiräder, elektrische Eisenbahnen, einschließlich Schienen, Signale und anderes Zubehör; maßstabgetreu verkleinerte Modelle zum Zusammenbauen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9503.00.30.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 95. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9503.00.30.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 9503Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
- 9503.00Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
- 9503.00.30elektrische Eisenbahnen, einschließlich Schienen, Signale und anderes Zubehör; maßstabgetreu verkleinerte Modelle zum Zusammenbauen
- 9503.00.30.00.0Dreiräder, elektrische Eisenbahnen, einschließlich Schienen, Signale und anderes Zubehör; maßstabgetreu verkleinerte Modelle zum Zusammenbauen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9503.00.30.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine sogenannte "Leonardo da Vinci Flugmaschine, Art.-Nr.: 00502" in Form einer Kombination von einem Modell der Position 9503 und anderen Waren in Aufmachung für den Einzelverkauf, die den wesentlichen Charakter von Spielzeug hat. Die Kombination beinhaltet: - eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung bestehend aus: - - einem noch zusammenzubauenden maßstabgetreu verkleinerten Holzmodell einer Flugmaschine im Maßstab 1:8 - - einer Bauanleitung - - einer Broschüre, die die Funktion der Flugmaschine beschreibt - - einer Tube Klebstoff - - einer Spinnstoffschnur sowie - - einem Stück Schleifpapier und - ein rechteckig zugeschnittenes Leinengewebe (ca. 30 x 24 cm) mit einem thematisch passenden Aufdruck von Leonardo da Vinci und dem Modell der Flugmaschine. Im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das noch zusammenzubauende Holzmodell der Flugmaschine den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. Die Kombination ist in einem bunt bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht und dient der spielerischen Unterhaltung von Personen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "maßstabgetreu verkleinerte Modelle zum Zusammenbauen" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine sogenannte "Leonardo da Vinci Schwenkbrücke, Art.-Nr.: 00504" in Form einer Kombination von einem Modell der Position 9503 und anderen Waren in Aufmachung für den Einzelverkauf, die den wesentlichen Charakter von Spielzeug hat. Die Kombination beinhaltet: - eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung bestehend aus: - - einem noch zusammenzubauenden maßstabgetreu verkleinerten Holzmodell einer Schwenkbrücke im Maßstab 1:72 - - einer Bauanleitung - - einer Broschüre, die die Funktion der Schwenkbrücke beschreibt - - zwei Tuben Klebstoff - - einer Spinnstoffschnur sowie - - einem Stück Schleifpapier und - ein rechteckig zugeschnittenes Leinengewebe (ca. 30 x 24 cm) mit einem thematisch passenden Aufdruck von Leonardo da Vinci und dem Modell der Schwenkbrücke. Im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das noch zusammenzubauende Holzmodell der Schwenkbrücke den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. Die Kombination ist in einem bunt bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht und dient der spielerischen Unterhaltung von Personen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "maßstabgetreu verkleinerte Modelle zum Zusammenbauen" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine sogenannte "Leonardo da Vinci Luftschraube, Art.-Nr.: 00500" in Form einer Kombination von einem Modell der Position 9503 und anderen Waren in Aufmachung für den Einzelverkauf, die den wesentlichen Charakter von Spielzeug hat. Die Kombination beinhaltet: - eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung bestehend aus: - - einem noch zusammenzubauenden maßstabgetreu verkleinerten Holzmodell einer Luftschraube im Maßstab 1:48 - - einer Bauanleitung - - einer Broschüre, die die Funktion der Luftschraube beschreibt - - einer Tube Klebstoff - - einer Spinnstoffschnur sowie - - einem Stück Schleifpapier und - ein rechteckig zugeschnittenes Leinengewebe (ca. 30 x 24 cm) mit einem thematisch passenden Aufdruck von Leonardo da Vinci und dem Modell der Luftschraube. Im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das noch zusammenzubauende Holzmodell der Luftschraube den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. Die Kombination ist in einem bunt bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht und dient der spielerischen Unterhaltung von Personen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "maßstabgetreu verkleinerte Modelle zum Zusammenbauen" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen sogenannten "Leonardo da Vinci Drehkran, Art.-Nr.: 00505" in Form einer Kombination von einem Modell der Position 9503 und anderen Waren in Aufmachung für den Einzelverkauf, die den wesentlichen Charakter von Spielzeug hat. Die Kombination beinhaltet: - eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung bestehend aus: - - einem noch zusammenzubauenden maßstabgetreu verkleinerten Holzmodell eines Drehkranes im Maßstab 1:15 - - einer Bauanleitung - - einer Broschüre, die die Funktion des Drehkranes beschreibt - - einer Tube Klebstoff - - einer Spinnstoffschnur sowie - - einem Stück Schleifpapier und - ein rechteckig zugeschnittenes Leinengewebe (ca. 30 x 24 cm) mit einem thematisch passenden Aufdruck von Leonardo da Vinci und dem Modell des Drehkranes. Im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das noch zusammenzubauende Holzmodell des Drehkranes den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. Die Kombination ist in einem bunt bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht und dient der spielerischen Unterhaltung von Personen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "maßstabgetreu verkleinerte Modelle zum Zusammenbauen" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine sogenannte "Leonardo da Vinci Hydraulische Säge, Art.-Nr.: 00503" in Form einer Kombination von einem Modell der Position 9503 und anderen Waren in Aufmachung für den Einzelverkauf, die den wesentlichen Charakter von Spielzeug hat. Die Kombination beinhaltet: - eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung bestehend aus: - - einem noch zusammenzubauenden maßstabgetreu verkleinerten Holzmodell einer hydraulischen Säge im Maßstab 1:15 - - einer Bauanleitung - - einer Broschüre, die die Funktion der hydraulischen Säge beschreibt - - einer Tube Klebstoff - - einer Spinnstoffschnur sowie - - einem Stück Schleifpapier und - ein rechteckig zugeschnittenes Leinengewebe (ca. 30 x 24 cm) mit einem thematisch passenden Aufdruck von Leonardo da Vinci und dem Modell der hydraulischen Säge. Im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das noch zusammenzubauende Holzmodell der hydraulischen Säge den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. Die Kombination ist in einem bunt bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht und dient der spielerischen Unterhaltung von Personen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "maßstabgetreu verkleinerte Modelle zum Zusammenbauen" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine sogenannte "Leonardo da Vinci Große Armbrust, Art.-Nr.: 00501" in Form einer Kombination von einem Modell der Position 9503 und anderen Waren in Aufmachung für den Einzelverkauf, die den wesentlichen Charakter von Spielzeug hat. Die Kombination beinhaltet: - eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung bestehend aus: - - einem noch zusammenzubauenden maßstabgetreu verkleinerten Holzmodell einer großen Armbrust im Maßstab 1:100 - - einer Bauanleitung - - einer Broschüre, die die Funktion der großen Armbrust beschreibt - - einer Tube Klebstoff - - einer Spinnstoffschnur sowie - - einem Stück Schleifpapier und - ein rechteckig zugeschnittenes Leinengewebe (ca. 30 x 24 cm) mit einem thematisch passenden Aufdruck von Leonardo da Vinci und dem Modell der großen Armbrust. Im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das noch zusammenzubauende Holzmodell der großen Armbrust den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. Die Kombination ist in einem bunt bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht und dient der spielerischen Unterhaltung von Personen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "maßstabgetreu verkleinerte Modelle zum Zusammenbauen" eingereiht.
Bei dem durch Beschreibung veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen Bausatz, - für ein Modell eines Autos, -- mit den Abmessungen von etwa 482,6 mm x 280 mm x 237 mm, einem Gewicht von 2220 g und einem Radstand von 353 mm, -- unvollständig (Motor und Elektrokomponenten nicht im Lieferumfang enthalten), -- fernsteuerbar (Fernsteuerung nicht im Lieferumfang enthalten), -- maßstabgetreu, -- aus sinnvoll aufeinander abgestellten Einzelteilen zum Zusammenbau aus Kunstoffen und Metallen, - einer Aufbauanleitung, - Fetten und Ölen, - einem Stickerbogen, - dient der spielerischen Unterhaltung von Jugendlichen und Erwachsenen, - gemeinsam als Warenzusammenstellung in einer mit Artikelinformationen bedruckten Kartonverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch den Bausatz bestimmt. Die Ware ist zolltariflich als „maßstabgetreu verkleinertes Modell, zum Zusammenbauen“ einzureihen.
Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - sich aufgrund ihrer Größe, Form sowie Gestaltung als erkennbare Teile kennzeichnende, ausschließlich für ein maßstabgetreu (lt. Internetauftritt: Maßstab 1:14) verkleinertes Modell zum Zusammenbauen, hier einen LKW Volvo FH16, bestimmte Bauteile aus unedlen Metallen (z.B. Blöcke, Handgriffe); - Verbindungselementen aus unedlen Metallen in Form von verschiedenen Schrauben, Muttern, Bolzen und Unterlegscheiben. Charakterverleihender Bestandteil der Warenzusammenstellung sind die Teile für das Fahrzeugmodell, die der spielerischen Unterhaltung dienen. Alle Waren sind zusammen in einem klarsichtigen Polybeutel mit Pappaufhänger für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltariflich sind die Waren als "Teile, erkennbar ausschließlich bestimmt für ein maßstab- getreu verkleinertes Modell zum Zusammenbauen" einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …
Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …
Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505. (Stand: 05.08.2026)
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9503.00.30.00.0?
Die Zolltarifnummer 9503.00.30.00.0 umfasst Dreiräder, elektrische Eisenbahnen, einschließlich Schienen, Signale und anderes Zubehör; maßstabgetreu verkleinerte Modelle zum Zusammenbauen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9503.00.30.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 9503.00.30.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9503.00.30.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9503.00.30.00.0?
9503.00.30.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9503.00.30.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
9503.00.30.00.0 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9503 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 950300 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 95030030 elektrische Eisenbahnen, einschließlich Schienen, Signale und anderes Zubehör; maßstabgetreu verkleinerte Modelle zum Zusammenbauen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9503.00.30.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9503.00.30.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI31810/20-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9503.00.30.00.0?
Warennummer 9503.00.30.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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