Zolltarifnummer 9503.00.35: Dreiräder, aus Kunststoff
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9503.00.35 steht für Dreiräder, aus Kunststoff. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9503.00.35 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 95. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9503.00.35
- Drittlandszoll
- 4,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 9503Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
- 9503.00Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
- 9503.00.35Dreiräder, aus Kunststoff
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9503.00.35
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem Baukasten, - - im Wesentlichen aus Kunststoff gefertigt (charakterverleihend), - - bestehend aus 26 stilisierten Bauteilen in der Form von Rädern, Scheiben, Verbindern, einem Führerhaus und einer Ladefläche, - - mit einem Fahrzeugrumpf samt Batteriefach für drei AAA-Batterien (nicht Gegenstand dieser vZTA), einem Elektromotor und einem Funkempfänger, - - die Einzelteile sind sinnvoll aufeinander abgestimmt und alleine nicht zum Spielen geeignet, - - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern, - einer Funkfernsteuerung, - - mit einem Kunststoffgehäuse, - - in den Abmessungen von ca. 9 , 1 x 6 , 2 x 3 cm, - - mit einem Ein-/Ausschalter sowie einem Batteriefach für zwei AAA-Batterien (nicht Gegenstand dieser vZTA), - gemeinsam mit einer Anleitung in einem bunt bedruckten Pappkarton verpackt. Die Bauteile können entweder gemäß der Anleitung zu einem der abgebildeten Fahrzeuge oder nach eigener Fantasie zusammengebaut werden. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt das Baukastenspielzeug den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Baukastenspielzeug, aus Kunststoff" eingereiht.
Bei dem durch Antragsangaben und ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen Bausatz (nicht maßstabgetreu), in Form eines sog. 3D-Puzzles, - den Kleintransporter Volkswagen T1 darstellend, - dreidimensional aus Kunststoff gefertigt, - mit den Abmessungen von ca. 30 x 14 , 5 x 14 cm, - bestehend aus einer Vielzahl puzzleartiger Einzelteile, die jeweils mit einer Teilenummer versehen, farbig gestaltet und spezifisch geformt sind sowie weiteren Einzelteilen (Unterboden, Dach, Felgen, Reifen, Außenspiegel etc.), - die einzelnen, alleine nicht zum Spielen geeigneten Teile sollen gemäß einer Bauanleitung zu dem Kleintransporter zusammengefügt werden und sind sinnvoll aufeinander abgestimmt, - die Ware dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - mit einer Bauanleitung aufgemacht. Der Bausatz (charakterverleihend) ist gemeinsam mit einer mit den technischen Eckdaten des Kleintransporters bedruckten Informationskarte mit Aufsteller für den Einzelverkauf verpackt (Warenzusammenstellung). Derartige Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0030 erfasstes Spielzeug, Bausatz, aus Kunststoff" einzureihen.
Bei dem durch Antragsangaben und Abbildungen veranschaulichten und als sog. "Technikbausatz - 4-Zylinder-Motor" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung, bestehend aus - einem Bausatz eines 4-Zylinder-Motors für Fahrzeuge (konzeptionelle Ausführung; kein maßstabgetreu verkleinertes Modell), -- mit ca. 100 Bestandteilen, überwiegend aus Kunststoff (charakterverleihend) gefertigt, die zum Teil noch aus den Spritzlingen getrennt werden müssen, -- mit der für den Zusammenbau benötigten Anzahl an Schrauben aus unedlem Metall, -- ist mittels eines batteriebetriebenen Elektromotors (Batterien nicht Gegenstand dieser Auskunft) nach dem Zusammenbau "funktionsfähig", -- dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen, - einem farbig bebilderten Informationsheft, das neben der Bauanleitung überwiegend Informationen und Bilder über verschiedene 4-Zylinder-Motoren und Fahrzeuge enthält, - einem Schraubendreher (Montagewerkzeug), - gemeinsam in einem bunt bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt der Bausatz des 4-Zylinder-Motors den Charakter der Warenzusammenstellung. Die Ware ist zolltarifrechtlich als "anderes als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0030 erfasstes Spielzeug, Bausatz, aus Kunststoff" einzureihen.
Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um ein Baukastenspielzeug, bestehend aus - 150 bzw. lt. Antragsangaben 80 quadratischen Bausteinen, - mit einer Kantenlänge von ca. 2 x 2 x 2 cm, - aus Kunststoff gefertigt, - innen jeweils mit acht Magneten ausgestattet, - auf der Außenseite mit unterschiedlichen Motiven (z.B. Tiere, Gesichter, Häuser, Gras) bedruckt, - gemeinsam mit einem Produktflyer in einem lt. ergänzenden Angaben bunt bedruckten Pappkarton verpackt. Die Bausteine sind in thematisch gestalteten Sets (z.B. Polizei) zusammengestellt. Sie können beliebig zu unterschiedlichen Gebilden zusammengefügt und wieder auseinander genommen werden. Im Hinblick auf den Umfang ist der Kunststoff charakterverleihend für die aus verschiedenen Stoffen bestehende Ware. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Baukastenspielzeug, aus Kunststoff" eingereiht.
Bei dem durch Antragsangaben und ein Warenmuster veranschaulichten und als "PhänoMINT - Die große Box der Experimente rund um Schaltkreise, Strom und Elektrizität, Artikel-Nr. 30362" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um Baukastenspielzeug, bestehend aus sinnvoll aufeinander abgestimmten Einzelteilen in Form von - zwei transparenten, auf der Vorderseite genoppten Kunststoffplatten (Abmessungen jeweils ca. 25,5 x 13 x 0,5 cm) - vier Kunststoffplatten (Abmessungen jeweils ca. 3 x 1,5 x 0,5 cm) zum Verbinden der genoppten Kunststoffplatten - einem ringförmigen Propeller (Durchmesser ca. 7 cm; Höhe ca. 0,5 cm) aus Kunststoff - einem Flügelrad (Durchmesser max. ca. 6,5 cm; Höhe ca. 2,5 cm) aus Kunststoff - einer länglichen LED-Lampe (Abmessungen ca. 16,5 x 2 x 1 cm) mit flexiblem Hals und Gehäuse aus Kunststoff und USB-Anschluss - sechs isolierten, elektrischen Kabeln (Länge jeweils ca. 20 cm) mit Anschlussstücken - acht sog. Modulen, die i.W. aus unedlen Metallen (u.a. Stromleiter) und großen Kunststoff- gehäusen (u.a. zur Isolation und Befestigung auf den genoppten Kunststoffplatten; Abmessungen ca. 4,5 x 4 x 3 cm bis 9,5 x 4,5 x 4 cm) mit elektrischen Steckanschlüssen bestehen -- einem Batteriefach für drei Mignonzellen (nicht Gegenstand dieser vZTA), -- einem Elektromotor mit Anschlussstift zum Aufsetzen von Propeller bzw. Flügelrad, -- einem Tastschalter, -- einem Schiebeschalter, -- einem sog. Drehregler, -- einem Lichtsensor, -- einer USB-Buchse, -- einem sog. Soundmodul. Mittels einer beigefügten Bauanleitung lassen sich aus bestimmten Bauteilen insgesamt 22 verschiedene elektrische Schaltungen konstruieren, wieder abbauen und variieren. Im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild verleihen die Kunststoffe dem Erzeugnis den wesentlichen Charakter. Sämtliche Waren sind gemeinsam in einem bedruckten Verkaufskarton für den Einzelverkauf aufgemacht und dienen der spielerischen Unterhaltung von Personen. Die Ware ist zolltarifrechtlich als "Baukastenspielzeug, aus Kunststoff" einzureihen.
A 120-piece amusement park motorized set. Includes a handheld motor, carousel, Ferris wheel, bumper cars, roller coaster, play figures and enough colorful, spinning gears to make everything come to life. Encourages creativity and mechanical reasoning and builds motor skills. 3 AA batteries (not included). Product is made from plastic. Retail cardboard packaging.
130-piece motorized set includes colorful gears, springs, chomping teeth, flashing lights, whiskers and glow-in-the-dark eyeballs for endless creative combinations. Includes instructions to build four creatures. Kids develop creativity and imagination by building glowing creatures. Requires 3 AA batteries (not included). Product is made from plastic. Plastic storage packaging.
A 121-piece construction set that lights up. This includes flashing lights, glow-in-the-dark stickers, springs and gears all in a handy giant storage tub. Requires 3 AA batteries (not included). Product is made from plastic. Plastic storage packaging.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …
Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …
Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505. (Stand: 05.08.2026)
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9503.00.35?
Die Zolltarifnummer 9503.00.35 umfasst Dreiräder, aus Kunststoff. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9503.00.35?
Der Drittlandszollsatz für 9503.00.35 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9503.00.35?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9503.00.35?
9503.00.35 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9503.00.35 im Zolltarif eingeordnet?
9503.00.35 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9503 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 950300 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9503.00.35?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9503.00.35 erfasst, zum Beispiel DEBTI30450/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9503.00.35?
KN-Code 9503.00.35 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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