Zolltarifnummer 9503.00.35.00.0: Dreiräder, andere Bausätze und Baukastenspielzeug, aus Kunststoff
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9503.00.35.00.0 steht für Dreiräder, andere Bausätze und Baukastenspielzeug, aus Kunststoff. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9503.00.35.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 95. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9503.00.35.00.0
- Drittlandszoll
- 4,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 9503Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
- 9503.00Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
- 9503.00.35aus Kunststoff
- 9503.00.35.00.0Dreiräder, andere Bausätze und Baukastenspielzeug, aus Kunststoff
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9503.00.35.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Baukastenspielzeug in Form von vier verschiedenen Sets, - einem fünfteiligen Set bestehend aus -- einem Zylinder (40,6 cm lang, Ø 20,3 cm), einer Halbrundsäule (20,3 cm lang, Ø 40,6 cm), zwei Quadern (20,3 x 20,3 x 40,6 cm / 40,6 x 40,6 x 20,3 cm) und einem Keil (40,6 x 61 x 20,3 cm), - einem vierteiligen Set bestehend aus -- einer Halbrundsäule (50 x 30 x 28 cm), einem Keil (50 x 50 x 25 cm), einer Treppe (50 x 50 x 31,5 cm) und einer Brücke (50 x 50 x 39 cm), - einem sechsteiligen Set bestehend aus -- einer Treppe (48 x 48 x 24 cm), einem Keil (48 x 48 x 24 cm), einem Quader (48 x 48 x 24 cm), einer Welle ( 48 x 48 x 24 cm) und zwei Viertelkreisen (48 x 48 x 3 cm), - einem siebenteiligen Set bestehend aus -- drei Quadern (20 x 20 x 40 cm / 40 x 40 x 20 cm / 40 x 40 x 5 cm), einem Zylinder (40 cm lang, Ø 15 cm), einem Keil (40 x 40 x 20 cm), einer Viertelrundsäule (20 x 40 x 20 cm) und einer Welle (60 x 40 x 11 cm), - alle o.g. Waren sind aus geschäumten Kunststoffen (EPE) mit einer Hülle aus Kunststoff (PU) gefertigt, - in verschiedenen Farben vorliegend, - dienen der spielerischen Unterhaltung von Personen, - lt. ergänzenden Angaben der Antragstellerin sind die Sets jeweils in einem Polybeutel in einem Karton verpackt. Derartige Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "Baukastenspielzeug, aus Kunststoffen" einzureihen.
Durch Antragsangaben und ein Warenmuster veranschaulichtes Baukastenspielzeug, sog. "Baustein-Set", in verschiedenen Varianten, z.B. Skorpion, Schildkröte, Seepferdchen, bestehend aus Konstruktionsteilen aus Kunststoffen in verschiedenen Formen, Größen und Farben, die mit Verbindungsvorrichtungen (z.B. Lochungen) für das Zusammenstecken versehen sind. Die Ware dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen. Die Konstruktionsteile können beliebig zu unterschiedlichen Gebilden (z.B. Skorpion-Vorderkörper oder Skorpion-Hinterleib) zusammengefügt und wieder auseinandergenommen werden. Das Baukastenspielzeug (charakterverleihend) ist gemeinsam mit einer broschierten Bauanleitung mit Hintergrundwissen, z.B. zum Thema Skorpione, in einem bunt bedruckten Verkaufskarton verpackt (Warenzusammenstellung). Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Baukastenspielzeug, aus Kunststoff" eingereiht.
Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten und als "Insekten Steck Bausatz, Art. 18872" bezeichneten Ware handelt es sich hier um einen Bausatz für eine stilisierte Ameise (Abmessungen in zusammengebautem Zustand max. ca. 8 x 5 x 3 cm). Der Bausatz besteht aus insgesamt 29 schwarzen, grauen und weißen Bauteilen aus Kunststoff, die sinnvoll aufeinander abgestimmt und alleine nicht zum Spielen geeignet sind. Die zur spielerischen Unterhaltung von Personen dienende Ware ist gemeinsam mit einer mehrsprachigen Aufbauanleitung in einer annähernd kugelförmigen Kunststoffverpackung aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0030 erfasstes Spielzeug, anderer Bausatz aus Kunststoff" eingereiht.
Es handelt sich um eine durch Antragsangaben und ein Warenmuster veranschaulichte Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs, bestehend aus - einem Spielzeug in Form eines 7-teiligen Bausatzes, -- eine Art stilisiertes Trike-Skateboard mit fahrendem Fuchs darstellend, -- Skateboard und Fuchs bestehen aus farbig bedruckter Pappe, -- mit zwei beweglichen Räderhälften aus Kunststoff versehen, die durch den "Unterbau" an einem Ende des Skateboards durch Zusammenstecken zu einem Rad verbunden sind, -- am anderen Ende des Skateboards mit zwei beweglichen Rädern und einer dazwischen- liegenden, massiven "Achse" aus Kunststoff ausgestattet, -- in den Abmessungen von ca. 12 x 11 x 7 cm, -- die Einzelteile sind sinnvoll aufeinander abgestimmt und alleine nicht zum Spielen geeignet, -- der Kunststoff verleiht dem Bausatz im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild den wesentlichen Charakter, - einem etwa 8 x 8 cm großen Stickerbogen, der mit Stickern mit unterschiedlichen Motiven (Waren mit geringem Wert) sowie passgenauen Stickern zum Bekleben des o. g. Spielzeuges versehen ist, - einer Aufbauanleitung. Die Waren sind gemeinsam in einer bunt bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das Spielzeug den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0030 erfasstes Spielzeug, Bausatz, aus Kunststoff" eingereiht.
Es handelt sich um eine durch Antragsangaben und ein Warenmuster veranschaulichte Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs, bestehend aus - einem Spielzeug in Form eines 7-teiligen Bausatzes, -- eine Art stilisiertes Trike-Skateboard mit fahrendem Igel darstellend, -- Skateboard und Igel bestehen aus farbig bedruckter Pappe, -- mit zwei beweglichen Räderhälften aus Kunststoff versehen, die durch den "Unterbau" an einem Ende des Skateboards durch Zusammenstecken zu einem Rad verbunden sind, -- am anderen Ende des Skateboards mit zwei beweglichen Rädern und einer dazwischen- liegenden, massiven "Achse" aus Kunststoff ausgestattet, -- in den Abmessungen von ca. 12 x 11 x 7 cm, -- die Einzelteile sind sinnvoll aufeinander abgestimmt und alleine nicht zum Spielen geeignet, -- der Kunststoff verleiht dem Bausatz im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild den wesentlichen Charakter, - einem etwa 8 x 8 cm großen Stickerbogen, der mit Stickern mit unterschiedlichen Motiven (Waren mit geringem Wert) sowie passgenauen Stickern zum Bekleben des o. g. Spielzeuges versehen ist, - einer Aufbauanleitung. Die Waren sind gemeinsam in einer bunt bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das Spielzeug den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0030 erfasstes Spielzeug, Bausatz, aus Kunststoff" eingereiht.
Es handelt sich um eine durch Antragsangaben und ein Warenmuster veranschaulichte Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs, bestehend aus - einem Spielzeug in Form eines 7-teiligen Bausatzes, -- eine Art stilisiertes Trike-Skateboard mit fahrendem Igel darstellend, -- Skateboard und Igel bestehen aus farbig bedruckter Pappe, -- mit zwei beweglichen Räderhälften aus Kunststoff versehen, die durch den "Unterbau" an einem Ende des Skateboards durch Zusammenstecken zu einem Rad verbunden sind, -- am anderen Ende des Skateboards mit zwei beweglichen Rädern und einer dazwischen- liegenden, massiven "Achse" aus Kunststoff ausgestattet, -- in den Abmessungen von ca. 12 x 11 x 7 cm, -- die Einzelteile sind sinnvoll aufeinander abgestimmt und alleine nicht zum Spielen geeignet, -- der Kunststoff verleiht dem Bausatz im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild den wesentlichen Charakter, - einem etwa 8 x 8 cm großen Stickerbogen, der mit Stickern mit unterschiedlichen Motiven (Waren mit geringem Wert) sowie passgenauen Stickern zum Bekleben des o. g. Spielzeuges versehen ist, - einer Aufbauanleitung. Die Waren sind gemeinsam in einer bunt bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das Spielzeug den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0030 erfasstes Spielzeug, Bausatz, aus Kunststoff" eingereiht.
Es handelt sich um eine durch Antragsangaben und ein Warenmuster veranschaulichte Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs, bestehend aus - einem Spielzeug in Form eines 7-teiligen Bausatzes, -- eine Art stilisiertes Trike-Skateboard mit fahrendem Igel darstellend, -- Skateboard und Igel bestehen aus farbig bedruckter Pappe, -- mit zwei beweglichen Räderhälften aus Kunststoff versehen, die durch den "Unterbau" an einem Ende des Skateboards durch Zusammenstecken zu einem Rad verbunden sind, -- am anderen Ende des Skateboards mit zwei beweglichen Rädern und einer dazwischen- liegenden, massiven "Achse" aus Kunststoff ausgestattet, -- in den Abmessungen von ca. 12 x 11 x 7 cm, -- die Einzelteile sind sinnvoll aufeinander abgestimmt und alleine nicht zum Spielen geeignet, -- der Kunststoff verleiht dem Bausatz im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild den wesentlichen Charakter, - einem etwa 8 x 8 cm großen Stickerbogen, der mit Stickern mit unterschiedlichen Motiven (Waren mit geringem Wert) sowie passgenauen Stickern zum Bekleben des o. g. Spielzeuges versehen ist, - einer Aufbauanleitung. Die Waren sind gemeinsam in einer bunt bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das Spielzeug den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0030 erfasstes Spielzeug, Bausatz, aus Kunststoff" eingereiht.
Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem Spielzeug in Form eines Bausatzes, -- ein 4-teiliges, stilisiertes Fahrrad aus Kunststoffen darstellend, -- mit zwei beweglichen Rädern, -- in den Abmessungen von ca. 12 x 8 x 4 cm, - einem etwa 8 x 8 cm großen Stickerbogen, der mit passgenauen Stickern zum Bekleben des o. g. Fahrrades (Räder, Sattel) versehen ist, - einem etwa 8 x 8 cm großen Stickerbogen, der mit Stickern mit unterschiedlichen Motiven und Schriftzügen (Waren mit geringem Wert) versehen ist, - einer Aufbauanleitung. Die Waren sind gemeinsam in einer bunt bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das Spielzeug den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, Bausatz aus Kunststoff" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …
Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …
Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505. (Stand: 05.08.2026)
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9503.00.35.00.0?
Die Zolltarifnummer 9503.00.35.00.0 umfasst Dreiräder, andere Bausätze und Baukastenspielzeug, aus Kunststoff. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9503.00.35.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 9503.00.35.00.0 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9503.00.35.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9503.00.35.00.0?
9503.00.35.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9503.00.35.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
9503.00.35.00.0 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9503 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 950300 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 95030035 aus Kunststoff. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9503.00.35.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9503.00.35.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI47193/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9503.00.35.00.0?
Warennummer 9503.00.35.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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