Zolltarifnummer 9503.00.39.90.0: Dreiräder, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9503.00.39.90.0 steht für Dreiräder, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9503.00.39.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 95. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9503.00.39.90.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 9503Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
- 9503.00Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
- 9503.00.39andere Bausätze und Baukastenspielzeug, aus anderen Stoffen
- 9503.00.39.90andere
- 9503.00.39.90.0Dreiräder, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9503.00.39.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen Bausatz für eine Leuchte, bestehend aus - acht zugeschnittenen Platten aus Holz (ohne Hinweis auf Fertigung in Handarbeit), die den Lampenständer und das Gehäuse für die Elektronik bilden, - einem Lampenschirm aus Kartonpapier (lt. zusätzlichen Angaben), - mehreren elektrischen Bauteilen aus Kunststoff und unedlem Metall, davon - - ein LED-Modul, - - ein Berührungssensor, - - ein Batteriefach, - - ein Anschlusskabel, - die Einzelteile sind alleine nicht zum Spielen geeignet und sinnvoll aufeinander abgestimmt, - in Warenzusammenstellung mit einem einfachen Schraubendreher, - gemeinsam mit einer Anleitung und Montagematerial (Klebeband, Schrauben, Kabelbinder) in einer bedruckten Pappverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Erzeugnis dient der spielerischen Unterhaltung von Personen und vermittelt beim Konstruieren Wissen über Elektronik. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt der Bausatz den Charakter der Warenzusammenstellung. Der Charakter des Bausatzes wird hinsichtlich des Umfangs durch die Bauteile aus anderen Stoffen als aus Kunststoff bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0030 genanntes Spielzeug, Baukastenspielzeug, nicht aus Kunststoff, nicht handgearbeitet aus Holz" eingereiht.
Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen Bausatz für einen Helikopter, bestehend aus - 15 zugeschnittenen Platten aus Holz (ohne Hinweis auf Fertigung in Handarbeit), - einem Elektromotor aus unedlem Metall, der durch zwei Stromkabel fest mit einer Solarzelle aus unedlem Metall und Kunststoff verbunden ist, - der Hauptrotor wird auf die Welle des Elektromotors platziert und dreht sich, wenn die Solarzelle Strom liefert, - die Einzelteile sind alleine nicht zum Spielen geeignet und sinnvoll aufeinander abgestimmt, - in Warenzusammenstellung mit einer Tube Holzleim, - gemeinsam mit einer Anleitung und Montagematerial (Klebeband) in einer bedruckten Pappverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Erzeugnis dient der spielerischen Unterhaltung von Personen und vermittelt beim Konstruieren Wissen über Elektronik. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt der Bausatz den Charakter der Warenzusammenstellung. Der Charakter des Bausatzes wird hinsichtlich des Umfangs durch die Bauteile aus anderen Stoffen als aus Kunststoff bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0030 genanntes Spielzeug, Baukastenspielzeug, nicht aus Kunststoff, nicht handgearbeitet aus Holz" eingereiht.
Baukastenspielzeug aus Holz - aus Holz gefertigt (Ahornholz lt. Antragsangaben) und farbig gestaltet - mit abgerundeten Kanten und glatten Flächen - 11-teilig, die Teile sind zwischen 5 , 5 x 3 cm und 33 , 5 x 17 cm groß und gebogen, so dass sie zu einem Regenbogen zusammengesetzt werden können - ohne Hinweis auf Fertigung in Handarbeit - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Baukastenspielzeug, aus Holz, nicht handgearbeitet" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein Baukastenspielzeug, bestehend aus 24 Bausteinen in unterschiedlichen Formen und Farben. Die Bausteine sind aus Holz gefertigt und können so aneinander bzw. aufeinander gesetzt werden, dass verschiedene Bauwerke bzw. Figuren (z.B. Fische) entstehen. Die Ware dient der spielerischen Unterhaltung und ist in einem Holzrahmen eingelegt sowie mit weißem Softpapier umwickelt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Baukastenspielzeug, nicht aus Kunststoff, nicht handgearbeitet aus Holz" eingereiht.
Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Baukastenspielzeug, - bestehend aus 15 Bauklötzen in verschiedenen, überwiegend geschwungenen Formen, - in verschiedenen Farben lackiert, - dienen dem freien Bauen von unterschiedlichen Konstruktionen, - ohne Hinweis auf Fertigung in Handarbeit, - zur spielerischen Unterhaltung von Kindern, - in Warenzusammenstellung mit einem viereckigen Brett (ca. 17 x 17 x 2 cm) aus Holz mit hochgezogenem Rand, das als Rahmen bzw. Unterlage und zur Aufbewahrung für die oben genannten Bauklötze dient, - verpackt in einem farbigen Pappkarton. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt das Baukastenspielzeug den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0030 genanntes Spielzeug, Baukastenspielzeug, nicht aus Kunststoff, nicht handgearbeitet aus Holz" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Baukastenspielzeug in Form von 18 bunten Bauklötzen aus Holz in verschiedenen Formen. Die Bauklötze können aufeinander gesetzt, gestapelt und gelegt werden, sodass viele verschiedene Konstruktionen entstehen können. Die Erzeugnisse dienen der spielerischen Unterhaltung von Kindern. Hinweise auf eine Fertigung in Handarbeit liegen nicht vor. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0030 erfasstes Baukastenspielzeug, nicht aus Kunststoff, nicht handgearbeitet aus Holz" eingereiht.
Bei dem als "großes Zahnradspiel" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um ein Konstruktionsspielzeug, bestehend aus - einer ca. 32,5 x 21,0 cm großen Grundplatte aus Holz, die mit zwölf unbeweglichen Holzstiften, von denen elf farblich umrandet sind, sowie einer runden Aussparung versehen ist, - elf Zahnrädern aus Holz in verschiedenen farblichen Gestaltungen und Größen (Durchmesser von ca. 5,5 cm bis 8,0 cm), - zwei annähernd ovalen Auflegern aus Holz für die Zahnräder, - einem roten Dreieck aus Holz, - einem Holzstift, an dem ein elastisches Band aus Spinnstoff sowie eine Glocke aus unedlem Metall angebracht ist, - die einzelnen Bestandteile können entsprechend ihrer farblichen Muster angebracht oder in unterschiedlicher Weise auf die Grundplatte gelegt werden, um so verschiedene Mechanismen zu bilden, - die einzelnen Bestandteile sind sinnvoll aufeinander abgestimmt und alleine nicht zum Spielen geeignet, - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern, - mit einem bedruckten Pappeinleger in Kunststofffolie verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0030 genanntes Spielzeug, Baukastenspielzeug, nicht aus Kunststoff, nicht handgearbeitet aus Holz" eingereiht.
Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um Baukastenspielzeug (Bauklötze) in Form von sechs Würfeln in verschiedenen Größen zum Stapeln, die aus Pappe gefertigt und mit farbigem Papier beklebt sind. Die nach unten offen gearbeiteten Würfel weisen eine Kantenlänge von minimal ca. 4,8 bis maximal 14,2 cm auf und sind auf den Außenseiten mit bunten Motiven (z.B. Zahlen, Tiere oder Sterne u.a.) bedruckt. Die Würfel dienen der spielerischen Unterhaltung von Kindern, indem sie z.B. ineinander gestellt oder aufeinander gestapelt werden, so dass ein ca. 57,5 cm hoher Turm entsteht. Die Ware ist in einem bunt bedruckten Pappkarton verpackt. Zolltarifrechtlich liegt "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0030 genanntes Spielzeug, Baukastenspielzeug, nicht aus Kunststoff, nicht handgearbeitet aus Holz" vor.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …
Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …
Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505. (Stand: 05.08.2026)
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9503.00.39.90.0?
Die Zolltarifnummer 9503.00.39.90.0 umfasst Dreiräder, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9503.00.39.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 9503.00.39.90.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9503.00.39.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9503.00.39.90.0?
9503.00.39.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9503.00.39.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
9503.00.39.90.0 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9503 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 950300 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 95030039 andere Bausätze und Baukastenspielzeug, aus anderen Stoffen > 9503003990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9503.00.39.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9503.00.39.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI11549/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9503.00.39.90.0?
Warennummer 9503.00.39.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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