Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9503.00.41: Dreiräder, gefüllt

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9503.00.41 steht für Dreiräder, gefüllt. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9503.00.41 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 95. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9503.00.41
Drittlandszoll
4,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 9503Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
  3. 9503.00Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
  4. 9503.00.41Dreiräder, gefüllt

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9503.00.41

HS-Code9503.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9503.00.418 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

ROBTI2026-005504Erteilt von ROGültig bis 2029-09-20

Conform descrierii solicitantului si imaginilor anexate, produsul este o jucarie destinata copiilor mici, reprezentand o zebra din material textil, placuta la atingere, cu material de umplutura moale in interior. Corpul jucariei contine si un modul muzical care, prin apasarea unui buton luminos, reda melodii si cantecele. Caracterul esential al produsului este dat de faptul că acesta este un animal de jucărie cu umplutură, ce poate fi folosit si fara activarea modulului muzical. Jucaria functioneaza cu 2 baterii AAA si este insotita de manual de instructiuni.

ROBTI2026-005503Erteilt von ROGültig bis 2029-09-20

Conform descrierii solicitantului si fotografiilor anexate, produsul este o jucarie destinata copiilor mici, reprezentand o maimutica din material textil, cu material de umplutura moale in interior. Are un sistem de prindere, o oglinda si o varietate de texturi si modele pentru a stimula simturile copiilor. Corpul jucariei contine si un modul muzical, care reda sunete scurte, expresii, melodii si cantecele. Caracterul esential al produsului este dat de jucaria in forma de maimutica, ce poate fi folosita si fara activarea modulului muzical, iar materialul de umplutura completeaza caracterul esential pentru incadrare. Jucaria functioneaza cu 3 baterii LR44 si este insotita de manual de instructiuni. Se comercializeaza in cutie de carton imprimata personalizat, cu fereastra.

DEBTI28443/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-27

Kombination in Form eines Spielzeugs und einer anderen Ware, bestehend aus - einem Spieltier als zusammengesetzte Ware -- mit einem sitzenden Rentier --- aus verschiedenen, farbigen Plüschgewirken gefertigt --- mit einer Größe von ca. 24 cm --- mit gefülltem Kopf mit Geweih und dicker, roter Nase, Gliedmaßen sowie einem Teil des Bauches --- mit ungefüllten Ohren --- mit Kunststoffaugen --- mit einem rot-weißen Schal bekleidet --- im Bauch befindet sich ein Sprachmodul mit Platte an der Unterseite der Plüschfigur --- mit einem Ein- und Ausschalter an den Pfoten -- einem Aufzeichnungsmodul mit Lautsprecher und Batteriefach --- im eingeschalteten Zustand nimmt das Modul einen gesprochenen Satz auf und gibt ihn anschließend unter Gelächter wieder und schüttelt sich dabei -- auf Grund des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt die Plüschfigur den Charakter der Ware - sie hält in der Hand einen Klarsichtbeutel, der mit einem Band am Arm fixiert ist -- darin befinden sich vier Schokoladenbonbons (lt. Etikett 40 g) - gemeinsam an einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Kombination hat den wesentlichen Charakter von Spielzeug und dient der spielerischen Unterhaltung vor allem von Kindern. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Spielzeug, ein Tier darstellend, gefüllt" eingereiht.

DEBTI27522/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-27

Kombination in Form eines Spielzeugs und einer anderen Ware, bestehend aus - einem Spieltier als zusammengesetzte Ware -- mit einem sitzenden, nicht menschlichen Wesen (Einhorn) --- aus verschiedenen, farbigen Plüschgewirken gefertigt --- mit einer Größe von ca. 24 cm --- mit gefülltem Kopf, Horn, Gliedmaßen sowie einem Teil des Bauches --- mit aufgestickten Augen und einem farbigen Schwanz und farbiger Mähne sowie einem violetten Band am Hals --- in dem Bauch befindet sich ein Sprachmodul mit Platte an der Unterseite der Plüschfigur --- mit einem Ein- und Ausschalter an den Pfoten -- einem Aufzeichnungsmodul mit Lautsprecher und Batteriefach --- im eingeschalteten Zustand nimmt das Modul einen gesprochenen Satz auf und gibt ihn anschließend und Gelächter wieder -- auf Grund des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt die Plüschfigur den Charakter der Ware - sie hält in der Hand einen Klarsichtbeutel, der mit einem Band am Arm fixiert ist -- darin befinden sich vier Schokoladenbonbons (lt. Etikett 40 g) - gemeinsam an einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Kombination hat den wesentlichen Charakter von Spielzeug und dient der spielerischen Unterhaltung vor allem von Kindern. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Spielzeug, ein nicht menschliches Wesen darstellend, gefüllt" eingereiht.

DEBTI26678/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-23

Spielzeugtier in Form einer zusammengesetzten Ware, bestehend aus - einem Spielzeugtier, einen Bären darstellend in drei Varianten -- mit einem Körper in Farbe und Optik einer Erdbeere, Stachelbeere oder Heidelbeere -- mit einer Größe von ca. 18 cm -- komplett bis auf die Ohren mit weichem Material gefüllt -- mit einem aufgestickten Gesicht -- mit einer Kapuze passend zum Körper bekleidet -- am Hals mit einer Schleife verziert -- mit beweglichen Gliedmaßen -- am Kopf mit einer angenähten Spinnstoffschlaufe zum Aufhängen - einem Beißelement aus TPR - lt. zusätzlicher Angaben -- eine Blüte, ein Blatt oder eine Schnecke darstellend -- mit einer Größe von ca. 7 , 5 cm -- Beißelement und Bär sind fest an einem Band miteinander verbunden (angenäht) - in einer Showbox für den Einzelverkauf aufgemacht. Insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmt das gefüllte Spielzeugtier den Charakter der zusammengesetzten Ware. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Spielzeug, ein Tier darstellend, gefüllt" eingereiht.

DEBTI31426/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-23

Spielzeugtiere und nicht menschliche Wesen in acht verschiedenen Varianten - verschiedene stark stilisierte Tiere wie Katzen, Hase, Hund, Maus und Bär darstellend sowie ein Einhorn (nicht menschliches Wesen) - in den Abmessungen von ca. 17 x 14 x 11 cm - mit großen Köpfen mit angedeuteten Körpern sowie großen, bauschigen Schwänzen - mit großen Kunststoffaugen und einer Kunststoffnase und angedeutetem Mund - an der Unterseite mit einer Öffnung, in dem sich ein Vibrationsmotor sowie ein batteriebetriebenes Soundmodul befinden - zieht man am Schwanz, vibriert der Körper der Figur und gibt lustige Töne von sich - am Kopf mit einer angenähten Schlaufe und einem Befestigungsring aus Kunststoff - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen. Die Waren werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, Tiere bzw. ein nicht menschliches Wesen darstellend, gefüllt" eingereiht.

DEBTI26685/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-16

Spielzeug in Form eines Tieres als zusammengesetzte Ware, bestehend aus - einem Spieltier -- eine stilisierte Ente mit Rädern darstellend -- mit einer Größe von ca. 18 cm -- aus verschiedenen Spinnstoffen gefertigt und komplett mit weichem Material gefüllt -- mit einem aufgestickten Gesicht sowie angenähten Schnabel -- mit einer Mütze bekleidet -- mit einer eingearbeiteten Rassel im Körper -- in die Räder ist Knisterfolie eingearbeitet - einem Aufhänger mit Bärenkopfsilhouette aus biegsamen Kunststoff -- fast so groß wie die Plüschente -- mit einer Öffnung, mit der die Ware z.B. am Kinderwagen oder einer Sitzschale befestigt werden kann - dient der spielerischen Unterhaltung insbesondere von Kleinkindern - an einer Pappkarte aufgemacht. Auf Grund des Umfangs bestimmt das Spieltier den Charakter der zusammengesetzten Ware. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Spielzeug, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend, gefüllt" eingereiht.

DEBTI26694/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-16

Spielzeugtier - einen ca. 36 cm großen Bären darstellend - aus Spinnstoff gefertigt und komplett mit weichem Material gefüllt - mit aufgestickter Schnauze und Augen aus Kunststoff - mit einem dunkelblau gemusterten Schlafanzug bekleidet, die aufgedruckten Monde leuchten im Dunkeln - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Spielzeug, ein Tier darstellend, gefüllt" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9503

Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …

Pos. 9503

Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …

Pos. 9503

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …

Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505.

Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505. (Stand: 05.08.2026)

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9503.00.41?

Die Zolltarifnummer 9503.00.41 umfasst Dreiräder, gefüllt. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9503.00.41?

Der Drittlandszollsatz für 9503.00.41 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9503.00.41?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9503.00.41?

9503.00.41 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9503.00.41 im Zolltarif eingeordnet?

9503.00.41 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9503 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 950300 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9503.00.41?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9503.00.41 erfasst, zum Beispiel ROBTI2026-005504. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9503.00.41?

KN-Code 9503.00.41 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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