Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9503.00.61.90.0: Puzzles, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9503.00.61.90.0 steht für Puzzles, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9503.00.61.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 95. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9503.00.61.90.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 9503Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
  3. 9503.00Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
  4. 9503.00.61Puzzles, aus Holz
  5. 9503.00.61.90andere
  6. 9503.00.61.90.0Puzzles, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9503.00.61.90.0

HS-Code9503.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9503.00.618 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9503.00.61.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9503.00.61.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI11634/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-10

Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um ein 10-teiliges Geduldspiel aus Holz als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - fünf quadratischen Brettchen mit einer Kantenlänge von ca. 10 cm und einer Dicke von ca. 1 , 5 cm, die mit unterschiedlichen Aussparungen versehen sind, - fünf hantelähnlich geformten Stäben (Gesamtlänge ca. 16 cm) mit verschiedenen Endstücken (Würfel, Quader, Zylinder, Kugeln, auch in unterschiedlichen Größen), - ohne Hinweise auf eine Fertigung in Handarbeit, - einem einfach gestalteten Spinnstoffbeutel mit Tunnelzug (dient dem Set als Behältnis zur Aufbewahrung und zum Transport), - einer broschierten Gebrauchsanweisung, - verpackt in einem Pappkarton, - dient der spielerischen Unterhaltung von Kleinkindern (ab 8 Monaten). Das Spiel dient der spielerischen sensomotorischen Förderung von Kleinkindern in fünf Schwierigkeitsgraden. Zunächst wird dem Kind ein Brettchen mit bereits durchgestecktem Stab ("Schlüssel" mit großer und kleiner Kugel, "Schloss" mit großem Loch) gereicht. Anfangs wird das Kind durch Zufall „Schlüssel“ und „Schloss“ trennen. Sobald das Kind den Zusammenhang erkannt hat, wird es „Schlüssel“ und „Schloss“ ganz gezielt trennen können. Wenn alle „Schlüssel im Schloss“ einzeln kennengelernt und ausprobiert wurden, kann mit allen „Schlüsseln“ und „Schlössern“ zugleich gespielt werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Puzzle (Geduldspiel) aus Holz, nicht handgearbeitet".

DEBTI8563/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-23

Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um ein Puzzle in Form eines Steckspiels (sog. Sortierspiel Zahnräder), bestehend aus - einer rechteckigen Grundplatte (Abmessungen: ca. 29 , 9 x 10 x 1 , 0 (L x B x H)) aus Holz, auf der vier ca. 3 , 0 cm lange Holzstäbe angebracht sind, - zwölf farbigen Holzelemente -- vier unterschiedlich geformte Holzbausteine (Zylinder, Dreieck, Quadrat, Pentagon) in den Farben rot, gelb, grün und blau, -- vier runde Holzplättchen in den Farben rot, gelb, grün und blau, die jeweils mittig eine Aussparung in Form der o. g. Formen aufweisen, -- vier Zahnrädern aus Holz in den Farben rot, gelb, grün und blau, die jeweils mittig eine Aussparung in Form der o. g. Formen aufweisen, - die Holzelemente sollen auf die Stäbe entsprechend den Farben und Formen sortiert und gesteckt werden, so dass die Zahnräder ineinander greifen und sich drehen lassen, - ohne Hinweise auf eine Fertigung in Handarbeit, - die Ware dient dem spielerischen Erlernen von Formen und Farben von Kindern und ist mit einem farbigen Pappeinleger in Kunststofffolie eingeschweißt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Puzzle, aus Holz, nicht handgearbeitet" eingereiht.

DEBTI49392/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-12

Spielzeug in Form eines Gedulds- bzw. Geschicklichkeitsspiels (Puzzles), bestehend aus - einem sog. Balancierbrett mit Rollbahn -- in Form einer Acht, in den Abmessungen von ca. 28 , 0 x 13 , 0 x 0 , 8 cm -- aus Lindensperrholz gefertigt und farbig gestaltet -- mit zwei kreisförmigen, vertieften Rollbahnen, die in der Mitte verbunden sind -- ohne Hinweis auf Fertigung in Handarbeit - zwei Kugeln aus unedlem Metall mit einem Durchmesser von ca. 8 mm - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen - gemeinsam in einem farbigen Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Kugeln sollen durch Neigen des Bretts durch das Labyrinth von einer Seite auf die andere gerollt werden. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Puzzle, aus Holz, nicht handgearbeitet" eingereiht.

DEBTI43073/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-09

Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um ein Spielzeug in Form eines Geschicklichkeitsspiels, bestehend aus - einer quadratischen Grundplatte aus Holz (Kantenlänge 28 cm), - auf der Schauseite labyrinthartig gestaltet und bunt bemalt, das Straßenbild einer Kleinstadt nachahmend, - mit acht integrierten, verschiedenfarbigen Kugeln aus unedlem Metall (je einmal weiß, rot, gelb, orange, grün, dunkelblau und zweimal hellblau) - mit einer Frontplatte aus klarsichtigen Kunststoffen abgedeckt, - mit einem Holzstift mit magnetischer Spitze, der mit einer Schnur an der Grundplatte befestigt ist, - mit der Magnetspitze des "Stiftes" sollen die farbigen Kugeln durch die Gänge des Straßenbildes an Hindernissen vorbei in kreisförmig zugeschnittene, farblich gleichermaßen gekennzeichnete Parkbuchten geführt werden, - zur spielerischen Unterhaltung von Kindern, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmt das Holz den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware, - ohne Hinweise auf eine Fertigung in Handarbeit, - in einem bunt bedruckten Pappkarton verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Puzzle, aus Holz, nicht handgearbeitet" eingereiht.

DEBTI26415/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-03

Bei der Ware handelt es sich um ein Puzzle in Form eines Steckspiels, bestehend aus - einer ca. 24 x 17 x 1 cm großen Grundplatte in Form einer Schnecke aus Holz, -- mit fünf senkrecht darauf angebrachten Holzstäben (ca. 2 cm hoch) in Form eines Dreiecks, eines Rechtecks, eines Halbkreises, eines Quadrates und eines Kreises, - 15 farbigen Sortiersteinen in fünf Farben mit den Aussparungen in Form eines Dreiecks, eines Rechtecks, eines Halbkreises, eines Quadrates und eines Kreises -- zehn Stück sind aus Holz gefertigt und fünf Stück aus Spinnstoff (Filz), - die Sortiersteine sollen auf die der Form enstprechenden Stäbe gesteckt werden, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient der spielerischen Unterhaltung - in einem bunt bedruckten Pappkarton verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Puzzle, aus Holz, nicht handgearbeitet" eingereiht.

DEBTI24006/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-24

Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeug mit mehreren Funktionen, bestehend aus - einer Holzbox, - - in den Abmessungen von ca. 13 x 13 x 6,5 cm, - - auf der Oberseite mit einem Deckel, in den vier Formen ausgestanzt sind (Herz, Viereck, Dreieck, Hexagon), - - der Deckel ist an einer Kante mit zwei Spinnstoffbändern fixiert und lässt sich somit öffnen, - - an den Schmalseiten mit kindlichen Motiven verziert, - vier Bauklötzen aus Holz, - - jeweils in den Abmessungen von ca. 3,5 x 2,5 x 3 cm, - - in verschiedenen Farben und Formen (Herz, Quader, Pyramide, Hexagon), - - passgenau zu den Löchern des Deckels gefertigt, - ohne Hinweis auf Fertigung in Handarbeit, - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern, - gemeinsam in einem Pappkarton mit bedruckter Pappbanderole verpackt. Die Bauklötze können aufeinandergestapelt und somit sinnvoll alleine als Baukastenspielzeug bespielt werden. Ebenso können die Bauklötze in der Art eines Puzzles durch die Löcher des Deckels gesteckt werden. Da die Ware gleichermaßen als Baukastenspielzeug sowie als Puzzle verwendet werden kann, ist sie in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (KN) einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Puzzle, aus Holz, nicht handgearbeitet" eingereiht.

DEBTI23999/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-20

Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um ein Spielzeug in Form eines Puzzles, bestehend aus - einer ca. 39,5 cm x 22,5 cm x 0,7 cm großen Holzplatte mit sieben passgenauen Aussparungen, -- farbig mit der Abbildung eines Schlafraumes bedruckt, -- in den Aussparungen zusätzlich mit der jeweiligen Umrisszeichnung der hinzuzufügenden Figur versehen, - sieben passgenau einlegbaren Puzzleteilen aus Holz, verschiedene stilisierte Plüschtiere darstellend, (eine Ente, ein Pferd, einen Hund, zwei Dinosaurier und zwei Esel), - ohne Hinweis auf Fertigung in Handarbeit, - in einer Kunststofffolie und einem Pappkarton verpackt. Die Puzzleteile sollen jeweils in die entsprechende Vertiefung gelegt werden. Die Ware dient der spielerischen Unterhaltung. Das Erzeugnis wird zolltarifrechtlich als "Puzzle, aus Holz, nicht handgearbeitet" eingereiht.

DEBTI24008/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-20

Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeug, bestehend aus - fünf Bauklötzen zum Errichten eines Turms, - - aus Holz gefertigt, - - jeweils würfelförmig, mit einer Kantenlänge von ca. 6 bis 12,5 cm, - - je mit kindlichen Motiven bedruckt und an einer Seite mit einer Form ausgestanzt (Stern, Kreis, Dreieck, Bogen, Sechseck), - - an der Oberseite jeweils mit einem leicht hochgezogenen Rand, auf den der nächstkleinere Bauklotz passt, - fünf Bauklötzen aus Holz, - - jeweils in den Abmessungen von ca. 3,5 x 2,5 x 3 cm, - - in verschiedenen Farben und Formen (Stern, Zylinder, Dreieck, Bogen, Sechseck), - - passgenau zu den Löchern der o. g. Turm-Bauklötze gefertigt, - ohne Hinweis auf Fertigung in Handarbeit, - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern, - gemeinsam in einem Pappkarton mit bedruckter Pappbanderole verpackt. Die Bauklötze können aufeinandergestapelt und somit sinnvoll alleine als Baukastenspielzeug bespielt werden. Ebenso können die Bauklötze in der Art eines Puzzles durch die Löcher der Turm-Bauklötze gesteckt werden. Da die Ware gleichermaßen als Baukastenspielzeug sowie als Puzzle verwendet werden kann, ist sie in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (KN) einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Puzzle, aus Holz, nicht handgearbeitet" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9503

Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …

Pos. 9503

Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …

Pos. 9503

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …

Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505.

Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505. (Stand: 05.08.2026)

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9503.00.61.90.0?

Die Zolltarifnummer 9503.00.61.90.0 umfasst Puzzles, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9503.00.61.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 9503.00.61.90.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9503.00.61.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9503.00.61.90.0?

9503.00.61.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9503.00.61.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

9503.00.61.90.0 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9503 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 950300 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 95030061 Puzzles, aus Holz > 9503006190 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9503.00.61.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9503.00.61.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI11634/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9503.00.61.90.0?

Warennummer 9503.00.61.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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