Zolltarifnummer 9503.00.79.00.0: Dreiräder, anderes Spielzeug und Modelle, mit eingebautem Motor, aus anderen Stoffen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9503.00.79.00.0 steht für Dreiräder, anderes Spielzeug und Modelle, mit eingebautem Motor, aus anderen Stoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9503.00.79.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 95. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9503.00.79.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 9503Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
- 9503.00Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
- 9503.00.79aus anderen Stoffen
- 9503.00.79.00.0Dreiräder, anderes Spielzeug und Modelle, mit eingebautem Motor, aus anderen Stoffen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9503.00.79.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeug, - ein Modell eines Sportwagens darstellend, - in den Abmessungen von ca. 12 , 5 x 5 , 5 x 3 , 5 cm (L x B x H), - mit einer Karosserie aus lackiertem Metall, - mit Unterboden, Innenraum, kleinen Aufsätzen sowie Front- und Heckscheiben aus Kunststoff sowie beweglichen Rädern aus Kunststoff/Kautschuk, - mit einem Rückzugmotor versehen, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - in verschiedenen Farben, - jeweils mit einem Klebeetikett versehen und zu zwölf Stück in einem Displaykarton verpackt. Im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild und den Wert (lt. zusätzlichen Angaben) bestimmt das unedle Metall den Charakter des aus verschiedenen Stoffen bestehenden Spielzeugs. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Modell als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasst, mit eingebautem Motor, nicht aus Kunststoff" eingereiht.
Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeug, - ein Modell eines Sportwagens darstellend, - im Maßstab von 1:36 gefertigt, - in den Abmessungen von ca. 12 , 5 x 5 , 5 x 3 cm (L x B x H), - bestehend aus einer Karosserie aus unedlem Metall sowie einem Innenraum, Fenstern und einem Unterboden aus Kunststoff, - mit zwei beweglichen Türen aus unedlem Metall, vier beweglichen Rädern aus Kunststoff oder Kautschuk und zwei Achsen aus unedlem Metall ausgestattet, - mit einem Rückzugmotor versehen, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - jeweils mit einem Klebeetikett versehen und zu zwölf Stück in einem Displaykarton verpackt. Im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild und den Wert (lt. zusätzlichen Angaben) bestimmt das unedle Metall den Charakter des aus verschiedenen Stoffen bestehenden Spielzeugs. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Modell als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasst, mit eingebautem Motor, nicht aus Kunststoff" eingereiht.
Sechs Modelle mit eingebautem Motor - sechs verschiedenen Baufahrzeuge darstellend, ohne Maßstabsangabe - mit einem Führerhaus und Auslegerarm aus unedlem Metall, im Druckgussverfahren gefertigt - mit Achsen und Hydraulikstange am Auslegerarm aus unedlem Metall - mit einem Unterboden, Rädern, Scheiben, Dach und Ausstattung des Führerhauses und arbeitenden Teilen am Auslegerarm aus Kunststoff - in den Abmessungen von ca. 16 x 6 x 9 cm - mit einer Bereifung aus Kautschuk oder Kunststoff - an den Hebearmen sind jeweils unterschiedliche Vorrichtungen, die alle aus Kunststoff bestehen, angebaut: -- ein Rundgreifer -- eine Walze -- eine Ladeschaufel -- ein Abbruchhammer -- ein Schneepflug und -- eine Ladeplattform - das Führerhaus besitzt zwei aufklappbaren Türen - mit einem Rückzugmotor sowie beweglichen Rädern ausgestattet - mit einem Soundmodul mit orangefarbener Blinkleuchte und vier Bedienknöpfen (batteriebetrieben) auf dem Dach des Führerhauses - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern - in einer Showbox für den Einzelverkauf aufgemacht. Im Hinblick auf den Umfang bestimmt der Kunststoff den Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Ware; im Hinblick auf den Wert das unedle Metall. Das äußere Erscheinungsbild bestimmt weder der Kunststoff noch das unedle Metall. Da keiner der beiden Stoffe der Ware ihren Charakter verleiht, ist sie in Anwendung der AV 3 c) i.V.m. der AV 6 in die letztgenannte der beider maßen in Betracht kommenden Unterpositionen der KN einzureihen. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "anderes als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasstes Modell, mit eingebautem Motor, nicht aus Kunststoffen" eingereiht.
Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeug, - ein Modell eines Coupés aus dem Jahre 1963 darstellend, - im Maßstab von 1:32 gefertigt, - in den Abmessungen von ca. 12 , 5 x 5 x 4 cm (L x B x H), - bestehend aus einer Karosserie aus unedlem Metall sowie einem Innenraum, Fenstern und einem Unterboden aus Kunststoff, - mit zwei beweglichen Türen aus unedlem Metall, vier beweglichen Rädern aus Kunststoff oder Kautschuk und zwei Achsen aus unedlem Metall ausgestattet, - mit einem Rückzugmotor versehen, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - jeweils mit einem Klebeetikett versehen und zu zwölf Stück in einem Displaykarton verpackt. Im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild und den Wert (lt. zusätzlichen Angaben) bestimmt das unedle Metall den Charakter des aus verschiedenen Stoffen bestehenden Spielzeugs. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Modell als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasst, mit eingebautem Motor, nicht aus Kunststoff" eingereiht.
Spielzeugmodell in Form einer Lokomotive - in den Abmessungen von ca. 15 cm x 4 , 5 cm x 8 cm - mit einer im Spritzgussverfahren hergestellten Karosserie aus unedlem Metall - mit einem Unterboden, Dach, Kuhfänger, Schornsteinen, Rädern und Kuppelstange sowie Bank in der Lokomotive und Lokomotivführer (fest mit der Lok verbunden) aus Kunststoff - mit aufklappbaren Türen aus unedlem Metall - mit einer Bereifung der Räder aus Kunststoff oder Kautschuk - mit einem Rückzugmotor und einem lauten Soundmodul ausgestattet - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen - 4fach in einem 12er Display für den Einzelverkauf aufgemacht. Im Hinblick auf den Umfang bestimmt der Kunststoff den Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Ware; im Hinblick auf den Wert das unedle Metall. Das äußere Erscheinungsbild bestimmt weder der Kunststoff noch das unedle Metall. Da keiner der beiden Stoffe der Ware ihren Charakter verleiht, ist sie in Anwendung der AV 3 c) i.V.m. der AV 6 in die letztgenannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen der KN einzureihen. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "anderes als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasstes Modell, mit eingebautem Motor, nicht aus Kunststoffen" eingereiht.
Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um ein Modellauto, - in Form eines Sportwagens im Maßstab von 1:34-39, - mit den Abmessungen von ca. 11 , 7 x 4 , 8 x 2 , 8 cm (L x B x H), - mit einer Karosserie aus unedlem Metall, - der Unterboden, die Scheiben und der Innenraum sind aus Kunststoff gefertigt, - mit vier beweglichen Rädern aus Kunststoff, - mit zwei zu öffnenden Türen versehen, - mit einem Rückzugmotor ausgestattet, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - lt. Antragsteller zu zwölf Stück in einem Display aufgemacht. Im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild sowie den Wert verleiht das unedle Metall der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Ware ihren wesentlichen Charakter. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasstes Modell; mit eingebautem Motor; aus anderen Stoffen als Kunststoffen" eingereiht.
Bei dem durch Antragsangaben, ergänzende Angaben der Antragstellerin und ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Modellauto in Form eines Trabant P50, - in den Abmessungen von ca. 11 , 4 x 5 x 4 , 5 cm, - mit einer Karosserie aus lackiertem Metall, - mit Unterboden, Innenraum und Scheiben aus Kunststoff, - mit beweglichen Rädern aus Kunststoff, - mit zwei zu öffnenden Seitentüren, - mit eingebautem Rückzugmotor, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - in einem sog. 12er Display verpackt. Im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild sowie den Wert bestimmt das unedle Metall den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Modell als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasst, mit eingebautem Motor, nicht aus Kunststoff" eingereiht.
Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um ein Modellauto, - in Form eines Personenkraftwagens im Maßstab von 1:38, - mit den Abmessungen von ca. 12 , 2 x 4 ,5 x 4 , 5 cm (L x B x H), - mit einer Karosserie aus unedlem Metall, -- die Motorhaube und die Seiten sind mit Blumenmotiven verziert, - der Unterboden, die Scheiben, die Stoßstangen und der Innenraum sind aus Kunststoff gefertigt, - mit vier beweglichen Rädern aus Kunststoff, - mit zwei zu öffnenden Türen versehen, - mit einem Rückzugmotor ausgestattet, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - in einem bunt bedruckten Showkarton verpackt. Im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild sowie den Wert verleiht das unedle Metall der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Ware ihren wesentlichen Charakter. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasstes Modell; mit eingebautem Motor; aus anderen Stoffen als Kunststoffen" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …
Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …
Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505. (Stand: 05.08.2026)
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9503.00.79.00.0?
Die Zolltarifnummer 9503.00.79.00.0 umfasst Dreiräder, anderes Spielzeug und Modelle, mit eingebautem Motor, aus anderen Stoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9503.00.79.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 9503.00.79.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9503.00.79.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9503.00.79.00.0?
9503.00.79.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9503.00.79.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
9503.00.79.00.0 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9503 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 950300 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 95030079 aus anderen Stoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9503.00.79.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9503.00.79.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI11733/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9503.00.79.00.0?
Warennummer 9503.00.79.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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