Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9503.00.95: Dreiräder, andere, andere, aus Kunststoff

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9503.00.95 steht für Dreiräder, andere, andere, aus Kunststoff. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9503.00.95 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 95. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9503.00.95
Drittlandszoll
4,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 9503Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
  3. 9503.00Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
  4. 9503.00.95Dreiräder, andere, andere, aus Kunststoff

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9503.00.95

HS-Code9503.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9503.00.958 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI26213/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-16

Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen Spielzeugball (sog. "Flummi"), - mit einem Durchmesser von etwa 5 cm, - aus Kunststoff (lt. Antragsangaben), - farbig transparent, - mit einem im Inneren befindlichen Leuchtmodul mit Leuchtdioden und einer Energieversorgung in Form von zwei sog. Knopfzellen ausgestattet, - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen, - aufgrund der Größe und Gestaltung kein Sportball der Position 9506, - in einem bedruckten Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Durch Erschütterung des Erzeugnisses (z. B. Aufprall auf den Boden) blinken die Leuchtdioden auf. Der Kunststoff ist im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung des Erzeugnisses als Ball bzw. Flummi charakterverleihend. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Spielzeug, nicht von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0087 erfasst, aus Kunststoff" eingereiht.

DEBTI26733/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-19

Bei der durch eine Abbildung veranschaulichten Ware handelt es sich um ein Spielzeug in Form der Nachbildung einer Babysitzschale für Puppen als zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - einer Sitzschale, die aus rosafarbenem Kunststoff gefertigt ist, -- mit einem verstellbaren Spinnstoffgurt zum Anschnallen einer Puppe (mit einer Größe bis zu 43 cm), -- mit einem verstellbaren Tragegriff aus rosafarbenem Kunststoff, - einem Bezug aus überwiegend rosafarbenen, mit einem bunten Motiv bedruckten Spinnstoffen für die Sitzschale. Die Ware dient zur spielerischen Unterhaltung insbesondere von Kindern und kann als Sitz- oder Trageschale verwendet werden. Aufgrund der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt die Sitzschale aus Kunststoff den Charakter der zusammengesetzten Ware. Am Tragegriff der Babysitzschale ist ein Zieranhänger aus gelbem Kunststoff mit Spinnstoffband befestigt, der in Form einer Ente gestaltet ist. Der Anhänger bildet mit der Sitzschale eine Kombination, die den wesentlichen Charakter von Spielzeug hat und gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Zolltarifrechtlich liegt ein "anderes als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0087 erfasstes Spielzeug, aus Kunststoff" vor.

ROBTI2026-005528Erteilt von ROGültig bis 2029-07-16

Conform descrierii solicitantului si fotografiilor publicate in baza de date, produsul reprezintă o jucărie confecţionată din material plastic. Este destinată utilizării de către copii cu vârsta cuprinsă între 1 şi 3 ani. Produsul are forma unei maşinuţe, fiind condiţionat pentru vânzarea cu amănuntul împreună cu cinci corpuri din plastic de forme geometrice diferite. Ferestrele şi plafonul maşinuţei sunt decupate în anumite forme, care permit introducerea corpurilor într-un mod special. Maşinuţa poate fi trasă cu ajutorul unui şiret, poate reprezenta un joc de îndemânare cu aceste corpuri, iar prin acţionarea unor butoane sau prin deplasarea sa poate reproduce efecte sonore şi vizuale. Produsul include două baterii tip AA şi este prezentat ambalat într-o cutie de carton, însoţit de un manual de instrucţiuni. Nu este prevazuta cu motor.

DEBTI26778/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-12

Bei dem durch eine Abbildung veranschaulichten Spielzeug handelt es sich um die Nachbildung eines Kinderfahrradsitzes für Puppen in Form einer rosafarbenen Kunststoffschale, die mit einer Rückenlehne, zwei Armlehnen sowie einem Gurtsystem aus Spinnstoffen ausgestattet ist. Der Sitz ist an der Vorderseite sowie an den Armlehnen mit Befestigungsschlaufen aus Spinnstoffen versehen, um ihn an der Lenkstange bzw. an der Gabel eines Kinderfahrrads zu befestigen. Innen ist er zusätzlich mit einem bunten Spinnstoffeinsatz "gepolstert". Laut Angaben ist der Sitz passend für Puppen mit einer Größe von 36 bis 43 cm und dient der spielerischen Unterhaltung vor allem von Kindern. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt der Kunststoff den Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Ware. Zolltarifrechtlich liegt "anderes Spielzeug, nicht von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0087 erfasst, aus Kunststoff" vor.

DEBTI20103/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-25

Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Abbildung handelt es sich bei der als "Weicher, knetbarer Kunststoffball mit Maltosefüllung" bezeichneten Ware um ein Spielzeug in Form eines Balls mit einem Durchmesser von ca. 6 , 5 cm, bestehend aus einer charakterverleihenden, uneben gestalteten Außenseite aus Kunststoff, die mit einer flexiblen, flüssigen Füllung versehen ist. Das Erzeugnis dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen. Aufgrund der Materialbeschaffenheit und der Gestaltung handelt es sich nicht um einen Ball der Position 9506. Die Ware ist zolltariflich als "anderes Spielzeug, nicht von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0087 erfasst, aus Kunststoff" einzureihen.

DEBTI13976/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-14

Bei den vorliegenden Warenmustern (in drei unterschiedlichen Variationen) handelt es sich jeweils um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus I. - einem Legespiel aus magnetisierter Kunststofffolie (96-teilig, in 6 Bögen zum Heraustrennen aufgemacht), einseitig mit bunt bedruckter Kunststofffolie ausgestattet - und zwei doppelseitigen Bilddrucken mit verschiedenen Mustervorlagen II. - einem Legespiel aus magnetisierter Kunststofffolie (ca. 190-teilig, in 6 Bögen zum Heraus- trennen aufgemacht), einseitig mit bunt bedruckter Kunststofffolie ausgestattet - zwei doppelseitigen Bilddrucken mit verschiedenen Mustervorlagen - und zwei rechteckigen Bögen aus magnetisierter Kunststofffolie, beidseitig mit einfarbig weißer Kunststofffolie beklebt und zur Verwendung als Unterlage bestimmt - gemeinsam in einem bunt bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Im Hinblick auf die Verwendung ist jeweils das Legespiel als charakterverleihender Bestandteil der Warenzusammenstellung anzusehen. Waren dieser Art sind als "anderes als vorher genanntes Spielzeug, aus Kunststoff" einzureihen.

DEBTI13751/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-14

Spielzeugbrille - mit einem Gestell mit Bügeln und Gläsern aus Kunststoff - mit dunklen Gläsern, die auf der Innenseite je zur Hälfte verspiegelt sind, so dass man nach hinten schauen kann - ohne Hinweis auf UV-Schutz, korrigiert das Sehvermögen nicht, somit keine Brille der Position 9004 - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen - in einem bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "anderes Spielzeug, nicht von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0087 erfasst, aus Kunststoff" eingereiht.

DEBTI19139/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-25

Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeug aus Kunststoffen in Form einer mit einem Echsenauge bedruckten Kugel aus Kunststoff in einem klarsichtigen Kugelgehäuse aus Kunststoff. Die innere Kugel schwimmt in einer Flüssigkeit. Dadurch ergibt sich beim Schieben, Schütteln oder Rollen der Kugel der besondere Effekt, dass das Auge beweglich und immer auf der "Oberseite" der Kugel sichtbar ist. Die Ware dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen (somit kein Überraschungsartikel der Position 9505) und ist in einem Klarsichtbeutel verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Spielzeug, nicht von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0085 erfasst, aus Kunststoff" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9503

Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …

Pos. 9503

Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 278. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 2. bis 4. März 2026:

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 278. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 2. bis 4. März 2026: Warenbeschreibung: Das Spielzeug ist ein interaktives elektronisches Gerät, bestehend aus einer rechteckigen Kunststoffbox mit berührungsempfindlichem Bedienfeld, einem breiten, dünnen Plättchen mit Sensor (bewegliches Hologramm-Display), lichtemittierenden Dioden (LED), starken Neodym-Magneten, einer Magnetspule und 3 AA-Batterien. Neben diesen Komponenten sind keine weiteren Komponenten enthalten. Wenn die Box geöffnet wird, vibriert das Plättchen und es wird mit Hilfe der Dioden ein Bild einer Figur erzeugt und ein Ton abgespielt. …

Pos. 9503

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9503.00.95?

Die Zolltarifnummer 9503.00.95 umfasst Dreiräder, andere, andere, aus Kunststoff. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9503.00.95?

Der Drittlandszollsatz für 9503.00.95 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9503.00.95?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9503.00.95?

9503.00.95 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9503.00.95 im Zolltarif eingeordnet?

9503.00.95 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9503 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 950300 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9503.00.95?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9503.00.95 erfasst, zum Beispiel DEBTI26213/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9503.00.95?

KN-Code 9503.00.95 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.