Zolltarifnummer 9503.00.95.90: Dreiräder, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9503.00.95.90 steht für Dreiräder, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9503.00.95.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 95. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9503.00.95.90
- Drittlandszoll
- 4,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 9503Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
- 9503.00Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
- 9503.00.95andere, andere, aus Kunststoff
- 9503.00.95.90Dreiräder, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9503.00.95.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Spielzeug aus Kunststoff - die Fusion einer Figur aus einem bekannten Medien-Franchise und einer Nachbildung einer Menü-Verpackung eines Restaurants darstellend - vollständig aus Kunststoff gefertigt - mit einem Körper mit quadratischer Grundfläche, der an der Oberseite keilförmig zuläuft und mit einem Logo einer Restaurantkette versehen ist - in den Abmessungen von ca. 3 , 9 x 3 , 9 x 5 , 7 cm - auf der Schauseite mit zwei Augen und einem Schnabel bedruckt; ohne ausgeformte Körperteile - an der Rückseite mit einem einklappbaren, einfach gearbeiteten Karabinerhaken aus Kunststoff ausgestattet - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen. Das Spielzeug ist gemeinsam mit sechs Stickerbögen mit insgesamt 17 Bilddruckaufklebern und sechs Schriftzugaufklebern (siehe DEBTI-25598/26-2 und -3) in einer bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt nicht in Betracht, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen. Ebenso scheidet eine Einreihung als Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 auf Grund der Anzahl der Aufkleber aus. Die Waren sind somit getrennt nach eigener Beschaffenheit einzureihen. Die Waren werden zolltarifrechtlich als "anderes Spielzeug, nicht von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0087 erfasst, aus Kunststoff, nicht von den Codenummern 9503 0095 30 bis 9503 0095 40 0 erfasst" eingereiht.
Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeug, - eine Menü-Verpackung eines Restaurants darstellend, die mit dem Gesicht eines Wesens aus einem Medien-Franchise bedruckt ist, - vollständig aus Kunststoff gefertigt, - mit einem Körper samt quadratischer Grundfläche, der an der Oberseite keilförmig zuläuft und mit einem Logo versehen ist, - in den Abmessungen von ca. 3 , 9 x 3 , 9 x 5 , 7 cm, - auf der Schauseite mit zwei Augen, zwei Nasenlöchern und einem Mund bedruckt; ohne ausgeformte Körperteile, - an der Rückseite mit einem einklappbaren, einfachst gearbeiteten Karabinerhaken aus Kunststoff ausgestattet, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit 18 Bilddruck-Aufklebern (DEBTI-25573/26-2) und sechs Schriftzug-Aufklebern (DEBTI-25573/26-3) in einem bunt bedruckten Pappkarton aufgemacht. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung scheidet aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs aus. Ebenso kommt eine Einreihung als Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 aufgrund der Anzahl der Aufkleber nicht in Betracht. Die Erzeugnisse sind somit nach eigener Beschaffenheit einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Spielzeug, nicht von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0087 erfasst, aus Kunststoff, nicht von den TARIC-Codes 9503 0095 30 bis 9503 0095 40 erfasst" eingereiht.
Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeug, - eine Nachbildung einer Menü-Verpackung eines Restaurants darstellend, die einseitig mit einem Gesicht einer Figur aus einem Medien-Franchise bedruckt ist, - vollständig aus Kunststoff gefertigt, - mit einem Körper samt quadratischer Grundfläche, der an der Oberseite keilförmig zuläuft und mit einem Logo versehen ist, - in den Abmessungen von ca. 3 , 9 x 3 , 9 x 5 , 7 cm, - auf der Schauseite mit zwei Augen und einem Schnabel bedruckt; ohne ausgeformte Körperteile, - an der Rückseite mit einem einklappbaren, einfachst gearbeiteten Karabinerhaken aus Kunststoff ausgestattet, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit 18 Bilddruck-Aufklebern (DEBTI-25575/26-2) und sechs Schriftzug-Aufklebern (DEBTI-25575/26-3) in einem bunt bedruckten Pappkarton aufgemacht. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung scheidet aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs aus. Ebenso kommt eine Einreihung als Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 aufgrund der Anzahl der Aufkleber nicht in Betracht. Die Erzeugnisse sind somit nach eigener Beschaffenheit einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Spielzeug, nicht von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0087 erfasst, aus Kunststoff, nicht von den TARIC-Codes 9503 0095 30 bis 9503 0095 40 erfasst" eingereiht.
Spielzeug aus Kunststoff - die Fusion einer Figur aus einem bekannten Medien-Franchise und einer Nachbildung einer Menü-Verpackung eines Restaurants darstellend - vollständig aus Kunststoff gefertigt - mit einem Körper mit quadratischer Grundfläche, der an der Oberseite keilförmig zuläuft und mit einem Logo einer Restaurantkette versehen ist - in den Abmessungen von ca. 3 , 9 x 3 , 9 x 5 , 7 cm - auf der Schauseite mit zwei Augen und einem Schnabel bedruckt; ohne ausgeformte Körperteile - an der Rückseite mit einem einklappbaren, einfach gearbeiteten Karabinerhaken aus Kunststoff ausgestattet - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen. Das Spielzeug ist gemeinsam mit sechs Stickerbögen mit insgesamt 18 Bilddruckaufklebern und sechs Schriftzugaufklebern (sieheDEBTI-25581/26-2 und DEBTI-25581/26-3) in einer bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt nicht in Betracht, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen. Ebenso scheidet eine Einreihung als Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 auf Grund der Anzahl der Aufkleber aus. Die Waren sind somit getrennt nach eigener Beschaffenheit einzureihen. Die Waren werden zolltarifrechtlich als "anderes Spielzeug, nicht von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0087 erfasst, aus Kunststoff, nicht von den Codenummern 9503 0095 30 bis 9503 0095 40 0 erfasst" eingereiht.
Bei der durch Antragsangaben und Abbildungen veranschaulichten Ware handelt es sich um Folienballons, - rund mit einem Durchmesser von ca. 45 cm, - aus Kunststofffolien gefertigt, - mit einer Öffnung zum Befüllen versehen, - mit verschiedenen Motiven (Happy Birthday, Einhorn, Mr, Mrs, Happy New Year, Babyboy, Babygirl) versehen, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - in einem bedruckten Pappumschlag mit Eurolochung verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0087 erfasstes Spielzeug; aus Kunststoff; nicht in den TARIC-Codes 9503 0095 30 bis 9503 0095 40 genannt" eingereiht.
Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeug, - eine Menü-Verpackung eines Restaurants darstellend, die auf der Vorderseite mit einem Gesicht einer Figur aus einem bekannten Medien-Franchise bedruckt ist, - vollständig aus Kunststoff gefertigt, - mit einem Körper samt quadratischer Grundfläche, der an der Oberseite keilförmig zuläuft und mit einem Logo versehen ist, - in den Abmessungen von ca. 3 , 9 x 3 , 9 x 5 , 7 cm, - auf der Schauseite mit zwei Augen, einem Mund und einer Nase bedruckt; ohne ausgeformte Körperteile, - an der Rückseite mit einem einklappbaren, einfachst gearbeiteten Karabinerhaken aus Kunststoff ausgestattet, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit zwei Spielkarten (DEBTI-25668/26-2) in einem bunt bedruckten Pappkarton aufgemacht. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung scheidet aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs aus. Ebenso kommt eine Einreihung als Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 aufgrund der Anzahl der Spielkarten nicht in Betracht. Die Erzeugnisse sind somit nach eigener Beschaffenheit einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Spielzeug, nicht von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0087 erfasst, aus Kunststoff, nicht von den TARIC-Codes 9503 0095 30 bis 9503 0095 40 erfasst" eingereiht.
Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeug, - Nachbildungen von zwölf Eiern aus Kunststoff darstellend, - mit einem max. Durchmesser von ca. 4 , 5 cm und einer Höhe von ca. 6 , 5 cm, - jeweils in zwei Hälften teilbar, - im Inneren an einer Hälfte mit einem erhabenen Motiv versehen (Zahl, Dinosaurier, oder Formen); die andere Hälfte ist mit einer entsprechenden Vertiefung ausgestattet, sodass nur das passende Gegenstück hineinpasst, - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern, - in einem Eierkarton aus Kunststoff sowie einer bedruckten Banderole aus Pappe verpackt. Das Spielzeug kann entweder als Puzzle oder als Nachbildung von Eiern bespielt werden. Aufgrund der verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten ist das Erzeugnis in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (KN) einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Spielzeug, nicht von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0087 erfasst, aus Kunststoff, nicht von den TARIC-Codes 9503 0095 30 bis 9503 0095 40 erfasst" eingereiht.
Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - 13 Folienballons, - - aus miteinander verschweißten Zuschnitten aus aluminiumbedampfter Kunststofffolie gefertigt, - - die Buchstaben A (2x), B, D, H (2x), I, P (2x) T und Y (2x) darstellend, - - mit einer Höhe von ca. 40 cm, - - mit einer Öffnung zum Befüllen mit Luft oder Gas versehen, - - oben mit Ösen zur Befestigung ausgestattet, - - bilden gemeinsam den Schriftzug "Happy Birthday", - - dienen der spielerischen Unterhaltung von Kindern, - einem ca. 10 cm langen Strohhalm aus Pappe zum Aufblasen der Ballons, - gemeinsam in einer bunt bedruckten Pappschachtel aufgemacht. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmen die Folienballons den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Spielzeug, nicht von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0087 erfasst, aus Kunststoff, nicht von den TARIC-Codes 9503 0095 30 bis 9503 0095 40 erfasst" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …
Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …
Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 278. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 2. bis 4. März 2026: Warenbeschreibung: Das Spielzeug ist ein interaktives elektronisches Gerät, bestehend aus einer rechteckigen Kunststoffbox mit berührungsempfindlichem Bedienfeld, einem breiten, dünnen Plättchen mit Sensor (bewegliches Hologramm-Display), lichtemittierenden Dioden (LED), starken Neodym-Magneten, einer Magnetspule und 3 AA-Batterien. Neben diesen Komponenten sind keine weiteren Komponenten enthalten. Wenn die Box geöffnet wird, vibriert das Plättchen und es wird mit Hilfe der Dioden ein Bild einer Figur erzeugt und ein Ton abgespielt. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9503.00.95.90?
Die Zolltarifnummer 9503.00.95.90 umfasst Dreiräder, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9503.00.95.90?
Der Drittlandszollsatz für 9503.00.95.90 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9503.00.95.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9503.00.95.90?
9503.00.95.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9503.00.95.90 im Zolltarif eingeordnet?
9503.00.95.90 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9503 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 950300 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 95030095 andere, andere, aus Kunststoff. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9503.00.95.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9503.00.95.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI25598/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9503.00.95.90?
TARIC-Code 9503.00.95.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.