Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9504.20.00.00: Billardspiele aller Art und Zubehör

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9504.20.00.00 steht für Billardspiele aller Art und Zubehör. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9504.20.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 95. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9504.20.00.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 9504Videospielkonsolen und -geräte; Gesellschaftsspiele, einschließlich mechanisch betriebene Spiele, Billardspiele, Glücksspieltische und automatische Kegelbahnen (z. B. Bowlingbahnen)
  3. 9504.20Billardspiele aller Art und Zubehör
  4. 9504.20.00.00Billardspiele aller Art und Zubehör

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9504.20.00.00

HS-Code9504.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9504.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9504.20.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2025-08386Erteilt von FRGültig bis 2029-02-05

Poche de coin de billard, en polypropylène.

DEBTI45352/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-12-19

Billardtisch, sog. "Multigame Spieletisch 9 in 1 bzw. 10 in 1" - in den Abmessungen von ca. 120 x 60 x 81 bzw. 113 x 60,4 x 80 cm - lt. Antragsangaben - mit einem Gestell aus Holzfaserplatten - lt. Antragsangaben - mit einer fest montierten Spielfläche für Billard, die mit grünem Spinnstoff bespannt ist - mit zwei Queues, einem Satz Billardkugeln, Kreide und Triangel, beim "10 in 1-Spieletisch" zusätzlich mit einer Bürste - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen - noch nicht zusammengesetzt mit Montagematerial in zwei Pappkartons - lt. Internetrecherche - für den Einzelverkauf aufgemacht. Sieger ist der Spieler, der zuerst alle Kugeln seiner Farbe gemäß den Regeln in den Löchern an der Bande des Spielfelds versenkt. Der Spieletisch ist mit 5 bzw. 4 weiteren Einlegeplatten für verschiedene Spiele mit Zubehör (z.B. Spielfiguren, Puck, Schläger) verpackt. Diese Platten werden auf den Billardtisch gelegt. Da die verschiedenen Spiele (z.B. Kartenspiele, Schach, Dame, Tischfußball, Airhockey etc.) nur nacheinander gespielt werden können, handelt es sich weder um eine Warenzusammenstellung noch um eine Ware mit mehreren Funktionen. Die einzelnen Spiele sind daher getrennt einzureihen, vgl. die vZTAen zu dieser DEBTI-Nummer mit den Positionen 2 bis 5. Die Ware wird zolltariflich als "Billardspiel" eingereiht.

DE14287/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-08-04

Nach Antragsangaben und vorliegendem Warenmuster handelt es sich um ein Set aus Metallbauteilen für einen Billardtisch (sog. "Satz Rahmenecken"), bestehend aus - vier L-förmigen, abgerundeten Rahmenecken aus Zinkspritzguss (max. Größe ca. 190 x 190 x 45 mm; Einbaubreite für den Tischrahmen ca. 111 mm), die innen mit einer halbkreisförmigen Ausbuchtung für die Ecktasche und an den Unterseiten jeweils mit einem rechteckigen Montagebügel und darüber mit einer schräg verlaufenden Montagebohrung versehen sind sowie - zwei rechteckig geformten Rahmenmittelteilen aus Zinkspritzguss (Einbaubreite für den Tischrahmen ca. 111 mm), die innen mit einer halbkreisförmigen Ausbuchtung für die Mitteltasche und an den Unterseiten jeweils mit einem rechteckigen Montagebügel ausgestattet sind. Das Set ist in zwei unterschiedlichen Ausführungen erhältlich (Schauseiten verchromt -Art. 162.2009- oder mit Kupfer beschichtet -Art. 162.2010-) und nach ergänzenden Angaben in einem bedruckten Verkaufskarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Waren sind als "Teile, erkennbar ausschließlich für Billardspiele bestimmt" einzureihen.

FR-RTC-2017-001258Erteilt von FRGültig bis 2020-06-06

Accessoire pour jouer au billard se présentant sous la forme d'un clip se fixant à la ceinture, clip sur lequel est fixé par aimantation un carré dans lequel on peut insérer une craie bleue (la craie n'est pas dans ce produit) et une clé. L'utilisateur pourra enlever le carré (avec la craie bleue à l'interieure) pour appliquer la craie sur la queue de billard et replacer le carré sur le clip à la ceinture. L'article est majoritairement en ABS, il est également composé d'un aimant et de métal.

DE17916/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-09-11

Gesellschaftsspiel, sog. "Billardtisch BLDT01", in Form einer Warenzusammenstellung, bestehend aus - einem noch nicht zusammengesetzten Billardtisch in den Abmessungen von ca. 1981 x 1143 x 812 mm -- aus Holz, Metall und Kunststoff bestehend, mit einem Gewicht von ca. 82,7 kg -- die Spielfläche ist mit blauem Filz bezogen - 1 Poolbillard-Kugelset mit Kugeln aus ABS mit einem Durchmesser von ca. 57 mm aus 15 + 1 Kugeln - zwei sog. Queues (Spielstöcke) - zwei Stück Billardkreide - einer Triangle als Schablone zum Anordnen der Kugeln vor Spielbeginn - einer Bürste zum Reinigen des Tisches - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Sieger des Spiels ist, wer zuerst seine Kugeln entsprechend der Spielregeln in den Löchern versenkt hat. Auf Grund des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt der Billardtisch mit Zubehör den Charakter der Warenzusammenstellung. Die Waren sind als "Gesellschaftsspiele, Billardspiele aller Art und Zubehör" einzureihen.

ES-2013-000400-0255/13Erteilt von ESGültig bis 2019-06-13

Billar de madera con unas dimensiones de 51 cm de largo, 31 cm de ancho y 9 cm de altura. No dispone de patas y la parte interior de la caja está forrada de materia textil. Se presenta para su venta al por menor con un triangulo de plástico, dieciséis bolas macizas, dos palos de madera, una tiza de yeso y un cepillo.

BED.T.277.621Erteilt von BEGültig bis 2019-05-15

Een tafelbiljartspel met de volgende afmetingen: 69 x 37 x 17 cm.

DE22636/11-1Erteilt von DEGültig bis 2018-03-18

Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung, bestehend aus: - einem Billardspiel (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung), bestehend aus einem ca. 90 x 50 x 20 cm (L x B x H) großen, noch nicht zusammengesetzten Tisch-Billard mit abnehmbaren Beinen, 16 Billardkugeln, 2 Billardqueues, 2 Billardkreiden, einem Dreieck (sog. Triangel) zum Positionieren der Kugeln und - einem Handbesen. Die eingelochten Kugeln werden in Netzen unter den Löchern des Billard-Tisches aufgefangen. Die Ware dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen. Die in einem bunt bedruckten Pappkarton verpackte Warenzusammenstellung ist als "Billardspiel" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9504

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Billardmöbel, Tischbillards aller Art und Zubehör; Billardstöcke, Billardkugeln, Punktzähler mit Kugeln oder Schieber usw., ausgenommen Punktzähler mit Zählwerk und dergleichen (Pos. 9029) und Zähler mit Uhrwerk, die die Spielzeit oder unmittelbar den zu entrichtenden Betrag, bezogen auf die Spielzeit, anzeigen (Pos. 9106) sowie Gestelle für Billardstöcke (Pos. 9403 oder nach Beschaffenheit): 2) Videospielkonsolen und Videospielgeräten der in der Unterpositions-Anmerkung 1 definierten Art. Videospielkonsolen und -maschinen, die nach ihren objektiven Beschaffenheitsmerkmalen und ihrer Hauptfunktion der Unterhaltung dienen (Spiele spielen) verbleiben in dieser Position auch wenn sie die Bedingungen der Anmerkung 6 (A) zu Kapitel 84 für automatische Datenverarbeitungsmaschinen erfüllen. …

Pos. 9504

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EG) Nr. 1508/2000 der Kommission vom 11. Juli 2000 (ABl. EG Nr. L 174/3) (RV L1508/2000), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 4. Warenzusammenstellung elektronischer Geräte, bestehend aus: - einer Videospielkonsole, - einem Steuermodul, - einem tragbaren in der Hand zuhaltenden Modul. Die Videospielkonsole besteht aus einer zentralen Verarbeitungseinheit, einem Speicher, einem Grafikprozessor, einem Tonprozessor, einem Laufwerk für optische Speicherplatten, einem Modem für den Internetzugang und verschiedenen Steckanschlüssen, u.a. für Steuermodule. Sie hat ein festinstalliertes Betriebssystem, das für Videospiele entwickelt wurde. …

Kapitel 95

1. Zu Kapitel 95 gehören nicht: a) Kerzen (Position 3406) (RV E9501A00); b) Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604 (RV E9501B00); c) Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI (RV E9501C00); d) Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304 (RV E9501D00); e) Maskenkostüme aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62; Sportkleidung und spezielle Bekleidung aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62, auch mit integrierten Schutzkomponenten wie Kissen oder Polstern im Ellbogen-, Knie- oder Leistenbereich (zum Beispiel Fechtkleidung oder Fußballtorwarttrikots) (RV E9501E00); f) Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kap …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9504.20.00.00?

Die Zolltarifnummer 9504.20.00.00 umfasst Billardspiele aller Art und Zubehör. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9504.20.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 9504.20.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9504.20.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950420. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9504.20.00.00?

9504.20.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9504.20.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

9504.20.00.00 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9504 Videospielkonsolen und -geräte; Gesellschaftsspiele, einschließlich mechanisch betriebene Spiele, Billardspiele, Glücksspieltische und automatische Kegelbahnen (z. B. Bowlingbahnen) > 950420 Billardspiele aller Art und Zubehör. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9504.20.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9504.20.00.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-08386. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9504.20.00.00?

TARIC-Code 9504.20.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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