Zolltarifnummer 9504.30.20: Videospielkonsolen und -geräte; Gesellschaftsspiele, andere Spiele
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9504.30.20 steht für Videospielkonsolen und -geräte; Gesellschaftsspiele, andere Spiele. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9504.30.20 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 95. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9504.30.20
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 3
Einordnung im Zolltarif
- 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 9504Videospielkonsolen und -geräte; Gesellschaftsspiele, einschließlich mechanisch betriebene Spiele, Billardspiele, Glücksspieltische und automatische Kegelbahnen (z. B. Bowlingbahnen)
- 9504.30andere Spiele, mit Münzen, Geldscheinen, Bankkarten, Spielmarken oder anderen Zahlungsmitteln betrieben, ausgenommen automatische Kegelbahnen (Bowlingbahnen)
- 9504.30.20Videospielkonsolen und -geräte; Gesellschaftsspiele, andere Spiele
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9504.30.20
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um ein noch nicht zusammengesetztes Gesellschaftsspiel für bis zu 2 Spieler (sog. "Retro Arcade game zum Selberbauen"), im Wesentlichen bestehend aus: - einer ca. 8 x 6 cm großen Mikrocontrollerplatine mit einer Matrix aus 10 x 12 LED (= 120), - einem Piezo-Lautsprecher, - zwei Potentiometern, - zwei Drehknöpfen, - einer Schaltlitze, - zwei blanken Drahtabschnitten, - einem Batteriefach aus Kunststoff für drei 1,5 V-Mignon-Batterien (nicht enthalten), - einer sog. Montageschale aus klarsichtigem PVC, - einer sog. Streuscheibe aus Kunststoff, die nach dem Zusammensetzen als "Display" dient, - drei kleinen Punkten aus doppelseitigem Klebeband, - einem Gehäuse in Form eines bunt bedruckten Pappkartons, - einem illustrierten Booklet als Anleitung in englischer Sprache. Nach dem Zusammensetzen ist zum Starten des Ping-Pong-Spiels der Einwurf einer Münze erforderlich, die in die o.a. Montageschale eingelegt und durch Öffnen des Gehäusedeckels wieder entnommen werden kann. Zu Beginn wird festgelegt, ob allein gegen den Computer oder zu zweit gespielt wird, gleichzeitig wird der Schwierigkeitsgrad gewählt (variable Schnelligkeit). Nun erscheinen an den Schmalseiten "Schläger" in Form von Balken und in der Mitte ein "Ball", die durch die LEDs visualisiert werden. Durch Drehen der zwei o.a. Knöpfe werden die "Schläger" gesteuert. Ziel des Spiel ist es, dass der Gegner einen Schlag ins "Aus" fallen lässt und dadurch ein Punkt erzielt wird. Gewonnen hat der Spieler, der zuerst zehn Punkte erreicht hat. Das Gesellschaftsspiel ist in einer bunt bedruckten Pappbanderole für den Einzelverkauf aufgemacht und dient der spielerischen Unterhaltung von Erwachsenen und Kindern ab 14 Jahren. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Gesellschaftsspiel, anderes als Billardspiel, mit Münzen betrieben, nicht mit Bildschirm".
Es handelt sich um ein noch nicht zusammengesetztes Gesellschaftsspiel für bis zu 2 Spieler (sog. "Retrospiel zum Selberbauen"), bestehend aus: - einer ca. 8 x 6 cm großen Mikrocontrollerplatine -- mit einer Matrix aus 10 x 12 LEDs (
Popis zboží: Hrací stůl - stolní fotbal je vybavený 8 průchodnými nebo teleskopickými tyčemi, opatřenými na jednom konci madlem, na kterých jsou v různém počtu umístěni jednotliví panáčci. Součástí stolního fotbalu je mincovník, který hru zprovozní po vhození mince. Účel použití: Stolní fotbal je určen pro čtyři hráče, dva útočníky a dva obránce. Rozměry výrobku: 1400 x 750 x 880 mm. Deklarovaný materiál: dřevo, PVC, ocel.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Billardmöbel, Tischbillards aller Art und Zubehör; Billardstöcke, Billardkugeln, Punktzähler mit Kugeln oder Schieber usw., ausgenommen Punktzähler mit Zählwerk und dergleichen (Pos. 9029) und Zähler mit Uhrwerk, die die Spielzeit oder unmittelbar den zu entrichtenden Betrag, bezogen auf die Spielzeit, anzeigen (Pos. 9106) sowie Gestelle für Billardstöcke (Pos. 9403 oder nach Beschaffenheit): 2) Videospielkonsolen und Videospielgeräten der in der Unterpositions-Anmerkung 1 definierten Art. Videospielkonsolen und -maschinen, die nach ihren objektiven Beschaffenheitsmerkmalen und ihrer Hauptfunktion der Unterhaltung dienen (Spiele spielen) verbleiben in dieser Position auch wenn sie die Bedingungen der Anmerkung 6 (A) zu Kapitel 84 für automatische Datenverarbeitungsmaschinen erfüllen. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EG) Nr. 1508/2000 der Kommission vom 11. Juli 2000 (ABl. EG Nr. L 174/3) (RV L1508/2000), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 4. Warenzusammenstellung elektronischer Geräte, bestehend aus: - einer Videospielkonsole, - einem Steuermodul, - einem tragbaren in der Hand zuhaltenden Modul. Die Videospielkonsole besteht aus einer zentralen Verarbeitungseinheit, einem Speicher, einem Grafikprozessor, einem Tonprozessor, einem Laufwerk für optische Speicherplatten, einem Modem für den Internetzugang und verschiedenen Steckanschlüssen, u.a. für Steuermodule. Sie hat ein festinstalliertes Betriebssystem, das für Videospiele entwickelt wurde. …
1. Zu Kapitel 95 gehören nicht: a) Kerzen (Position 3406) (RV E9501A00); b) Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604 (RV E9501B00); c) Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI (RV E9501C00); d) Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304 (RV E9501D00); e) Maskenkostüme aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62; Sportkleidung und spezielle Bekleidung aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62, auch mit integrierten Schutzkomponenten wie Kissen oder Polstern im Ellbogen-, Knie- oder Leistenbereich (zum Beispiel Fechtkleidung oder Fußballtorwarttrikots) (RV E9501E00); f) Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kap …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9504.30.20?
Die Zolltarifnummer 9504.30.20 umfasst Videospielkonsolen und -geräte; Gesellschaftsspiele, andere Spiele. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9504.30.20?
Der Drittlandszollsatz für 9504.30.20 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9504.30.20?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950430. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9504.30.20?
9504.30.20 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9504.30.20 im Zolltarif eingeordnet?
9504.30.20 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9504 Videospielkonsolen und -geräte; Gesellschaftsspiele, einschließlich mechanisch betriebene Spiele, Billardspiele, Glücksspieltische und automatische Kegelbahnen (z. B. Bowlingbahnen) > 950430 andere Spiele, mit Münzen, Geldscheinen, Bankkarten, Spielmarken oder anderen Zahlungsmitteln betrieben, ausgenommen automatische Kegelbahnen (Bowlingbahnen). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9504.30.20?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9504.30.20 erfasst, zum Beispiel DEBTI22785/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9504.30.20?
KN-Code 9504.30.20 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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