Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9507.10.00: Angelruten

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9507.10.00 steht für Angelruten. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9507.10.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 95. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9507.10.00
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 9507Angelruten, Angelhaken und anderes Angelgerät; Handnetze zum Landen von Fischen, Schmetterlingsnetze und ähnliche Netze; Lockgeräte (ausgenommen solche der Position 9208 oder 9705) und ähnliche Jagdgeräte
  3. 9507.10Angelruten
  4. 9507.10.00Angelruten

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9507.10.00

HS-Code9507.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9507.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI27366/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-15

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich bei dem sog. "Fuji Hook Keeper, Art. 260049" um Zubehör für eine Angelrute in Form eines Hakenhalters - offensichtlich aus schwarzem Kunststoff gefertigt - in den Abmessungen von ca. 16,5 x 10,0 x 8,0 mm - mit einem L-förmigen Haken mit einer Achse am kurzen Ende mit zwei Rollen - wird mit Hilfe eines elastischen Kunststoff- oder Kautschukringes (O-Ring) am unteren Ende der Angelrute befestigt - dient als Hakenhalter für eine mit Köder bestückte Angelrute. Ein Hakenhalter ist mit zwei unterschiedlich großen O-Ringen in einem Klarsichtbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Zubehör, erkennbar ausschließlich für eine Angelrute bestimmt" eingereiht.

DEBTI21512/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-04

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine noch nicht zusammengesetzte sog. Steckrute bestehend aus - zwei zusammensteckbaren, sich verjüngenden Rohren aus Kohlefasern, - mit einer Gesamtlänge von ca. 213 cm, - mit einem Leitring und neun Rutenringen versehen, - im unteren Bereich mit einem Griffstück mit Rollenhalter ausgestattet. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Angelrute" eingereiht.

FRBTIFR-BTI-2023-03083Erteilt von FRGültig bis 2026-06-04

Bâton de randonnée canne à pêche (pour la pêche à la truite au Toc avec appâts naturels) tout en un composé de : - Partie primaire (extérieur) en aluminium 7075 composé d'une poignée en liège compressé et naturel, de 2 inserts filetés en inox, d'un bouchon aluminium, d'une bague de finition en aluminium, d'un embout de pointe en aluminium et d'un crampon en acier et tungstène. - L'intérieur est composé d'un range bas de ligne en aluminium muni d'un bouchon en liège et d'un fil de pêche avec plomb et hameçon, d'anneaux silent blocs en caoutchouc, de 2 brins en fibre de verre ou carbone, d'un système de maintien des 2 brins en caoutchouc avec aimants en néodyme recouverts d'une gaine thermoformée.

DEBTI29252/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-09-12

Zubehör für eine Angelrute, sog. Artikel 260049 "Fuji Hook Keeper" - offensichtlich aus schwarzem Kunststoff gefertigt - in den Abmessungen von ca. 16,5 x 10 x 8 mm - mit einem L-förmigen Haken mit einer Achse am kurzen Ende mit zwei Rollen - wird mit Hilfe von zwei Kunststoff- oder Kautschukringen am unteren Ende der Angelrute befestigt - dient als Hakenhalter für eine mit Köder bestückte Angelrute - in einem Klarsichtbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Zubehör, erkennbar ausschließlich für eine Angelrute bestimmt" eingereiht.

DEBTI25380/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-08-01

Es handelt sich um eine noch nicht zusammengesetzte sog. Steckrute - bestehend aus zwei zusammensteckbaren, sich verjüngenden Rohren aus Kohlefasern, - mit einer Gesamtlänge von ca. 213 cm, - mit einem Leitring und neun Rutenringen versehen, - im unteren Bereich mit einem Griffstück mit Rollenhalter ausgestattet. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Angelrute" eingereiht.

NLRTD-2016-0203Erteilt von NLGültig bis 2022-03-30

Een vishengel met -volgens opgave- onder meer de volgende kenmerken en eigenschappen: - in een behuizing van kunststof; - 50 meter vislijn; - een geïntegreerde molen met een mechanisme om een dobber weg te schieten; - een dobber van kunststof, vislood en vishaakjes. Het wezenlijke karakter wordt toegekend aan de vishengel zoals bedoeld bij GS-9507 van de gecombineerde nomenclatuur.

DEBTI7949/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-03-25

Bei der sog. "Angelruten-Spitze, Art.: 11669-001" handelt es sich um einen ca. 54 cm langen, in den Farben gelb und schwarz lackierten, mit sechs Ösen versehenen oberen Teil einer Angel- rute aus Kohlefaser. Die Ware kennzeichnet sich aufgrund ihrer Größe, Form sowie Gestaltung als erkennbares Teil, ausschließlich für eine Angelrute (als Spitze) bestimmt. Sie ist in einer klarsichtigen Kunststoffröhre mit Aufkleber für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist als "Teil, erkennbar ausschließlich bestimmt für eine Angelrute" einzureihen.

GBBTI504866930Erteilt von GBGültig bis 2020-12-31

TELESCOPIC FISHING ROD SET THIS FISHING ROD (2-5 OZ CASTING WEIGHT) KIT CONSISTS OF A 12 FOOT TELESCOPIC FISHING ROD, REEL, LINE AND ACCESSORY SET. THE REEL IS PRE- SPOOLED WITH A 20LB FLURO YELLOW LINE. ACCESORY KIT COMES IN A SMALL PLASTIC BOX, THE ACCESSORY SET INCLUDES - TWO SEA RIGS, TWO SEA FEATHERS, FLOAT, SPINNER, TWO FISHING LEADS, SWIVEL, HOOK AND BEADS

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9507

Zu Unterposition 9507 1000: Siehe die Erläuterungen zu Position 9507 des HS, Ziffer 3). (gestrichen)

Pos. 9507

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 197. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Februar 2019: Warenbeschreibung: Konfektionierte Netze (Kescher) aus Spinnstoffen für die Reinigung von Schwimmbädern. Einreihung: Die Waren sind in die Position 5608 einzureihen. Begründung: Netze für die Reinigung von Schwimmbädern werden nicht vom Kapitel 95 erfasst, da in dieses Kapitel Spielzeug, Spiele und Sportgeräte eingereiht werden sowie Teile und Zubehör davon. …

Kapitel 95

1. Zu Kapitel 95 gehören nicht: a) Kerzen (Position 3406) (RV E9501A00); b) Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604 (RV E9501B00); c) Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI (RV E9501C00); d) Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304 (RV E9501D00); e) Maskenkostüme aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62; Sportkleidung und spezielle Bekleidung aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62, auch mit integrierten Schutzkomponenten wie Kissen oder Polstern im Ellbogen-, Knie- oder Leistenbereich (zum Beispiel Fechtkleidung oder Fußballtorwarttrikots) (RV E9501E00); f) Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kap …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9507.10.00?

Die Zolltarifnummer 9507.10.00 umfasst Angelruten. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9507.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 9507.10.00 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9507.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950710. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9507.10.00?

9507.10.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9507.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

9507.10.00 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9507 Angelruten, Angelhaken und anderes Angelgerät; Handnetze zum Landen von Fischen, Schmetterlingsnetze und ähnliche Netze; Lockgeräte (ausgenommen solche der Position 9208 oder 9705) und ähnliche Jagdgeräte > 950710 Angelruten. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9507.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9507.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI27366/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9507.10.00?

KN-Code 9507.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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