Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9507.10.00.00.0: Angelruten

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9507.10.00.00.0 steht für Angelruten. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9507.10.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 95. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9507.10.00.00.0
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
2

Einordnung im Zolltarif

  1. 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 9507Angelruten, Angelhaken und anderes Angelgerät; Handnetze zum Landen von Fischen, Schmetterlingsnetze und ähnliche Netze; Lockgeräte (ausgenommen solche der Position 9208 oder 9705) und ähnliche Jagdgeräte
  3. 9507.10Angelruten
  4. 9507.10.00.00.0Angelruten

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9507.10.00.00.0

HS-Code9507.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9507.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9507.10.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9507.10.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI6606/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-03

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine noch nicht zusammengesetzte sog. Steckrute, bestehend aus - zwei zusammensteckbaren, sich verjüngenden Rohren aus Kohlefasern, - mit einer Gesamtlänge von ca. 213 cm, - mit einem Leitring und neun Rutenringen versehen, - im unteren Bereich mit einem Griffstück mit Rollenhalter ausgestattet, - in einem Futteral aus Spinnstoff oder Kunststoff verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Angelrute" eingereiht.

DE18308/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-10-13

Angelrute, sog. "Stipprute", bestehend aus - drei teleskopartig auf bis zu ca. 3 Meter Länge ausziehbaren, sich verjüngenden Rohren aus Glasfaser - lt. Antragsangaben - mit einer Metallöse am obersten Rohr - mit einer silbernen, rutschhemmenden Beschichtung im Griffbereich ausgestattet - am oberen Ende mit einem abnehmbaren Pfropfen aus Kunststoff, am unteren Ende ist die Angelrute aufschraubbar - mit einem Aufkleber in einer Kunststoffhülle verpackt. Die Ware ist als "Angelrute" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9507

Zu Unterposition 9507 1000: Siehe die Erläuterungen zu Position 9507 des HS, Ziffer 3). (gestrichen)

Pos. 9507

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 197. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Februar 2019: Warenbeschreibung: Konfektionierte Netze (Kescher) aus Spinnstoffen für die Reinigung von Schwimmbädern. Einreihung: Die Waren sind in die Position 5608 einzureihen. Begründung: Netze für die Reinigung von Schwimmbädern werden nicht vom Kapitel 95 erfasst, da in dieses Kapitel Spielzeug, Spiele und Sportgeräte eingereiht werden sowie Teile und Zubehör davon. …

Kapitel 95

1. Zu Kapitel 95 gehören nicht: a) Kerzen (Position 3406) (RV E9501A00); b) Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604 (RV E9501B00); c) Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI (RV E9501C00); d) Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304 (RV E9501D00); e) Maskenkostüme aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62; Sportkleidung und spezielle Bekleidung aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62, auch mit integrierten Schutzkomponenten wie Kissen oder Polstern im Ellbogen-, Knie- oder Leistenbereich (zum Beispiel Fechtkleidung oder Fußballtorwarttrikots) (RV E9501E00); f) Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kap …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9507.10.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 9507.10.00.00.0 umfasst Angelruten. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9507.10.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9507.10.00.00.0 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9507.10.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950710. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9507.10.00.00.0?

9507.10.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9507.10.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9507.10.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9507 Angelruten, Angelhaken und anderes Angelgerät; Handnetze zum Landen von Fischen, Schmetterlingsnetze und ähnliche Netze; Lockgeräte (ausgenommen solche der Position 9208 oder 9705) und ähnliche Jagdgeräte > 950710 Angelruten. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9507.10.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9507.10.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI6606/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9507.10.00.00.0?

Warennummer 9507.10.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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