Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9603.21.00.00: Zahnbürsten, einschließlich Bürsten für künstliche Gebisse

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9603.21.00.00 steht für Zahnbürsten, einschließlich Bürsten für künstliche Gebisse. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9603.21.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9603.21.00.00
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 96VERSCHIEDENE WAREN
  2. 9603Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen
  3. 9603.21Zahnbürsten, einschließlich Bürsten für künstliche Gebisse
  4. 9603.21.00.00Zahnbürsten, einschließlich Bürsten für künstliche Gebisse

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9603.21.00.00

HS-Code9603.216 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9603.21.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9603.21.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI47129/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-09

Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einer Zahnbürste für Tiere sowie einer Tube getrockneter Fruchtgalle. Alle Bestandteile sind in einer Blisterverpackung verpackt und sollen zur Zahnpflege bei Katzen verwendet werden. Die Bürste besteht aus einem Holzstiel (16 cm) als Griff und Fassung sowie Hanfseil als geschmeidiges Einzugsmaterial. Aufgrund der Bedeutung für die Verwendung bestimmt das Reinigungsgerät den Charakter der Warenzusammenstellung. Die Ware wird als "Bürste, Zahnbürste" eingereiht.

DEBTI45480/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-05

Die "Zahnbürste für Tiere" besteht im Wesentlichen aus einer Tülle aus Gummi, die auf einen Finger zu stülpen ist und auf der Außenseite mit dünnen gummiartigen Lamellen ausgestattet ist. Die Bürste dient aufgrund ihrer speziellen Gestaltung / Handhabung der Zahnreinigung bei Haustieren (Hunde und Katzen) und kann zusätzlich auch zur Massage des Zahnfleischs verwendet werden. Das Erzeugnis ist in unterschiedlichen Farben erhältlich. Die auf einer bedruckten Pappkarte zu je vier Stück zum Aufhängen für den Einzelverkauf aufgeblisterte Ware ist als "Bürsten, Zahnbürsten" einzureihen.

DEBTI29593/25-9Erteilt von DEGültig bis 2029-02-02

Neunteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer Toilettentasche (Necessaire), einem digitalen Fieberthermometer, einer Nagelschere, einem Nagelknipser, einer Haarbürste, einem Haarkamm, einem Nasensauger, einem Badethermometer und einer Finger-Zahnbürste, Foto siehe Anlage, - das digitale Fieberthermometer, die Nagelschere, der Nagelknipser, die Haarbürste, der Haarkamm, der Nasensauger, das Badethermometer und die Finger-Zahnbürste sind gemeinsam in der Toilettentasche (Necessaire) [keine übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b)] verpackt, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen und somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) darstellen, - Finger-Zahnbürste: - - im Wesentlichen bestehend aus einer Tülle aus Kunststoff, die auf einen Finger zu stülpen ist und auf der Außenseite sowohl mit Massagenoppen als auch mit Borsten, in einem Stück aus der Tülle herausgeformt, versehen ist, - - das Erzeugnis erfüllt sowohl eine Zahnfleischmassage- als auch eine Zahnbürstenfunktion, es ist daher in die letztgenannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (9019 / 9603) einzureihen. "Bürste, Zahnbürste"

FRBTIFR-BTI-2025-02290Erteilt von FRGültig bis 2028-06-05

Brosse à dents en bambou avec son étui kraft.

DEBTI56987/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-09

Die als "Fingerzahnbürste für Haustiere" bezeichnete Ware besteht im Wesentlichen aus einer Tülle aus Kunststoff, die auf einen Finger zu stülpen und auf der Außenseite sowohl mit Massagenoppen als auch mit Borsten, in einem Stück aus der Tülle herausgeformt, versehen ist. Das Erzeugnis erfüllt sowohl eine Zahnfleischmassage- als auch eine Zahnbürstenfunktion für Tiere. Es ist daher in die letztgenannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen einzureihen. Die Ware ist als "Bürste, Zahnbürste" einzureihen.

DEBTI48843/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-12-19

Bei der Ware handelt es sich um eine ca. 16 cm lange Bürste, bestehend aus einem Kunststoffgriff und einem Bürstenkopf mit Kunststoffborsten als Einzugsmaterial. Die in einer Tüte verpackte Ware dient der Zahnpflege Das Erzeugnis ist als "Bürste, Zahnbürste" einzureihen.

FRBTIFR-BTI-2024-06036Erteilt von FRGültig bis 2027-11-27

L’article est une brosse interdentaire,avec un manche en bambou. La tête de la brosse est en nylon et en métal, conditionné en lot de 5.

FRBTIFR-BTI-2024-06039Erteilt von FRGültig bis 2027-11-04

L’article est une brosse à dents, composé d’un manche en bambou et d’une tête en nylon.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9603

Zu Unterpositionen 9603 2100 bis 9603 2980: Wimpernbürstchen bestehen im Allgemeinen aus mehreren Haarbüscheln, die im rechten Winkel zum Griff angebracht sind. Dagegen gehören Kleiderbürsten und Schuhbürsten zu Unterposition 9603 9091.

Pos. 9603

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts München vom 21. September 2017, Az.:RS 14 K 1497/15 Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die zolltarifliche Einreihung bestimmter Putzutensilien. Es handelt sich um folgende Artikel: ¾ Mikrofaser Spezialbezüge Julia (Chenille)in zwei Größen, blau und rot, die zur Fußbodenreinigung verwendet werden. Es handelt sich dabei um rechteckige, ca. 40 cm x 15 cm bzw. 50 cm x 15 cm große Gewebeflächen, auf deren Wischseite ca. 2,5 cm lange Fransen mit einer samtartigen Oberfläche aufgebracht sind. An den beiden Schmalseiten auf der Unterseite sind zwei Zuschnitte aufgenäht, in die ein Klapphalter eingespannt werden kann. ¾ Einwascherbezüge (Chenille) in drei Größen, die als Überzug für einen dazu passenden Halter dienen und zur Fenstereinigung verwendet werden. …

Pos. 9603

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Anodisierter Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff. Die Ware ermöglicht es Benutzern, auf Touchscreens z. B. Grafiken zu "malen" oder Apps zu designen. Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 in die Position 9603 einzureihen. Warenbeschreibung (Ware 2): Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff, an dem andren Ende ein Eingabestift aus Gummi. …

Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9603.21.00.00?

Die Zolltarifnummer 9603.21.00.00 umfasst Zahnbürsten, einschließlich Bürsten für künstliche Gebisse. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9603.21.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 9603.21.00.00 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9603.21.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960321. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9603.21.00.00?

9603.21.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9603.21.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

9603.21.00.00 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9603 Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen > 960321 Zahnbürsten, einschließlich Bürsten für künstliche Gebisse. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9603.21.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9603.21.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI47129/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9603.21.00.00?

TARIC-Code 9603.21.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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