Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9603.21.00.00.0: Zahnbürsten, Rasierpinsel, Haarbürsten, Nagelbürsten, Wimpernbürstchen und andere…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9603.21.00.00.0 steht für Zahnbürsten, Rasierpinsel, Haarbürsten, Nagelbürsten, Wimpernbürstchen und andere Bürsten zur Körperpflege, einschließlich Bürsten, die Teile von Apparaten sind, Zahnbürsten, einschließlich Bürsten für künstliche Gebisse. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9603.21.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9603.21.00.00.0
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 96VERSCHIEDENE WAREN
  2. 9603Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen
  3. 9603.21Zahnbürsten, einschließlich Bürsten für künstliche Gebisse
  4. 9603.21.00.00.0Zahnbürsten, Rasierpinsel, Haarbürsten, Nagelbürsten, Wimpernbürstchen und andere Bürsten zur Körperpflege, einschließlich Bürsten, die Teile von Apparaten sind, Zahnbürsten, einschließlich Bürsten für künstliche Gebisse

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9603.21.00.00.0

HS-Code9603.216 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9603.21.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9603.21.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9603.21.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI38090/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-07

Bei der als "Bürstenköpfe" bezeichneten Ware handelt es sich um ovalförmige Bürstenköpfe, die dazu bestimmt sind auf einen elektrisch angetriebenen Zahnbürstengriff mit Antriebsachse aufgesteckt zu werden. Die Bürstenköpfe sind mit unterschiedlich hohen, verschiedenfarbigen, abgerundeten Borsten ausgestattet und passen auf spezielle elektrische Zahnbürstengriffe (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Je zwei Bürstenköpfe sind mit zwei Abdeckkappen zum Schutz des Bürstenkopfes in einer Blisterverpackung aufgemacht. Sie werden als "Bürste, Zahnbürste, die Teil eines Apparates ist" eingereiht.

DEBTI26893/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-21

Bei der "3-Kopf-Zahnbürste" handelt es sich um eine ca. 18 cm lange Zahnbürste, bestehend aus einem Griff und einem rundlichen Bürstenkopf aus Kunststoff. Der Bürstenkopf ist mit Einzugsmaterial aus synthetischen bzw. künstlichen Filamenten bestückt, das dreiseitig zueinander steht. Die Bürste dient aufgrund ihrer speziellen Gestaltung / Handhabung der Zahnreinigung bei Haustieren (Hunde und Katzen). Die verpackte Ware ist als "Bürste, Zahnbürste" einzureihen.

DEBTI7851/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-22

Bei der als "Bürstenköpfe" bezeichneten Ware handelt es sich um ovalförmige Bürstenköpfe, die dazu bestimmt sind auf einen elektrisch angetriebenen Zahnbürstengriff mit Antriebsachse aufgesteckt zu werden. Die Bürstenköpfe sind mit unterschiedlich hohen, verschiedenfarbigen, abgerundeten Borsten ausgestattet und passen auf spezielle elektrische Zahnbürstengriffe (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die Bürstenköpfe sind zu zwei Stück in einer Blisterverpackung aufgemacht. Sie werden als "Bürste, Zahnbürste, die Teil eines Apparates ist" eingereiht.

DEBTI45268/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-12-01

Bei der als "Ersatzbürstenkopf" bezeichneten Ware handelt es sich um runde Bürstenköpfe, die dazu bestimmt sind auf einen elektrisch angetriebenen Zahnbürstengriff mit Antriebsachse aufgesteckt zu werden. Die Bürstenköpfe sind mit unterschiedlich hohen, abgerundeten Borsten ausgestattet und passen auf spezielle elektrische Zahnbürstengriffe. Die Bürstenköpfe sind zu zwei Stück in einer Blisterverpackung aufgemacht. Sie werden als "Bürste, Zahnbürste, die Teil eines Apparates ist" eingereiht.

DEBTI39716/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-12-21

Es handelt sichbei dem sog. "Dental Kit standard" um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einer handelsüblichen Zahnbürste mit einem Griff aus Holz und Kunststoffborsten als Einzugsmaterial, sowie einer kleinen Tube Zahnpasta mit 10 Gramm Inhalt. Beide Waren sind in einer Papiertüte und gemeinsam mit einer Produktinformation in einer Pappschachtel, zur Abgabe an Hotelgäste verpackt und dienen der Zahnpflege. Die Zahnbürste bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung (auf Grund der Verwendung). Die Ware ist als "Bürste, Zahnbürste" einzureihen.

DEBTI29001/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-09-07

Bei der als "Kosmetik-Set Eco" Art. 2826 bezeichneten Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung zur Körperpflege bei zum Beispiel kurzfristigen Aufhalten in Krankenhäusern oder Ähnlichem. Das Set besteht aus einer Zahnbürste, je einer kleinen Tube Zahnpasta, Duschgel, Haarshampoo und Körperlotion, einem kleinen, durchsichtigen Kunststoffkamm, vier Wattestäbchen und vier Sticks mit Zahnseide (jeweils ca. 2 cm), gemeinsam verpackt in einer bedruckten Pappschachtel. Vom Wert ähnlich sind bei dem Set Zahnbürste, Duschgel, Haarshampoo und Körperlotion, andere charakterbestimmende Merkmale sind nicht vorhanden. Ein charakterbestimmender Bestandteil kann deshalb nicht ermittelt werden, so dass das Set in die zuletzt genannte, der in Betracht kommenden Positionen eingereiht wird. Eine Reisezusammenstellung der Position 9605 liegt wegen des fehlenden Behältnisses nicht vor. Das Set wird als "Bürste, Zahnbürste" eingereiht.

DEBTI18250/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-06-06

Bei der als "Fingerzahnbürsten für Tiere" bezeichneten Ware handelt es sich um ein Set, bestehend aus zwei Fingerzahnbürsten, im Wesentlichen jeweils bestehend aus einer Tülle aus Kunststoff, die auf einen Finger zu stülpen und auf der Außenseite sowohl mit Massagenoppen als auch mit Borsten, in einem Stück aus der Tülle herausgeformt, versehen ist. Das Erzeugnis erfüllt sowohl eine Zahnfleischmassage- als auch eine Zahnbürstenfunktion für Tiere. Sie ist daher in die letztgenannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen einzureihen. Das auf einer Pappkarte aufgeblisterte Set ist als "Bürste, Zahnbürste" einzureihen.

DEBTI48798/21-2Erteilt von DEGültig bis 2025-06-02

Zahnbürsten (aus „Bambus Badezimmer Set“, (Abbildung siehe Anlage) - vier Zahnbürsten, jeweils mit einem Griff aus Bambusholz und Kunststoffborsten aus Nylon als Einzugsmaterial, Länge jeweils ca. 17 cm. Die Zahnbürsten sind gemeinsam mit einem Zahnbürstenhalter mit einem heraus- nehmbaren, dreigeteilten Einsatz/Einteiler und einem Seifenspender in einem sogenannten „Bambus Badezimmer Set“ aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) scheidet wegen des fehlenden gemeinsamen Bedarfs aus. Somit sind alle Artikel getrennt einzureihen. „Bürsten, Zahnbürsten, sog. Bambuszahnbürsten“

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9603

Zu Unterpositionen 9603 2100 bis 9603 2980: Wimpernbürstchen bestehen im Allgemeinen aus mehreren Haarbüscheln, die im rechten Winkel zum Griff angebracht sind. Dagegen gehören Kleiderbürsten und Schuhbürsten zu Unterposition 9603 9091.

Pos. 9603

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts München vom 21. September 2017, Az.:RS 14 K 1497/15 Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die zolltarifliche Einreihung bestimmter Putzutensilien. Es handelt sich um folgende Artikel: ¾ Mikrofaser Spezialbezüge Julia (Chenille)in zwei Größen, blau und rot, die zur Fußbodenreinigung verwendet werden. Es handelt sich dabei um rechteckige, ca. 40 cm x 15 cm bzw. 50 cm x 15 cm große Gewebeflächen, auf deren Wischseite ca. 2,5 cm lange Fransen mit einer samtartigen Oberfläche aufgebracht sind. An den beiden Schmalseiten auf der Unterseite sind zwei Zuschnitte aufgenäht, in die ein Klapphalter eingespannt werden kann. ¾ Einwascherbezüge (Chenille) in drei Größen, die als Überzug für einen dazu passenden Halter dienen und zur Fenstereinigung verwendet werden. …

Pos. 9603

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Anodisierter Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff. Die Ware ermöglicht es Benutzern, auf Touchscreens z. B. Grafiken zu "malen" oder Apps zu designen. Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 in die Position 9603 einzureihen. Warenbeschreibung (Ware 2): Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff, an dem andren Ende ein Eingabestift aus Gummi. …

Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9603.21.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 9603.21.00.00.0 umfasst Zahnbürsten, Rasierpinsel, Haarbürsten, Nagelbürsten, Wimpernbürstchen und andere Bürsten zur Körperpflege, einschließlich Bürsten, die Teile von Apparaten sind, Zahnbürsten, einschließlich Bürsten für künstliche Gebisse. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9603.21.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9603.21.00.00.0 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9603.21.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960321. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9603.21.00.00.0?

9603.21.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9603.21.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9603.21.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9603 Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen > 960321 Zahnbürsten, einschließlich Bürsten für künstliche Gebisse. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9603.21.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9603.21.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI38090/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9603.21.00.00.0?

Warennummer 9603.21.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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