Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9603.29.30: Haarbürsten

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9603.29.30 steht für Haarbürsten. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9603.29.30 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9603.29.30
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 96VERSCHIEDENE WAREN
  2. 9603Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen
  3. 9603.29Zahnbürsten, Rasierpinsel, Haarbürsten, Nagelbürsten, Wimpernbürstchen und andere Bürsten zur Körperpflege, einschließlich Bürsten, die Teile von Apparaten sind, andere
  4. 9603.29.30Haarbürsten

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9603.29.30

HS-Code9603.296 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9603.29.308 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2025-05706-01Erteilt von FRGültig bis 2028-10-06

Coffret de bain composé d'une cape de bain avec tête d'ours, et d'une brosse à cheveux conçue pour être apaisante lors du brossage du crâne. La cape de bain est composé à 87% de bambou, 10% de polyester et 3 % de coton. Dimension : 75 x 75 cm. La brosse à cheveux est en hêtre. Dimension : 15 cm. Le produit est conditionné en carton avec une fenêtre. Ce RTC ne concerne que la brosse à cheveux. La cape de bain fait l'objet d'un RTC séparé.

DEBTI32574/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-04-08

Bei der als „Reisenessaires für Damen" bezeichneten Ware handelt es sich um ein Set, bestehend aus 13 verschiedenen Waren: einer Haarbürste, einer Zahnbürste, einem Tütchen Waschpulver, einem T-Shirt, einer Nagelfeile, einer Kosmetiktasche, einem Deo-Roller, Shampoo, Zahnpasta, Vaseline und einem Tütchen gefüllt mit Wattestäbchen, 2 Tampons und loser Watte. Die gemeinsam in einer Kunststofftüte verpackten Waren dienen weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit und stellen sich somit nicht als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b) dar. Sie sind getrennt voneinander einzureihen. Es handelt sich u.a. um eine zusammengesetzte Ware in Form einer Haarbürste mit Spiegel, bestehend aus einer Bürste mit ca. 15 mm langen Borsten aus Kunststoff als Einzugsmaterial und einem Spiegel aus Glas. Die mittig klappbare Ware ist ca. 10,5 cm lang, 4,0 cm breit und 2,5 cm hoch. Nach dem Aufklappen enthält sie auf der einen Seite einen Spiegel und auf der anderen Seite die Haarbürste. Ein charakterbestimmender Bestandteil der zusammengesetzten Ware ist nicht ermittelbar, so dass sie in die zuletzt genannte, der in Frage kommenden Positionen eingereiht wird. Die in einer dünnen Plastikhülle verpackte Ware ist als "Haarbürste" einzureihen.

DEBTI32581/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-03-21

Bei der als „Reisenessaires für Herren" bezeichneten Ware handelt es sich um ein Set, bestehend aus elf verschiedenen Waren: einer Haarbürste, einer Zahnbürste, einem Tütchen Waschpulver, einem T-Shirt, einer Kosmetiktasche, einem Deo-Roller, Wattestäbchen, Shampoo, Zahnpasta, Rasierschaum und einem Rasierer. Die gemeinsam in einer Kunststofftüte verpackten Waren dienen weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit und stellen sich somit nicht als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b) dar. Sie sind getrennt voneinander einzureihen. Es handelt sich u.a. um eine zusammengesetzte Ware in Form einer Haarbürste mit Spiegel, bestehend aus einer Bürste mit ca. 15 mm langen Borsten aus künstlichen Filamenten als Einzugsmaterial und einem Spiegel aus Glas. Die mittig klappbare Ware ist ca. 10,5 cm lang, 4,0 cm breit und 2,5 cm hoch. Nach dem Aufklappen enthält sie auf der einen Seite einen Spiegel und auf der anderen Seite die Haarbürste. Ein charakterbestimmender Bestandteil der zusammengesetzten Ware ist nicht ermittelbar, so dass sie in die zuletzt genannte, der in Frage kommenden Positionen eingereiht wird. Die in einer dünnen Plastikhülle verpackte Ware ist als "Haarbürste" einzureihen.

DEBTI26234/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-08-25

Es handelt sich um eine Bürste zur menschlichen Haarpflege. Die Ware besteht aus einem Griff und einer Fassung aus Bambus und besitzt die Maße 4 cm x 7 cm x 23 cm. Die oval angeordneten Borsten als Einzugsmaterial bestehen ebenfalls aus Bambus. Das verpackte Erzeugnis ist als "Haarbürste" einzureihen.

DEBTI18355/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-06-16

Es handelt sich um eine sog. "Bürste für Barthaar". Die Ware ist ohne Stiel ausgestattet und besitzt einen ovalen Körper aus Holz, der auch als Griff verwendet wird. Der Griff ist mit Borsten als Einzugsmaterial versehen. Die Ware wird für die Körperpflege verwendet. Das Erzeugnis ist als "Haarbürste" einzureihen.

DEBTI51050/18-1Erteilt von DEGültig bis 2022-01-13

Set, sog. NUK Babybürste mit Kamm, bestehend aus einer Babyhaarbürste mit Bürstenkörper und -kopf aus Kunststoff (Maße ca. 15 x 4 cm

DE15641/15-2Erteilt von DEGültig bis 2021-08-20

Bei der Ware handelt es sich um eine ca. 12,5 x 3,8 (L x B) cm große Haarbürste mit einer ovalen Fassung aus Kunststoff, einer in den Kopf eingelassenen elastischen Kunststoffmatte mit Einzugsmaterial in Form von ca. 1,5 cm langen Stäbchen aus Kunststoff und einem Griff aus Kunststoff. Die mit kindlichen Motiven bedruckte Haarbürste ist gemeinsam mit einem Zahnbürstenbehälter auf einer Pappkarte aufgeblistert für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung i. S. d. AV 3 b) scheidet aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs aus. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Haarbürste" eingereiht.

DEBTI13860/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-07-18

Set, bestehend aus einer Babyhaarbürste mit Bürstenkörper und -kopf aus Kunststoff (Maße ca. 15,5 x 4 cm

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9603

Zu Unterpositionen 9603 2100 bis 9603 2980: Wimpernbürstchen bestehen im Allgemeinen aus mehreren Haarbüscheln, die im rechten Winkel zum Griff angebracht sind. Dagegen gehören Kleiderbürsten und Schuhbürsten zu Unterposition 9603 9091.

Pos. 9603

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts München vom 21. September 2017, Az.:RS 14 K 1497/15 Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die zolltarifliche Einreihung bestimmter Putzutensilien. Es handelt sich um folgende Artikel: ¾ Mikrofaser Spezialbezüge Julia (Chenille)in zwei Größen, blau und rot, die zur Fußbodenreinigung verwendet werden. Es handelt sich dabei um rechteckige, ca. 40 cm x 15 cm bzw. 50 cm x 15 cm große Gewebeflächen, auf deren Wischseite ca. 2,5 cm lange Fransen mit einer samtartigen Oberfläche aufgebracht sind. An den beiden Schmalseiten auf der Unterseite sind zwei Zuschnitte aufgenäht, in die ein Klapphalter eingespannt werden kann. ¾ Einwascherbezüge (Chenille) in drei Größen, die als Überzug für einen dazu passenden Halter dienen und zur Fenstereinigung verwendet werden. …

Pos. 9603

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Anodisierter Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff. Die Ware ermöglicht es Benutzern, auf Touchscreens z. B. Grafiken zu "malen" oder Apps zu designen. Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 in die Position 9603 einzureihen. Warenbeschreibung (Ware 2): Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff, an dem andren Ende ein Eingabestift aus Gummi. …

Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9603.29.30?

Die Zolltarifnummer 9603.29.30 umfasst Haarbürsten. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9603.29.30?

Der Drittlandszollsatz für 9603.29.30 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9603.29.30?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960329. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9603.29.30?

9603.29.30 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9603.29.30 im Zolltarif eingeordnet?

9603.29.30 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9603 Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen > 960329 Zahnbürsten, Rasierpinsel, Haarbürsten, Nagelbürsten, Wimpernbürstchen und andere Bürsten zur Körperpflege, einschließlich Bürsten, die Teile von Apparaten sind, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9603.29.30?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9603.29.30 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-05706-01. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9603.29.30?

KN-Code 9603.29.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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