Zolltarifnummer 9603.29.30.00.0: Haarbürsten
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9603.29.30.00.0 steht für Haarbürsten. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9603.29.30.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9603.29.30.00.0
- Drittlandszoll
- 3,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 96VERSCHIEDENE WAREN
- 9603Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen
- 9603.29Zahnbürsten, Rasierpinsel, Haarbürsten, Nagelbürsten, Wimpernbürstchen und andere Bürsten zur Körperpflege, einschließlich Bürsten, die Teile von Apparaten sind, andere
- 9603.29.30Haarbürsten
- 9603.29.30.00.0Haarbürsten
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9603.29.30.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich bei der sog. „Haarbürste“ um eine Bürste zur menschlichen Haarpflege. Die Ware besteht aus einem ovalen, ca. 24 cm langen und ca. 8 cm breiten Kunststoffgriff als Fassung mit ca. 1,5 cm großen künstlichen, mit Noppen versehenen Borsten als Einzugsmaterial. Das mit einem Aufhänger versehene Erzeugnis ist als "Haarbürste" einzureihen.
Es handelt sich um eine Bürste zur menschlichen Haarpflege. Die Ware besteht aus einem Griff und einer Fassung aus Holz und besitzt eine Länge von 17 cm. Die oval angeordneten Borsten als Einzugsmaterial bestehen aus Kunststoff. Das Erzeugnis ist als "Haarbürste" einzureihen.
Es handelt sich um eine Bürste zur menschlichen Haarpflege. Die Ware besteht aus einem Griff und einer Fassung aus gelbgoldenem Kunststoff und besitzt eine Länge von 14 cm. Kunststoffnoppen und Borsten dienen als Einzugsmaterial. Das Erzeugnis ist als "Haarbürste" einzureihen.
Bei der sog. "Lockenhaarbürste" handelt es sich um eine Haarbürste mit einem Griff aus Kunststoff (Silikon) und einem zylindrischen Bürstenkopf mit Kunststoffborsten als Einzugsmaterial; Gesamtlänge ca. 22 cm. Die Bürste dient dem schonenden Stylen der Haare während des Föhnens. Das Erzeugnis wird als "Haarbürste" eingereiht.
Es handelt sich bei der sog. „Rote Haarbürste, Art. Nr. 1“ um eine Bürste zur menschlichen Haarpflege. Die Ware besteht aus einem eckigen, ca. 26 cm langen und ca. 8 cm breiten Kunststoffgriff als Fassung mit ca. 1,5 cm großen künstlichen, mit Noppen versehenen Borsten als Einzugsmaterial. Das Erzeugnis ist als "Haarbürste" einzureihen.
Es handelt sich bei dem sog. „Beauty Set für Kinder“ um ein Set, bestehend aus fünf verschiedenen Waren; Bürste, Haarclip, Haarband, Schlafmaske und Kunststoffspiegel. Die gemeinsam verpackten Waren dienen weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit und stellen sich somit nicht als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) dar. Sie sind getrennt voneinander einzureihen. Das Set beinhaltet eine Bürste mit einer Kunststofffassung und künstlichen Borsten als Einzugsmaterial. Das Erzeugnis besitzt einschließlich des Griffes eine Länge von 12 cm und sie dient der menschlichen Haarpflege. Das Erzeugnis ist als "Haarbürste" einzureihen.
Die als "Babybürste mit Massagefunktion, Art.Nr. 26010 0123 00 01 " bezeichnete Ware ist eine ca. 17 x 9,5 x 4 cm (L x B x T) große, ovale Bürste mit Massagefunktion. Das in einem Stück geformte Erzeugnis aus Silikon ist auf der einen Seite mit regelmäßig angeordneten Stiften sowie mit halbrunden Noppen und auf der Rückseite mit einem Stöpselgriff zur Fixierung zwischen den Fingern versehen. Die Ware stellt sich als Bürste für Babyhaare als auch als Massagegerät für die Haut/ Kopfhaut von Babys dar. Die mit zwei Funktionen ausgestattete Ware wird in die zuletztgenannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen eingereiht. Die Ware ist als "Haarbürste" einzureihen.
Bei der sog. "Rundfönbürste, Art. 14675904" handelt es sich um eine Haarbürste mit einem Griff aus Kunststoff (Silikon) und einem zylindrischen Bürstenkopf mit Metallborsten. Die Bürste dient dem schonenden Stylen der Haare während des Föhnens. Das mit einer bedruckten Pappbanderole aufgemachte Erzeugnis wird als "Haarbürste" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 9603 2100 bis 9603 2980: Wimpernbürstchen bestehen im Allgemeinen aus mehreren Haarbüscheln, die im rechten Winkel zum Griff angebracht sind. Dagegen gehören Kleiderbürsten und Schuhbürsten zu Unterposition 9603 9091.
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts München vom 21. September 2017, Az.:RS 14 K 1497/15 Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die zolltarifliche Einreihung bestimmter Putzutensilien. Es handelt sich um folgende Artikel: ¾ Mikrofaser Spezialbezüge Julia (Chenille)in zwei Größen, blau und rot, die zur Fußbodenreinigung verwendet werden. Es handelt sich dabei um rechteckige, ca. 40 cm x 15 cm bzw. 50 cm x 15 cm große Gewebeflächen, auf deren Wischseite ca. 2,5 cm lange Fransen mit einer samtartigen Oberfläche aufgebracht sind. An den beiden Schmalseiten auf der Unterseite sind zwei Zuschnitte aufgenäht, in die ein Klapphalter eingespannt werden kann. ¾ Einwascherbezüge (Chenille) in drei Größen, die als Überzug für einen dazu passenden Halter dienen und zur Fenstereinigung verwendet werden. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Anodisierter Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff. Die Ware ermöglicht es Benutzern, auf Touchscreens z. B. Grafiken zu "malen" oder Apps zu designen. Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 in die Position 9603 einzureihen. Warenbeschreibung (Ware 2): Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff, an dem andren Ende ein Eingabestift aus Gummi. …
1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9603.29.30.00.0?
Die Zolltarifnummer 9603.29.30.00.0 umfasst Haarbürsten. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9603.29.30.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 9603.29.30.00.0 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9603.29.30.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960329. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9603.29.30.00.0?
9603.29.30.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9603.29.30.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
9603.29.30.00.0 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9603 Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen > 960329 Zahnbürsten, Rasierpinsel, Haarbürsten, Nagelbürsten, Wimpernbürstchen und andere Bürsten zur Körperpflege, einschließlich Bürsten, die Teile von Apparaten sind, andere > 96032930 Haarbürsten. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9603.29.30.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9603.29.30.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI42062/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9603.29.30.00.0?
Warennummer 9603.29.30.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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