Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9603.50.00: Besen, andere Bürsten, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9603.50.00 steht für Besen, andere Bürsten, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9603.50.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9603.50.00
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 96VERSCHIEDENE WAREN
  2. 9603Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen
  3. 9603.50andere Bürsten, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind
  4. 9603.50.00Besen, andere Bürsten, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9603.50.00

HS-Code9603.506 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9603.50.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

PLBTIWIT-2026-000578Erteilt von PLGültig bis 2029-06-10

Szczotka czołowa do szlifierki kątowej. Służy do mechanicznego czyszczenia i zgrubnej obróbki powierzchni, np. usuwanie rdzy, zendry, farb, zadziorów, oczyszczanie spawów oraz wygładzanie powierzchni. Produkt posiada metalowy korpus z gwintem M14 i włosie z hartowanego drutu falistego. Średnica: 100 mm, masa: 0,42 kg. Produkt pakowany w blister, a następnie w karton zbiorczy.

DEBTI18662/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-12

Bei der Ware "Möbelpinsel" handelt es sich um einen Aufsatz in Form einer ca. 9,5 cm hohen und im Durchmesser ca. 4,5 cm großen Bürste für einen Staubsauger, bestehend aus einem spezifisch geformten Kunststoffgehäuse und einer speziell gestalteten Anschlussvorrichtung zum Aufsatz auf das Saugrohr eines Staubsaugers. Der Aufsatz ist an einem Ende rund geformt und mit einer Saugöffnung versehen. Gleichzeitig stellt sich das rund geformte Aufsatzende als Fassung dar, in die eine Reihe umlaufender Borstenbüschel als Einzugsmaterial eingelassen ist. Das spezifisch gestaltete Erzeugnis stellt sich als Ware mit zwei Funktionen dar (Teil eines Staubsaugers und Bürste), und wird daher in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Position eingereiht. Die Ware ist als "andere Bürsten als von den Unterpositionen (HS) 9603 10 bis 9603 40 erfasst, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind" einzureihen.

DEBTI17488/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-04

Bei der als "Walzenbesen" bezeichneten Ware handelt sich um eine im Durchmesser ca. 300 mm große und ca. 658 mm lange, zylindrische Bodenbürste. Sie verfügt über ein zentrales Rohr, das es mit der Bürstenmaschine verbunden wird. Daran sind senkrechte Borsten befestigt. Die Bürstenmaschine dreht die Bürste um ihre Längsachse, sodass die Borsten die Oberfläche unter der Maschine reinigen. Sie wird in Kehrmaschinen für die Straßen- und Wegereinigung eingesetzt. Das Erzeugnis ist als „andere Bürste als von den Unterpositionen (KN) 9603 10 bis 9603 40 erfasst, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind“ einzureihen

DEBTI17482/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-04

Bei der als "Tellerbesen" bezeichneten Ware handelt es sich um eine im Gesamtdurchmesser ca. 77 cm große, runde Bürste mit einer im Durchmesser 48 cm großen Fassung aus Holz und 55 cm langen Borsten aus Kunststoff als Einzugsmaterial. Die Ware dient zur Reinigung von Straßen und wird dazu in Kehrfahrzeuge eingesetzt. Das Erzeugnis ist als „andere Bürste als von den Unterpositionen (HS) 9603 10 bis 9603 40 erfasst, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind“ einzureihen.

DEBTI7526/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-07

Bei der als "Ersatzbürste" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Bürstenaufsatz mit einem Durchmesser von ca. 11 cm. Der Bürstenaufsatz besitzt eine Fassung aus Metall und rundum angebrachtes Einzugsmaterial aus Nylon bzw. Stahl. Die Ware ist mit einem Rundschaft aus Metall zum Einsetzen in einen elektrischen Fugenreiniger (nicht Gegenstand der vZTA-Entscheidung) versehen, sodass sie als Bürste zur Reinigung eingesetzt werden kann. Die in Folie verpackte Ware ist als "andere Bürste als von den Unterpositionen (HS) 9603 10 bis 9603 40 erfasst, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind" einzureihen.

DEBTI7553/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-02

Es handelt sich bei der sog. "Druckstrahlbürste" um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einer Reinigungsbürste mit einer annähernd dreieckigen Fassung aus Kunststoff (Maße: ca. 40 x 22 x 20 cm) mit am äußeren Rand eingelassenem Einzugsmaterial aus Kunststoff, zwei integrierten, rotierenden Fächerstrahldüsen und einer Überwurfmutter zur Befestigung und - einem Kunststoffadapter. Die Bürste dient nach Anschluss an einen Hochdruckreiniger der Reinigung von glatten Oberflächen und Böden. Der Adapter dient dem optionalen Anschluss an variierende Hochdruckreinigermodelle. Die Waren sind in einem Kunststoffbeutel und in einem Farbkarton gemeinsam verpackt. Die Reinigungsbürste bestimmt hinsichtlich der Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. Die Warenzusammenstellung ist als "andere Bürste als von den Unterpositionen 9603 10 bis 9603 40 erfasst, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind" einzureihen.

DEBTI7390/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-21

Es handelt sich bei dem sog. „Auto-Reinigungsset“ um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einer Bürste, einem Adapter mit Überwurfmutter aus Kunststoff, einer Schaumdüse mit Kunststoffbehälter zur Aufnahme von Reinigungsmittel und 500 ml Reinigungsmittel. Die gemeinsam verpackten Erzeugnisse dienen der Reinigung von z.B. Kraftfahrzeugen. Aufgrund der Bedeutung für die Verwendung als Reinigungswerkzeug bestimmt die Bürste den Charakter der Warenzusammenstellung. Die rotierende Bürste besteht aus einem Griffstück aus Kunststoff, das an einen Hochdruckreiniger (mit max. 15 MPa Arbeitsdruck, kein Gegenstand der vZTA-Entscheidung) angeschlossen wird, und einem runden Bürstenkopf mit künstlichen Filamenten als Einzugsmaterial. Die Ware ist als "andere Bürste als von den Unterpositionen 9603 10 bis 9603 40 erfasst, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind" einzureihen.

ATBTI2023000576-DECErteilt von ATGültig bis 2027-02-15

Sog. Wartungspaket in Form einer Warenzusammenstellung von Verschleißteilen, die für die vorgeschriebene Wartung (nach 4000 Betriebsstunden) des Reinigungssystems einer Papiermaschine verwendet werden; bestehend aus: Kettenrad für Kettenspanner inkl. Lager und Dichtung, Feder für Kettenspanner, Antriebswelle inkl. Passfedern, Lagerbaugruppe Motorseite (Festlagerseite), Lagerbaugruppe Ausgleichsseite (Loslagerseite), Kettenrad für Antriebseinheit, Sensor für Encoder, Sensor für Parkposition, Energieführungskette, Anschlussstück Energieführungskette, Antriebsmotor, Anpresskit für Rollwagen, Antriebskette, Anschlussglied für Antriebskette, Laufrad für Rollwagen, HD-Wasserschlauch, Luftschlauch, HD-Wasserschlauch, Magnetventil für Luft 1", Dichtungskit für Magnetventil 1", Bürsten für Bürstenschaber, Mundstück, O-Ring für Filtergehäuse Balkeneingang, HD-Filtereinsatz 10µm, Düseneinsatz M6 0,15mm, Düseneinsatz M6 0,2mm, Filtereinsatz Vorfilter Pumpenstation 1µm, Ventilkit für HD-Pumpe, Ersatzpumpenkopf für HD-Pumpe, HD-Drucktransmitter 0-600bar, Temperatursicherheitsventil 63°C, HD-Sicherheitsventil 350bar. (Angaben laut Antragsteller) (Abbildung siehe Anlage)

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9603

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A. Besen, nur gebunden, auch mit Handgriffen oder Stielen Hierher gehören Waren in ziemlich grober Ausführung, mit oder ohne Stiel, die hauptsächlich zum Reinigen des Bodens (Straßen, Höfe, Ställe usw.), von Fußböden und Wohnungen oder Fahrzeugen verwendet werden. Sie bestehen im Allgemeinen entweder aus einem einzigen grob zusammengebundenen Bündel aus pflanzlichen Stoffen (Reiser, Stroh usw.) oder aus einem Bündel oder mehreren Bündeln dicker Strohhalme oder Binsen- oder Rohrstengel, als einer Art Mittelstück zusammengefasst, über welchem längeres und feineres Stroh angebracht ist, das untereinander und mit dem Mittelstück durch Textilfäden zusammengehalten wird, die überdies eine Verzierung bilden können. Zum Gebrauch sind diese Waren im Allgemeinen mit einem Stiel versehen. …

Pos. 9603

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts München vom 21. September 2017, Az.:RS 14 K 1497/15 Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die zolltarifliche Einreihung bestimmter Putzutensilien. Es handelt sich um folgende Artikel: ¾ Mikrofaser Spezialbezüge Julia (Chenille)in zwei Größen, blau und rot, die zur Fußbodenreinigung verwendet werden. Es handelt sich dabei um rechteckige, ca. 40 cm x 15 cm bzw. 50 cm x 15 cm große Gewebeflächen, auf deren Wischseite ca. 2,5 cm lange Fransen mit einer samtartigen Oberfläche aufgebracht sind. An den beiden Schmalseiten auf der Unterseite sind zwei Zuschnitte aufgenäht, in die ein Klapphalter eingespannt werden kann. ¾ Einwascherbezüge (Chenille) in drei Größen, die als Überzug für einen dazu passenden Halter dienen und zur Fenstereinigung verwendet werden. …

Pos. 9603

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Anodisierter Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff. Die Ware ermöglicht es Benutzern, auf Touchscreens z. B. Grafiken zu "malen" oder Apps zu designen. Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 in die Position 9603 einzureihen. Warenbeschreibung (Ware 2): Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff, an dem andren Ende ein Eingabestift aus Gummi. …

Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9603.50.00?

Die Zolltarifnummer 9603.50.00 umfasst Besen, andere Bürsten, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9603.50.00?

Der Drittlandszollsatz für 9603.50.00 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9603.50.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960350. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9603.50.00?

9603.50.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9603.50.00 im Zolltarif eingeordnet?

9603.50.00 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9603 Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen > 960350 andere Bürsten, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9603.50.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9603.50.00 erfasst, zum Beispiel PLBTIWIT-2026-000578. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9603.50.00?

KN-Code 9603.50.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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