Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9603.90: Besen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9603.90 steht für Besen, andere. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

9603.90 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9603.90
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 96VERSCHIEDENE WAREN
  2. 9603Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen
  3. 9603.90Besen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9603.90

HS-Code9603.906 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE7452/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-08-05

Es handelt sich um einen ca. 7,5 cm langen Kamm- und Bürstenreiniger mit einer gleichzeitig den Griff darstellenden Fassung aus hellem Holz, einer Metallhülse und parallelem Besatz in Form eingezogener Drahtborsten. Das im Aussehen einem Laubrechen ähnelnde Erzeugnis dient zum Entfernen von Haaren in Haarbürsten sowie Kämmen. Die Ware ist als "andere Bürste bzw. anderer Pinsel als zuvor von der Position 9603 erfasst, sog. Kamm- und Bürstenreiniger" einzureihen.

DE22279/14-1Erteilt von DEGültig bis 2021-02-01

Es handelt sich um einen ca. 23 cm langen Pinsel mit einem gabelförmig gebogenen Stiel aus ca. 0,3 cm starkem Edelstahldraht, Aufhängeöse und einem auf den Stiel aufgesetzten, aus einem Stück geformten Pinselkopf aus dunklem Silikon mit ca. 3,5 cm langen Fasern. Der Pinsel wird in der Küche verwendet (z. B. zum Einfetten einer Kuchenform oder Bestreichen von Fleisch). Die Ware ist als "Pinsel für den Küchengebrauch" einzureihen.

DE10351/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-11-27

Es handelt sich um eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer Kleiderbürste aus Holz, Länge 26 cm, mit eingezogenen Borsten aus Kunststoff; Einzugsfläche ca. 12 cm x 2 cm. Am Ende des Griffstücks ist durch eine Öse ein Lederband gezogen, um ein Aufhängen des Erzeugnisses zu ermöglichen. Charakterbestimmendes Merkmal stellt in Hinblick auf die Verwendung die Bürste da. Die Kleiderbürste ist dazu geeignet, Kleidungsstücke abzubürsten. Sie ist in einer Kunststofftüte verpackt. Die Ware ist als "andere als in den Unterpositionen 96 03 10 bis 96 03 50 erfasste Bürste, sog. Kleiderbürste" einzureihen.

CZ30-0629-2013Erteilt von CZGültig bis 2019-07-10

Dle deklarovaných údajů a předložené fotodokumentace se jedná o zařízení k mechanickému odstraňování nečistot z podlah a koberců. Zařízení pracuje na principu jednoho rotujícího válcovitého kartáče, uloženého v plastovém pouzdru s nastavitelnou ocelovou rukojetí, který je poháněn kolečky. Před kartáčem je umístěna gumová lišta, která plní funkci stahování nečistot směrem ke kartáči. Součástí zařízení je sběrný prostor pro nečistoty.

DE9956/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-08-04

Reinigungsbürste zum Vorreinigen von Endoskopen, bestehend aus - Draht aus unedlem Metall, mit Kunststoff überzogen und einer Länge von ca. 235 cm, - zwei Bürsten jeweils an den Enden des Drahtes, deren Borsten kreisförmig in zwei umeinander gedrehte Metalldrähte eingezogen sind. Die Bürsten haben eine Länge von 1 cm und einen Durchmesser von 6 mm. Die Reinigungsbürste ist in einer mit einem Aufkleber versehenen Kunststofftüte verpackt. Das Erzeugnis ist als "andere als Bürstenwaren für die Straßen- und Haushaltsreinigung" einzureihen.

DE11406/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-07-29

Ungefasstes Bündel aus Tierhaaren, lt. Angaben des Antragstellers aus Ponyhaar, das ohne Teilung zum Herstellen von Pinseln oder ähnlichen Waren geeignet ist (L = 9 mm), mit abgerundetem oberen Ende (Durchmesser: 6 mm) und am unteren Ende durch Eintauchen in Harz (3 mm tief, Durchmesser: 3 mm) zusammengefasst. Abbildung im Internet unter: http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm

DE8508/14-1Erteilt von DEGültig bis 2015-03-01

Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, sog. "Kehrschaufel Set" (Art.: 1068569), bestehend aus einer Schaufel aus rotem Kunststoff und einem Handfeger (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf Verwendung, Wert, Gesamteindruck). Die ca. 200 x 298 mm große Schippe besitzt eine Schaufelfläche mit ansteigenden Seitenrändern und einer Rückwand. In die Rückwand ist eine halbkreisförmige Öffnung zum Greifen eingearbeitet. Der Handfeger besteht aus einer roten, ca. 180 mm breiten, nach oben schmaler zulaufenden, ca. 46 mm hohen Kunststofffassung mit Einzugsmaterial in Form von Borstenbüscheln aus schwarzem Kunststoff (Länge ca. 60 mm). Auf die Fassung ist ein runder Griff aufgesetzt. Das Set ist in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht und dient zum Kehren im Haushalt. Die Warenzusammenstellung ist als "andere als zuvor von der Position 9603 erfasste Bürste, kein Teil von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen" einzureihen.

DEB/2743/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-10-15

Staubwedel, Art. 657, im Wesentlichen bestehend aus einem klappbaren Kunststoffhandgriff mit Aufhängeöse und zwei Halterungen (Länge: ca. 29 cm), an denen ein auswechselbarer Überzug (L x B = 15 x 7 cm) aus Spinnstofffaservlies befestigt ist. Das Spinnstofffaservlies ist auf der Oberseite zu einem Büschel aufgeschnitten, das aus einer Vielzahl von ca. 5 cm langen und 0,3 cm breiten Streifen besteht. Das Erzeugnis dient der Staubentfernung im Wohungsbereich. Es ist in einem bedruckten Karton aufgemacht. Abbildung im Internet

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9603

Zu Unterposition 9603 9010: Siehe die Erläuterungen zu Pos. 9603 des HS, Teil C. Einzelentscheidungen zum Harmonisierten System (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Toilettennecessaires, die von Fluggesellschaften an Fluggäste (während des Fluges oder an ihrem Zielort, falls das Gepäck nicht verfügbar ist), verteilt werden, bestehend aus einem rechteckigen Spinnstoffbeutel (etwa 25 × 16 × 12 cm), mit Innenfutter aus Kunststoff, u.a. …

Pos. 9603

Zu Unterposition 9603 90: 1. Büschel aus an einem Ende miteinander verklebten synthetischen Borsten mit einer Länge von 12 bis 24 mm, zum Auskleiden von Webschützen, wie sie für Webstühle zum Verweben bestimmter textiler Fasern (z. B. Jute) verwendet werden. Sie dienen dazu, das Abwickeln des Garnes während des Webvorgangs zu regulieren.

Pos. 9603

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts München vom 21. September 2017, Az.:RS 14 K 1497/15 Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die zolltarifliche Einreihung bestimmter Putzutensilien. Es handelt sich um folgende Artikel: ¾ Mikrofaser Spezialbezüge Julia (Chenille)in zwei Größen, blau und rot, die zur Fußbodenreinigung verwendet werden. Es handelt sich dabei um rechteckige, ca. 40 cm x 15 cm bzw. 50 cm x 15 cm große Gewebeflächen, auf deren Wischseite ca. 2,5 cm lange Fransen mit einer samtartigen Oberfläche aufgebracht sind. An den beiden Schmalseiten auf der Unterseite sind zwei Zuschnitte aufgenäht, in die ein Klapphalter eingespannt werden kann. ¾ Einwascherbezüge (Chenille) in drei Größen, die als Überzug für einen dazu passenden Halter dienen und zur Fenstereinigung verwendet werden. …

Pos. 9603

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Anodisierter Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff. Die Ware ermöglicht es Benutzern, auf Touchscreens z. B. Grafiken zu "malen" oder Apps zu designen. Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 in die Position 9603 einzureihen. Warenbeschreibung (Ware 2): Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff, an dem andren Ende ein Eingabestift aus Gummi. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9603.90?

Die Zolltarifnummer 9603.90 umfasst Besen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9603.90?

Für 9603.90 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 9603.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960390. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9603.90?

9603.90 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9603.90 im Zolltarif eingeordnet?

9603.90 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9603 Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9603.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9603.90 erfasst, zum Beispiel DE7452/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9603.90?

HS-Unterposition 9603.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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