Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9603.90.99: Besen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9603.90.99 steht für Besen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9603.90.99 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9603.90.99
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 96VERSCHIEDENE WAREN
  2. 9603Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen
  3. 9603.90andere
  4. 9603.90.99Besen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9603.90.99

HS-Code9603.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9603.90.998 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

CZBTI51/340596/2026-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2029-06-25

Dle poskytnutých údajů se jedná o podlahovou čistící rohož, určenou k čištění bot. Výrobek je tvořen kombinací profilů z hliníkové slitiny a kartáčových pásů vložených mezi jednotlivé profily. Spodní část výrobku nepředstavuje souvislou podkladovou vrstvu. Jednotlivé hliníkové profily jsou vzájemně mechanicky spojeny ocelovým lankem (ocelovým drátem), čímž tvoří flexibilní čisticí rohož. Pásy zabudované mezi hliníkovými profily jsou vyrobeny pomocí kartáčové technologie, nikoli technologií výroby koberců. Kartáčové prvky se skládají z vysokopevnostních nylonových vláken (chomáčků), fixovaných pomocí železného drátu a pevně zapuštěných do plastového nosného podkladu vyrobeného z polyethylenu.

CZBTI51/340522/2026-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2029-06-25

Dle poskytnutých údajů se jedná o podlahovou čistící rohož, určenou k čištění bot. Výrobek je tvořen profily z hliníkové slitiny, mezi nimiž jsou vloženy kartáčové pásy. Jednotlivé profily jsou vzájemně spojeny ocelovým lankem, čímž tvoří flexibilní čisticí rohož. Pásy zabudované mezi hliníkovými profily jsou vyrobeny pomocí kartáčové technologie, nikoli technologií výroby koberců. Kartáčové prvky jsou tvořeny vysokopevnostními nylonovými chomáčky, které jsou mechanicky uchyceny železným drátem a následně pevně zality do plastového podkladu z polyethylenu. Rozměr výrobku: 180 x 120 cm.

DEBTI49319/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-12

Bei der Ware handelt es sich um Pfeifenreiniger, sog. Chenilledraht: - fünf Stück, in einem Bund zusammengefasst, - mit einer Länge von ca. 50 cm, - mit einer Dicke von ca. 8 mm, - bestehend aus zwei gedrehten Metalldrähten, mit über die gesamte Länge chenilleartig eingearbeiteten Streifen aus synthetischer Spinnmasse. Sie stellen somit keine Ware der Position 5602 dar. Die Ware ist mit anderen Artikeln, sog. Wackelaugen, Glitterkartonagen, Glitterbandrollen, Glitter Moosgummi, Eva-Formen, Eva-Glitter-Aufkleber, Glitter-Moosgummi MOSAIK, Glitter Flakes, Glitter Pulver und Pompons, als sog. Kreativ-Box GLITTER gemeinsam in einer Schachtel verpackt. Da sie weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs, noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen, kommt eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) sowie eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 nicht in Betracht; somit sind die Waren getrennt einzureihen. Sie sind als "Bürsten, von den Unterpositionen (KN) 9603 1000 bis 9603 9091 nicht erfasst" einzureihen.

DEBTI49620/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-06

Bei der Ware handelt es sich um ca. 6 , 5 cm lange synthetische Filamente, die ohne Teilung zur Herstellung einer einem Pinsel ähnlichen Ware geeignet sind. Die Filamente sind am unteren Ende zu einem Bündel verklebt. Das Erzeugnis ist als "Pinselkopf, nicht von den Unterpositionen (KN) 9603 1000 bis 9603 9091 erfasst" einzureihen.

CZBTI41/058097/2026-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2029-03-10

Dle poskytnutých údajů se jedná o nasazovací stěrku. Stěrka slouží k čistění oken. Materiál: nerezavějící ocel a vulkanizovaný kaučuk.

DEBTI43187/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-02

Es handelt sich bei der als "Poolsauger" bezeichneten Ware um einen ca. 35 x 14 cm (B x T) großen, unvollständigen Pool-Bodenreiniger in blau und weiß, bestehend aus einem Bürstenkopf aus Kunststoff mit eingezogenen Büscheln aus Kunststofffasern am Rand und auf der Innenseite, einem Verbindungselement mit Teleskopstangenanschluss und einem Anschluss für den Saugschlauch einer Filteranlage (32/38 mm - keine Gegenstände dieser vZTA-Entscheidung). Die Bürste weist bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen Ware auf. Die Ware ist als "Bürste, andere als zuvor von der Position 9603 erfasste Bürste, keine Bürstenware für die Straßen- und Haushaltsreinigung" einzureihen.

DEBTI43199/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-01

Es handelt sich bei dem sog. Vakuumsauger um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einer Reinigungsbürste mit Bürstenkopf aus Kunststoff mit einer Reihe eingezogenen Büscheln aus Kunststofffasern, einem Verbindungselement mit Teleskopstangenanschluss (32/38 mm) und einem Verbindungselement für einen Kunststoffaufsatz, - einem Kunststoffaufsatz mit Wasserschlauchanschluss (Ventil), - einem Netz mit Kordel zum Zuziehen und - einem zusammensteckbaren Aluminiumstab. Das noch nicht zusammengesetzte Erzeugnis ist gemeinsam verpackt und dient der Reinigung von Pools. Aufgrund der Bedeutung für die Verwendung als Reinigungsgerät bestimmt die Bürste den Charakter der Warenzusammenstellung. Die Ware ist als "andere, als von den Unterpositionen (KN) 9603 1000 bis 9603 9091 erfasste Ware, Bürste für die Poolreinigung" einzureihen.

DEBTI43194/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-01

Es handelt sich bei der „Randreinigungs-Bürste“ um ein ca. 15 x 6 cm großes Reinigungsgerät mit einem oval geformten Kunststoffgriff zum Umgreifen als Fassung und künstlichen Filamenten an der Unterseite als Einzugsmaterial. Das Erzeugnis dient der Reinigung eines Poolrandes. Aufgrund ihrer Größe und Handhabung liegt keine Nagelbürste für die Körperpflege vor. Die Ware ist als "Bürste, andere als zuvor von der Position 9603 erfasste Bürste, keine Bürstenware für die Straßen- und Haushaltsreinigung" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9603

Zu Unterposition 9603 90: 1. Büschel aus an einem Ende miteinander verklebten synthetischen Borsten mit einer Länge von 12 bis 24 mm, zum Auskleiden von Webschützen, wie sie für Webstühle zum Verweben bestimmter textiler Fasern (z. B. Jute) verwendet werden. Sie dienen dazu, das Abwickeln des Garnes während des Webvorgangs zu regulieren.

Pos. 9603

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts München vom 21. September 2017, Az.:RS 14 K 1497/15 Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die zolltarifliche Einreihung bestimmter Putzutensilien. Es handelt sich um folgende Artikel: ¾ Mikrofaser Spezialbezüge Julia (Chenille)in zwei Größen, blau und rot, die zur Fußbodenreinigung verwendet werden. Es handelt sich dabei um rechteckige, ca. 40 cm x 15 cm bzw. 50 cm x 15 cm große Gewebeflächen, auf deren Wischseite ca. 2,5 cm lange Fransen mit einer samtartigen Oberfläche aufgebracht sind. An den beiden Schmalseiten auf der Unterseite sind zwei Zuschnitte aufgenäht, in die ein Klapphalter eingespannt werden kann. ¾ Einwascherbezüge (Chenille) in drei Größen, die als Überzug für einen dazu passenden Halter dienen und zur Fenstereinigung verwendet werden. …

Pos. 9603

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Anodisierter Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff. Die Ware ermöglicht es Benutzern, auf Touchscreens z. B. Grafiken zu "malen" oder Apps zu designen. Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 in die Position 9603 einzureihen. Warenbeschreibung (Ware 2): Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff, an dem andren Ende ein Eingabestift aus Gummi. …

Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9603.90.99?

Die Zolltarifnummer 9603.90.99 umfasst Besen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9603.90.99?

Der Drittlandszollsatz für 9603.90.99 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9603.90.99?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960390. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9603.90.99?

9603.90.99 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9603.90.99 im Zolltarif eingeordnet?

9603.90.99 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9603 Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen > 960390 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9603.90.99?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9603.90.99 erfasst, zum Beispiel CZBTI51/340596/2026-300000-ZI/01. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9603.90.99?

KN-Code 9603.90.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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