Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9604.00.00.00: Handsiebe

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9604.00.00.00 steht für Handsiebe. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9604.00.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9604.00.00.00
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 96VERSCHIEDENE WAREN
  2. 9604Handsiebe
  3. 9604.00.00.00Handsiebe

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9604.00.00.00

HS-Code9604.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9604.00.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9604.00.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

CZBTI51/113730/2025-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2028-09-18

Dle deklarovaných údajů se jedná se o ruční kuchyňská síta různých velikostí a průměrů. Kruhovitá síta jsou tvořena silnou ocelovou tkaninou s kovovou obrubou a rukojetí. Použití: kuchyňské náčiní k cezení a prosévání. Materiál: nerezavějící ocel.

DEBTI37278/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-10

Es handelt sich bei der sog. "Kiste aus Holz mit Magnetverschluss" um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware in Form eines Handsiebes und einer Holzkiste. Das Sieb besteht aus engmaschigen Metalldrähten und ist auf einem rechteckigen Holzrahmen befestigt; Maße 9 cm x 14 cm. Die Kiste (gleiche Maße) besteht vorwiegend aus Holz, besitzt einen Magnetverschluss zum Abnehmen des Deckels und des Siebes und ist mit einem Kunststoffboden ausgestattet, der die gesiebten Waren (z.B. Tabak, Sand…) aufnehmen kann. Da kein charakterbestimmender Bestandteil ermittelbar ist, erfolgt eine Einreihung in die zuletzt genannte, der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen. Die in einem Karton verpackte Ware wird als "Handsieb" eingereiht.

DEBTI51578/21-4Erteilt von DEGültig bis 2025-04-13

25-teilige Zusammenstellung, sog. Gin Set, bestehend aus zwölf Behältnissen aus Glas, zwei Trinkgläsern, zwei Glasflaschen, einem Sieb, einem Trichter, einem Messbecher, einer Eiswürfelform, einem Buch, zwei Bögen mit Etiketten und zwei Karten, Foto siehe Anlage, - gemeinsam in einer Stülpdeckelbox aus Pappe mit zwei Einlagen aus Schaumkunststoff verpackt, - nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, da weitere Bestandteile des Sets (die Gewürze) erst nach dem maßgebenden Zeitpunkt hinzugefügt werden und somit keine direkte Abgabe an den Endverbraucher erfolgt; die Waren stellen sich somit nicht als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) dar und sind damit getrennt einzureihen, - Handsieb: - - aus nicht rostendem Stahl, - - mit einem runden Rahmen mit einem engmaschigen Siebeinsatz, - - an einer Seite mit einem Handgriff und an der gegenüberliegenden Seite mit einer Einhängevorrichtung versehen, - - mit den Abmessungen: ca. 8 cm (Durchmesser) x 20,5 cm (Länge), - - zum Aussieben fester Stoffe (hier: Gewürzbestandteile). "Handsieb"

DEBTI12667/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-04-10

Bei dem. Küchensieb (Art. 21436) handelt es sich um ein vollständig aus Edelstahl bestehendes Handsieb zum Aussieben fester Stoffe, bestehend aus einem im Durchmesser ca. 20 cm großen, runden Rahmen mit einem engmaschigen Siebeinsatz. Das Sieb ist auf der einen Seite mit einem Handgriff und auf der gegenüberliegenden Seite mit einem Einhängehenkel versehen. Die Ware ist als "Handsieb" einzureihen.

DEBTI16135/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-06-02

Es handelt sich bei der sog. "Kiste aus Holz mit Magnetverschluss" um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware in Form eines Handsiebes und einer Holzkiste. Das Sieb besteht aus engmaschigen Metalldrähten und ist auf einem rechteckigen Holzrahmen befestigt; Maße 9 cm x 14 cm. Die Kiste (gleiche Maße) besteht vorwiegend aus Holz, besitzt einen Magnetverschluss zum Abnehmen des Deckels und des Siebes und ist mit einem Kunststoffboden ausgestattet, der die gesiebten Waren (z.B. Tabak, Sand…) aufnehmen kann. Da kein charakterbestimmender Bestandteil ermittelbar ist, erfolgt eine Einreihung in die zuletzt genannte, der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen. Die in einem Karton verpackte Ware wird als "Handsieb" eingereiht.

ITBTI2020-0377V-274100Erteilt von ITGültig bis 2024-02-21

STACCIO A MANO IN ACCIAIO CON IMPUGNATURA IN FILO DI ACCIAIO E GUANCETTA IN PLASTICA. IL PRODOTTO È DESTINATO ALL’USO DOMESTICO IN CUCINA PER SETACCIARE FARINE ED ALTRI MATERIALI IN FORMA GRANULARE. IL CORPO È COSTITUITO DA UNA RETE A MAGLIA STRETTA, CONCAVA, IN ACCIAIO, FISSATA SU UN TELAIO DI ACCIAIO DI FORMA ROTONDA, AL QUALE SONO SALDATE L’IMPUGNATURA, UN FILO SPESSO DI ACCIAIO CON GUANCETTA IN PLASTICA, E DUE ELEMENTI PER APPOGGIO DALLA PARTE OPPOSTA ALL’IMPUGNATURA. HA UN DIAMETRO VARIABILE DA 80 MM A 200MM. IL PRODOTTO SI PRESENTA CON UN'ETICHETTA IN CARTONCINO PER LA VENDITA AL DETTAGLIO.

DEBTI40231/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-10-16

Es handelt sich um ein Handsieb (Artikel 24064) zum Aussieben fester Stoffe, bestehend aus einem im Durchmesser ca. 7,5 cm großen, runden Rahmen mit einem engmaschigen Siebeinsatz. Das Sieb ist auf der einen Seite mit einem Handgriff und auf der gegenüberliegenden Seite mit einem Einhängehenkel versehen. Die Ware ist als "Handsieb" einzureihen.

DE18045/15-1Erteilt von DEGültig bis 2022-02-16

Bei dem. Küchensieb (Art. 21436) handelt es sich um ein vollständig aus Edelstahl bestehendes Handsieb zum Aussieben fester Stoffe, bestehend aus einem im Durchmesser ca. 20 cm großen, runden Rahmen mit einem engmaschigen Siebeinsatz. Das Sieb ist auf der einen Seite mit einem Handgriff und auf der gegenüberliegenden Seite mit einem Einhängehenkel versehen. Die Ware ist als "Handsieb" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9604

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Als Handsiebe bezeichnet man Waren, die aus einem Gewebe mit mehr oder weniger engen Maschen bestehen, das auf einem rechteckigen oder runden (meist aus Holz oder Metall bestehenden) Rahmen befestigt ist und mit dem Stoffe unterschiedlicher Körnung nach Korngröße getrennt werden. Zum Herstellen von Siebböden dieser Position werden vornehmlich verwendet: Rosshaar, synthetische oder künstliche Filamente, Seidengarne, Darmschnüre, Metalldrähte (aus Eisen oder Stahl, Messing usw.). Zu dieser Position gehören: Aschen-Siebe für den Haushalt, Siebe für Sand, für Blumenerde, Körnersiebe, Beuteltuchsiebe für Mehl, Haushaltssiebe (z. B. für Mehl), Laboratoriumssiebe zur Untersuchung der Feinheit von Zement, Formsand, Düngemittel, Holzmehl usw. (einschließlich der Siebsätze) und Präzisionssiebe zum Sortieren für Edelsteine oder Schmucksteine (z. B. …

Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9604.00.00.00?

Die Zolltarifnummer 9604.00.00.00 umfasst Handsiebe. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9604.00.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 9604.00.00.00 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9604.00.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960400. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9604.00.00.00?

9604.00.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9604.00.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

9604.00.00.00 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9604 Handsiebe. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9604.00.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9604.00.00.00 erfasst, zum Beispiel CZBTI51/113730/2025-300000-ZI/01. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9604.00.00.00?

TARIC-Code 9604.00.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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