Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9604.00.00.00.0: Handsiebe

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9604.00.00.00.0 steht für Handsiebe. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9604.00.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9604.00.00.00.0
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 96VERSCHIEDENE WAREN
  2. 9604Handsiebe
  3. 9604.00.00.00.0Handsiebe

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9604.00.00.00.0

HS-Code9604.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9604.00.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9604.00.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9604.00.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI47639/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-02-05

Bei dem sog. "Teesieb, Art. 515740" handelt es sich um ein Handsieb zum Aussieben fester Stoffe, bestehend aus einem im Durchmesser ca. 6,5 cm großen, runden Rahmen mit einem engmaschigen Siebeinsatz. Die Ware ist komplett aus Kunststoff gefertigt. Das Sieb ist auf der einen Seite mit einem Handgriff und auf der gegenüberliegenden Seite mit zwei Einhängehenkel versehen. Die Ware ist als "Handsieb" einzureihen.

DEBTI3826/23-2Erteilt von DEGültig bis 2025-08-18

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ein schwarzes Sieb aus unedlem Metall (Edelstahl), bestehend aus einem ca. 10 cm langen Handgriff und einem runden Rahmen mit einem fest eingelassenen "Metallgewebe" als Siebeinsatz (Durchmesser ca. 5 cm). Das Sieb ist Bestandteil einer Zusammenstellung, bestehend aus einer Glasflasche mit einer innenliegenden Mischung von verschiedenen Gewürzen und anderen Stoffen. Die in der Flasche enthaltenen Bestandteile sollen durch die Zugabe eines alkoholischen Getränkes (Vodka, nicht im Set enthalten) zu Gin gemischt werden. Das Sieb dient im Anschluss der Filtrierung. Für Zusammenstellungen von Lebensmitteln und Haushaltswaren kommt eine Einreihung als Warenzusammenstellung i. S. d. AV 3 b) nicht in Betracht. Sie sind deshalb getrennt voneinander einzureihen (vgl. DEBTI-3826/23-1 und DEBTI-3826/23-3). Das Set ist mit einem an einem goldfarbenen Faden am Flaschenhals befestigten Papieretikett für die Abgabe zum Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Handsieb".

DEBTI10394/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-05-12

Es handelt sich um eine sog. "Siebschauffel, Art.Nr. 76225", im Wesentlichen bestehend aus einem rechteckigen Rahmen mit einem engmaschigen Siebeinsatz aus Metall und einem Handgriff aus Kunststoff, der mit einem Loch zum Einhängen versehen ist. Die ca. 27 x 10 x 5 cm (L x B x H) große Ware stellt ein Handsieb zum Aussieben fester Stoffe (z.B. in Wüstenterrarien) dar. Das Erzeugnis ist mit einem Pappanhänger für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist als "Handsieb" einzureihen.

DEBTI41202/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-01-20

Bei der als "Küchensieb, Art. 511520, 511537, 511544" bezeichneten Ware handelt es sich um ein Handsieb in drei unterschiedlichen Größen, vollständig aus Edelstahl bestehend, zum Aussieben fester Stoffe. Das Sieb besteht je nach Größe aus einem im Durchmesser ca. 8, 12 bzw. 20 cm großen, runden Rahmen mit einem engmaschigen Siebeinsatz. Es ist auf der einen Seite mit einem Handgriff und auf der gegenüberliegenden Seite mit einem Einhängehenkel versehen. Die Ware ist als "Handsieb" einzureihen.

DEBTI28907/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-11-08

Bei der als "Teesieb, Art. 664967" bezeichneten Ware handelt es sich um ein Handsieb, vollständig aus Edelstahl bestehend, zum Aussieben fester Stoffe. Das Sieb besteht aus einem runden Rahmen mit einem engmaschigen Siebeinsatz. Es ist auf der einen Seite mit einem Handgriff und auf der gegenüberliegenden Seite mit einem Einhängehenkel versehen. Die Ware ist als "Handsieb" einzureihen.

DEBTI28910/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-08-27

Bei der als "Küchensieb, Art. 664981" bezeichneten Ware handelt es sich um ein Handsieb, vollständig aus Edelstahl bestehend, zum Aussieben fester Stoffe. Das Sieb besteht aus einem im Durchmesser ca. 12,5 cm großen, runden Rahmen mit einem engmaschigen Siebeinsatz. Es ist auf der einen Seite mit einem Handgriff und auf der gegenüberliegenden Seite mit einem Einhängehenkel versehen. Die Ware ist als "Handsieb" einzureihen.

DEBTI28908/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-08-27

Bei der als "Küchensieb, Art. 664974" bezeichneten Ware handelt es sich um ein Handsieb, vollständig aus Edelstahl bestehend, zum Aussieben fester Stoffe. Das Sieb besteht aus einem im Durchmesser ca. 18 cm großen, runden Rahmen mit einem engmaschigen Siebeinsatz. Es ist auf der einen Seite mit einem Handgriff und auf der gegenüberliegenden Seite mit einem Einhängehenkel versehen. Die Ware ist als "Handsieb" einzureihen.

DEBTI21284/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-06-30

Bei dem sog. "Küchensieb Art.Nr. 17436106" handelt es sich um ein aus Edelstahl bestehendes Handsieb mit Kunststoffgriff zum Aussieben fester Stoffe, bestehend aus einem im Durchmesser ca. 18 cm großen, runden Rahmen mit einem engmaschigen Siebeinsatz. Das Sieb ist auf der einen Seite mit einem ca. 14 cm langen Handgriff und auf der gegenüberlie-genden Seite mit zwei Einhängehenkeln versehen. Das Erzeugnis ist mit einem Pappanhänger für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist als "Handsieb" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9604

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Als Handsiebe bezeichnet man Waren, die aus einem Gewebe mit mehr oder weniger engen Maschen bestehen, das auf einem rechteckigen oder runden (meist aus Holz oder Metall bestehenden) Rahmen befestigt ist und mit dem Stoffe unterschiedlicher Körnung nach Korngröße getrennt werden. Zum Herstellen von Siebböden dieser Position werden vornehmlich verwendet: Rosshaar, synthetische oder künstliche Filamente, Seidengarne, Darmschnüre, Metalldrähte (aus Eisen oder Stahl, Messing usw.). Zu dieser Position gehören: Aschen-Siebe für den Haushalt, Siebe für Sand, für Blumenerde, Körnersiebe, Beuteltuchsiebe für Mehl, Haushaltssiebe (z. B. für Mehl), Laboratoriumssiebe zur Untersuchung der Feinheit von Zement, Formsand, Düngemittel, Holzmehl usw. (einschließlich der Siebsätze) und Präzisionssiebe zum Sortieren für Edelsteine oder Schmucksteine (z. B. …

Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9604.00.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 9604.00.00.00.0 umfasst Handsiebe. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9604.00.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9604.00.00.00.0 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9604.00.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960400. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9604.00.00.00.0?

9604.00.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9604.00.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9604.00.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9604 Handsiebe. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9604.00.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9604.00.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI47639/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9604.00.00.00.0?

Warennummer 9604.00.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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