Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9608.10: Kugelschreiber

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9608.10 steht für Kugelschreiber. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9608.10 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9608.10
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
7

Einordnung im Zolltarif

  1. 96VERSCHIEDENE WAREN
  2. 9608Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze; Füllfederhalter und andere Füllhalter; Durchschreibstifte; Füllbleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Waren; Teile davon (einschließlich Kappen und Klipse), ausgenommen Waren der Position 9609
  3. 9608.10Kugelschreiber

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9608.10

HS-Code9608.106 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE10242/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-07-26

Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem 36-seitigen Malbuch mit Ornamenten zum Ausmalen und zwölf als Gelschreiber bezeichneten Stiften in verschiedenen Farben. Bei den Stiften handelt es sich um Kugelschreiber mit auswechselbarer Mine, mit einem Clip versehen und mit einem durchsichtigen Gehäuse. Sie sind in einer Kunststoffpackung mit Lasche verpackt. Die Kugelschreiber bestimmen den Charakter der Warenzusammenstellung im Hinblick auf die Menge und den Wert. Die Kugelschreiberpackung und das Malbuch sind zusammen in eine Kunststofffolie eingeschweißt. Das Set wird als "Kugelschreiber" eingereiht.

FR-RTC-2014-003608Erteilt von FRGültig bis 2020-07-09

STYLO A BILLE RÉTRACTABLE MUNI D'UNE CARTOUCHE REMPLAÇABLE POUVANT SERVIR DE STYLET POUR ÉCRAN TACTILE. L'ENSEMBLE EST PRÉSENTÉ DANS UNE BOITE CARTONNÉE SOUS PROTECTION EN MATIÈRE PLASTIQUE TRANSPARENTE.

FR-PRO-2010-001837Erteilt von FRGültig bis 2016-10-24

STYLO A BILLE EN ABS, A CAPUCHON, A CARTOUCHE REMPLACABLE, COMBINE A UN DICTAPHONE D'UNE CAPACITE D'ENREGISTREMENT DE 6 SECONDES FONCTIONNANT AVEC 3 PILES BOUTONS INCLUSES.

DEF/6878/08-2Erteilt von DEGültig bis 2014-12-15

Zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem Visitenkartenetui und einem Kugelschreiber, gemeinsam verpackt in einem handelsüblichen Verkaufskarton, siehe Foto, - keine Warenzusammenstellung gemäß AV 3b), da kein gemeinsamer Bedarf besteht, die Waren sind somit getrennt einzureihen: - Kugelschreiber: -- mit einem Gehäuse aus unedlem Metall, -- mit pastöser (nicht flüssiger) Tinte, -- mit auswechselbarer Mine, -- mit einer Länge von ca. 13,2 cm.

DEB/2243/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-09-08

Unvollständiger Kugelschreiber mit flüssiger Tinte, mit den wesentlichen Beschaffenheitsmerkmalen des vollständigen Kugelschreibers, sog. Rollerball ohne Mine, im Wesentlichen bestehend aus - einem verschraubten Schaft bestehend aus einem Schaftende, einem Schaftmittelteil und einer Schaftspitze aus unedlem Metall sowie - einer Kappe mit Klipp aus unedlem Metall. Der Rollerball ist erkennbar dazu bestimmt, mit einer Gelmine mit flüssiger Tinte bestückt zu werden. Ein Bild der Ware ist im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm zu finden.

DEB/1956/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-07-31

Kugelschreiber als zusammengesetzte Ware mit einem Stempelrahmen, im Wesentlichen bestehend aus - einem Kugelschreiber mit einem dreiteiligen Gehäuse aus unedlem Metall, einer Länge von ca. 15 cm und ausgestattet mit einer durch einen Drehmechanismus herausschiebbaren, auswechselbaren Mine sowie - einem Stempelrahmen ohne Stempelplatte aus unedlem Metall, der in das mittlere Gehäuseteil eingesteckt wird. Chrakterbestimmender Bestandteil der zusammengesetzte Ware im Hinblick auf die Verwendung und den Umfang ist der Kugelschreiber. Ein Bild der Ware ist im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm zu finden.

DEB/1237/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-05-18

Kugelschreiber im Set von 6 Stiften unterschiedlicher Farbe, mit Gehäuse aus Kunststoff und auswechselnbarer Mine, die mit gelartiger, nicht flüssiger Tinte befüllt ist. Jeder Stift besteht aus einem klarsichtigen Kunststoffgehäuse mit rundem Querschnitt und Verschlusskappe in der jeweiligen Schreibfarbe (Maße: 14,9 x 0,7 cm = L x D). Die Stifte sind in einem klarsichtigen Kunststoffetui mit Überklapplasche verpackt.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9608

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Kugelschreiber, die im Allgemeinen aus einem Gehäuse bestehen, das eine Tintenmine mit Kugel am Schreibende umschließt. 2) Filzschreiber und Markierstifte mit poröser Spitze, auch nachfüllbar. 3) Füllhalter (Federhalter mit Tintenbehälter) aller Art (mit Pumpe, Patrone, Saugvorrichtung usw.) auch mit Feder oder Spitze. 4) Durchschreibstifte. 5) Füllstifte für eine Mine oder mehrere Minen, auch mit Ersatzminen, die normalerweise im Innern der Stifte enthalten sind. 6) ein- oder mehrteilige Federhalter (auch mit Kappe oder Feder). 7) Halter für Bleistifte, Zeichenkohle und Bleistiftverlängerer. Teile Zu dieser Position gehören auch Teile der oben genannten Gegenstände, vorausgesetzt, dass sie nicht anderweitig genannt oder inbegriffen sind. …

Pos. 9608

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2017/209 der Kommission vom 2. Februar 2017 (ABl. EU Nr. L 33/16) (RV L 17/209) Drei Artikel sind zusammen für den Einzelverkauf verpackt: a) ein Notizblock, bestehend aus etwa 75 leeren Blättern Papier (das letzte Blatt enthält Angaben dazu, wo Ersatzblöcke erhältlich sind) mit Abmessungen von etwa 8 × 14 cm. Die Blätter sind oben verleimt und perforiert, sodass einzelne Blätter abgerissen werden können. Die Rückseite und ein kleiner Teil der Vorderseite bestehen aus Pappe; b) ein Mäppchen mit Abmessungen von etwa 32 × 10 cm, aus Kunstofffolie mit Innenverstärkung aus Pappe. Der Pappteil des Notizblocks wird in eine Schlitzöffnung im Mäppchen eingeschoben. …

Pos. 9608

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Anodisierter Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff. Die Ware ermöglicht es Benutzern, auf Touchscreens z. B. Grafiken zu "malen" oder Apps zu designen. Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 in die Position 9603 einzureihen. Warenbeschreibung (Ware 2): Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff, an dem andren Ende ein Eingabestift aus Gummi. …

Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9608.10?

Die Zolltarifnummer 9608.10 umfasst Kugelschreiber. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9608.10?

Der Drittlandszollsatz für 9608.10 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9608.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960810. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9608.10?

9608.10 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9608.10 im Zolltarif eingeordnet?

9608.10 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9608 Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze; Füllfederhalter und andere Füllhalter; Durchschreibstifte; Füllbleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Waren; Teile davon (einschließlich Kappen und Klipse), ausgenommen Waren der Position 9609. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9608.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9608.10 erfasst, zum Beispiel DE10242/17-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9608.10?

HS-Unterposition 9608.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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