Zolltarifnummer 9608.10.92: Kugelschreiber, mit auswechselbarer Mine
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9608.10.92 steht für Kugelschreiber, mit auswechselbarer Mine. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9608.10.92 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9608.10.92
- Drittlandszoll
- 3,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 96VERSCHIEDENE WAREN
- 9608Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze; Füllfederhalter und andere Füllhalter; Durchschreibstifte; Füllbleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Waren; Teile davon (einschließlich Kappen und Klipse), ausgenommen Waren der Position 9609
- 9608.10Kugelschreiber
- 9608.10.92Kugelschreiber, mit auswechselbarer Mine
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9608.10.92
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei dem Kugelschreiber handelt es sich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - einem Kugelschreibergehäuse aus Kunststoff mit auswechselbarer Mine mit nichtflüssiger Tinte, sowie einer Schreibspitze, die mit einer Schreibkugel versehen ist, - einem im Kunststoffgehäuse befindlichen elektrischen LED-Licht, das durch das Herausdrehen der Mine das Gehäuse mit Schriftzug von innen beleuchtet, - einer am oberen Ende des Gehäuses befindlichen, elastischen Halbkugel aus Kunststoff, die der Bedienung von kapazitiven Displays dient. Der Kugelschreiber bestimmt im Hinblick auf den Umfang, den Gesamteindruck und die Bedeutung für die Verwendung den Charakter der zusammengesetzten Ware. Die Ware wird als "Kugelschreiber, nicht mit flüssiger Tinte, mit auswechselbarer Mine" eingereiht.
Bei der Ware „Mehrfarbkuli mit Topper“ handelt es sich um einen Kugelschreiber, im Wesentlichen bestehend aus einem mehrteiligen Kunststoffgehäuse, welches vier auswechselbare Minen mit einer pastösen Schreibpaste sowie Schreibspitze mit Kugel umschließt. Das ca. 9 cm lange Gehäuse ist am Ende mit einer ca. 2,5 cm großen Kunststofffigur (Pinguin) verziert, die weder abnehmbar noch beweglich ist. Das Erzeugnis ist als "Kugelschreiber, nicht mit flüssiger Tinte, mit auswechselbarer Mine" einzureihen.
Es handelt sich bei dem Erzeugnis um eine aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzte Ware, in Form eines Kugelschreibers. In dem Kugelschreiber befinden sich zwei auswechselbare, mit nicht flüssiger Tinte gefüllte Kugelschreiberminen (rot und blau) sowie eine Bleistiftmine. Durch Drehen am oberen Teil des Stiftes wird jeweils eine Mine herausgedreht. Die Kugelschreiberminen bestimmen den Charakter der zusammengesetzten Ware im Hinblick auf die Anzahl. Das in einer Pappschachtel verpackte Erzeugnis ist als "Kugelschreiber, nicht mit flüssiger Tinte, mit auswechselbarer Mine" einzureihen.
Es handelt sich um einen Kugelschreiber, im Wesentlichen bestehend aus einem zweiteiligen, aufschraubbaren, blauen Gehäuse mit einer Länge von ca. 12 cm mit Ansteckclip. Das Gehäuse umschließt eine entnehmbare Mine mit pastöser, blauer Schreibfarbe (keine flüssige Tinte) und einer Schreibspitze mit Schreibkugel aus Metall, die durch einen Drehmechanismus ausgefahren wird. Das Schreibgerät ist in einem speziell hergerichteten und für den dauerhaften Gebrauch aufgemachten Kunststoffetui verpackt. Die mit einem Etikett versehene Ware wird als "Kugelschreiber, nicht mit flüssiger Tinte, mit auswechselbare Mine" eingereiht.
Sog. Schwangerschaftspaket, Foto siehe Anlage, - achtteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem Lätzchen, einer Toilettentasche, einer Schnuller- kette, einem Kugelschreiber, einem Lippenbalsam, einem Diabetes-Tagebuch, einem Flyer und einer Patientenbroschüre, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen und somit keine Warenzusammenstellung i. S. d. AV 3 b) darstellen, - Kugelschreiber: -- mit einem ca. 14 cm langen, zweiteiligen, aufschraubbaren Gehäuse mit Halteclip aus augenscheinlich Kunststoff bzw. Metall, -- mit einer im Gehäuse befindlichen, entnehmbaren Mine mit pastöser, blauer Schreibfarbe (keine flüssige Tinte) und einer Schreibspitze mit Schreibkugel aus Metall, die durch einen Drehmechanismus ausgefahren wird. "Kugelschreiber, andere als mit flüssiger Tinte, mit auswechselbarer Mine"
Bei der als "Einhornkugelschreiber Champion" bezeichneten Ware handelt es sich um eine zusammengesetzten Ware, bestehend aus einem Kugelschreiber, einer Spielzeugfigur und einer LED-Leuchte. Der Kugelschreiber hat ein weißes bzw. rosafarbenes Gehäuse aus Kunststoff, in welchem sich eine auswechselbare Mine mit pastöser Tinte und einer Schreibspitze, die mit einer Schreibkugel versehen ist, befindet. Der Griff des Kugelschreibers ist ab circa der Hälfte als Spielzeugfigur in Form eines Kopfes eines stilisierten Einhorns und ein Paar Vorderbeine ausgestaltet. An den Hufen befinden sich Boxhandschuhe, die durch das Betätigen eines Hebelmechanismus am Rücken der Figur in einer "Boxbewegung" nach vorne hin beweglich sind. Gleichzeitig blinkt die LED-Leuchte am Kopf des Einhorns. Der Kugelschreiber besitzt eine abnehmbare Schutzkappe. Die Bestandteile der zusammengesetzten Ware (Kugelschreiber und Spielzeug) sind im Hinblick auf den Umfang und den Nutzen für die Verwendung gleichwertig. Ein charakterverleihender Bestandteil ist nicht ermittelbar. Die Einreihung erfolgt in die zuletzt genannte der in Betracht kommenden Positionen. Eine Einreihung in die Pos. 9505 kommt aufgrund des eigenen Gebrauchswertes nicht in Betracht. Die Ware wird als "Kugelschreiber, nicht mit flüssiger Tinte, mit auswechselbarer Mine" eingereiht.
Es handelt sich um einen Kugelschreiber mit auswechselbarer Mine und pastöser Schreibpaste, ca. 13,5 cm lang. Das Schreibgerät besteht im Wesentlichen aus einem Metallgehäuse mit Halteclip und einer mit einer Metallkugel an der Schreibspitze ausgestatteten Mine. Der Schreiber ist in einer Kunststofftüte verpackt. Der Kugelschreiber wird gemeinsam mit einer Umhängetasche (DEBTI-22600/21-1), einem Klemmbrett (DEBTI-22600/21-3), einem Kühlschrankmagneten (DEBTI-22600/21-4), einem Schlüsselband (DEBTI-22600/21-5), einem Armband aus Edelstahl (DEBTI-22600/21-6), einer Plastikmappe (DEBTI-22600/21-7) und verschiedenen Druckerzeugnissen (DEBTI-22600/21-8 -19) als Starterkit zur Ausstattung neuer Geschäftspartner des Vertriebs verwendet. Die Waren dienen der Information der Geschäftspartner, der Information von Kunden, der Aufnahme von Bestellungen und der Information einzelner Verkaufsprodukte. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift AV 3b) kommt nicht in Betracht, da die in der Zusammenstellung enthaltenen Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kugelschreiber, nicht mit flüssiger Tinte, mit auswechselbarer Mine" zur Unterposition 9608 10 92 der Kombinierter Nomenklatur.
Bei dem Kugelschreiber handelt es sich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - einem Kugelschreibergehäuse aus Kunststoff mit auswechselbarer Mine mit nichtflüssiger Tinte, sowie einer Schreibspitze, die mit einer Schreibkugel versehen ist, - einem im Kunststoffgehäuse befindlichen elektrischen LED-Licht, das durch das Herausdrehen der Mine das Gehäuse mit Schriftzug von innen beleuchtet, - einer am oberen Ende des Gehäuses befindlichen, elastischen Halbkugel aus Kunststoff, die der Bedienung von kapazitiven Displays dient. Der Kugelschreiber bestimmt im Hinblick auf den Umfang, den Gesamteindruck und die Bedeutung für die Verwendung den Charakter der zusammengesetzten Ware. Die Ware wird als "Kugelschreiber, nicht mit flüssiger Tinte, mit auswechselbarer Mine" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 9608 10 10 bis 9608 10 99: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 9608 des HS, Ziffer 1), aufgeführten Waren. Die Waren dieser Unterpositionen können mit einer elektronischen Uhr (im Allgemeinen mit Digitalanzeige) ausgestattet sein.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2017/209 der Kommission vom 2. Februar 2017 (ABl. EU Nr. L 33/16) (RV L 17/209) Drei Artikel sind zusammen für den Einzelverkauf verpackt: a) ein Notizblock, bestehend aus etwa 75 leeren Blättern Papier (das letzte Blatt enthält Angaben dazu, wo Ersatzblöcke erhältlich sind) mit Abmessungen von etwa 8 × 14 cm. Die Blätter sind oben verleimt und perforiert, sodass einzelne Blätter abgerissen werden können. Die Rückseite und ein kleiner Teil der Vorderseite bestehen aus Pappe; b) ein Mäppchen mit Abmessungen von etwa 32 × 10 cm, aus Kunstofffolie mit Innenverstärkung aus Pappe. Der Pappteil des Notizblocks wird in eine Schlitzöffnung im Mäppchen eingeschoben. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Anodisierter Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff. Die Ware ermöglicht es Benutzern, auf Touchscreens z. B. Grafiken zu "malen" oder Apps zu designen. Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 in die Position 9603 einzureihen. Warenbeschreibung (Ware 2): Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff, an dem andren Ende ein Eingabestift aus Gummi. …
1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9608.10.92?
Die Zolltarifnummer 9608.10.92 umfasst Kugelschreiber, mit auswechselbarer Mine. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9608.10.92?
Der Drittlandszollsatz für 9608.10.92 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9608.10.92?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960810. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9608.10.92?
9608.10.92 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9608.10.92 im Zolltarif eingeordnet?
9608.10.92 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9608 Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze; Füllfederhalter und andere Füllhalter; Durchschreibstifte; Füllbleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Waren; Teile davon (einschließlich Kappen und Klipse), ausgenommen Waren der Position 9609 > 960810 Kugelschreiber. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9608.10.92?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9608.10.92 erfasst, zum Beispiel DEBTI51557/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9608.10.92?
KN-Code 9608.10.92 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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