Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9608.10.10.00.0: Kugelschreiber, mit flüssiger Tinte

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9608.10.10.00.0 steht für Kugelschreiber, mit flüssiger Tinte. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9608.10.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9608.10.10.00.0
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 96VERSCHIEDENE WAREN
  2. 9608Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze; Füllfederhalter und andere Füllhalter; Durchschreibstifte; Füllbleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Waren; Teile davon (einschließlich Kappen und Klipse), ausgenommen Waren der Position 9609
  3. 9608.10Kugelschreiber
  4. 9608.10.10mit flüssiger Tinte
  5. 9608.10.10.00.0Kugelschreiber, mit flüssiger Tinte

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9608.10.10.00.0

HS-Code9608.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9608.10.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9608.10.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9608.10.10.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI9583/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-22

Es handelt sich um ein aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetztes Erzeugnis, bestehend aus einer Kunststoffhalterung, einem NFC-Chip (near field communication), einem Kreuz- und Schlitzschraubendreher aus Metall, einer elastischen Halbkugel zur Bedienung von kapazitiven Bildschirmen und einem Kugelschreiber, Größe 156 x 15 x 12 mm. Die elastische Halbkugel befindet sich an der gleichen Seite des Griffs wie die mit Metallkugel ausgestattete Kugelschreibermine (nicht auswechselbar mit nicht flüssiger Tinte) und ist mittig mit einer Aussparung versehen. Am anderen Ende des Griffs ist eine Kunststoffhalterung aufgesteckt, die sich abnehmen lässt und mit der sich mittels einer Einkerbung z.B. Smartphones aufstellen lassen. Unter der aufgesteckten Halterung ist das herausnehmbare Werkzeug eingesetzt. Der in der Ware integrierte Chip dient der Kommunikation mit digitalen Endgeräten (keine Gegenstände der vZTA-Entscheidung), die über eine entsprechende NFC Funktion verfügen. Aufgrund der Bedeutung für die Verwendung als Schreibgerät und aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes bestimmt der Kugelschreiber den Charakter der zusammengesetzten Ware. Das Erzeugnis ist als "Kugelschreiber, mit flüssiger Tinte" einzureihen.

DEBTI8694/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-19

Es handelt sich bei dem sog. „Gelschreiber, Art. 740258“ um einen Kugelschreiber mit auswechselbarer Mine und flüssiger Tinte, ca. 14,5 cm lang und mit 0,7 mm Schreibbreite. Das Schreibgerät besteht im Wesentlichen aus einem Kunststoffgehäuse mit Halteclip und einer mit einer Metallkugel an der Schreibspitze ausgestatteten Mine. Der Schreiber ist zu zwei Stück je Set (blaue und schwarze Tinte) aufgeblistert und als "Kugelschreiber, mit flüssiger Tinte" einzureihen.

DEBTI51688/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-02-04

Es handelt sich bei dem Ausmalbuch im Set mit Glitzer-Gelstiften um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus sechs verschieden farbigen Kugelschreibern mit Geltinte aus Kunststoff, die in einer kleinen Tasche aus Kunststoff verpackt sind und einem Ausmalbuch mit Spiralbindung (30 bedruckte Doppelseiten). Die Erzeugnisse sind für Kinder gestaltet und können gemeinsam verwendet werden. Da weder die Werte des Buches noch die der Stifte deutlich vorherrschend sind und ein Charakter verleihendes Merkmal aufgrund der Bedeutung für die Verwendung nicht ermittelbar ist, erfolgt eine Einreihung in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen. Die gemeinsam verpackte Warenzusammenstellung ist als "Kugelschreiber, mit flüssiger Tinte" einzureihen.

DEBTI30769/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-09-24

Es handelt sich bei dem sog. „Gelschreiber, Art. 740258“ um einen Kugelschreiber mit auswechselbarer Mine und flüssiger Tinte, ca. 14,5 cm lang und mit 0,7 mm Schreibbreite. Das Schreibgerät besteht im Wesentlichen aus einem Kunststoffgehäuse mit Halteclip und einer mit einer Metallkugel an der Schreibspitze ausgestatteten Mine. Der Schreiber ist zu zwei Stück je Set (blaue und schwarze Tinte) aufgeblistert und als "Kugelschreiber, mit flüssiger Tinte" einzureihen.

DEBTI25876/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-08-20

Es handelt sich bei dem Erzeugnis mit der Bezeichnung "Something Forever" um einen ca. 14 cm langen Kugelschreiber mit Ansteckclip. Der Kugelschreiber enthält eine Mine mit flüssiger Tinte und ist im oberen Bereich mit Halbedelsteinen in einem Glasröhrchen gefüllt. Die auf einer Pappkarte aufgemachte Ware wird als "Kugelschreiber mit flüssiger Tinte" eingereiht.

DEBTI62605/19-1Erteilt von DEGültig bis 2023-04-19

Es handelt sich bei dem Erzeugnis mit der Bezeichnung Gelstifte, 30er Bunt (Art. 7180778) um eine Packung mit 30 Gelstiften in verschiedenen Farben. Die ca. 14,8 cm langen Gelstifte bestehen aus einem Gehäuse, das mit flüssiger Tinte gefüllt ist, einer Schreibspitze mit einer Metallkugel versehen und einer Kappe mit Clip. Das verpackte Schreibgerät ist als "Kugelschreiber, mit flüssiger Tinte" einzureihen.

DEBTI24982/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-07-07

Es handelt sich um einen Kugelschreiber mit auswechselbarer Mine und flüssiger Tinte. Das aufschraubbare Gehäuse besteht aus Metall und ist mit einem Halteclip ausgestattet. Die Schreibspitze ist mit einer Metallkugel versehen. Das verpackte Schreibgerät ist als "Kugelschreiber, mit flüssiger Tinte" einzureihen.

DEBTI25940/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-08-29

Es handelt sich bei dem sog. "Kugelschreiber mit Touchpen" um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware in Form eines ca. 12,5 cm langen, blauen Kugelschreibers mit Touchpen, bestehend aus - einem aufschraubbaren Kugelschreibergehäuse aus unedlem Metall mit Metallkappe zum Abdecken der mit einer Schreibkugel versehenen Schreibspitze und einer auswechselbaren Mine mit schwarzer Schreibfarbe (flüssige Tinte) und - einer am unteren Ende des Gehäuses befindlichen, elastischen Halbkugel aus flexiblem Kunststoff, die zur Aktivierung der Bedienfelder von kapazitiven Displays dient. Der Kugelschreiber bestimmt im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung den Charakter der zusammengesetzten Ware. Die in einer transparenten Kunststoffverpackung in einer Pappauflage aufgemachte Ware ist als "Kugelschreiber mit flüssiger Tinte" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9608

Zu Unterpositionen 9608 10 10 bis 9608 10 99: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 9608 des HS, Ziffer 1), aufgeführten Waren. Die Waren dieser Unterpositionen können mit einer elektronischen Uhr (im Allgemeinen mit Digitalanzeige) ausgestattet sein.

Pos. 9608

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2017/209 der Kommission vom 2. Februar 2017 (ABl. EU Nr. L 33/16) (RV L 17/209) Drei Artikel sind zusammen für den Einzelverkauf verpackt: a) ein Notizblock, bestehend aus etwa 75 leeren Blättern Papier (das letzte Blatt enthält Angaben dazu, wo Ersatzblöcke erhältlich sind) mit Abmessungen von etwa 8 × 14 cm. Die Blätter sind oben verleimt und perforiert, sodass einzelne Blätter abgerissen werden können. Die Rückseite und ein kleiner Teil der Vorderseite bestehen aus Pappe; b) ein Mäppchen mit Abmessungen von etwa 32 × 10 cm, aus Kunstofffolie mit Innenverstärkung aus Pappe. Der Pappteil des Notizblocks wird in eine Schlitzöffnung im Mäppchen eingeschoben. …

Pos. 9608

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Anodisierter Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff. Die Ware ermöglicht es Benutzern, auf Touchscreens z. B. Grafiken zu "malen" oder Apps zu designen. Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 in die Position 9603 einzureihen. Warenbeschreibung (Ware 2): Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff, an dem andren Ende ein Eingabestift aus Gummi. …

Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9608.10.10.00.0?

Die Zolltarifnummer 9608.10.10.00.0 umfasst Kugelschreiber, mit flüssiger Tinte. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9608.10.10.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9608.10.10.00.0 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9608.10.10.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960810. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9608.10.10.00.0?

9608.10.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9608.10.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9608.10.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9608 Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze; Füllfederhalter und andere Füllhalter; Durchschreibstifte; Füllbleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Waren; Teile davon (einschließlich Kappen und Klipse), ausgenommen Waren der Position 9609 > 960810 Kugelschreiber > 96081010 mit flüssiger Tinte. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9608.10.10.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9608.10.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI9583/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9608.10.10.00.0?

Warennummer 9608.10.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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