Zolltarifnummer 9608.20.00: Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9608.20.00 steht für Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9608.20.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9608.20.00
- Drittlandszoll
- 3,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 96VERSCHIEDENE WAREN
- 9608Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze; Füllfederhalter und andere Füllhalter; Durchschreibstifte; Füllbleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Waren; Teile davon (einschließlich Kappen und Klipse), ausgenommen Waren der Position 9609
- 9608.20Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze
- 9608.20.00Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9608.20.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei den durch Warenmuster veranschaulichten vier Schreibstiften handelt es sich um ca. 9 cm lange Farbmalstifte mit einer Hülle aus Kunststoff und einer poröser Spitze in vier verschiedenen Farben (schwarz, blau, rosa und lila), die mit einer abnehmbaren Schutzkappe versehen sind. Zolltarifrechtlich liegen "Schreiber mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze " vor. Die Malstifte bilden gemeinsam mit Puppenzubehör (s. DEBTI-47432/25-1), zwei Haarstyling-Werkzeugen (s. DEBTI-47432/25-2), drei Haarspangen (s. DEBTI-47432/25-3), einem Bogen mit sog. Haartattoos (Abziehbilder, s. DEBTI-47432/25-5), neun kleinen Deko-Pins aus Kunststoff (s. DEBTI-47432/25-6) sowie einer Gebrauchsanleitung (s. DEBTI-47432/25-7) ein Set (Verkaufseinheit), das gemeinsam auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt aufgrund des fehlenden, gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht, so dass alle Bestandteile des Sets getrennt einzureihen sind.
Es handelt sich bei der Ware um einen ca. 14 cm langen Stift mit poröser Spitze (Keilspitze) mit einem Kunststoffgehäuse und einer Kunststoffkappe, zur Verwendung als sog. Prüfstift für die Messung von Oberflächenspannung. Bildet der Strich auf dem zu untersuchenden Film eine geschlossene Fläche, ist der Kunststofffilm ausreichend vorbehandelt. Bildet der Strich eine fleckige Struktur, ist die Folie nicht oder schlecht behandelt. Eine Einreihung des Erzeugnisses als zubereitete Diagnostik- oder Laborreagenz im Sinne der Position 3822 kommt nicht in Betracht, da die Funktion nicht auf messbaren oder beobachtbaren Veränderungen der biologischen oder chemischen Substanzen, aus denen das Reagenz besteht, beruht. Die Ware ist als "Schreiber mit poröser Spitze" einzureihen.
Bei dem Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einem Ausmalbuch für Kinder (22 , 7 x 22 , 7 cm) mit 80 Seiten und - zehn farbigen Markern/Filzschreibern mit poröser Spitze, die in einer am vorderen Innendeckel befestigten Blisterverpackung eingesetzt sind. Das Malbuch besitzt einen höheren Wert im Vergleich zu den Markern, die mengenmäßig einen höheren Anteil ausmachen. In Bezug auf die Verwendung sind die einzelnen Waren gleichrangig. Daher ist kein charakterverleihender Bestandteil ermittelbar und die Einreihung erfolgt in die zuletzt genannte Position, der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen. Die verpackte Warenzusammenstellung ist als "Stift mit poröser Spitze" einzureihen.
Marker permanentny z filcową końcówką, szybkoschnący. Przeznaczony do trwałego znakowania i pisania na niemal każdej powierzchni (karton, plastik, metal, szkło, guma, drewno). Posiada mało intensywny zapach. Nie zawiera ksylenu i toulenu. Towar pakowany w słój wykonany z tworzywa sztucznego opatrzony etykietą z oznaczeniem ilości markerów i ich koloru. Słój mieści łącznie 80 sztuk markerów w kolorze: czarnym 40szt., czerwonym 20szt., niebieskim 10 szt. i zielonym 10szt.
Es handelt sich um einen Stift mit poröser Rundspitze. Der Stift ist mit weißer, deckender, wasser- und wischfester Tinte gefüllt. Er verfügt über eine Schutzkappe und dient z. B. zum Retuschieren von kleinen Mängeln an Holztüren. Die Ware wird als "Schreiber und Markierstift, mit poröser Spitze" eingereiht.
Es handelt sich bei der sog. Schreibtischunterlage zum Bemalen" um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus sechs Fasermalern in unterschiedlichen Farben (Länge ca. 10 cm), einer transparenten Unterlage aus Kunststoff (ca. 30 cm x 50 cm) und sechs Malvorlagen aus Papier (ca. 30 cm x 50 cm). Die Malvorlagen können unter die Kunststoffunterlage gelegt und die Motive abgepaust werden. Da kein charakterverleihender Bestandteile ermittelbar ist, erfolgt die Einreihung in die zuletzt genannte, der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen. Die verpackte Warenzusammenstellung ist als "Stift mit poröser Spitze" einzureihen.
Es handelt sich bei dem sog. "Tintenleitsystem" um verschiedene, ca. 12 cm lange Stifte, bestehend aus einem Kunststoffröhrchen gefüllt mit farbiger Flüssigkeit, einer Stiftspitze in Form einer breiten Markierspitze bzw. in Form eines Fineliners, einem Griffstück mit integriertem Tintenleitsystem und einer Abdeckkappe aus Kunststoff. Das Kunststoffröhrchen besitzt ein Außengewinde um in ein Kunststoffgehäuse (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingeschraubt zu werden. Die Ware besitzt die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale eines vollständigen Stiftes und stellt sich lediglich aufgrund des vorhandenen Außengewindes als unvollständige Ware dar. Die Ware wird als "Schreiber und Markierstift, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze, kein Kugelschreiber" eingereiht.
Es handelt sich um ein Schreibgerät in Form eines Stiftes aus Kunststoff (Artikel-Nr. 3FSZB710*) mit poröser Spitze und einer Verschlusskappe. Mit dem ca. 14,0 cm langen Stift soll mit schwarzer, blauer oder roter Farbe geschrieben werden. Die Strichbreite beträgt ca. 0,6 mm. Der Ware wird als "Schreiber mit poröser Spitze" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Kugelschreiber, die im Allgemeinen aus einem Gehäuse bestehen, das eine Tintenmine mit Kugel am Schreibende umschließt. 2) Filzschreiber und Markierstifte mit poröser Spitze, auch nachfüllbar. 3) Füllhalter (Federhalter mit Tintenbehälter) aller Art (mit Pumpe, Patrone, Saugvorrichtung usw.) auch mit Feder oder Spitze. 4) Durchschreibstifte. 5) Füllstifte für eine Mine oder mehrere Minen, auch mit Ersatzminen, die normalerweise im Innern der Stifte enthalten sind. 6) ein- oder mehrteilige Federhalter (auch mit Kappe oder Feder). 7) Halter für Bleistifte, Zeichenkohle und Bleistiftverlängerer. Teile Zu dieser Position gehören auch Teile der oben genannten Gegenstände, vorausgesetzt, dass sie nicht anderweitig genannt oder inbegriffen sind. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2017/209 der Kommission vom 2. Februar 2017 (ABl. EU Nr. L 33/16) (RV L 17/209) Drei Artikel sind zusammen für den Einzelverkauf verpackt: a) ein Notizblock, bestehend aus etwa 75 leeren Blättern Papier (das letzte Blatt enthält Angaben dazu, wo Ersatzblöcke erhältlich sind) mit Abmessungen von etwa 8 × 14 cm. Die Blätter sind oben verleimt und perforiert, sodass einzelne Blätter abgerissen werden können. Die Rückseite und ein kleiner Teil der Vorderseite bestehen aus Pappe; b) ein Mäppchen mit Abmessungen von etwa 32 × 10 cm, aus Kunstofffolie mit Innenverstärkung aus Pappe. Der Pappteil des Notizblocks wird in eine Schlitzöffnung im Mäppchen eingeschoben. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Anodisierter Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff. Die Ware ermöglicht es Benutzern, auf Touchscreens z. B. Grafiken zu "malen" oder Apps zu designen. Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 in die Position 9603 einzureihen. Warenbeschreibung (Ware 2): Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff, an dem andren Ende ein Eingabestift aus Gummi. …
1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9608.20.00?
Die Zolltarifnummer 9608.20.00 umfasst Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9608.20.00?
Der Drittlandszollsatz für 9608.20.00 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9608.20.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960820. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9608.20.00?
9608.20.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9608.20.00 im Zolltarif eingeordnet?
9608.20.00 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9608 Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze; Füllfederhalter und andere Füllhalter; Durchschreibstifte; Füllbleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Waren; Teile davon (einschließlich Kappen und Klipse), ausgenommen Waren der Position 9609 > 960820 Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9608.20.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9608.20.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI47432/25-4. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9608.20.00?
KN-Code 9608.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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