Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9608.20.00.00.0: Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9608.20.00.00.0 steht für Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9608.20.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9608.20.00.00.0
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 96VERSCHIEDENE WAREN
  2. 9608Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze; Füllfederhalter und andere Füllhalter; Durchschreibstifte; Füllbleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Waren; Teile davon (einschließlich Kappen und Klipse), ausgenommen Waren der Position 9609
  3. 9608.20Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze
  4. 9608.20.00.00.0Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9608.20.00.00.0

HS-Code9608.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9608.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9608.20.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9608.20.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI39373/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-14

Es handelt sich bei der als "Jumbomarker Duo" bezeichneten Ware um einen ca. 24 cm langen Textmarkerstift mit poröser Spitze in zwei verschiedenen Farben an den Enden. Das Kunststoffgehäuse besitzt zwei abnehmbare Schutzkappen aus Kunststoff. Die Ware ist als "Markierstift mit poröser Spitze" einzureihen.

DEBTI43336/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-26

Es handelt sich bei dem sog. „Schreib-Set für Leuchtkasten, 12804“ um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus 24 transparenten Kunststoffkarten (6 cm x 3,5 cm) und drei aus zwei Bestandteilen zusammengesetzte Waren in Form von Markierstiften mit poröser Spitze und jeweils einem Schwamm aus Filz an der Schutzkappe. Die Karten sind zum Beschriften mit den Stiften geeignet und sollen vor einen Leuchtkasten (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) gesetzt werden. Da weder die Kärtchen noch die Stifte den Charakter der Warenzusammenstellung bestimmen, erfolgt eine Einreihung in die zuletzt genannte, der gleichermaßen in Betracht kommenden Position. Aufgrund der Bedeutung für die Verwendung bestimmen die Stifte den Charakter der zusammengesetzten Waren. Die Erzeugnisse sind als "Schreiber mit poröser Spitze" einzureihen.

DEBTI41296/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-12-01

Bei dem als "Stift für Glas - Memoboard, weiß" (Artikel-Nr. 11210) bezeichneten Artikel handelt es sich um einen Stift aus Kunststoff mit poröser Spitze und einer Verschlusskappe über der Spitze. Mit dem ca. 13,5 cm langen Stift soll mit weißer Farbe auf Glas oder ähnlichen Materialen geschrieben werden. Der in einer Blister Card verpackte Stift wird als "Schreiber mit poröser Spitze" eingereiht.

DEBTI52257/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-02-07

Es handelt sich um einen Textmarkerstift mit poröser Spitze, sog. "Textmarker, Selekt Duo, Nr. 125340" in zwei verschiedenen Farben. Der Textmarker besitzt zwei poröse Spitzen zum Markieren in den Farben Signalpink und Signalgelb. Das Kunststoffgehäuse (Länge ca. 12 cm) besitzt zwei abnehmbare Schutzkappen aus Kunststoff. Die Ware ist als "Markierstift mit poröser Spitze" einzureihen.

DEBTI38498/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-12-03

Es handelt sich bei dem sog. „Marking Pen Mitsubishi PC-5M“ um verschiedenfarbige Markierstifte mit poröser Spitze. Die Stifte dienen im Imkereibedarf zum Markieren des Thorax einer Königinnenbiene mit einem Punkt. Die Erzeugnisse bestehen aus einem Kunststoffgehäuse und sind mit abnehmbarer Schutzkappe mit Halteklipp ausgestattet. Die Ware ist als "Schreiber mit poröser Spitze" einzureihen.

DEBTI41837/22-8Erteilt von DEGültig bis 2026-04-23

Es handelt sich um einen Schreibstift aus Kunststoff mit abnehmbarer Schutzkappe. Der Stift verfügt über eine spitz zulaufende, poröse Spitze und ist zum Beschreiben von Whiteboards oder anderen mit einer speziellen Schicht versehenen Waren vorgesehen. Die aufgetragene Farbe ist trocken abwischbar. Dazu verfügt der Stift über einen kleinen, rechteckigen schwammartigen Wischer am Ende der Schutzkappen. Der Stift ist gemeinsam mit einem Übungsheft (siehe DEBTI-41837/22-1), einem Poster (siehe DEBTI-41837/22-2), drei beschreibbaren Zuschnitten (siehe DEBTI-41837/22-3/4/5), einer Übungskarte (siehe DEBTI-41837/22-6) und einem Spielblock (siehe DEBTI-41837/22-7) in einer farbig bedruckten Faltschachtel verpackt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt nicht in Betracht, da die in der Zusammenstellung enthaltenen Waren weder zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind. Abbildung siehe Anlage. Die Ware ist als "Schreiber mit poröser Spitze" einzureihen.

DEBTI47191/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-03-05

Bei dem sog. "Wäschemarkier-Set, Art.Nr. 134156" handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einem Schreiber mit Filzspitze, - zwei Schablonen aus Kunststoff mit ausgestanzten Großbuchstaben des Alphabets sowie - einem 3 m langen Gewebe-Wäscheband, welches auf der Rückseite mit einem klarsichtigen Kleber versehen ist. Das Wäscheband wird auf ein Kleidungsstück aufgebügelt und kann mit dem Schreiber und mit Hilfe der Schablone beschriftet werden. Hinsichtlich der Bedeutung für die Verwendung bestimmt der Schreiber den Charakter der auf einer Pappkarte aufgeblisterten Warenzusammenstellung. Die Ware ist als "Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze" einzureihen.

DEBTI50636/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-03-06

Es handelt sich bei dem Artikel 72525 um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - vier Markierstiften / Fasermalern mit poröser Spitze, ca. 10 cm lang - einem Schwamm - drei Steinen, ca. 5 bis 6 cm Durchmesser - einem Stickerbogen. Mit Hilfe des Schwamms lassen sich die Sticker auf die Steine auftragen, die dann mittels der Stifte farbig ausgemalt werden können. Aufgrund der Anzahl und aufgrund des Wertes bestimmen die Stifte den Charakter der gemeinsam in einem Karton verpackten Warenzusammenstellung. Die Ware ist als "Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9608

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Kugelschreiber, die im Allgemeinen aus einem Gehäuse bestehen, das eine Tintenmine mit Kugel am Schreibende umschließt. 2) Filzschreiber und Markierstifte mit poröser Spitze, auch nachfüllbar. 3) Füllhalter (Federhalter mit Tintenbehälter) aller Art (mit Pumpe, Patrone, Saugvorrichtung usw.) auch mit Feder oder Spitze. 4) Durchschreibstifte. 5) Füllstifte für eine Mine oder mehrere Minen, auch mit Ersatzminen, die normalerweise im Innern der Stifte enthalten sind. 6) ein- oder mehrteilige Federhalter (auch mit Kappe oder Feder). 7) Halter für Bleistifte, Zeichenkohle und Bleistiftverlängerer. Teile Zu dieser Position gehören auch Teile der oben genannten Gegenstände, vorausgesetzt, dass sie nicht anderweitig genannt oder inbegriffen sind. …

Pos. 9608

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2017/209 der Kommission vom 2. Februar 2017 (ABl. EU Nr. L 33/16) (RV L 17/209) Drei Artikel sind zusammen für den Einzelverkauf verpackt: a) ein Notizblock, bestehend aus etwa 75 leeren Blättern Papier (das letzte Blatt enthält Angaben dazu, wo Ersatzblöcke erhältlich sind) mit Abmessungen von etwa 8 × 14 cm. Die Blätter sind oben verleimt und perforiert, sodass einzelne Blätter abgerissen werden können. Die Rückseite und ein kleiner Teil der Vorderseite bestehen aus Pappe; b) ein Mäppchen mit Abmessungen von etwa 32 × 10 cm, aus Kunstofffolie mit Innenverstärkung aus Pappe. Der Pappteil des Notizblocks wird in eine Schlitzöffnung im Mäppchen eingeschoben. …

Pos. 9608

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Anodisierter Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff. Die Ware ermöglicht es Benutzern, auf Touchscreens z. B. Grafiken zu "malen" oder Apps zu designen. Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 in die Position 9603 einzureihen. Warenbeschreibung (Ware 2): Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff, an dem andren Ende ein Eingabestift aus Gummi. …

Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9608.20.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 9608.20.00.00.0 umfasst Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9608.20.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9608.20.00.00.0 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9608.20.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960820. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9608.20.00.00.0?

9608.20.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9608.20.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9608.20.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9608 Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze; Füllfederhalter und andere Füllhalter; Durchschreibstifte; Füllbleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Waren; Teile davon (einschließlich Kappen und Klipse), ausgenommen Waren der Position 9609 > 960820 Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9608.20.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9608.20.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI39373/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9608.20.00.00.0?

Warennummer 9608.20.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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