Zolltarifnummer 9608.30.00: Füllfederhalter, andere Füllhalter und andere Schreibgeräte
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9608.30.00 steht für Füllfederhalter, andere Füllhalter und andere Schreibgeräte. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9608.30.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9608.30.00
- Drittlandszoll
- 3,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 96VERSCHIEDENE WAREN
- 9608Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze; Füllfederhalter und andere Füllhalter; Durchschreibstifte; Füllbleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Waren; Teile davon (einschließlich Kappen und Klipse), ausgenommen Waren der Position 9609
- 9608.30Füllfederhalter, andere Füllhalter und andere Schreibgeräte
- 9608.30.00Füllfederhalter, andere Füllhalter und andere Schreibgeräte
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9608.30.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei dem als "Touchpen" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware, im Wesentlichen bestehend aus einem Stift zur Bedienung von berührungsempfindlichen, kapazitiven Bildschirmen (nicht Gegenstand der vZTA-Entscheidung) und einem angebrachten 80 cm langen Drahtseil zur Befestigung an die zu bedienenden Waren, wie z.B. Monitore in Geschäften. Der Touchpen besteht aus geschliffenem Edelstahl und ist an der Spitze mit einer Halbkugel aus leitungsfähigem Silikonkautschuk ausgestattet. Der Stift besitzt keinen integrierten Schaltkreis zur Verarbeitung von Signalen und keinen Akku oder Batterie und stellt sich somit als sog. passiver kapazitiver Eingabestift dar. Der Eingabestift bestimmt im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung den Charakter der zusammengesetzten Ware. Das Erzeugnis wird als "anderes Schreibgerät, kein Kugelschreiber und kein Stift mit poröser Spitze" eingereiht. (siehe Abbildung in der Anlage)
Es handelt sich bei den Erzeugnissen um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einem ca. 16 cm langen Lineal mit Maßeinteilung aus Papier und - einem ca. 14 cm langen Schreibgerät mit einer an einem Ende befindlichen porösen Spitze und einem am anderen Ende befindlichen Fineliner (Feinschreiber) mit Spitze aus Kunststoff. Der Schreiber besitzt ein Kunststoffgehäuse mit abnehmbaren Schutzkappen. Auf dem Kunststoffgehäuse ist ein Lineal abgedruckt. Die Warenzusammenstellung dient der Markierung des Operations- und Untersuchungsfeldes auf der Haut des Patienten. Innerhalb der Warenzusammenstellung bestimmt das Schreibgerät aufgrund der Bedeutung für die Verwendung den Charakter. Für das Schreibgerät mit dem darauf abgedrucktem Lineal ist als Ware mit zwei Funktionen kein charakterverleihender Bestandteil ermittelbar, daher ist das Erzeugnis in die zuletzt genannte Position der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen als Schreibgerät einzureihen. Innerhalb der Unterposition ist kein charakterverleihender Bestandteil zwischen dem Schreiber mit poröser Spitze und dem Feinschreiber mit Spitze aus Kunststoff ermittelbar, daher ist das Erzeugnis in die zuletzt genannte Unterposition der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen einzureihen. Die steril verpackte Warenzusammenstellung ist als "anderes Schreibgerät" einzureihen.
Bei der als "Re98-Porto-Tool", Art.Nr. 10367, bezeichneten Ware handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus - einem Schlüsselring und - einem Anhänger (charakterverleihend im Hinblick auf die Verwendung) als zusammengesetzte Ware, bestehend aus - - einem Stift und - - einem Schraubendreher. Bei dem Anhänger handelt es sich um ein dreiteiliges Gehäuse aus Metall, in dessen Ende der Schraubendreher fixiert ist, dessen Mittelteil die Stiftspitze aufnimmt und dessen anderes Ende die Kappe mit einer Lochvorrichtung für den Schlüsselring darstellt. Alle Bestandteile können miteinander verschraubt werden. Bezüglich des Anhängers ist weder der Stift noch der Schraubendreher im Hinblick auf die Verwendung charakterverleihend. In Bezug auf den Wert bestimmt der Stift den Charakter der zusammengesetzten Ware. Die in einer Pappverpackung aufgemachte Ware ist als "anderes Schreibgerät, kein Kugelschreiber und kein Stift mit poröser Spitze" einzureihen.
Stylet de pointage, pour écran tactile (tablette et Smartphones), d'une longueur de 114 mm x 9 mm, se déclinant sous 5 modèles de couleurs différentes. Ce produit permet d'interagir avec un écran tactile. Le tube est en aluminium avec une pointe souple en tissu ou en caoutchouc.
Bei dem Präzisions-Stylus-Stift handelt es sich um einen Eingabestift für die leichte und schonende Bedienung berührungsempfindlicher Bildschirme. Der Stift ist an der Spitze mit einer Präzisionsscheibe aus Kunststoff ausgestattet. Der untere Teil inklusive der Spitze kann herausgedreht werden und zum Transport anders herum im Gehäuse sicher verstaut werden. Der ca. 110 mm lange Stift mit einem Durchmesser von ca. 8,5 mm weist eine hakenförmige Einkerbung am Stiftende auf, damit er an der Kleidung o.Ä. befestigen kann. Die Ware wird als "anderer Stift, kein Kugelschreiber und kein Stift mit poröser Spitze" eingereiht.
Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem noch nicht zusammengesetzten Handyständer bestehend aus einer an einem Ende nahezu u-förmig umgebogenen Halteplatte aus Aluminium zur Aufnahme eines Smartphones (kein Gegenstand der vZTA-Entscheidung) und einem Stützelement aus Kunststoff. Im Halter ist eine passgenaue Aufnahmevorrichtung für einen Touch-Pen vorhanden und - einem ca. 8 cm langen Eingabestift für berührungsempfindliche Bildschirme (so genannter Touch-Pen), bestehend aus dem Eingabekopf aus weichem Material mit dahinterliegender Metallfassung. Innerhalb der Warenzusammenstellung kann ein charakterbestimmender Bestandteil nicht ermittelt werden, so dass die Warenzusammenstellung in die letztgenannte, der gleichermaßen in Betracht kommende Position einzureihen ist. Die in einer Pappschachtel verpackte Warenzusammenstellung wird als "anderer Stift, kein Kugelschreiber und kein Stift mit poröser Spitze" eingereiht.
Stylo à bille rétractable contenant une cartouche d’encre noire et un stylet pour tablettes et smartphones. Le corps du stylo est en matière plastique.
Sog. "Vorderteil eines Füllhalters", im Wesentlichen bestehend aus einer Schreibfeder aus Edelmetall (Gold), einem unter der Feder befindlichen Zuführer sowie einem Gehäuse mit Gewinde aus unedlem Metall. Das Erzeugnis stellt sich bereits im vorliegenden Zustand als vollständiger Füllfederhalter dar. Die Ware ist als "Füllfederhalter" einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 9608 30 00: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 9608 des HS, Ziffer 3), aufgeführten Waren. Hierher gehören Eingabestifte für berührungsempfindliche Bildschirme, sogenannte Touch-Pens aus Stoffen aller Art. Generell gibt es zwei Arten von Eingabestiften: solche für resistive Bildschirme und solche für kapazitive Bildschirme.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2017/209 der Kommission vom 2. Februar 2017 (ABl. EU Nr. L 33/16) (RV L 17/209) Drei Artikel sind zusammen für den Einzelverkauf verpackt: a) ein Notizblock, bestehend aus etwa 75 leeren Blättern Papier (das letzte Blatt enthält Angaben dazu, wo Ersatzblöcke erhältlich sind) mit Abmessungen von etwa 8 × 14 cm. Die Blätter sind oben verleimt und perforiert, sodass einzelne Blätter abgerissen werden können. Die Rückseite und ein kleiner Teil der Vorderseite bestehen aus Pappe; b) ein Mäppchen mit Abmessungen von etwa 32 × 10 cm, aus Kunstofffolie mit Innenverstärkung aus Pappe. Der Pappteil des Notizblocks wird in eine Schlitzöffnung im Mäppchen eingeschoben. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Anodisierter Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff. Die Ware ermöglicht es Benutzern, auf Touchscreens z. B. Grafiken zu "malen" oder Apps zu designen. Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 in die Position 9603 einzureihen. Warenbeschreibung (Ware 2): Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff, an dem andren Ende ein Eingabestift aus Gummi. …
1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9608.30.00?
Die Zolltarifnummer 9608.30.00 umfasst Füllfederhalter, andere Füllhalter und andere Schreibgeräte. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9608.30.00?
Der Drittlandszollsatz für 9608.30.00 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9608.30.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960830. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9608.30.00?
9608.30.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9608.30.00 im Zolltarif eingeordnet?
9608.30.00 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9608 Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze; Füllfederhalter und andere Füllhalter; Durchschreibstifte; Füllbleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Waren; Teile davon (einschließlich Kappen und Klipse), ausgenommen Waren der Position 9609 > 960830 Füllfederhalter, andere Füllhalter und andere Schreibgeräte. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9608.30.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9608.30.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI3187/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9608.30.00?
KN-Code 9608.30.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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