Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9608.30.00.00.0: Füllfederhalter und andere Füllhalter

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9608.30.00.00.0 steht für Füllfederhalter und andere Füllhalter. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9608.30.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9608.30.00.00.0
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 96VERSCHIEDENE WAREN
  2. 9608Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze; Füllfederhalter und andere Füllhalter; Durchschreibstifte; Füllbleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Waren; Teile davon (einschließlich Kappen und Klipse), ausgenommen Waren der Position 9609
  3. 9608.30Füllfederhalter, andere Füllhalter und andere Schreibgeräte
  4. 9608.30.00.00.0Füllfederhalter und andere Füllhalter

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9608.30.00.00.0

HS-Code9608.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9608.30.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9608.30.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9608.30.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI26177/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-10

Bei dem sog. "Tintenlöscher, Artikel 752320" handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem Tintenentferner und einem Fineliner in Form eines Schreibers mit Spitze aus Kunststoff, in einem gemeinsamen Schaft aus Kunststoff (Länge 17 cm) mit abziehbaren Verschlusskappen auf beiden Seiten. Mit dem Tintenentferner kann Geschriebenes aus Tinte "entfernt" werden - mit dem Fineliner kann der gelöschte Bereich erneut beschrieben werden. Hinsichtlich der Verwendung kann kein charakterbestimmender Bestandteil ermittelt werden, so dass die Ware in die zuletzt genannte, der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen eingereiht wird. Das zu drei Stück verpackte Erzeugnis ist als "anderes Schreibgerät" einzureihen.

DEBTI50366/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-26

Es handelt sich bei dem Schreibgerät in Stiftform aus Metall mit den Abmessungen von ca. 17 x 0,9 cm (L x d) um eine zusammengesetzte Ware aus einem Schreibgerät und einem im Inneren integrierten Radiergummi aus Kunststoff oder Kautschuk. Das Schreibgerät ist an einer Seite mit einer Grafitspitze zum Schreiben und auf der anderen Seite mit einem Eingabestift für berührungsempfindliche Bildschirme ausgestattet und somit beidseitig als Schreibgerät verwendbar. Die in einer Pappverpackung aufgemachte Ware ist als "anderes Schreibgerät, kein Kugelschreiber und kein Stift mit poröser Spitze" einzureihen.

DEBTI28711/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-09-07

Bei der Ware handelt es sich um einen Eingabestift für berührungsempfindliche Bildschirme (Art. 713775) mit einer Länge von ca. 103 mm. Die Ware besteht im Wesentlichen aus einem zylinderförmigen Schaft aus unedlem Metall in unterschiedlichen Farben, der am einen Ende mit einer abgerundeten Kappe aus Kunststoff für die Eingabe und am anderen Ende mit einer Haltevorrichtung mit Clip ausgestattet ist. Der Eingabestift wird für die Bedienung berührungsempfindlicher Bildschirme von Smartphones (nicht Gegenstand der vZTA-Entscheidung) verwendet. Die in einer Blisterpackung verpackte Ware ist als "anderer Stift, kein Kugelschreiber und kein Stift mit poröser Spitze" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI18252/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-07-28

Es handelt sich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware in Form eines Eingabestiftes für berührungsempfindliche Bildschirme (hier kapazitive) und einem Stöpsel aus Kunststoff. Der aus Kunststoff und unedlem Metall bestehende Eingabestift ist ca. 10 cm lang, besitzt am oberen Ende eine Öse und ist an der Spitze mit einer gummiartigen Halbkugel aus leitfähigem Material ausgestattet, mit der sich Smartphones, Tablet-PC usw. bedienen lassen. An der Öse ist eine Schlaufe mit Stöpsel angebracht, der vom Format in einen Kopfhöreranschluss an z.B. einem Smartphone passt und somit ein unbeabsichtigtes Verlieren des Erzeugnisses verhindern soll. Hinsichtlich des äußeren Erscheinungsbildes und der Verwendung bestimmt der Eingabestift (Touch-Pen) den Charakter der zusammengesetzten Ware. Die Ware wird als "anderer Stift, kein Kugelschreiber und kein Stift mit poröser Spitze" eingereiht.

DEBTI30992/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-10-03

Es handelt sich bei dem Schreibgerät in Stiftform aus Metall mit den Abmessungen von 156 x 15 x 12 mm um eine zusammengesetzte Ware aus dem Schreibgerät und einem im Inneren integrierten Radiergummi aus Kunststoff oder Kautschuk. Das Schreibgerät ist an einer Seite mit einer Grafitspitze zum Schreiben und auf der anderen Seite mit einem Eingabestift für berührungsempfindliche Bildschirme ausgestattet und somit beidseitig als Schreibgerät verwendbar. Die in einer Pappverpackung aufgemachte Ware ist als "anderes Schreibgerät, kein Kugelschreiber und kein Stift mit poröser Spitze" einzureihen.

DEBTI29459/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-10-07

Bei der als Füllhalter (Art. 733267) bezeichneten Ware handelt es sich um einen noch nicht zusammengesetzten Füllfederhalter, bestehend aus einem Gehäuse aus buntem Kunststoff mit ergonomischer Griffzone, einem Tintenleiter und einer Schreibfeder, zwei Tintenpatronen und einer Schutzkappe. Alle Erzeugnisse sind gemeinsam auf einer Pappkarte mit Aufhängevorrichtung aufgeblistert. Die Ware ist als Füllfederhalter einzureihen.

DEBTI3805/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-05-10

Bei der als "Adonit Pro 4 Stylus" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Eingabestift für die leichte und schonende Bedienung berührungsempfindlicher Bildschirme. Der Stift hat einen Korpus aus Aluminium, eine Kappe und einen Schaft aus gedrehtem Kupfer und ist mit einer Präzisionsscheibe aus Kunststoff ausgestattet. Der ca. 140 mm lange Stift mit einem Durchmesser von ca. 9,25 mm weist eine hakenförmige Einkerbung am Stiftende auf, damit ihn an der Kleidung o.Ä. befestigen kann. Die Ware wird als "anderer Stift, kein Kugelschreiber und kein Stift mit poröser Spitze" eingereiht.

DEBTI31193/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-10-09

Bei der zu begutachtenden Ware handelt es sich um einen Eingabestift für die leichte und schonende Bedienung kapazitiver Displays. Der Stift hat einen Korpus aus Aluminium und ist mit einer internen Batterie ausgestattet. Die Schreibspitze ermöglicht eine hohe Präzision beim Schreiben, Malen und Skizieren und verhindert und ersetzt damit Fingerabdrücke auf der Displayoberfläche. Die interne Batterie kann aufgeladen werden. Der Stift besitzt einen Ein/Aus-Schalter, eine LED-Anzeige sowie eine Clip-Halterung. Die Ware wird als "anderes Schreibgerät, kein Kugelschreiber und kein Stift mit poröser Spitze" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9608

Zu Unterpositionen 9608 30 00: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 9608 des HS, Ziffer 3), aufgeführten Waren. Hierher gehören Eingabestifte für berührungsempfindliche Bildschirme, sogenannte Touch-Pens aus Stoffen aller Art. Generell gibt es zwei Arten von Eingabestiften: solche für resistive Bildschirme und solche für kapazitive Bildschirme.

Pos. 9608

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2017/209 der Kommission vom 2. Februar 2017 (ABl. EU Nr. L 33/16) (RV L 17/209) Drei Artikel sind zusammen für den Einzelverkauf verpackt: a) ein Notizblock, bestehend aus etwa 75 leeren Blättern Papier (das letzte Blatt enthält Angaben dazu, wo Ersatzblöcke erhältlich sind) mit Abmessungen von etwa 8 × 14 cm. Die Blätter sind oben verleimt und perforiert, sodass einzelne Blätter abgerissen werden können. Die Rückseite und ein kleiner Teil der Vorderseite bestehen aus Pappe; b) ein Mäppchen mit Abmessungen von etwa 32 × 10 cm, aus Kunstofffolie mit Innenverstärkung aus Pappe. Der Pappteil des Notizblocks wird in eine Schlitzöffnung im Mäppchen eingeschoben. …

Pos. 9608

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Anodisierter Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff. Die Ware ermöglicht es Benutzern, auf Touchscreens z. B. Grafiken zu "malen" oder Apps zu designen. Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 in die Position 9603 einzureihen. Warenbeschreibung (Ware 2): Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff, an dem andren Ende ein Eingabestift aus Gummi. …

Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9608.30.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 9608.30.00.00.0 umfasst Füllfederhalter und andere Füllhalter. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9608.30.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9608.30.00.00.0 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9608.30.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960830. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9608.30.00.00.0?

9608.30.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9608.30.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9608.30.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9608 Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze; Füllfederhalter und andere Füllhalter; Durchschreibstifte; Füllbleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Waren; Teile davon (einschließlich Kappen und Klipse), ausgenommen Waren der Position 9609 > 960830 Füllfederhalter, andere Füllhalter und andere Schreibgeräte. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9608.30.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9608.30.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI26177/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9608.30.00.00.0?

Warennummer 9608.30.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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