Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9608.99: Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9608.99 steht für Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9608.99 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9608.99
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 96VERSCHIEDENE WAREN
  2. 9608Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze; Füllfederhalter und andere Füllhalter; Durchschreibstifte; Füllbleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Waren; Teile davon (einschließlich Kappen und Klipse), ausgenommen Waren der Position 9609
  3. 9608.99Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9608.99

HS-Code9608.996 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE3870/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-07-23

Bei der zu begutachtenden Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einer aus zwei Bestandteilen zusammengesetzten Ware in Form eines einem Bleistifthalter ähnlichen Erzeugnisses aus Kunststoff (11,7 cm lang) für Kreide mit einem am Ende des Halters eingesetzten Radiergummis, einem Anspitzer und 17 Stück Kreide in Minenform gestaltet mit einer Länge von 9,0 cm und einem Durchmesser von 0,4 cm. Die Kreide befindet sich farblich getrennt in zwei Tütchen mit je acht Stück weißer Kreide und acht Stück farbiger Kreide (orange, grün, blau, rot, hellblau, beige, gelb und violett). Die zwei Tütchen sind in einer schwarzen Plastikschachtel mit transparentem Deckel verpackt. Der Halter bestimmt aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes und aufgrund der Bedeutung für die Verwendung den Charakter der aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware. Der Halter ist zum Zeichnen auf Textilien, Holz, Papier und Kunststoff geeignet. Es lassen sich neben exakten Strichmarkierungen auch genaue Punktmarkierungen vornehmen. In Hinblick auf den Nutzen und den Gebrauch bestimmt daher der Halter den Charakter der auf einer Pappkarte aufgeblisterten Warenzusammenstellung. Die Ware ist als "den Bleistifthaltern ähnliche Ware, andere als von den Unterpositionen 9608 10 bis 9608 91 erfasst" einzureihen.

DEB/1083/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-05-01

Teil einer Kugelschreibermine aus Metall in Form einer konisch zulaufenden, zylindrischen Röhre aus Messing, Maße: 8,2 x 0,6 cm = L x D, mit sich verjüngender Spitze. Die Ware ist erkennbar zur Herstellung einer Kugelschreibermine bestimmt.

DEB/1201/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-07-07

Teil einer Kugelschreibermine (Art.-Nr.: 1707R) in Form einer Schreibspitze aus unedlem Metall, bestehend aus einer konisch zulaufenden, sich nach vorne verjüngenden Röhre mit integrierter Kugel, an die ein Stäbchen (L x D = 31 x 1 mm) aus weißem, porösem Material als Tintenleiter befestigt ist.

DEB/1201/05-2Erteilt von DEGültig bis 2011-07-07

Teil einer Kugelschreibermine (Art.-Nr.: 1706M) in Form einer Schreibspitze aus unedlem Metall, bestehend aus einer konisch zulaufenden, sich nach vorne verjüngenden Röhre, durch die ein Stäbchen (L x D = 31 x 1 mm) aus weißem Kunststoff als Tintenleiter führt. Dieses Stäbchen tritt kugelförmig aus der Schreibspitze heraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9608

Zu Unterposition 9608 99 00: (entfallen) Hierher gehören z.B. Kugeln für Kugelschreiber; sie bestehen im Allgemeinen aus Wolframkarbid , aber auch aus anderen Metallen (mit Ausnahme derjenigen aus Stahl der Position 7326 oder 8482) und haben einen Durchmesser zwischen 0,6 mm und 1,25 mm. Kugeln für Schreibfedern und Schreibfederspitzen gehören jedoch unabhängig vom Material aus dem sie hergestellt sind zu Unterposition 9608 91 00 (siehe die Erläuterungen zu Position 9608 des HS, Teile).

Pos. 9608

Zu Unterposition 9608 99: 1. Kugeln aus Wolframcarbid, auch kalibriert, mit einem Durchmesser zwischen 0,6 mm und 1,25 mm.

Pos. 9608

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2017/209 der Kommission vom 2. Februar 2017 (ABl. EU Nr. L 33/16) (RV L 17/209) Drei Artikel sind zusammen für den Einzelverkauf verpackt: a) ein Notizblock, bestehend aus etwa 75 leeren Blättern Papier (das letzte Blatt enthält Angaben dazu, wo Ersatzblöcke erhältlich sind) mit Abmessungen von etwa 8 × 14 cm. Die Blätter sind oben verleimt und perforiert, sodass einzelne Blätter abgerissen werden können. Die Rückseite und ein kleiner Teil der Vorderseite bestehen aus Pappe; b) ein Mäppchen mit Abmessungen von etwa 32 × 10 cm, aus Kunstofffolie mit Innenverstärkung aus Pappe. Der Pappteil des Notizblocks wird in eine Schlitzöffnung im Mäppchen eingeschoben. …

Pos. 9608

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Anodisierter Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff. Die Ware ermöglicht es Benutzern, auf Touchscreens z. B. Grafiken zu "malen" oder Apps zu designen. Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 in die Position 9603 einzureihen. Warenbeschreibung (Ware 2): Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff, an dem andren Ende ein Eingabestift aus Gummi. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9608.99?

Die Zolltarifnummer 9608.99 umfasst Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9608.99?

Der Drittlandszollsatz für 9608.99 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9608.99?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960899. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9608.99?

9608.99 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9608.99 im Zolltarif eingeordnet?

9608.99 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9608 Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze; Füllfederhalter und andere Füllhalter; Durchschreibstifte; Füllbleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Waren; Teile davon (einschließlich Kappen und Klipse), ausgenommen Waren der Position 9609. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9608.99?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9608.99 erfasst, zum Beispiel DE3870/17-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9608.99?

HS-Unterposition 9608.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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