Zolltarifnummer 9608.99.00.00.0: Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, andere, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9608.99.00.00.0 steht für Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, andere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9608.99.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9608.99.00.00.0
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 7
Einordnung im Zolltarif
- 96VERSCHIEDENE WAREN
- 9608Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze; Füllfederhalter und andere Füllhalter; Durchschreibstifte; Füllbleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Waren; Teile davon (einschließlich Kappen und Klipse), ausgenommen Waren der Position 9609
- 9608.99andere
- 9608.99.00.00.0Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, andere, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9608.99.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um ein Teil einer Kugelschreibermine aus Metall in Form einer konisch zulaufenden, zylindrischen, ca. 8,2 x 0,5 cm (L x D) großen Röhre aus Messing mit sich verjüngender Spitze. Die Ware ist erkennbar zur Herstellung einer Kugelschreibermine bestimmt. Sie ist als "Teil für ein von der Position 9608 erfasstes Schreibgerät, keine aus Kugel und Tintenbehälter bestehende Mine für Kugelschreiber, keine Schreibfeder und Schreibfederspitze" einzureihen.
Es handelt sich bei dem sog. "Ersatzspitzen-Set für den Adonit Dash 3" um ein Set aus zwei Ersatzspitzen für Eingabestifte zur Bedienung von kapazitiven Touchscreens, bestehend jeweils aus einer kegelförmigen Metallhülse mit innenliegendem Gewinde und einer Kunststoffspitze. Die Spitzen ermöglichen die Bedienung von kapazitiven Bildschirmen. Die in einem Pappanhänger aufgeblisterte Ware wird als erkennbares "Teil für einen Eingabestift" eingereiht.
Es handelt sich um eine Fassung für Schreibfederspitzen aus Aluminium. Das Erzeugnis ist ca. 1 cm lang und wird als Halterung und Führung für einen Tintenleiter verwendet. Die in einer Kunststofftüte verpackte Ware ist als erkennbares „Teil eines Stiftes der Position 9608, keine Schreibfederspitze“ einzureihen. Anlage: 1 Abbildung
Es handelt sich bei dem als Patrone bezeichneten Erzeugnis um eine ca. 6,5 cm lange minenartige Spitze eines kapazitiven Stifts, im Wesentlichen bestehend aus der Spitze und einem elektronischen Bauteil zum Einbau in holzgefasste Touchpens. Mit dem Erzeugnis lassen sich kapazitive Bildschirme bedienen. Die Ware wird als erkennbares "Teil für einen Touchpen" eingereiht.
Es handelt sich um einen sog. "Vorderteilüberzug M25644 BP SAW 14M" in Form eines im Außendurchmesser ca. 13 mm großen, ca. 37 mm langen, konisch zulaufenden, sich zu einer Spitze verjüngenden Hohlkörpers aus rostfreiem Stahl (laut Antragsangabe) mit Schraubgewinde sowie Stufen im Inneren. Das Erzeugnis stellt die Spitze (den vorderen Bereich) eines Kugelschreibergehäuses und somit ein erkennbar hauptsächlich für einen Kugelschreiber bestimmtes Teil dar. Die Ware ist als "Teil für einen Kugelschreiber" einzureihen.
Bei dem Erzeugnis handelt es sich um ein Teil eines Schreibers in Form eines weißen Tintenleiters aus Spinnstoffen, im Wesentlichen bestehend aus einem Stäbchen aus Polyesterfasern, die mit einem Harz vernetzt sind, mit einer Länge von ca. 20 mm und einem Durchmesser von ca. 1,5 mm. Der Tintenleiter ist erkennbar zur Verwendung in Schreibgeräten (Füller bzw. Kugelschreiber) bestimmt und transportiert durch seine kapillaren Poren die Tinte vom Vorratsbehälter im Schreibgerät zur Schreibspitze. Die Ware ist als "anderes Teil für Füller bzw. Kugelschreiber, keine Schreibfedern und Schreibfederspitzen" einzureihen.
Bei der Ware mit der Bezeichnung "Adaptionsdocht für Tintenschreiber" handelt es sich um einen weißen porösen Docht aus verfestigten Fasern ohne Innenkanal. Das erkennbare Teil eines Schreibgerätes sitzt zwischen einem Tintenregler und dem Schreibdocht und hat als Funktion das Zuführen von Tinte. Der zylindrisch geformte Docht hat eine Höhe von 8 mm und einen Durchmesser von 2 mm. Die Ware ist als "anderes Teil für einen Tintenschreiber, keine Schreibfeder oder Schreibfederspitze" einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 9608 99 00: (entfallen) Hierher gehören z.B. Kugeln für Kugelschreiber; sie bestehen im Allgemeinen aus Wolframkarbid , aber auch aus anderen Metallen (mit Ausnahme derjenigen aus Stahl der Position 7326 oder 8482) und haben einen Durchmesser zwischen 0,6 mm und 1,25 mm. Kugeln für Schreibfedern und Schreibfederspitzen gehören jedoch unabhängig vom Material aus dem sie hergestellt sind zu Unterposition 9608 91 00 (siehe die Erläuterungen zu Position 9608 des HS, Teile).
Zu Unterposition 9608 99: 1. Kugeln aus Wolframcarbid, auch kalibriert, mit einem Durchmesser zwischen 0,6 mm und 1,25 mm.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2017/209 der Kommission vom 2. Februar 2017 (ABl. EU Nr. L 33/16) (RV L 17/209) Drei Artikel sind zusammen für den Einzelverkauf verpackt: a) ein Notizblock, bestehend aus etwa 75 leeren Blättern Papier (das letzte Blatt enthält Angaben dazu, wo Ersatzblöcke erhältlich sind) mit Abmessungen von etwa 8 × 14 cm. Die Blätter sind oben verleimt und perforiert, sodass einzelne Blätter abgerissen werden können. Die Rückseite und ein kleiner Teil der Vorderseite bestehen aus Pappe; b) ein Mäppchen mit Abmessungen von etwa 32 × 10 cm, aus Kunstofffolie mit Innenverstärkung aus Pappe. Der Pappteil des Notizblocks wird in eine Schlitzöffnung im Mäppchen eingeschoben. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Anodisierter Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff. Die Ware ermöglicht es Benutzern, auf Touchscreens z. B. Grafiken zu "malen" oder Apps zu designen. Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 in die Position 9603 einzureihen. Warenbeschreibung (Ware 2): Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff, an dem andren Ende ein Eingabestift aus Gummi. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9608.99.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 9608.99.00.00.0 umfasst Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, andere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9608.99.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 9608.99.00.00.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9608.99.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960899. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9608.99.00.00.0?
9608.99.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9608.99.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
9608.99.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9608 Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze; Füllfederhalter und andere Füllhalter; Durchschreibstifte; Füllbleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Waren; Teile davon (einschließlich Kappen und Klipse), ausgenommen Waren der Position 9609 > 960899 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9608.99.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9608.99.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DE3898/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9608.99.00.00.0?
Warennummer 9608.99.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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