Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9610.00.00.00: Schiefertafeln und Tafeln zum Schreiben oder Zeichnen, auch gerahmt

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9610.00.00.00 steht für Schiefertafeln und Tafeln zum Schreiben oder Zeichnen, auch gerahmt. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9610.00.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9610.00.00.00
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 96VERSCHIEDENE WAREN
  2. 9610Schiefertafeln und Tafeln zum Schreiben oder Zeichnen, auch gerahmt
  3. 9610.00.00.00Schiefertafeln und Tafeln zum Schreiben oder Zeichnen, auch gerahmt

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9610.00.00.00

HS-Code9610.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9610.00.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9610.00.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI17639/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-16

Bei dem als "Schlüsselkasten Tafel" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um einen ca. 22 x 5 x 30 cm großen Korpus aus Holz mit einer Tür mit einem Holzrahmen und einer darin eingesetzten, beidseitig beschreibbaren Schreibtafel. Im Inneren des Schrankes befinden sich jeweils sechs Haken und Aufnahmevorrichtungen für Beschriftungskärtchen aus Metall. An der Rückseite sind zwei Aufhängevorrichtungen für die Wandmontage angebracht. Die Ware dient der Aufbewahrung von Schlüsseln und gleichzeitig zum Notieren von Notizen auf der Tafel. Da das Erzeugnis damit über zwei Funktionen verfügt, wird es in die letztgenannte, der in Betracht kommenden Positionen eingereiht. Der Schlüsselkasten wird als "Tafel zum Schreiben, auch gerahmt" eingereiht. (siehe Abbildung in der Anlage)

DEBTI9517/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-02

Es handelt sich bei der Ware um ein Set, bestehend aus sechs 14 x 12 , 5 cm großen, drei DIN A4 großen und drei DIN A3 großen, magnetischen Tafeln mit einer abwischbaren und wiederbeschreibbaren Oberfläche und je einer Rückseite aus Schaumstoff. Das Erzeugnis ist als "Tafel, zum Schreiben oder Zeichnen" einzureihen. Abbildung: siehe Anlage

NLBTI2026-0162Erteilt von NLGültig bis 2029-07-09

Een zogenoemde magnetische acryl planner met –volgens opgave– onder andere de volgende kenmerken: - een magnetische maandplanner, geschikt om op te schrijven, om overzichtelijk de tijd te ordenen; - van kunststof; - een bedrukt gedeelte dat ruimte biedt om in de kolommen met de dagen van de week tekst naar behoefte in te vullen; - afmetingen van 30 x 20 cm; Aangeboden in een verpakking tezamen met niet karakterbepalende goederen waaronder 3 magnetische markers en 4 montageschroefjes.

DEBTI14427/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-29

"Magnet-/Schreibtafel", in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einer Tafel zum Schreiben (charakterbestimmend im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung), einem Schreibstift und drei Magneten (20 x 8 mm - Ø x H). Die Tafel (Maße: ca. 60 x 40 cm) besteht aus einem magnetischen Feinblech mit naturfarbenem Holzrahmen und ist zum Beschreiben mit dem beiliegenden Faserstift geeignet. Mit den Magneten können Notizzettel befestigt werden. Sämtliche Bestandteile befinden sich unter einer Blisterfolie. Das Erzeugnis ist als "Tafel, zum Schreiben oder Zeichnen, auch gerahmt" einzureihen. (siehe Abbildung in der Anlage)

DEBTI3489/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-17

Es handelt sich um eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer wiederbeschreibbaren Tafel aus Holz in schwarzer Farbe (7 x 5 cm) und einer hinter der Tafel angebrachten Holzklammer (7 cm lang). Die Tafel ist dazu bestimmt, mit einem Kreidestift (kein Gegenstand der vZTA-Entscheidung) beschrieben zu werden. Aufgrund der Bedeutung für die Verwendung und aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes bestimmt die Tafel den Charakter der zusammengesetzten Ware. Das Erzeugnis wird als "Tafel zum Schreiben, auch gerahmt" eingereiht. (s. Abbildung in der Anlage)

NLBTI2026-0008Erteilt von NLGültig bis 2029-05-10

Een zogenoemde whiteboard kalender met –volgens opgave– onder andere de volgende kenmerken: - bedoeld om op te schrijven, om overzichtelijk de tijd te ordenen; - een magnetische weekplanner/kalender, geschikt om op een koelkast of een ander metaal object te bevestigen; - vervaardigd van kunststof (polyethyleentereftalaat + polystyreen) en rubbergebonden ferrietmagneetfolie; - een bedrukt gedeelte dat ruimte biedt om weeknummer en maand te vermelden, ruimte om in de kolommen met de dagen van de week de kalenderdag in te vullen en ruimte om in vakken tekst naar behoefte in te vullen; - magnetisch aan de achter- en voorzijde; - gemakkelijk schoon te maken; - afmetingen ongeveer 42 x 29 cm. Aangeboden in een verpakking tezamen met niet karakterbepalende goederen waaronder een marker en een wisser.

DEBTI44543/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-19

Es handelt sich bei den sog. "Mini-Blumentafeln 30 Stück" um eine wetterfeste, abwischbare Kreidetafel, bestehend aus einer runden schwarzen Tafel mit einem kleinen bunten Rahmen (ca. 10 cm Durchmesser). Die Silhouette der Tafel erinnert an eine Blume. Das Erzeugnis ist beidseitig beschreibbar und verfügt über Löcher zum Aufhängen. Die Ware ist als "Tafel zum Schreiben oder Zeichnen, auch gerahmt" einzureihen.

DEBTI41324/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-25

Es handelt sich bei dem "LED-Türhänger" um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einer zusammengesetzten Ware in Form einer ca. 20 x 3 x 7 cm (H x T x B) großen Kunststofftafel mit einem Henkel und integrierten LED-Lichtern sowie - einem Filzstift. Der Stift ist dazu geeignet, auf der abwisch- und wiederbeschreibbaren Tafel benutzt zu werden. Die abwischbare und wiederbeschreibbare Tafel bestimmt im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung und in Bezug auf den Umfang sowohl den Charakter der zusammengesetzten Ware als auch den der Warenzusammenstellung. Die verpackte Ware ist als "Tafel, zum Schreiben oder Zeichnen" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9610

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Nicht hierher gehören dünne, oberflächenveredelte Flachstahlbleche mit geraden Kanten. Auf einer Seite werden die Bleche lackiert, um ihre Oberfläche zu schützen. Auf der anderen Seite sind die Bleche mit einer speziellen Polymerbeschichtung überzogen, die ein mehrfaches Beschreiben und Auswischen ermöglicht. Die Bleche haben keinen Träger und sind nicht gerahmt, versteift oder gelocht. Sie sind für Whiteboards ohne Rahmen bestimmt (sie können gerahmt, auf einem Versteifungsblech befestigt, mit Elementen zur Anbringung an einer Wand versehen oder auf einen Ständer gestellt werden) oder können als rahmenlose Whiteboards verwendet werden (die beispielsweise mit Klebstoff an einer Wand befestigt werden). …

Pos. 9610

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Waren, die offensichtlich zum Schreiben oder Zeichnen mit Schiefergriffel, Kreide, Filz- oder Faserstiften bestimmt sind (Schülertafeln, Klassenzimmertafeln, Tafeln oder Aushangtafeln für Notierungen usw.). Die Waren können auch gerahmt sein und aus Schiefer, Pressschiefer oder auch aus jedem anderen Stoff (Holz, Pappe, Asbestzement, Gewebe usw.) sein, der auf einer oder beiden Seiten mit Schieferpulver oder mit einem Speziallack oder einer Kunststoffbeschichtung überzogen ist. Die Tafeln oder Schiefertafeln können dauerhafte Beschriftungen tragen (Zeilen, quadratische Einteilung, Warenlisten usw.) oder auch mit einem Rechengerät für Kinder verbunden sein. Nicht zu dieser Position gehören Schiefertafeln, die nichtgebrauchsfertig sind (Pos. 2514 oder 6803).

Pos. 9610

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2016/302 der Kommission vom 25. Februar 2016 (ABl. EU Nr. L 58/21) (RV L 16/302) Eine Ware in Form eines Kunststoff- Zeichenbretts mit Abmessungen von etwa 31 cm × 32 cm, mit einer in heller Farbe beschichteten magnetischen Kunststoffoberfläche zum Zeichnen und Löschen. Die Oberfläche ist von einem Kunststoffrahmen mit Haltegriffen eingefasst. An dem Brett ist mit einer Schnur ein Zeichenstift mit Metallspitze befestigt, mit dem durch Druck auf die Oberfläche und Nutzung ihrer magnetischen Eigenschaften Bilder, Buchstaben usw. gezeichnet werden können. Im Kunststoffrahmen sind vier kleine magnetische Stempel aus Kunststoff lose abgelegt, mit denen Figuren auf die Oberfläche gedruckt werden können. …

Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9610.00.00.00?

Die Zolltarifnummer 9610.00.00.00 umfasst Schiefertafeln und Tafeln zum Schreiben oder Zeichnen, auch gerahmt. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9610.00.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 9610.00.00.00 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9610.00.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 961000. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9610.00.00.00?

9610.00.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9610.00.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

9610.00.00.00 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9610 Schiefertafeln und Tafeln zum Schreiben oder Zeichnen, auch gerahmt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9610.00.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9610.00.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI17639/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9610.00.00.00?

TARIC-Code 9610.00.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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