Zolltarifnummer 9612.10.20: Bänder, aus Chemiefasern, mit einer Breite von weniger als 30 mm, dauerhaft in…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9612.10.20 steht für Bänder, aus Chemiefasern, mit einer Breite von weniger als 30 mm, dauerhaft in Kunststoff- oder Metallkassetten eingeschlossen, von der in automatischen Schreibmaschinen, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und anderen Maschinen verwendeten Art. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9612.10.20 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9612.10.20
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 6
Einordnung im Zolltarif
- 96VERSCHIEDENE WAREN
- 9612Bänder für Schreibmaschinen und ähnliche Bänder, mit Tinte oder anders für Abdrucke präpariert, auch auf Spulen oder in Kassetten; Stempelkissen, auch getränkt, auch mit Schachteln
- 9612.10Bänder
- 9612.10.20Bänder, aus Chemiefasern, mit einer Breite von weniger als 30 mm, dauerhaft in Kunststoff- oder Metallkassetten eingeschlossen, von der in automatischen Schreibmaschinen, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und anderen Maschinen verwendeten Art
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9612.10.20
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei der "Farbbandkassette" handelt es sich im Wesentlichen um ein synthetisches Textil-Farbband, welches mit schwarzer Tinte getränkt ist, eine Breite von 12 , 7 mm besitzt und dauerhaft in einer schwarzen Kunststoffkassette montiert ist. Das Erzeugnis ist zur Verwendung mit einem Matrix- bzw. Nadeldrucker (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) vorgesehen. Das Band besitzt eine Länge von 12 m. Die verpackte Ware ist als "schreibmaschinenähnliches Band, mit Tinte, in einer Kassette, Farbband aus Chemiefasern, mit einer Breite von weniger als 30 mm, dauerhaft in einer Kunststoffkassette eingeschlossen, von der in automatischen Schreibmaschinen, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und anderen Maschinen verwendeten Art" einzureihen.
Bei der sog. "Farbbandkassette, 10601936224" handelt es sich im Wesentlichen um ein aus Chemiefasern (Nylon) hergestelltes Farbband, welches mit schwarzer Tinte getränkt ist, eine Breite von 13 mm besitzt und dauerhaft in einer schwarzen Kunststoffkassette (123 x 120 x 50 mm) montiert ist. Das Erzeugnis ist zur Verwendung mit einem Matrixdrucker (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) vorgesehen. Die Ware ist als "schreibmaschinenähnliches Band, mit Tinte, in einer Kassette, Farbband aus Chemiefasern, mit einer Breite von weniger als 30 mm, dauerhaft in einer Kunststoffkassette eingeschlossen, von der in automatischen Schreibmaschinen, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und anderen Maschinen verwendeten Art" einzureihen.
Een zogenoemde inktcartridge met onder meer de volgende kenmerken: - bevattende een inktlint van nylon met een breedte van 8 mm; - geplaatst in een kunststof cartridge met speciale voorzieningen voor het plaatsen; - geschikt voor diverse matrix printers. De inktcartridge is opgemaakt voor de verkoop in het klein en is verpakt in een doosje.
NASTRO DA STAMPA. L’ARTICOLO, INSERITO IN UNA CARTUCCIA DI DIMENSIONI4 X 34 X 1,5 CM CIRCA, E’ REALIZZATO IN NYLON ED INCHIOSTRATO. IL NASTRO, DI LARGHEZZA PARI A 7 MM, E’ DESTINATO AD ESSERE UTILIZZATO CON STAMPANTI AD AGHI PER LA STAMPA DI TABULATI.
NASTRO INCHIOSTRATORE. L’ARTICOLO E’ COSTITUITO DA UN INVOLUCRO DI PLASTICA, CON LE DIMENSIONI DI CIRCA 46X2X4 CM, CONTENENTE UN TESSUTO DI NYLON INCHIOSTRATO AVENTE LE MISURE DI CIRCA 12,7MM X 14MT. L’ARTICOLO E’ DESTINATO AD ESSERE UTILIZZATO IN STAMPANTI AD IMPATTO E IN MACCHINE DA SCRIVERE
Een inktlint geplaats in een kunststof cassette, met de volgende uiterlijke kenmerken: - afmetingen van ongeveer 35 x 6 x 1,4 cm; - aan de beide uiteinden van de behuizing een opstaande rand van ongeveer 4,5 cm; - aan de onderzijde voorzien van een tandwiel van ongeveer 42 mm doorsnee; - een U vormig onderdeel, dat aan de onderzijde van de cassette geplaatst moet worden zodat de inktrol er overheen kan lopen;
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 9612 1010 bis 9612 1080: Siehe die Erläuterungen zu Position 9612 des HS, erster Absatz, Ziffer 1). Zu diesen Unterpositionen gehören Waren wie gebrauchsfertige, wärmesensitive Farbbänder, die ohne weitere Verarbeitung zur Verwendung in einer Schreibmaschine oder in allen anderen Maschinen mit einer Vorrichtung zum Drucken geeignet sind. Länge und Breite der gebrauchsfertigen Farbbänder richten sich nach der Art der Maschine, in der sie verwendet werden. Waren, die nicht gebrauchsfertig sind, gehören nicht zu diesen Unterpositionen (im Allgemeinen Abschnitte VI und VII).
1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9612.10.20?
Die Zolltarifnummer 9612.10.20 umfasst Bänder, aus Chemiefasern, mit einer Breite von weniger als 30 mm, dauerhaft in Kunststoff- oder Metallkassetten eingeschlossen, von der in automatischen Schreibmaschinen, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und anderen Maschinen verwendeten Art. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9612.10.20?
Der Drittlandszollsatz für 9612.10.20 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9612.10.20?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 961210. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9612.10.20?
9612.10.20 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9612.10.20 im Zolltarif eingeordnet?
9612.10.20 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9612 Bänder für Schreibmaschinen und ähnliche Bänder, mit Tinte oder anders für Abdrucke präpariert, auch auf Spulen oder in Kassetten; Stempelkissen, auch getränkt, auch mit Schachteln > 961210 Bänder. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9612.10.20?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9612.10.20 erfasst, zum Beispiel DEBTI9924/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9612.10.20?
KN-Code 9612.10.20 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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