Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9612.10.20.00: Bänder, aus Chemiefasern, mit einer Breite von weniger als 30 mm, dauerhaft in…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9612.10.20.00 steht für Bänder, aus Chemiefasern, mit einer Breite von weniger als 30 mm, dauerhaft in Kunststoff- oder Metallkassetten eingeschlossen, von der in automatischen Schreibmaschinen, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und anderen Maschinen verwendeten Art. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9612.10.20.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9612.10.20.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 96VERSCHIEDENE WAREN
  2. 9612Bänder für Schreibmaschinen und ähnliche Bänder, mit Tinte oder anders für Abdrucke präpariert, auch auf Spulen oder in Kassetten; Stempelkissen, auch getränkt, auch mit Schachteln
  3. 9612.10Bänder
  4. 9612.10.20aus Chemiefasern, mit einer Breite von weniger als 30 mm, dauerhaft in Kunststoff- oder Metallkassetten eingeschlossen, von der in automatischen Schreibmaschinen, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und anderen Maschinen verwendeten Art
  5. 9612.10.20.00Bänder, aus Chemiefasern, mit einer Breite von weniger als 30 mm, dauerhaft in Kunststoff- oder Metallkassetten eingeschlossen, von der in automatischen Schreibmaschinen, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und anderen Maschinen verwendeten Art

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9612.10.20.00

HS-Code9612.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9612.10.208 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9612.10.20.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRFR-PRO-2012-007227Erteilt von FRGültig bis 2019-03-18

RUBAN ENCREUR EN NYLON POUR IMPRIMANTE. IL EST PLACE DANS UNE CARTOUCHE EN MATIERE PLASTIQUE ET EST D'UNE LARGEUR INFERIEURE A 30 mm.

FRPRO-2012-007231Erteilt von FRGültig bis 2019-03-06

RUBAN EN NYLON DE COULEUR NOIRE POUR IMPRIMANTES MATRICIELLES D'UNE LARGEUR INFERIEURE A 30 mm PLACE DANS UNE CARTOUCHE EN PLASTIQUE.

DEB/1517/04-10Erteilt von DEGültig bis 2010-08-30

Farbband aus Spinnstoff (lt. Astin aus der Chemiefaser "Nylon"), mit schwarzen Farbpigmenten für Abdrucke präpariert, in Kassettenform (L x B x D = 49 x 18 x 3,3 cm), Materialnummer: 80296 "Farbband für Drucker MT T 6", im Wesentlichen bestehend aus einem speziell geformten Kunststoffkörper zum Einsatz in automatischen Datenverarbeitungsmaschinen (Druckern, nicht Gegenstand dieser vZTA), in dem sich ein Spinnstofffarbband mit einer Breite von ca. 2,5 cm befindet. Die Farbbandkassette ist in Kunststofffolie eingeschweißt und in einem bedruckten Pappkarton verpackt.

DEB/1517/04-6Erteilt von DEGültig bis 2010-08-30

Farbband aus Spinnstoff (lt. Astin aus der Chemiefaser "Nylon"), mit schwarzen Farbpigmenten für Abdrucke präpariert, in Kassettenform (L x B x D = 30 x 8,5 x 2 cm), Materialnummer: 386887 "Farbband für Drucker 85/87", im Wesentlichen bestehend aus einem speziell geformten Kunststoffkörper zum Einsatz in automatischen Datenverarbeitungsmaschinen (Druckern, nicht Gegenstand dieser vZTA), in dem sich ein gekräuseltes Spinnstofffarbband mit einer Breite von ca. 1,3 cm befindet. Die Farbbandkassette ist in Kunststofffolie eingeschweißt und in einem bedruckten Pappkarton verpackt.

DEB/1517/04-11Erteilt von DEGültig bis 2010-08-30

Farbband aus Spinnstoff (lt. Astin aus der Chemiefaser "Nylon"), mit schwarzen Farbpigmenten für Abdrucke präpariert, in Kassettenform (L x B x D = 48,3 x 18,5 x 3 cm), Materialnummer: 80298 "Farbband für Drucker MT 691", im Wesentlichen bestehend aus einem speziell geformten Kunststoffkörper zum Einsatz in automatischen Datenverarbeitungsmaschinen (Druckern, nicht Gegenstand dieser vZTA), in dem sich ein Spinnstofffarbband mit einer Breite von ca. 2,5 cm befindet. Die Farbbandkassette ist in Kunststofffolie eingeschweißt und in einem bedruckten Pappkarton verpackt.

DEB/1517/04-5Erteilt von DEGültig bis 2010-08-30

Farbband aus Spinnstoff (lt. Astin aus der Chemiefaser "Nylon"), mit schwarzen, blauen, roten und gelben Farbpigmenten für Abdrucke präpariert, in Kassettenform (L x B x D = 10 x 7,2 x 3 cm), Materialnummer: 394087 "Farbband für Drucker 83/84", im Wesentlichen bestehend aus einem speziell geformten Kunststoffkörper zum Einsatz in automatischen Datenverarbeitungsmaschinen (Druckern, nicht Gegenstand dieser vZTA), in dem sich ein Spinnstofffarbband mit einer Breite von ca. 2,2 cm befindet. Die Farbbandkassette ist in Kunststofffolie eingeschweißt und in einem bedruckten Pappkarton verpackt.

DEB/1517/04-1Erteilt von DEGültig bis 2010-08-30

Farbband aus Spinnstoff (lt. Astin aus der Chemiefaser "Nylon"), mit schwarzen Farbpigmenten für Abdrucke präpariert, in Kassettenform (L x B x D = 35,5 x 7,5 x 1,7 cm), Materialnummer: 44829 "Farbband für Drucker T2030/2240", im Wesentlichen bestehend aus einem speziell geformten Kunststoffkörper zum Einsatz in automatischen Datenverarbeitungsmaschinen (Druckern, nicht Gegenstand dieser vZTA), in dem sich ein gekräuseltes Spinnstofffarbband mit einer Breite von ca. 1,3 cm befindet. Die Farbbandkassette ist in Kunststofffolie eingeschweißt und in einem bedruckten Pappkarton verpackt.

DEB/1517/04-7Erteilt von DEGültig bis 2010-08-30

Farbband aus Spinnstoff (lt. Astin aus der Chemiefaser "Nylon"), mit schwarzen Farbpigmenten für Abdrucke präpariert, in Kassettenform (L x B x D = 33,5 x 7 x 1,7cm), Materialnummer: 397821 "Farbband für Drucker 135/135EX", im Wesentlichen bestehend aus einem speziell geformten Kunststoffkörper zum Einsatz in automatischen Datenverarbeitungsmaschinen (Druckern, nicht Gegenstand dieser vZTA), in dem sich ein gekräuseltes Spinnstofffarbband mit einer Breite von ca. 1,3 cm befindet. Die Farbbandkassette ist in Kunststofffolie eingeschweißt und in einem bedruckten Pappkarton verpackt.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9612

Zu Unterpositionen 9612 1010 bis 9612 1080: Siehe die Erläuterungen zu Position 9612 des HS, erster Absatz, Ziffer 1). Zu diesen Unterpositionen gehören Waren wie gebrauchsfertige, wärmesensitive Farbbänder, die ohne weitere Verarbeitung zur Verwendung in einer Schreibmaschine oder in allen anderen Maschinen mit einer Vorrichtung zum Drucken geeignet sind. Länge und Breite der gebrauchsfertigen Farbbänder richten sich nach der Art der Maschine, in der sie verwendet werden. Waren, die nicht gebrauchsfertig sind, gehören nicht zu diesen Unterpositionen (im Allgemeinen Abschnitte VI und VII).

Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9612.10.20.00?

Die Zolltarifnummer 9612.10.20.00 umfasst Bänder, aus Chemiefasern, mit einer Breite von weniger als 30 mm, dauerhaft in Kunststoff- oder Metallkassetten eingeschlossen, von der in automatischen Schreibmaschinen, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und anderen Maschinen verwendeten Art. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9612.10.20.00?

Der Drittlandszollsatz für 9612.10.20.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9612.10.20.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 961210. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9612.10.20.00?

9612.10.20.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9612.10.20.00 im Zolltarif eingeordnet?

9612.10.20.00 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9612 Bänder für Schreibmaschinen und ähnliche Bänder, mit Tinte oder anders für Abdrucke präpariert, auch auf Spulen oder in Kassetten; Stempelkissen, auch getränkt, auch mit Schachteln > 961210 Bänder > 96121020 aus Chemiefasern, mit einer Breite von weniger als 30 mm, dauerhaft in Kunststoff- oder Metallkassetten eingeschlossen, von der in automatischen Schreibmaschinen, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und anderen Maschinen verwendeten Art. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9612.10.20.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9612.10.20.00 erfasst, zum Beispiel FRFR-PRO-2012-007227. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9612.10.20.00?

TARIC-Code 9612.10.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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