Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9620.00.99: Ein-, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9620.00.99 steht für Ein-, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9620.00.99 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9620.00.99
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 96VERSCHIEDENE WAREN
  2. 9620Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren
  3. 9620.00Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren
  4. 9620.00.99Ein-, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9620.00.99

HS-Code9620.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9620.00.998 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

AusfuhrgenehmigungExport authorization: alle BestimmungsländerExport authorization: alle Bestimmungsländer
Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1A002"Composite" structures or laminates, as follows:
  • 1A202Composite structures, other than those specified in 1A002, in the form of thin-walled tubes and having all of the following characteristics:
  • 6A003Cameras, systems or equipment, and components therefor, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI8985/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-02

Bei der Ware handelt es sich um ein Stativ für Leuchten (z.B. LED Balken). Das Stativ besteht im Wesentlichen aus vier Standbeinen aus Stahl und einem mittels Kurbel verstellbaren Rohr in der Mitte des vierbeinigen Stativs, mit einer abnehmbarer, ca. 1,3 m langen Befestigungsmöglichkeit für Lampen am oberen Ende. Die Gesamthöhe des Stativs ist von ca. 1,8 m bis 4,13 m verstellbar. Das Erzeugnis wird als "Dreibeinstativ und ähnliche Waren, nicht von der Unterposition (KN) 9620 0010 erfasst, nicht aus Kunststoff oder Aluminium" eingereiht.

PLBTIWIT-2024-000144Erteilt von PLGültig bis 2027-02-19

Artykuł złożony z pierścieniowej lampy LED o średnicy 30 cm i uchwytu na smartfon, zamocowanych na trójnożnym statywie, wykonanym ze stali. Lampa pierścieniowa, ze źródłem światła 160 x LED, wyposażona jest w kabel z przełącznikiem i wtyczką USB-A do podłączenia do portu zasilania (komputera, zasilacza, powerbanka itp.) o napięciu DC 5 V. Przełącznik na kablu umożliwia regulację jasności i temperatury barwowej światła. Trójnożny statyw, z regulacją wysokości do 210 cm, zapewnia stabilność, natomiast lampa pierścieniowa służy do doświetlenia planu podczas prowadzenia transmisji internetowych, wideokonferencji, nagrywania filmów, wykonywania zdjęć itp. za pomocą smartfona umieszczonego w uchwycie. Artykuł zapakowany w kartonowe pudełko o wymiarach: 70 cm x 39 cm x 7 cm.

DEBTI18072/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-20

Bei dem sog. „Boxenständer Slim Line, Art. 466709“ handelt es sich um ein zusammenklappbares Dreibeinstativ aus Stahl. Die Ware besitzt einen Rohrdurchmesser von 35 mm und ist auf einer Höhe von 1 m bis 1,7 m zu verwenden. Am oberen Ende verfügt das ausziehbare Stativ über eine Aufnahmevorrichtung für Lautsprecherboxen (nicht Gegenstand der vZTA-Entscheidung) und bietet eine bedeutende Stabilität. Das Erzeugnis wird als "Dreibeinstativ, nicht von der Unterposition (KN) 9620 0010 erfasst, nicht aus Aluminium oder Kunststoff" eingereiht.

FRBTIFR-BTI-2020-05336Erteilt von FRGültig bis 2023-09-27

Perche à selfie filaire. La tige est extensible de 15 à 70 cm. Le support est ajustable jusqu’à 8 cm. L’article est composé d’acier inoxydable (pour le manche), de caoutchouc, d’ABS et de cuivre (pour le câble).

DEBTI25384/17-1Erteilt von DEGültig bis 2021-05-27

Es handelt sich bei der Ware "Lautsprecherstativ Art. GSP5212B" um ein ausziehbares Dreibeinstativ mit einer maximalen Höhe von 192 cm. Das aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus einem Rohr aus Stahl und einem Standfuß aus Aluminium. Da kein charakterbestimmender Stoff ermittelbar ist, erfolgt eine Einreihung in die zuletzt genannte, der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen. Das zusammenklappbare Erzeugnis ist zum Aufnehmen von Lautsprechern (nicht Gegenstand der vZTA) vorgesehen. Die Ware wird als "Dreibeinstativ, nicht von der Unterposition (KN) 9620 0010 erfasst, nicht aus Aluminium oder Kunststoff" eingereiht.

DEBTI24972/17-1Erteilt von DEGültig bis 2021-02-28

Bei der als "Lichtstativ groß mit TV-Zapfenaufnahme" (Art. SLTS017E) bezeichneten Ware handelt es sich um ein ausziehbares, dreibeiniges Lampenstativ aus pulverbeschichtetem Stahl zur Aufnahme von Beleuchtungskörpern. Das zusammenklappbare Stativ mit einer Höhe von ca. 1700 mm (ausziehbar bis auf 3500 mm) ist mit einer 28 mm TV-Zapfenaufnahem ausgestattet. Die Ware wird als "Dreibeinstativ, nicht von der Unterposition (KN) 9620 0010 erfasst, nicht aus Aluminium oder Kunststoff" eingereiht.

DEBTI24973/17-1Erteilt von DEGültig bis 2021-02-28

Bei der als "Lichtstativ mit T-Bar" (Art. SLS6) bezeichneten Ware handelt es sich um ein ausziehbares, dreibeiniges Lampenstativ aus pulverbeschichtetem Stahl mit einem Querträger zur Aufnahme von Beleuchtungskörpern. Das zusammenklappbare Stativ mit einer Höhe von ca. 1240 mm (ausziehbar bis auf 2730 mm) ist mit einer Traverse von ca. 920 mm ausgestattet. Die Ware wird als "Dreibeinstativ, nicht von der Unterposition (KN) 9620 0010 erfasst, nicht aus Aluminium oder Kunststoff" eingereiht.

DEBTI23453/17-1Erteilt von DEGültig bis 2021-01-11

Bei der als "GripTight ONE Micro Stand" bezeichneten Ware handelt es sich um eine aus zwei Bestandteilen zusammengesetzten Ware, bestehend aus einer Smartphone-Halterung und einem Stativ. Die Smartphone-Halterung (Abmessungen ca. 64 x 34 x 29 mm) besteht aus Kunststoff mit zwei klappbaren, auf der Innenseite gummierten Klemmen an den Schmalseiten zur Befestigung des Telefons. Sie ist mit einem eingearbeiteten Schraubgewinde aus Metall versehen. An das Schraubgewinde wird ein Dreibeinstativ aus Metall mit ausklappbaren Beinen (Länge ca. 60 mm) angeschraubt. Das nicht höhenverstellbare Stativ ist mit gummierten Füßen ausgestattet. Ein charakterbestimmender Bestandteil der zusammengesetzten Ware kann nicht ermittelt werden, so dass die Ware in die zuletzt genannte, der in Betracht kommenden Positionen eingereiht wird. Das noch nicht zusammengesetzte, in einer Verkaufsverpackung aufgemachte Erzeugnis wird als "Dreibeinstativ, nicht von der Unterposition (KN) 9620 0010 erfasst, nicht aus Aluminium oder Kunststoff" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9620

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2023/2491 der Kommission vom 8. November 2023 (ABl. L, 2023/2491, 10.11.2023) (RV L 23/2491): Ein sogenanntes „Vlogging-Kit mit Ringlicht“ aus Kunststoff, bestehend aus folgenden Bestandteilen: ¾ einer LED-Ringleuchte mit einem Außendurchmesser von etwa 25 cm, ¾ einem mit einer universellen, flexiblen Smartphone-Halterung ausgestatteten Dreibeinstativ mit Kugelkopf, ¾ einer Stromversorgung über USB, ¾ einer mit einer Ein-/Aus-Schalttaste ausgestatteten Inline-Steuerung zur Regelung der Helligkeit und Farbtemperatur des Lichts, ¾ einer Bluetooth-Steuerung für die drahtlose Steuerung des Smartphones. Das Dreibeinstativ mit der Smartphone- Halterung ist darauf ausgelegt, ein Smartphone zu halten und die Stabilität der Smartphone- Kamera in der gewünschten Position zu gewährleisten. …

Pos. 9620

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 255. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. April 2024: Warenbeschreibung: Ein sogenanntes Videokamera-Zubehör-Set, das zur Befestigung an einer Kamera und zur Verwendung auf der Schulter bestimmt ist. Das Set umfasst einen Haltegriff, eine Trägerplatte für die Schulterauflage, einen Verlängerungsarm für den optionalen Minihandgriff, ein Kabel, eine Adapterplatte für den Sucher und alle erforderlichen Schrauben. Die Ware ist nur mit einigen Kameraserien kompatibel. Einreihung/Begründung: Das „Videokamera-Zubehör-Set“ ist in Anwendung der AV 1, 2 a), 3 b) and 6 als „Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren“ in die Unterposition 9620 00 10 einzureihen. …

Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9620.00.99?

Die Zolltarifnummer 9620.00.99 umfasst Ein-, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9620.00.99?

Der Drittlandszollsatz für 9620.00.99 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9620.00.99?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 962000. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9620.00.99?

9620.00.99 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9620.00.99 im Zolltarif eingeordnet?

9620.00.99 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9620 Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren > 962000 Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9620.00.99?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9620.00.99 erfasst, zum Beispiel DEBTI8985/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 9620.00.99 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9620.00.99 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A002, 1A202, 6A003. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9620.00.99?

KN-Code 9620.00.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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