Zolltarifnummer 9620.00.99.00.0: Ein-, andere, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9620.00.99.00.0 steht für Ein-, andere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9620.00.99.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9620.00.99.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 96VERSCHIEDENE WAREN
- 9620Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren
- 9620.00Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren
- 9620.00.99andere
- 9620.00.99.00.0Ein-, andere, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9620.00.99.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1A002"Composite" structures or laminates, as follows:
- 1A202Composite structures, other than those specified in 1A002, in the form of thin-walled tubes and having all of the following characteristics:
- 6A003Cameras, systems or equipment, and components therefor, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei der Ware handelt es sich um ein Stativ für Leuchten (z. B. LED Balken). Das Stativ besteht im Wesentlichen aus drei Standbeinen aus Stahl bzw. Stahlblech (Antragsangaben) und einem mittels Kurbel verstellbaren Rohr in der Mitte des dreibeinigen Stativs, mit einem Aufnahmerohr mit einem Durchmesser von 35 mm zur Befestigung für Lampen am oberen Ende. Die Gesamthöhe des Stativs ist von ca. 2 , 08 m bis 3 , 76 m verstellbar. Das in einem Karton verpackte Erzeugnis wird als "Dreibeinstativ und ähnliche Waren, nicht von der Unterposition (KN) 9620 0010 erfasst, nicht aus Kunststoff oder Aluminium" eingereiht.
Es handelt sich um ein ausziehbares, dreibeiniges Lampenstativ aus Stahl bzw. Stahlblech (Antragsangaben) zur Aufnahme von Beleuchtungskörpern und anderem Fotoequipment. Das zusammenklappbare Stativ (Arbeitshöhe 1 , 07 m bis 2 , 00 m) ist mit einem Aufnahmerohr mit einem Durchmesser von 35 mm zur Aufnahme von Beleuchtungskörpern versehen. Das verpackte Erzeugnis wird als "Dreibeinstativ, nicht von der Unterposition (KN) 9620 0010 erfasst, aus Stahl" eingereiht.
Bei der als "YLight Stativ, Artikelnummer: 2605919190" bezeichneten Ware handelt es sich um ein ausziehbares, ca. 1,05 bis 1,6 m hohes Stativ für Leuchten (sog. LED-Arbeitsleuchten). Das Stativ besteht im Wesentlichen aus drei Standbeinen aus Edelstahl und Rohren aus Edelstahl, die mit Kunststoffverbindern zusammengehalten werden. An der Ware befinden sich Befestigungsklemmen zur Aufnahme der LED-Leuchten, die in verschiedenen Höhen angebracht werden können. Der Stahl bestimmt im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung und in Bezug auf den Umfang den stofflichen Charakter der Ware. Die verpackte Ware ist als "Dreibeinstativ, nicht von der Unterposition (KN) 9620 0010 erfasst, nicht aus Kunststoff oder Aluminium" einzureihen.
Es handelt sich bei Ware um ein Dreibeinstativ aus Stahl. Es besteht im Wesentlichen aus drei unterschiedlich langen, seitlich zusammenklappbaren Beinen, die mittels einer Schraubvorrichtung miteinander verbunden sind und einer Ringplatte zur Aufnahme von sog. "LED-Effektleuchten" (kein Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung); Abmessungen zusammengeklappt: 44 x 20 x 220 mm. Die Ware wird als "Dreibeinstativ, nicht von der Unterposition (KN) 9620 0010 erfasst, nicht aus Kunststoff oder Aluminium" eingereiht.
Es handelt sich bei der als "Stativ für eine Lichteffektröhre" bezeichneten Ware um ein Dreibeinstativ aus Stahl. Es besteht im Wesentlichen aus drei unterschiedlich langen, gebogenen, zusammenklappbaren Beinen, die mittels einer Schraubvorrichtung miteinander verbunden sind und einer Ringplatte zur Aufnahme der Lichteffektröhre (Abmessungen: 44 x 20 x 220 mm). Die Ware wird als "Dreibeinstativ aus Stahl, nicht von den vorgenannten Unterposition (KN) erfasst" eingereiht.
Bei der als "Ultron selfie cable Pro, Selfie-Stick mit Auslöser" bezeichneten Ware handelt es sich um ein Einbeinstativ, welches dazu bestimmt ist, in der Hand gehalten zu werden. Das Erzeugnis lässt sich mittels Teleskoptechnik von ca. 20 cm auf ca. 97 cm verlängern und besteht im Wesentlichen aus - einem Rohr aus verzinktem Stahl, - einem gummierten Haltegriff mit integriertem Auslöser, - einem 3,5 mm Klinkenkabel (zum Verbinden mit dem Smartphone), - einem Aufsatz aus Kunststoff mit einem 1/4 Zoll Gewindeanschluss sowie - einer noch nicht mit dem Teleskop zusammengesetzten GoPro- und Smartphonehalterung aus Kunststoff. Das Stativ ist zur Verwendung von Mobiltelefonen (Smartphones) und Kameras (GoPro) vorgesehen (nicht Gegenstände dieser vZTA). Da die Ware somit über mehrere Funktionen verfügt, wird sie in die letztgenannte, der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen eingereiht. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware wird im Hinblick auf die Verwendung und den Umfang durch den verzinkten Stahl bestimmt. Das in einer Verkaufsverpackung mit Bedienungsanleitung aufgemachte Erzeugnis wird als "Einbeinstativ, nicht von der Unterposition (KN) 9620 0010 erfasst, nicht aus Kunststoff oder aus Aluminium" eingereiht.
Bei dem als "Bluetooth- Selfie Stick Stange" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem USB-Kabel und einem sogenannten Selfie-Stick. Der Selfie-Stick ist eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer in den Griff integrierten Bluetooth-Fernbedienung zur Kamerabedienung und einer auf 31 Zoll (787,4 mm) ausziehbaren Teleskopstange aus rostfreiem Edelstahl, an deren oberen Ende ein Aufsatz zur Verwendung mit Smartphones (Breite 55 - 90 mm) vorhanden ist. Die Ware wiegt 150 g und ist mit einer Handschlaufe ausgestattet. Die Teleskopstange mit Halterung ist ein Einbeinstativ, das dazu bestimmt ist, in der Hand gehalten zu werden. Das Stativ bestimmt sowohl den Charakter der Warenzusammenstellung als auch den der zusammengesetzten Ware im Hinblick auf die Verwendung. Die Teleskopstange besteht aus Stahl, während die Halterung aus Kunststoff besteht. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Ware wird im Hinblick auf die Verwendung und den Umfang durch den Stahl bestimmt. Das in einer Verkaufsverpackung mit Gebrauchsanweisung aufgemachte Erzeugnis ist noch nicht zusammengesetzt und wird als "Einbeinstativ, nicht von der Unterposition (KN) 9620 0010 erfasst, nicht aus Aluminium oder Kunststoff" eingereiht.
Es handelt sich bei dem Erzeugnis (Art. 61/1881) um einen sogenannten Selfie-Stick. Der Selfie-Stick ist eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware. Er besteht im Wesentlichen aus einer auf ca. 110 cm ausziehbaren Teleskopstange mit Griff und einer beweglichen, in der Größe auf verschiedene Mobiltelefone einzustellenden Halterung für ein Mobiltelefon am oberen Ende und einem Fernauslöser im Griff, der mit einem Anschlusskabel zum Anschluss des Mobiltelefons am oberen Teil verbunden ist. Der Selfie-Stick wird ähnlich einem einbeinigen Stativ zur Fertigung von Fotografien mit dem Mobiltelefon verwendet, wobei die Bildauslösung durch die kabelgebundene Fernsteuerung erfolgt. Er ist mit einer Handschlaufe ausgestattet. Das einbeinige Stativ bestimmt den Charakter der zusammengesetzten Ware im Hinblick auf die Verwendung. Die Teleskopstange besteht aus Stahl, während die Halterung aus Kunststoff besteht. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Ware wird im Hinblick auf die Verwendung und den Umfang durch den Stahl bestimmt. Das in einer Pappschachtel verpackte Erzeugnis ist als "Einbeinstativ, nicht von der Unterposition (KN) 9620 0010 erfasst, nicht aus Aluminium oder Kunststoff" einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2023/2491 der Kommission vom 8. November 2023 (ABl. L, 2023/2491, 10.11.2023) (RV L 23/2491): Ein sogenanntes „Vlogging-Kit mit Ringlicht“ aus Kunststoff, bestehend aus folgenden Bestandteilen: ¾ einer LED-Ringleuchte mit einem Außendurchmesser von etwa 25 cm, ¾ einem mit einer universellen, flexiblen Smartphone-Halterung ausgestatteten Dreibeinstativ mit Kugelkopf, ¾ einer Stromversorgung über USB, ¾ einer mit einer Ein-/Aus-Schalttaste ausgestatteten Inline-Steuerung zur Regelung der Helligkeit und Farbtemperatur des Lichts, ¾ einer Bluetooth-Steuerung für die drahtlose Steuerung des Smartphones. Das Dreibeinstativ mit der Smartphone- Halterung ist darauf ausgelegt, ein Smartphone zu halten und die Stabilität der Smartphone- Kamera in der gewünschten Position zu gewährleisten. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 255. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. April 2024: Warenbeschreibung: Ein sogenanntes Videokamera-Zubehör-Set, das zur Befestigung an einer Kamera und zur Verwendung auf der Schulter bestimmt ist. Das Set umfasst einen Haltegriff, eine Trägerplatte für die Schulterauflage, einen Verlängerungsarm für den optionalen Minihandgriff, ein Kabel, eine Adapterplatte für den Sucher und alle erforderlichen Schrauben. Die Ware ist nur mit einigen Kameraserien kompatibel. Einreihung/Begründung: Das „Videokamera-Zubehör-Set“ ist in Anwendung der AV 1, 2 a), 3 b) and 6 als „Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren“ in die Unterposition 9620 00 10 einzureihen. …
1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9620.00.99.00.0?
Die Zolltarifnummer 9620.00.99.00.0 umfasst Ein-, andere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9620.00.99.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 9620.00.99.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9620.00.99.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 962000. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9620.00.99.00.0?
9620.00.99.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9620.00.99.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
9620.00.99.00.0 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9620 Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren > 962000 Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren > 96200099 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9620.00.99.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9620.00.99.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI36389/25-2. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 9620.00.99.00.0 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9620.00.99.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A002, 1A202, 6A003. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9620.00.99.00.0?
Warennummer 9620.00.99.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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